Antrag (Koalition SPD-Grüne-FDP) - A/16/4027-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Resolution der SPD-Fraktion, Fraktion Die Grünen und der FDP im Rat: Einen nachhaltigen sozialen Arbeitsmarkt schaffen!
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (Koalition SPD-Grüne-FDP)
- Federführung:
- Geschäftsstelle der SPD-Fraktion
- Bearbeitung:
- Patrick Brenger
- Verantwortung:
- W. Große Brömer , A. Blanke , H.-O. Runkler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
24.09.2018
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen fordert die Verantwortlichen im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, die Abgeordneten des NRW Landtags sowie des Deutschen Bundestages auf, sich dafür einzusetzen, dass diese notwendigen Änderungen in die Gesetzesvorlage einfließen und dadurch ein wirkungsvolles und nachhaltiges Instrument zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit verwirklicht wird.
Sachverhalt
Begründung
Trotz einer guten wirtschaftlichen Entwicklung ist in Oberhausen nach wie vor ein sehr hoher Sockel von Langzeitarbeitslosigkeit zu verzeichnen. Viel zu vielen Menschen und Familien ist wegen ihrer langjährigen Arbeitslosigkeit eine Teilhabe am Alltagsleben verwehrt, das Erleben, mit anderen gemeinsam anerkannte Arbeit leisten zu dürfen, ist nicht möglich.
Daher begrüßt der Rat der Stadt ausdrücklich das Vorhaben der Bundesregierung, mit einem Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose eine Perspektive zur Integration in den Arbeitsmarkt zu eröffnen.
Allerdings ergibt sich aus kommunaler Sicht die Notwendigkeit, an drei wesentlichen Eckpunkten den vorliegenden Gesetzentwurf deutlich zu verbessern:
- Tariflohn statt Mindestlohn
Der Rat der Stadt Oberhausen spricht sich dafür aus, dass hier der Tariflohn als Berechnungsgrundlage genommen wird. Für tarifgebundene Arbeitgeber würde ein Festhalten am Mindestlohn bedeuten, dass bereits im ersten Jahr der Beschäftigung weniger als 100% der Förderung zur Verfügung stehen und eigene ergänzende Finanzmittel eingesetzt werden müssten. Dies würde die Anzahl der potenziell zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze erheblich senken.
- Senkung der Anspruchsvoraussetzung auf vier Jahre
Der im Entwurf vorgesehene Zeitraum von sechs Jahren für die Dauer des Leistungsbezuges als Anspruchsvoraussetzung verkennt die Lebenssituation der betroffenen Menschen. Wenn in Familien Elternteile sechs Jahre lang ohne Beschäftigung sind, können das prägende Jahre für die heranwachsende Generation sein. Für die Bedarfsträger ergäbe sich bei einer auf vier Jahre reduzierten Anspruchsvoraussetzung auch ein größerer Spielraum bei der Auswahl der Teilnehmenden.
- Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen
Der Rat der Stadt fordert die Schaffung von voll sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen, damit für die Beschäftigten reguläre Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt werden.
Zudem ist es notwendig, den Kommunen – und hier insbesondere den Kommunen in der Haushaltssicherung – die Möglichkeit einzuräumen, eingesparte Finanzmittel aus den Kosten der Unterkunft direkt für die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen einzusetzen. Dazu bedarf es einer parallel zum Teilhabechancengesetz zu verabschiedenden gesetzlichen Regelung zum Passiv-Aktiv-Tausch.
