Beschlussvorlage - B/16/4033-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchführung des "Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW (KInvFöG NRW) hier: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für Maßnahmen von Sportvereinen, sonstigen freien Trägern und Vereinen, Emmaus Kirchengemeinde
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Strategisches Immobilienmanagement
- Bearbeitung:
- Dagmar Katzorke
- Verantwortung:
- D. Ingenerf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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24.09.2018
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Erledigt
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Sportausschuss
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Kenntnisnahme
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29.10.2018
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Kenntnisnahme
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12.11.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt, außerplanmäßig konsumtive zusätzliche Haushaltsmittel für die Umsetzung und Durchführung der energetischen Sanierung am Gemeindehaus der Ev. Emmaus Kirchengemeinde im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) sowie des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) wie folgt im Haushaltsjahr 2018 zur Verfügung zu stellen:
Ev. Emmaus-Kirchengemeinde, Marktstraße 154, 46045 Oberhausen
Energetische Sanierung und Umbau des Gemeindehauses Gemeindebereich Alstaden, Bebelstraße 234.
Geplante Kosten der Maßnahme:
180.000 EUR, hiervon Eigenanteil des Trägers der Maßnahme: 16.350,00 EUR (§ 6 Abs. 2 KinvFöG NRW)
Voraussichtlich entstehende Kosten der Maßnahme:
192.000,00 EUR, also zusätzlicher Bedarf von 12.000,00 EUR, hiervon Eigenanteil des Trägers der Maßnahme: 1.090,00 EUR (§ 6 Abs. 2 KinvFöG NRW).
Auftragsnummer | Bezeichnung | Kostenart | Bezeichnung | Betrag/EUR |
320005070188 | Projekte Soziales - KIF | 414001 | Zuweisungen vom Bund - KIF | 9.820,00 |
320005070188 | Projekte Soziales - KIF | 448801 | Erstattung von übrigen Bereichen - KIF | 1.090,00 |
320005070188 | Projekte Soziales - KIF | 531833 | Aufwand f. Zuschüsse an übrige Bereiche - KIF | 12.000,00 |
Deckungsvorschlag
Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungsstätigkeit in Höhe 1.090,00 EUR (Eigenanteil der Stadt).
Konsequenzen
Bezug
Beschlussvorlage für den Rat der Stadt vom 04.07.2016 – Drucksache-Nr. B/16/1783-01 –
Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
Beschlussvorlage für den Rat der Stadt vom 03.07.2017 – Drucksache-Nr. B/16/2667-01 – Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes; Konkrete Maßnahmen von Sportvereinen, sonstigen freien Trägern und Vereinen
Beschlussvorlage für den Rat der Stadt vom 19.03.2018 – Drucksache-Nr. B/16/3398-01 –
Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes;
Konkrete Maßnahmen von Sportvereinen, sonstigen freien Trägern und Vereinen
Konsequenzen
Finanzielle ja (siehe Beschlussvorschlag)
Sachverhalt
Begründung
In seiner Sitzung am 19.03.2018 hat der Rat der Stadt außerplanmäßige konsumtive Haushaltsmittel für die Umsetzung und Durchführung der Maßnahme Ev. Emmaus-Kirchengemeinde in Höhe von 180.000,00 Euro zur Verfügung gestellt, nachdem die Durchführung der Maßnahme bereits am 03.07.2017 beschlossen wurde.
Für die Jugendarbeit im Stadtteil Alstaden wird das vorhandene Gemeindehaus an der Bebelstraße 234 umgebaut. Die energetische Sanierung ist Bestandteil der umfangreichen Gesamtsanierung des Objektes. In diesem Zusammenhang ist die Erneuerung der Dacheindeckung und der Heizungsanlage sowie die Sanierung von zwei Fensteranlagen gemäß EnEV beabsichtigt. Aus Gründen der baufachlichen Abwicklung erfolgte die Umsetzung hauptsächlich über die Jahreswende 2017/18 und konnte mittlerweile im Wesentlichen abgeschlossen werden.
Bei der betreffenden Maßnahme des Gemeindehaus Ev. Emmaus Kirchengemeinde sind Honorarleistungen für Architekturleistungen angefallen, die ursprünglich im Rahmen der Projektbegleitung trotz Förderfähigkeit nicht berücksichtigt wurden. Gleichzeitig konnten unter Berücksichtigung vorliegender Schlussrechnungen Einsparungen bei einzelnen Gewerken erzielt werden, sodass sich letztlich der zusätzliche Bedarf mit 12.000,00 Euro beziffern lässt. Durch vorgenannte Mittelbereitstellung ist ein ordnungsgemäßer Gesamtabschluss der Maßnahme gewährleistet. Die Zahlung des zusätzlichen Eigenanteils ist sichergestellt.
