Beschlussvorlage - B/16/4032-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchführung des "Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW (KInvFöG NRW)hier: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für Maßnahmen von Sportvereinen, sonstigen freien Trägern und Vereinen, Turnclub Sterkrade 1869 e. V.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Strategisches Immobilienmanagement
- Bearbeitung:
- Dagmar Katzorke
- Verantwortung:
- D. Ingenerf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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24.09.2018
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Erledigt
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Sportausschuss
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Kenntnisnahme
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29.10.2018
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Kenntnisnahme
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12.11.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt, außerplanmäßig konsumtive zusätzliche Hausmittel für die Umsetzung und Durchführung der energetischen Sanierung an der Turnhalle des Vereins Turnclub Sterkrade 1869 e. V. (TC 69) im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) sowie des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) wie folgt im Haushaltsjahr 2018 zur Verfügung zu stellen:
TC Sterkrade 1869 e. V., Turnerweg 3, 46145 Oberhausen
Energetische Sanierung des Turnhallengebäudes Turnerweg 3 durch wärmedämmende Maßnahmen sowie den Einbau einer modernen Heizungsanlage.
Geplante Kosten der Maßnahme:
150.000,00 EUR, hiervon Eigenanteil des Trägers der Maßnahme: 13.630,00 EUR (§ 6 Abs. 2 KinvFöG NRW).
Voraussichtlich entstehende Kosten der Maßnahme:
200.000,00 EUR, also zusätzlicher Bedarf von 50.000,00 EUR, hiervon Eigenanteil des Trägers der Maßnahme: 4.540,00 EUR (§ 6 Abs. 2 KinvFöG NRW).
Auftragsnummer | Bezeichnung | Kostenart | Bezeichnung | Betrag/EUR |
250008010188 | Projekte Sport - KIF | 414001 | Zuweisungen vom Bund - KIF | 40.920,00 |
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| 448801 | Erstattung von übrigen Bereichen - KIF | 4.540,00 |
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| 531833 | Aufwand f. Zuschüsse an übrige Bereiche - KIF | 50.000,00 |
Deckungsvorschlag
Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungsstätigkeit in Höhe 4.540,00 EUR (Eigenanteil der Stadt).
Konsequenzen
Bezug
Beschlussvorlage für den Rat der Stadt vom 04.07.2016 – Drucksache-Nr. B/16/1783-01 –
Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
Beschlussvorlage für den Rat der Stadt vom 03.07.2017 – Drucksache-Nr. B/16/2667-01 – Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes; Konkrete Maßnahmen von Sportvereinen, sonstigen freien Trägern und Vereinen
Beschlussvorlage für den Rat der Stadt vom 18.12.2017 – Drucksache-Nr. B/16/3197-01 – Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes; geplante Maßnahmen 2018
Beschlussvorlage für den Rat der Stadt vom 19.03.2018 – Drucksache-Nr. B/16/3398-01 –
Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes;
Konkrete Maßnahmen von Sportvereinen, sonstigen freien Trägern und Vereinen
Konsequenzen
Finanzielle ja (siehe Beschlussvorschlag)
Sachverhalt
Begründung
In seiner Sitzung am 03.07.2017 hat der Rat der Stadt u. a. beschlossen, die energetische Sanierung der Turnhalle des Vereins TC 69 zu sanieren. In der Vorlage am 18.12.2017 erfolgte eine Verschiebung von Mitteln, indem eine weitere Maßnahme am Bootshaus aufgehoben wurde und die hier vorgesehenen Mittel ebenfalls in die Maßnahme der Turnhalle verlagert wurden. Die Bezirksregierung hat diese Umschichtung auch mit entsprechenden Freigaben im System eKIF vorgenommen.
Unmittelbar mit der Turnhalle verbunden ist auch die Geschäftsstelle dieses Vereins. Nur während der Bauarbeiten durch Öffnen des Daches konnte von der Halle aus auch das Dach der Geschäftsstelle eingesehen werden. Es stellte sich heraus, dass auch in diesem direkt angegliederten Bereich eine energetische Sanierung unumgänglich ist, da sich sonst negative Auswirkungen auf die Maßnahmen an der Turnhalle ergeben. Daher ist es zwingend notwendig auch hier eine energetische Sanierung unter Beachtung der statischen Voraussetzungen der Dachkonstruktion vorzusehen, die nach konkreten Schätzungen der OGM GmbH 50.000,00 EUR kosten wird.
Der Vereinsvorsitzende hat bereits für den Vereinsvorstand erklärt, die Eigenanteile selbstverständlich zu zahlen.
