Beschlussvorlage - B/16/4031-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchführung des "Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW)" und des "Kommunalinvestitionsförderungsgesetzues Bund; Kapitel 1 (KInvFG)"hier: Geplante Maßnahmen 2019 ff. an Verwaltungsgebäuden
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Strategisches Immobilienmanagement
- Bearbeitung:
- Dagmar Katzorke
- Verantwortung:
- D. Ingenerf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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24.09.2018
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Kenntnisnahme
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12.11.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen zur energetischen Sanierung in Verwaltungsgebäuden mit einem Bauvolumen von 783,000,00 EUR im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG), Kapitel 1, sowie des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) vorbehaltlich der Bestätigung der Förderfähigkeit durch die Bezirksregierung Düsseldorf.
Konsequenzen
Bezug
Drucksache Nr. B/16/1783-01 Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
Drucksache Nr. B/16/3197-01 Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW)
hier: geplante Maßnahmen 2018
Drucksache Nr. B/16/3909-01 Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW)
hier: geplante Maßnahmen an der Sporthalle Holten
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [ X ]
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
Allgemeines
Die Stadt Oberhausen erhält im Rahmen des Förderprogrammes Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes (KInvFG) vom 24. Juni 2015, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 14. August 2017 (Ergänzung um Kapitel 2), und des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen vom 08.01.2018, 24.336.492,83 EUR für die Umsetzung des Kapitels 1 und 20.560.701,00 EUR für das Kapitel 2. Zuzüglich der zu erbringenden Eigenmittel von mindestens 10 % stehen für einzelne Investitionsmaßnahmen im Kapitel 1 rd. 27,040 Mio. EUR und im Kapitel 2 rd. 22,845 Mio. EUR zur Verfügung.
Das Kapitel 1 sieht für Infrastrukturinvestitionen, hierzu gehören Verwaltungsgebäude, lediglich die energetische Sanierung gem. § 3 Nr. 1 e KInvFG vor, so dass viele allgemein notwendige Sanierungsmaßnahmen mit diesem Programm gar nicht durchgeführt werden können. Das Kapitel 2 sieht nur Maßnahmen an Schulen vor, so dass dieses Kapitel für Verwaltungsgebäude ausscheidet.
Der Rat der Stadt hat in der Sitzung am 04.07.2016 eine Quotierung für das KInvFG, Kapitel 1, beschlossen, für Verwaltungsgebäude energetische Maßnahmen gem. § 3 Nr. 1 e KInvFG mit einem finanziellen Volumen von insgesamt 2,70 Mio. EUR vorzusehen (Drucksachen-Nr. B/16/1783-01). Dieser Betrag muss zur Deckung weiterer zwingender Bedarfe bei Sportanlagen um 600.000,00 EUR auf jetzt 2,1 Mio. EUR gesenkt werden (Drucksachen-Nr. B/16/3909-01). Wie in anderen Segmenten auch, muss für ggf. Kostensteigerungen aufgrund der derzeit sehr hohen Baukosten Reserven eingeplant werden, um entstehende Mehrkosten oder auch weitere zwingende Notwendigkeiten ausgleichen zu können. Wie zum Teil in anderen Vorlagen schon mehrfach erwähnt, handelt es sich bei allen angegebenen Kosten um Kostenschätzungen, die Abweichungen von +/- 30 % zulassen.
Durch zwei beschlossene Maßnahmen sind bereits 675.000,00 EUR für Verwaltungsgebäude gebunden.
Erläuterung zum Beschlussvorschlag
Im Rahmen der durch den Rat der Stadt beschlossenen Quotierung wurde in enger Zusammenarbeit mit der Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM GmbH) geprüft, welche energetischen Maßnahmen für eine Umsetzung vorgeschlagen werden. Die bautechnischen Prüfungen aller vorgeschlagenen Maßnahmen erfolgten unter Beachtung der Förderkriterien durch die OGM GmbH und werden - soweit notwendig - auch durch entsprechende Gutachten belegt.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind in der Anlage beschrieben und mit Kosten hinterlegt. Die Eigenanteile der Stadt Oberhausen (Kosten der OGM GmbH und der 10 %ige Eigenanteil) sowie der jeweilig zu erwartende Zuschuss sind ebenfalls gerundet in der Anlage ausgewiesen.
Die Abwicklung aller Maßnahmen soll ab dem Jahr 2019 erfolgen. Entsprechende Mittel werden in den Haushalt 2019 folgende eingestellt.
Information zu bereits beschlossenen Maßnahmen
Bereits in der Sitzung des Rates am 25.01.2018 wurde die Erneuerung der Fensteranlage im Treppenhaus, Richtung Schwartzstraße, beschlossen. Im Hinblick auf bestehende rechtliche Vorgaben konnte die Maßnahme bislang nicht umgesetzt werden. Die notwendige Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde (UDB) dauert an.
Ebenfalls in dieser Sitzung wurde die Erneuerung der Fenster im unter Denkmalschutz stehenden Bert-Brecht-Bildungszentrum unter energetischen und denkmalschutzrechtlichen Vorgaben beschlossen und anschließend die Planung aufgenommen. Zur Entscheidungsfindung wurden je ein Musterfenster zur Straßen- und auch zur Hofseite eingebaut. Nach Prüfung und Abstimmung mit der UDB kann im Anschluss die Ausschreibung erfolgen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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510,3 kB
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