Beschlussvorlage - B/16/4030-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchführung des "Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW)" und des "Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Bund; Kapitel 1 (KInvFG)"hier: Geplante Maßnahmen 2019 ff. an der Feuerwache 1, Brücktorstraße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Strategisches Immobilienmanagement
- Bearbeitung:
- Dagmar Katzorke
- Verantwortung:
- D. Ingenerf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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24.09.2018
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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30.10.2018
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Kenntnisnahme
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12.11.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die energetischen Sanierung an der Feuerwache 1 mit einem Bauvolumen von 1.000.000,00 EUR im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG), Kapitel 1, sowie des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) vorbehaltlich der Bestätigung der Förderfähigkeit durch die Bezirksregierung Düsseldorf.
Sachverhalt
Begründung
Allgemeines
Die Stadt Oberhausen erhält im Rahmen des Förderprogrammes Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes (KInvFG) vom 24. Juni 2015, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 14. August 2017 (Ergänzung um Kapitel 2), und des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen vom 08.01.2018, 24.336.492,83 EUR für die Umsetzung des Kapitels 1 und 20.560.701,00 EUR für das Kapitel 2. Zuzüglich der zu erbringenden Eigenmittel von mindestens 10 % stehen für einzelne Investitionsmaßnahmen im Kapitel 1 rd. 27,040 Mio. EUR und im Kapitel 2 rd. 22,845 Mio. EUR zur Verfügung.
Das Kapitel 1 sieht für Infrastrukturinvestitionen, hierzu gehören Feuerwachen, lediglich die energetische Sanierung gem. § 3 Nr. 1 e KInvFG vor, so dass viele allgemein notwendige Sanierungsmaßnahmen mit diesem Programm gar nicht durchgeführt werden können. Das Kapitel 2 sieht nur Maßnahmen an Schulen vor, so dass dieses Kapitel für Verwaltungsgebäude ausscheidet.
Der Rat der Stadt hat in der Sitzung am 04.07.2016 eine Quotierung für das KInvFG, Kapitel 1, beschlossen, für die Feuerwehr energetische Maßnahmen gem. § 3 Nr. 1 e KInvFG mit einem finanziellen Volumen von insgesamt 1,35 Mio. EUR vorzusehen (Drucksachen-Nr. B/16/1783-01). Wie in anderen Segmenten auch, muss für ggf. Kostensteigerungen aufgrund der derzeit sehr hohen Baukosten Reserven eingeplant werden, um entstehende Mehrkosten oder auch weitere zwingende Notwendigkeiten ausgleichen zu können. Wie zum Teil in anderen Vorlagen schon mehrfach erwähnt, handelt es sich bei allen angegebenen Kosten um Kostenschätzungen, die Abweichungen von +/- 30 % zulassen.
Erläuterung zum Beschlussvorschlag
Im Rahmen der durch den Rat der Stadt beschlossenen Quotierung wurde in enger Zusammenarbeit mit der Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM GmbH) geprüft, welche energetischen Maßnahmen für eine Umsetzung vorgeschlagen werden. Die bautechnischen Prüfungen aller vorgeschlagenen Maßnahmen erfolgten unter Beachtung der Förderkriterien durch die OGM GmbH und werden - soweit notwendig - auch durch entsprechende Gutachten belegt. Bei der hier zu beschließenden energetischen Sanierung handelt es sich um den 1. Bauabschnitt der Fassadensanierung an der Feuerwache 1, Brücktorstraße.
Die Fassade der Ende der 70iger Jahre errichteten Feuerwache 1 an der Brücktorstraße weist mittlerweile altersgemäß erhebliche Mängel auf, was konstruktionsbedingt zu erheblichen energetischen Energieverlusten im Bereich der Fenster und der dem Zeitraum der Herstellung entsprechenden – jedoch nicht mehr zeitgemäßen – Qualität der Fassade führt. Die beabsichtigte energetische Sanierung führt neben sinkenden Energiekosten und geringeren Schadstoffimmissionen auch zu einer deutlichen Verbesserung der klimatischen Verhältnisse im Gebäude.
Die vorgeschlagene Maßnahme stellt sich wie folgt dar:
Vorschlag Maßnahmen 09/2018 ohne OGM-HOAI-Anteil | Vorschlag Maßnahmen 09/2018 einschl. OGM-HOAI-Anteil | 10 % Eigenanteil Stadt (gerundet) | Kosten OGM als Generalplaner (Eigenanteil Stadt) | Zuschuss (gerundet) |
1.000.000 | 1.150.000 | 100.000 | 150.000 | 900.000 |
Die Eigenanteile der Stadt Oberhausen (Kosten der OGM GmbH und der 10 %ige Eigenanteil) sowie der zu erwartende Zuschuss sind gerundet in der oben stehenden Tabelle ausgewiesen.
Die Abwicklung dieser Maßnahme soll ab dem Jahr 2019 erfolgen. Entsprechende Mittel werden in den Haushalt 2019 folgende eingestellt.
