Antrag (Koalition SPD-Grüne-FDP) - A/16/4025-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen fordert den Landtag NRW auf, die von der Landesregierung vorgeschlagen Änderungen der Kriterien für die Verteilung von Landesmitteln an die Kommunen im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) abzulehnen.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Landesregierung NRW hat Eckpunkte für Änderungen des GFG vorgelegt, die Oberhausen und andere Städte insbesondere im Ruhrgebiet, erheblich benachteiligen. Dadurch wird nicht nur die erfolgreiche Haushaltskonsolidierung in Oberhausen gefährdet, sondern es werden auch unnötige Steuererhöhungen verursacht. Zu den vorgeschlagenen Änderungen zu Lasten von Oberhausen und anderen Ruhrgebietsstädten gehören:

 

  • Die Senkung des Soziallastenansatzes. Das führt zu einer erhöhten Belastung für die Städte, die von einer überdurchschnittlichen Arbeitslosigkeit und hohen Soziallasten betroffen sind.

 

  • Die sogenannte Unterhaltungspauschale. Die GFG-Mittel sollen unter stärkerer Berücksichtigung von Gemeindeflächen verteilt werden, wodurch finanzschwache Großstädte benachteiligt werden.

 

  • Die Senkung des fiktiven Hebesatzes für die Gewerbesteuer, die Städte wie Monheim, die Steuerdumping betreiben, bevorzugt.

 

  • Die Änderung bei der Einwohnerveredelung, die besonders große Großstädte bevorzugt, obwohl auch mittlere Großstädte wie Oberhausen Infrastruktur und Leistungen für Nachbarstädte vorhalten.

 

Diese Veränderungen führen dazu, dass Oberhausen trotz Rekordsteuereinnahmen des Landes gegenüber der Haushaltsplanung für 2019 ca. 10 Millionen Euro und für 2020 ca. 18 Millionen Euro verliert. Dies muss durch Kürzungen oder zusätzliche Einnahmen kompensiert werden. Damit sind unzumutbare Belastungen der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt verbunden. Deshalb müssen die geplanten Änderungen beim GFG abgelehnt oder ausgeglichen werden.

 

Adressaten:

•         Landesregierung NRW

•         Fraktionen im Landtag NRW

•         Mitglieder des Landtages

 

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