Beschlussvorlage - B/16/4017-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:

 

1. die Erweiterung um jeweils 2 Gruppen an der KTE Rechenacker, KTE Ackerstraße und der KTE Biefang

 

2. die Mittelbereitstellung für investive Leistungen im Jahr 2019 wie folgt zur Verfügung zu stellen:

 

Investitionsnummer

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

310006010100110

KTE Ackerstraße

785100

Auszahlungen für Hochbaumaß-nahmen

1.296.000,00

Investitionsnummer

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

310006010100110

KTE Ackerstraße

785120

Auszahlungen für Ing-Leist. Hochbaumaß-nahmen

126.700,00

 

3. die Mittelvereinnahmung für investive Leistungen im Jahr 2019 wie folgt

 

Investitionsnummer

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

310006010100110

KTE Ackerstraße

681100

Zuwendungen von Zweckverbänden

650.000,00

 

 

4. Entsprechende Budgets für die KTE Rechenacker und KTE Biefang werden im Rahmen der Haushaltsberatungen/Veränderungsnachweisung eingestellt, wobei auch noch ein Mieter-/ Vermietermodell sowie die Nutzung anderer Zuschussprogramme geprüft werden und somit die endgültige Zuordnung entweder zum investiven oder konsumtiven Haushalt erfolgt.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache Nr.: B/16/1783-01 „Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes“

 

Drucksache Nr. M/16/3698-01: „Sachstand zum weiteren Ausbau der Angebote in Kindertageseinrichtungen“

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ x ]

 

b) Sonstige

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Ausgangssituation

 

Mit Beschlussfassung des Hauptausschusses am 12.03.2018 per Dringlichkeitsentscheidung (vgl. Drucksache-Nr. B/16/3363-01) sowie Genehmigung durch den Rat der Stadt am 19.03.2018 (vgl. Drucksache B/16/3366-01) wurden die Angebotsstrukturen in Kindertageseinrichtungen (KTE) und Kindertagespflege (KTP) für das Kindergartenjahr 2018/19 beschlossen. Wie die Fachverwaltung berichtete, wurde durch die jährliche Betrachtung der Datenlage deutlich, dass über die laufenden Baumaßnahmen hinaus weitere 947 Plätze, davon 808 in KTE und 139 in KTP erforderlich sind (Stand Juni 2018).

 

Unter Berücksichtigung der bereits laufenden Ausbaumaßnahmen sind somit noch folgende dauerhafte Ausbaumaßnahmen in den Sozialräumen erforderlich:

 

Sozialraum 71 (Oberhausen-Mitte/Styrum)     5 Gruppen

Sozialraum 72 (Oberhausen-Ost)      5 Gruppen

Sozialraum 73 (Alstaden-Lirich)    11 Gruppen

Sozialraum 74 (Sterkrade-Mitte)    13 Gruppen

Sozialraum 75 (Sterkrade-Nord)      5 Gruppen

Sozialraum 76 (Osterfeld)       3 Gruppen

 

Aus diesem Grund befinden sich, wie bereits bekannt gegeben, drei Maßnahmen konkret in der Bauplanung. Als dauerhafte Maßnahmen sollen Erweiterungen für jeweils 2 Gruppen an der KTE Ackerstraße, KTE Rechenacker und der KTE Biefang errichtet werden.

 

Diesbezüglich wurden der Bereich 0-7/Strategisches Immobilienmanagement und die OGM GmbH mit der Kostenermittlung beauftragt. Zur Vereinbarung wirtschaftlicher Komponenten und der zeitlichen Dringlichkeit sollten die geschätzten Baukosten der unterschiedlichen Errichtungsarten - Modulbauweisen und massive Bauweise – als auch deren Erstellungszeiträume gegenübergestellt werden.

 

 

Bauweise

 

Auf die Anlage 1 „Kostenschätzung“ für die Übersicht der Kosten bei Modulbauweise als auch bei Massivbauweise wird verwiesen.

 

Die Ausführungszeit bei der Modulbauweise beträgt ca. 5 Monate nach Beauftragung (abhängig von der Auslastung der Modul-Hersteller). Die Nutzungsdauer umfasst 20 Jahre.

 

Die Massivbauweise soll in konventioneller Bauweise mit gemauerten Wänden erfolgen. Die Bauzeit beträgt rund 10 - 12 Monate; die Nutzungsdauer beträgt 60 Jahre.

 

Die Errichtungskosten der Massiv- sind im Vergleich zur Modulbauweise zwar höher, aber die massiven Gebäude sind weitaus höherwertig. Die Qualität der Bausubstanz bringt zugleich bauphysikalische Vorteile aufgrund höherer thermischer sowie schallabsorbierender Masse und ist auch energetisch wirtschaftlicher. Des Weiteren ist das Gebäude erheblich länger nutzbar. Auch der Gestaltungsbeirat hat am 26.06.2018 die Massivbauweise favorisiert (vgl. Anlage 2: Bilder Bauweisen).

 

 

Erweiterung an der KTE Ackerstraße

 

Angesichts der diesjährigen Ereignisse an der KTE Ackerstraße als es zu einem Wasserrohrbruch gekommen ist, sind Ermittlungen über den baulichen Zustand der Rohre erfolgt. Aufgrund des hohen Alters der Installationen können zukünftige Schadensereignisse mit höherer Wahrscheinlichkeit als an den anderen KTE-Standorten auftreten. Zwar konnte der Schaden mittels des Versicherungsschutzes behoben und auf eine Auslagerung der Gruppen verzichtet werden, jedoch ist die Ausgangslage bei einem zukünftigen Schadensereignis neu zu bewerten. Aus Gründen der Wahrscheinlichkeit in Verbindung einer Risikoabwägung befürwortet die Verwaltung in einem ersten Schritt die KTE Ackerstraße zu erweitern.

 

 

Finanzierung

 

Landesmittel für den U3- und Ü3-Ausbau sind noch in Höhe von aktuell rund 650.000 EUR abrufbar, die für die Erweiterung der KTE Ackerstraße genutzt werden können. Ein Antrag auf die Fördermittel wird nach einem Umsetzungsbeschluss gestellt werden.

Ab 2019 ist vom LVR in Aussicht gestellt worden, dass weitere Zuschussmittel beantragt werden können, so dass die zwei ausstehenden Erweiterungen an der KTE Rechenacker und KTE Biefang als dauerhaften Lösungen hierüber gefördert werden könnten, sofern der Antrag bewilligt wird.

 

Derzeit finden weitere Prüfungen hinsichtlich einer Umsetzung der dringend benötigten Erweiterungen für die bereits genannten KTE-Standorte als auch für die KTE Lirich statt, die lediglich eine temporäre Erweiterung benötigt.

 

Ein Investorenmodell bei dem die Stadt Oberhausen als Mieter auftritt wird für die Standorte geprüft. Anfragen bei der OGM GmbH als auch bei Investoren aus der freien Wirtschaft, die bereits auf die Stadt Oberhausen wegen anderer Grundstücke zugekommen sind, wurden gestellt. Die Prüfungen der Machbarkeit laufen bei den Investoren. Da die jeweiligen Erweiterungen auf städtischem Grundstück an städtischen Kindertageseinrichtungen angesiedelt werden sollen, sind diese Mieter-/Vermietermodelle problematisch, da den Investoren zuvor ein Erbbaurecht eingeräumt werden oder alternativ der Verkauf erfolgen muss.

 

Darüber hinaus finden für die KTE Rechenacker und die KTE Biefang Prüfungen statt, ob andere Fördermittel ab 2019 beantragt bzw. eingesetzt werden können. Wie oben bereits erwähnt kann es sich hierbei um die vom LVR in Aussicht gestellten Zuwendungen handeln. Möglich ist auch eine Verschiebung innerhalb des Zuschussprogrammes Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG). Die Mittel für den Aus-, Neu- und Umbau von KTE sind angesichts der beschlossenen Quotierung (Drucksache Nr.: B/16/1783-01) weitestgehend erschöpft. Durch eine Änderung des bestehenden Ratsbeschlusses vom 04.07.2016 könnten noch nicht verbrauchte Mittel anderer Förderbereiche (beispielsweise Verwaltungsgebäude) hierfür genutzt werden. Entsprechende Prüfungen hinsichtlich der Eigenanteile und damit der städtischen Kosten bei den verschiedenen Finanzierungs-Optionen sind noch anhängig.

 

Sobald die Prüfungen abgeschlossen sind, wird eine Lösung durch die Verwaltung vorgeschlagen und als Vorlage den politischen Gremien zum Beschluss vorgelegt.

 

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Anlagen

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