Beschlussvorlage - B/16/3965-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungUmsetzung des Projekts Instandsetzung des Theaters Oberhausen im Zusammenhang mit der Förderung von Investitionen aus dem Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur", Förderaufruf 2018
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Marion Grevenbroich
- Verantwortung:
- Willecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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24.09.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt genehmigt die durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 17.09.2018 gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW:
Der Hauptausschuss beschließt als Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S.1 GO NRW die Umsetzung der Instandsetzung des Theaters Oberhausen unter der Voraussetzung einer zu erwartenden 90 %-Förderung durch den Zuwendungsgeber Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung.
Dieser Beschluss erfolgt unter der Voraussetzung der nachfolgend dargestellten Finanzierung:
Bereitstellung 2019 – 2021
Gesamtauszahlungsbudget: 3.400.000,00 Euro
Gesamtanteil Stadt Oberhausen (10%) 340.000,00 Euro
2019 14.000,00 Euro
2020 134.500,00 Euro
2021 191.500,00 Euro
Erwartete Einzahlung/Förderung: 3.060.000,00 Euro
2019 126.000,00 Euro
2020 1.210.500,00 Euro
2021 1.723.500,00 Euro
Für die Jahre 2019 bis 2021 werden die Eigenanteile unter Beachtung der verbindlichen Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf dargestellt.
Sachverhalt
Begründung
- Dringlichkeit
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung hat am 01.08.2018 einen Förderaufruf aus dem Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit einem Volumen von 100 Mio. Euro veröffentlicht. Der Fördermittelantrag der Stadt für die Instandsetzung des Theaters Oberhausen wurde am 28.08.2018 gestellt (Fristende 31.08.2018). Die finanziellen Eigenanteile der Stadt für die Laufzeit der Maßnahme sind durch einen Ratsbeschluss zu bestätigen, der bis zum 20.09.2018 an den Zuwendungsgeber nachgereicht werden kann.
Somit ist eine Befassung des Rates der Stadt nicht mehr rechtzeitig möglich, um die Bedingungen des Zuwendungsgebers zu erfüllen, so dass gemäß § 60 Abs. S.1 GO NRW der Hauptausschuss über diese Angelegenheit entscheidet.
Die Entscheidung des Hauptausschusses ist gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW dem Rat in seiner nächsten Sitzung, also am 24.09.2018, zur Genehmigung vorzulegen. Sofern der Hauptausschuss dem Beschlussvorschlag zur Dringlichkeitsentscheidung nicht folgen sollte, wird die Verwaltung die Vorlage zur Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung von der Tagesordnung des Rates der Stadt nehmen.
- Sachentscheidung
Als Ergebnis einer Machbarkeitsstudie durch ein Planungsbüro wurde im Februar 2018 für das Theatergebäude ein Sanierungsbedarf in Höhe von ca. 3,7 Mio. Euro festgestellt.
Aufgrund des neu aufgelegten Förderprogramms wurden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie noch einmal überprüft und aufgrund der Ausschreibungskriterien ergänzt und in eine veränderte Reihenfolge gebracht.
Vorgesehen und im Förderantrag eingestellt sind nun folgende Maßnahmen:
Erneuerung der Bühnenmaschinerie
- Die Bühnenmaschinerie stammt teilweise noch aus der Zeit des Wiederaufbaus des Theaters. Die elektrischen Züge stammen aus den 90er Jahren. Wegen der in der Vergangenheit meist als Einzelmaßnahme durchgeführten Arbeiten an der Bühnenmaschinerie kann eine den heutigen Sicherheitsanforderungen entsprechende Anlage nur durch ein weitgehend neues System ersetzt werden. Derzeit kann die Bühnenmaschinerie z.B. nicht zu Synchronfahrten szenisch eingesetzt werden. Synchronsteuerungen der Obermaschinerie sind heute anerkannter Standard.
- Mehr als 50 Prozent der Züge werden noch von Hand betrieben. Die neue Bühnenmaschinerie ersetzt daher auch die vorhandenen Handkonterzüge. Die Arbeitsbedingungen in der Bühnentechnik werden massiv verbessert.
Kosten : 1.600.000 €
- Neue Dimmerschränke und Erneuerung der Verkabelung und Beleuchtung Bühne und Zuschauerraum einschließlich der Verlagerung des Standortes der Dimmerschränke
Nach ebenfalls mehr als 20 Jahren Nutzungsdauer ist ein Betrieb dieser Dimmerschränke nicht mehr sicher. Es gibt keine Ersatzteile mehr. Durch Reparaturen in 2017 konnte nur noch kurzzeitig eine Betriebssicherheit wiederhergestellt werden. Die Verkabelung für den gesamten Bereich bühnentechnischer Beleuchtung ist in Teilen noch wesentlich älter. Es besteht relativ wenig Dokumentation über diese Verkabelung. Durch den neuen Standort der Dimmerschränke im Unterbühnenbereich können die Kabelwege erheblich verkürzt werden.
Die neue Verkabelung und auch die neuen Dimmerschränke sind zur Sicherstellung des Spielbetriebes dringend erforderlich und unabdingbare Voraussetzung für den optimalen Einsatz neuer, energieeffizienter Scheinwerfer(LED-Technik).
Kosten: 900.000 €
- Erneuerung der Bühnenscheinwerfer
Unter dem Aspekt von Nachhaltigkeit und schonendem Umgang mit Ressourcen sind die Bühnenscheinwerfer des Theaters völlig veraltet. Gegenüber den bisher eingesetzten Scheinwerfern verbrauchen LED –Scheinwerfer lediglich 5-10 % der zurzeit notwendigen Energie.
Kosten. 400.000 €
Erneuerung der Verkabelung für die Übertragung von Ton- und Videosignalen
Kosten 100.000 €
Öffnung des Hauses ins Quartier und Schaffung von barrierefreien Zugängen
Kosten 400.000 €
