Beschlussvorlage - B/16/3965-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt genehmigt die durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 17.09.2018 gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW:

 

Der Hauptausschuss beschließt als Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S.1 GO NRW die Umsetzung der Instandsetzung des Theaters Oberhausen unter der Voraussetzung einer zu erwartenden 90 %-Förderung durch den Zuwendungsgeber Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung.

 

Dieser Beschluss erfolgt unter der Voraussetzung der nachfolgend dargestellten Finanzierung:

 

Bereitstellung 2019 – 2021

 

Gesamtauszahlungsbudget:    3.400.000,00 Euro

 

Gesamtanteil Stadt Oberhausen (10%)    340.000,00 Euro

 

2019          14.000,00 Euro

2020         134.500,00 Euro

2021         191.500,00 Euro

 

Erwartete Einzahlung/Förderung:    3.060.000,00 Euro

 

2019         126.000,00 Euro

2020       1.210.500,00 Euro

2021       1.723.500,00 Euro

 

Für die Jahre 2019 bis 2021 werden die Eigenanteile unter Beachtung der verbindlichen Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf dargestellt.

 

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Beschluss des Rates der Stadt vom 19.03.2018, Umsetzung von Investitionen des Theaters Oberhausen, Drucksache-Nr. B/16/3395-01

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X] siehe Begründung

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

  1. Dringlichkeit

 

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung hat am 01.08.2018 einen Förderaufruf aus dem Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit einem Volumen von 100 Mio. Euro veröffentlicht. Der Fördermittelantrag der Stadt für die Instandsetzung des Theaters Oberhausen wurde am 28.08.2018 gestellt (Fristende 31.08.2018). Die finanziellen Eigenanteile der Stadt für die Laufzeit der Maßnahme sind durch einen Ratsbeschluss zu bestätigen, der bis zum 20.09.2018 an den Zuwendungsgeber nachgereicht werden kann.

Somit ist eine Befassung des Rates der Stadt nicht mehr rechtzeitig möglich, um die Bedingungen des Zuwendungsgebers zu erfüllen, so dass gemäß § 60 Abs. S.1 GO NRW der Hauptausschuss über diese Angelegenheit entscheidet.

 

Die Entscheidung des Hauptausschusses ist gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW dem Rat in seiner nächsten Sitzung, also am 24.09.2018, zur Genehmigung vorzulegen. Sofern der Hauptausschuss dem Beschlussvorschlag zur Dringlichkeitsentscheidung nicht folgen sollte, wird die Verwaltung die Vorlage zur Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung von der Tagesordnung des Rates der Stadt nehmen.

 

  1. Sachentscheidung

 

Als Ergebnis einer Machbarkeitsstudie durch ein Planungsbüro wurde im Februar 2018 für das Theatergebäude ein Sanierungsbedarf in Höhe von ca. 3,7 Mio. Euro festgestellt.

 

Aufgrund des neu aufgelegten Förderprogramms wurden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie noch einmal überprüft und aufgrund der Ausschreibungskriterien ergänzt und in eine veränderte Reihenfolge gebracht.

 

Vorgesehen und im Förderantrag eingestellt sind nun folgende Maßnahmen:

 

Erneuerung der Bühnenmaschinerie

-          Die Bühnenmaschinerie stammt  teilweise noch aus der Zeit des Wiederaufbaus des Theaters. Die elektrischen Züge stammen aus den 90er Jahren. Wegen der in der Vergangenheit meist als Einzelmaßnahme durchgeführten Arbeiten an der Bühnenmaschinerie kann eine den heutigen Sicherheitsanforderungen entsprechende Anlage nur durch ein weitgehend neues System ersetzt werden. Derzeit kann die Bühnenmaschinerie z.B. nicht zu Synchronfahrten szenisch eingesetzt werden. Synchronsteuerungen der Obermaschinerie sind heute anerkannter Standard.

 

-          Mehr als 50 Prozent der Züge werden noch von Hand betrieben. Die neue Bühnenmaschinerie ersetzt daher auch die vorhandenen Handkonterzüge. Die Arbeitsbedingungen in der Bühnentechnik werden massiv verbessert.

 

Kosten : 1.600.000 €

 

-          Neue Dimmerschränke und Erneuerung der Verkabelung und Beleuchtung Bühne und Zuschauerraum einschließlich der Verlagerung des Standortes der Dimmerschränke

 

Nach ebenfalls mehr als 20 Jahren Nutzungsdauer ist ein Betrieb dieser Dimmerschränke nicht mehr sicher. Es gibt keine Ersatzteile mehr. Durch Reparaturen in 2017 konnte nur noch kurzzeitig eine Betriebssicherheit wiederhergestellt werden. Die Verkabelung für den gesamten Bereich bühnentechnischer Beleuchtung ist in Teilen noch wesentlich älter. Es besteht relativ wenig Dokumentation über diese Verkabelung. Durch den neuen Standort der Dimmerschränke im Unterbühnenbereich können die Kabelwege erheblich verkürzt werden.

Die neue Verkabelung und auch die neuen Dimmerschränke sind zur Sicherstellung des Spielbetriebes dringend erforderlich und unabdingbare Voraussetzung für den optimalen Einsatz neuer, energieeffizienter Scheinwerfer(LED-Technik).

 

Kosten: 900.000 €

 

-          Erneuerung der Bühnenscheinwerfer

Unter dem Aspekt von Nachhaltigkeit und schonendem Umgang mit Ressourcen sind die Bühnenscheinwerfer des Theaters völlig veraltet. Gegenüber den bisher eingesetzten Scheinwerfern verbrauchen LED –Scheinwerfer lediglich 5-10 % der zurzeit notwendigen  Energie.

 

Kosten. 400.000 €

 

Erneuerung der Verkabelung für die Übertragung von Ton- und Videosignalen

 

Kosten 100.000 €

 

Öffnung des Hauses ins Quartier und Schaffung von barrierefreien Zugängen

 

Kosten 400.000 €

 

 

 

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