Beschlussvorlage - B/16/3798-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortführung des Projektes: „Psychosoziale Betreuung von Geflüchteten Menschen“
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Gesundheitswesen
- Bearbeitung:
- Cigdem Aksoy
- Verantwortung:
- Dr. Karbach
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Sozialausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
05.09.2018
| |||
|
●
Geplant
|
|
Finanz- und Personalausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
13.09.2018
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
24.09.2018
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt für die psychosoziale Beratung und Betreuung von geflüchteten Menschen für das Jahr 2019 –adäquat zur derzeit laufenden Leistungsvereinbarung- weiterhin den Betrag von jährlich 60.000,- Euro bereit zu stellen. Der aufgezeigte Finanzrahmen ist hierbei als gedeckelter Höchstbetrag anzusehen.
Entsprechende Haushaltsmittel werden bei positiver Beschlussfassung des Rates der Stadt per Veränderungsnachweisung beim Auftrag: 340007010191 – Asylbewerber und Flüchtlinge, Kostenart: 529143 – KM – Entgelt an Dritte – Verbände bereitgestellt.
Sachverhalt
Begründung
Die Stadt Oberhausen sieht es als eine grundsätzliche Aufgabe an, sich für den Schutz von verfolgten und gefährdeten Menschen einzusetzen. Im Grundgesetz steht bereits festgeschrieben „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.
Im Jahr 2017 lebten im Durchschnitt 2000 zugewanderte Menschen mit Fluchthintergrund in unserer Stadt. Zwei Drittel von Ihnen männlich; dementsprechend zu einem Drittel weiblich.
Zum 01.01.2017 befanden sich 820 Kinder und Jugendliche unter Ihnen.
Die meisten hilfesuchenden Menschen kamen (Stand Jan. 2017) aus Syrien, Afghanistan, Albanien und dem Irak zu uns.
Durch zahlreiche kommunale, ehrenamtliche, private/bürgerschaftliche Initiativen, konnten erste überlebenssichernde Maßnahmen wie Unterkunft, ärztliche Notfallversorgung, wirtschaftliche Grundversorgung etc. sichergestellt werden.
Weltweite Studien zeigen, dass etwa 20% der geflüchteten Menschen unter Depressionen, Ängsten, Schlafstörungen und vor allem unter Posttraumatischen Belastungsstörungen und anderen seelischen und körperlichen Folgeerkrankungen leiden. Es ist davon auszugehen, dass diese Größenordnung auch auf die in Oberhausen untergebrachten Menschen zutrifft.
Auch sind -wie das Projekt verdeutlicht hat- gerade bei Geflüchteten mit Foltererfahrungen, Suchterkrankungen und Psychosen vorhanden, die sich als Problemlösungs- und Bewältigungsstrategien manifestiert haben. Eine große Anzahl dieser traumatisierten Flüchtlinge sind, auch nach längerem Aufenthalt, noch ohne Anbindung in eine psychosoziale Beratung.
Da das Asylbewerberleistungsgesetz sich fast ausschließlich auf die medizinische Notfallversorgung beschränkt, besteht bei den psychischen Leiden der geflüchteten Menschen eine erhebliche Unterversorgung.
Der Zugang für geflüchtete Menschen zum psychosozialen Versorgungssystem, ist nach wie vor mit hohen Hürden verbunden. Nicht nur die eigentliche Flucht mit möglichen posttraumatischen Störungen durch Krieg, Gewalt und Folter, die häufig erst zeitversetzt auftreten, sondern auch der abrupte Abbruch der kulturellen und familiären Lebenswelt sind tiefgreifende psychische Einschnitte mit enormen Belastungen.
Fehlende Sprachkenntnisse, Bildungsstand, kulturelle Unterschiede (Normen, Werte, Religion…), Orientierung hinsichtlich der hiesigen Hilfsmöglichkeiten sowie gesetzliche Gegebenheiten erschweren den Zugang zu den bereits vorhandenen Hilfsangeboten.
Ein bislang fehlendes und zielgerichtetes Beratungs- und Betreuungsangebot für diese Menschen,
sollte zu einer besseren Integration mit mehr Teilhabe am sozialen, kulturellen, politischen und ökonomischen Leben führen und ihre Chancengleichheit erhöhen.
An dieser komplexen Schnittstelle setzt das Projekt „Psychosoziale Betreuung von geflüchteten Menschen“, das von dem SPZ-Trägerverbund, bestehend aus dem Caritasverband für die Stadt Oberhausen e.V., dem Diakonischen Werk Oberhausen und INTEGO (Gemeinnützige Gesellschaft für Integration Oberhausen mbH) seit Juni 2017 angeboten wird, an.
Der Trägerverbund leistet seit Jahrzehnten gemeindepsychiatrische Arbeit und bietet zudem seit vielen Jahren langzeitarbeitslosen Personen im SGB II Bezug eine psychosoziale Betreuung an und profitiert somit von einem hohen Erfahrungsschatz unter Einsatz hochqualifizierter Fachkräfte aus einem multidisziplinären Team (z.B. Sozialarbeiter, Pädagogen, Krankenpflegern, Erzieherinnen, Ergotherapeuten etc.); zum Teil mit Migrationshintergrund und muttersprachliche Kompetenzen, die den Zugang für die geflüchteten Menschen in das Projekt erheblich erleichtern.
Bereits im November 2015 legte der Trägerverbund eine Konzeption für ein Angebot zur Psychosozialen Beratung und Betreuung von Flüchtlingen durch die Psychosozialen Gesundheitszentren in Oberhausen vor.
Das Modul „Psychosoziale Beratung, Stützung und Begleitung einzelner Flüchtlinge einschließlich deren Familien und sozialen Netzwerken“ bildete letztlich die Grundlage für das derzeit laufende Projekt.
Ablauf des Verfahrens
Der FB 3-2-50/Asyl Sozialarbeiter/-innen meldet den Bedarf für eine Beratung von Geflüchteten beim FB 3-4-10-120 (Psychiatrie- und Suchtkoordinator). Hierzu ist das Unterzeichnen der Entbindung der Schweigepflicht notwendig. Die Zuweisung enthält Hinweise auf die Sprache der zu beratenden Person. Sollte die Sprache nicht durch die Mitarbeitenden des SPZ-Trägerverbundes abgedeckt werden, muss ein Dolmetscher vor Beginn der Beratung unter Rücksprache mit dem Fachbereich 3-4-10-120 hinzugezogen werden. Der Psychiatrie- u. Suchtkoordinator wird, in Absprache mit den betreuenden Sozialarbeiter/-innen des Aufgabengebietes Asyl, entsprechende Sprachmittler zur Verfügung stellen.
Der Fachbereich 3-4-10-120 prüft und erteilt dann ggf. die Kostenzusage. Diese wird den Vertretern des SPZ-Trägerverbundes postalisch zugestellt.
Wenn sich während des Beratungsprozesses der Rechtskreis des Geflüchteten ändert, teilt der Fachbereich 3-2-50/ Sozialarbeiter/-innen dieses dem FB 3-4-10-120 mit. Dieser leitet die Information an die Vertreter des SPZ-Trägerverbundes weiter.
Der SPZ-Trägerverbund teilt den zuweisenden Stellen das Fernbleiben von Klienten / Klientinnen und den Erfolg der Hilfen mit.
Der jeweilige Vertreter des SPZ-Trägerverbund stellt beim Integrationpoint unter Jobcenter-Oberhausen.IP@jobcenter-ge.de einen Antrag zur Weiterbewilligung der Kostenzusage im Rahmen der SGB II Beratung.
Die für zugewiesene Leistungsbeziehende zu erbringenden (aufsuchenden) Leistungen werden vom SPZ-Trägerverbund in folgenden Modulen angeboten:
Clearing
Ausführliche psychosoziale Anamnese und Standpunktbestimmung des Klienten (2 Beratungsstunden). Sollte bei der psychosozialen Anamnese von Frauen eine Notwendigkeit der Traumabehandlung festgestellt werden, so ist die Hilfesuchende zur weiteren Betreuung an die Frauenberatungsstelle zu verweisen.
Kurzberatung
Durch motivierende Gesprächsführung werden notwendige Informationen zur gesellschaftlichen Teilhabe vermittelt. (3 Beratungsstunden).
Langzeitberatung
Eine vertiefte Reflexion der Problematik des Klienten / der Klientin soll zur Erweiterung seiner Handlungskompetenz, zur Stärkung von Eigenverantwortlichkeit und zur Entwicklung von Handlungsalternativen führen. Gegebenenfalls ist der Klient / die Klientin durch Krisenintervention zu stützen oder in weiterführende Maßnahmen zu vermitteln (4-8 Beratungsstunden).
Gruppentraining
Die individuelle Beratung des Klienten / der Klientin kann durch Teilnahme an einem Gruppenangebot ergänzt oder ersetzt werden (4-8 Beratungsstunden bei 8 Teilnehmenden pro Berater/-in).
Sollte festgestellt, werden, dass nach der Durchführung einer Beratung oder eines Trainings weitere Beratungen durch den SPZ-Trägerverbund notwendig sind, ist durch den Psychiatrie u. Suchtkoordinator die Gewährung weiterer Hilfen zu prüfen und ggf. zu bewilligen.
Vergütung der Leistungen psychosoziale Betreuung
Die o. g. Leistungsmodule werden nach Fallpauschalen vergütet. Dabei betragen die Pauschalen für:
• Clearing 100,00 €
• Kurzberatung 150,00 €
• Langzeitberatung 200,00 bis 400,00 €
• Gruppentraining 55,00 €
Durch den SPZ-Trägerverbund werden Terminversäumnisse umgehend an den Ansprechpartner des Bereiches 3-4-10-120 gemeldet. Durch die umgehende Information von Terminversäumnissen soll die Möglichkeit eines vorzeitigen Abbruchs der Beratung gering gehalten werden. Bei vorzeitigem Abbruch durch die Klientin / den Klienten erfolgt eine Vergütung in Höhe von 50 % der Fallpauschale. Kosten für Dolmetscher, bzw. Sprachmittler können zusätzlich abgerechnet werden.
Abrechnungsfähig ist ein Höchstbetrag von 60.000,00 EUR je Kalenderjahr.
Dokumentation und Evaluation
Der SPZ-Trägerverbund erstellt über die durchgeführte Beratung mit den Klienten einen Abschlussbericht. Der Abschlussbericht soll die Problemlage zu Beratungsbeginn, das Ergebnis nach Abschluss der Beratung und eine ggf. aus der Beratung resultierende Empfehlung enthalten. Der Abschlussbericht ist unter Berücksichtigung der Schweigepflichtentbindung den zuständigen Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern des Fachbereiches 3-2-50/Asyl zu übermitteln.
Die Betreuungen sind im Rahmen eines Wirksamkeitsdialogs mit dem Psychiatrie- u. Suchtkoordinator zu erörtern und in einem anschließenden Jahresbericht zu dokumentieren. Der Jahresbericht ist als Verwendungsnachweis anzusehen.
Zielgruppe und Ziele
Die Psychosoziale Betreuung richtet sich ausschließlich an Flüchtlinge, die der Stadt Oberhausen zugewiesen wurden und sich entweder in kommunalen Unterkünften oder privaten Wohnraum befinden und Leistungen nach dem AsylbLG erhalten.
Zur Vermeidung einer Chronifizierung von psychischen Störungen, erhalten psychisch belastete Geflüchtete zeitnah und niederschwellig Zugang zu stabilisierenden Beratungs- und Betreuungsangeboten des SPZ-Trägerverbundes. Dabei sollen auch die Nutzung und Optimierung bereits vorhandener Strukturen in der Stadt Oberhausen berücksichtigt werden.
Psychosoziale Hilfen werden als integrierte Leistungen innerhalb des SPZ-Trägerverbundes angeboten. Geeignete Kostenträger und Leistungserbringer werden einbezogen, um Hilfen aufeinander abzustimmen und Abbrüche zu vermindern. Die Hilfeleistung ergeht in Abstimmung mit dem Psychiatrie- u. Suchtkoordinator.








Jahresrückblick Juni 2017 – Mai 2018 / Perspektive
Am 30.05.2018 erfolgte der Wirksamkeitsdialog hinsichtlich des Projektes „Psychosoziale Betreuung für geflüchtete Menschen“.
Die Sozialpsychiatrischen Zentren bieten Beratung, das bedeutet konkrete Hilfestellungen sowie eine Vermittlung in andere Hilfesysteme und tragen zur psychischen Stabilisierung bei. Hierbei konnte eine enge Zusammenarbeit mit den Sozialarbeitern des städtischen Bereiches Asyl, dem SPKoM MEO, den örtlichen Flüchtlingsberatungsstellen, den zuständigen Mitarbeitern in den Flüchtlingsunterkünften, den Therapeutinnen und Therapeuten der Psychosozialen Diagnostik, Haus- und Fachärzten, ambulanten und stationären klinischen Trägern, der Frauenberatungsstelle sowie dem kommunalen Integrationszentrum, erreicht werden.
Die Erfahrung des ersten Projektjahres und Auswertung mit den Mitarbeitern der Sozialpsychiatrischen Zentren hat gezeigt, dass die an die SGBII Beratung angelehnte Arbeitsweise (Clearing, Kurzberatung, Langberatung) nicht sinnvoll für die zu beratenden geflüchteten Menschen ist. Die Organisation der Sprachmittler, das Einbeziehen der Sprachmittler in die Beratung sowie das Begleiten der Flüchtlinge zu therapeutischen Angeboten außerhalb von Oberhausen führt zu einer veränderten sozialpädagogischen Arbeitsweise. Die Komplexität des Casemanagements erfordert einen erheblichen höheren Zeitaufwand.
Daher wurde im Rahmen des Wirksamkeitsdialoges beschlossen, das Beratungsangebot in ein neu aufgestelltes modulares System zu verändern. Modul 1 beinhaltet das Clearing, die Beratung, die Entwicklung und Stützung von Helfersystemen und beansprucht 12 Termine.
Modul 2 kommt als Verlängerung in Not- und Krisensituationen mit zusätzlichen 4 Terminen und vorheriger Absprache mit dem Psychiatrie- und Suchtkoordinator in Frage.
(Die ausführliche Modulbeschreibung ist dem sich in der Anlage befindlichen Antrag des SPZ-Trägerverbundes zu entnehmen)
Insgesamt konnten im ersten Jahr (Juni-Dez. 2017) 61 geflüchtet Menschen in das Projekt aufgenommen werden. Hieraus entstand ein Gesamtberatungsbedarf von 596 Einheiten.
Vergleicht man die Zahlen von 2017 mit denen von 2018 (Jan-Juli) kommt man auf einen ähnlichen Wert. Zu berücksichtigen ist, dass der Juni 2017 überproportional hervorsticht, weil das Projekt mit Verzögerung startete und die ersten Fälle sich sozusagen angesammelt hatten.
Die statistischen Zahlen sind, trotz stark abnehmender Anzahl an neu hinzukommenden geflüchteten Menschen (1544 Geflüchtete Stand Januar 2018), adäquat zum letzten halben Jahr. Selbst wenn diverse Gemeinschaftsunterkünfte geschlossen werden, können mit dem Projektbudget max. 3-5% aller geflüchteten Menschen in OB erreicht und betreut werden.
Durch die Schließung der zum Teil eher problembehafteten Unterkünfte (Sucht, Verhaltensauffälligkeiten, Gewalt, hohe Anzahl junger Männer ohne Familie…), kommt es zu einer eher ungünstigen Verteilung auf die anderen -stabilen-Unterkünfte und damit zu neuen Problemfeldern.
Neben der seelischen Belastung, ist man bei der Installation des Projektes nicht auf bereits bestehende oder sich entwickelnde Suchtmittelabhängigkeiten eingegangen. Sie machen sicherlich nicht den Schwerpunkt aus, sind aber vom Betreuungsaufwand, aufgrund der Doppeldiagnosen, noch deutlich intensiver einzuschätzen.
Durch den Vergleich interner und externer Statistiken (siehe oben und/oder Antrag des SPZ-Trägerverbundes im Anhang), sieht die Psychiatrie- u. Suchtkoordination die Weiterführung des Projektes als bestmögliche Alternative an.
Die Auflösung des Projektes bereits zum Jahresende, sieht die Psychiatrie- und Suchtkoordination als kontraproduktiv an, zumal es keine Alternativangebote für eine psychosoziale Erstbetreuung oder Vermittlung in weitere geeignete Beratungs-, Betreuungs-, und Nachsorgemöglichkeiten im Sinne von Integration und Teilhabe gibt.
Bereits in den zahlreichen Kooperationsgesprächen, vor allem mit der Flüchtlingsbeauftragten, dem Fachbereich 3-2-50/Existenzsichernde Leistung (Wirtschaftliche Hilfen für Flüchtlinge und Asylbewerber) und den operativ agierenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort in den Unterkünften, hat sich gezeigt, dass die Abläufe, nach dem stark verzögertem Beginn des Projektes von sechs Monaten (Juni 2017), mittlerweile reibungslos funktionieren, die Netzwerke gut ineinandergreifen, der Bekanntheitsgrad gestiegen ist und alle Beteiligten eine Weiterführung des Projektes befürworten.
Mit Beginn der Leistungsvereinbarung initiierten die SPZ niederschwellige Treffpunkte in den drei Stadtteilen. Diese finden regelmäßig, kontinuierlich und gut besucht statt. Auch dieses wichtige dezentrale Hilfsangebot zur Integration, könnte nicht mehr aufrechterhalten werden.
Durch personelle Engpässe eines Mitgliedes des SPZ-Trägerverbundes und Neubesetzung von Leitungsposten, wird es dort, nach Rücksprache, zu wesentlich mehr Betreuungen im Rahmen des Projektes kommen. Dies wäre auch wünschenswert, da der Standort Sterkrade Mitte sonst nicht ausreichend versorgt wäre.
Der Antrag zur Fortführung der Leistungsvereinbarung „ Psychosoziale Beratung von Flüchtlingen“ des SPZ-Trägerverbundes -bis mindestens Ende 2019- an den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen / Herrn Daniel Schranz, ist die Folgerung aus dem im Wirksamkeitsdialog erzielten Konsens aller Beteiligten nach Auswertung des ersten Projektjahres unter Einbeziehung der aktuellen Statistik, der Nachfragesituation, der Bedarfsanalyse, der Netzwerktreffen aller Beteiligten Akteure, der enorm hohen Haltequote im Rahmen des Betreuungsprozesses und der sich abzeichnenden -gleichbleibenden Anzahl- an neuen Klientinnen und Klienten für das Projekt.
Eine Psychosoziale Betreuung und damit verbundener besserer Anbindung an unser Hilfesystem erleichtert den zunehmend anerkannten Asylbewerbern mit dauerhafter Bleibeperspektive die Anbindung an das Job Center und damit den Weg in den SGB II Bezug. Durch eine gut vorbereitete Überleitung in den SGB II Bezug profitiert davon letztlich auch das „Jobcenter“ der Stadt Oberhausen.
Damit es schutzsuchenden Menschen ermöglicht wird, sich besser in Ihr neues Umfeld zu integrieren, müssen mögliche psychische Störungen und Belastungen frühestmöglich erkannt und behandelt werden. Ziel muss es sein, die Entstehung folgenschwerer Erkrankungen wie Depressionen, posttraumatische Belastungsstörungen oder auch Suchterkrankungen möglichst zu verhindern oder einzugrenzen.
In diesem Kontext wird der Antrag zur Fortführung der Leistungsvereinbarung „ Psychosoziale Beratung von Flüchtlingen“ des SPZ-Trägerverbundes -bis mindestens Ende 2019-
Seitens der Psychiatrie- und Suchtkoordination vollumfänglich unterstützt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
766,4 kB
|
