Beschlussvorlage - B/16/3785-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung von 3,0 Planstellen im Sachgebiet "Erhebung von Elternbeiträgen offener Ganztag, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege" im Fachbereich 3-3-10/Allgemeine Verwaltung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Beate Hemm
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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13.09.2018
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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19.09.2018
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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20.09.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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24.09.2018
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Konsequenzen
Bezug
- Beschluss des Rates der Stadt Oberhausen über die Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich vom 03.07.2017 (Drucksache Nr. B/16/2665-01)
- Beschluss des Rates der Stadt Oberhausen über die Neufassung der Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 03.07.2017 (Drucksachen Nr. B/16/2666-01)
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [X] Personalkosten in Höhe von 39.675 EUR anteilig für Oktober bis Dezember 2018 und ca. 158.700 EUR für 2019
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
Im Rahmen der Organisationsuntersuchung durch die Firma con_sens wurde im Jahr 2013 der Fachbereich 3-1-10/Allgemeine Verwaltung gegründet (ab 01.01.2018 Fachbereich 3-3-10/Allgemeine Verwaltung im Bereich 3-3/Schule). In diesem wurden die Sachgebiete Elternbeiträge Kindertageseinrichtung (KTE) und offener Ganztag (OGS) im Primarbereich zusammengelegt. Zum damaligen Zeitpunkt gab es unterschiedliche Verfahrensweisen zur Erhebung von Elternbeiträgen. Für die Elternbeiträge der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege gab es bereits eine Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen. Die Elternbeiträge für die Teilnahme am offenen Ganztag im Primarbereich wurden mit einem festgesetzten Betrag berechnet.
Zum 01.08.2017 wurde analog zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege auch eine Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen des offenen Ganztags im Primarbereich vom Rat der Stadt beschlossen (B16/2665-01 und B/16/2666-01, beide vom 03.07.2017).
Dies hatte zur Folge, dass auch hier eine umfangreiche Berechnung der Beiträge, nach Einkommensstufen gestaffelt, erfolgen muss.
Die Berechnung der Firma con_sens hat zum damaligen Zeitpunkt ergeben, dass pro Sachbearbeiter/in rd. 1.000 Fälle bearbeitet werden (Stand 2013: 6.279 Fälle, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Verpflegung, bei 6,25 Sachbearbeitern/innen).
Die Fallbemessung innerhalb des offenen Ganztags wurde nicht überprüft.
Aufgrund der Tatsache, dass sich die Landschaft der Kindertageseinrichtungen durch Erweiterungsgruppen und Neubauten in den letzten Jahren erheblich verändert hat, steigt dementsprechend auch die Anzahl der Elternbeitragsfälle.
Mit Stand zum 01.08.2018 ergeben sich voraussichtlich folgende Fallzahlen:
Kindertageseinrichtungen: 6.829 Fälle
Kindertagespflege: 689 Fälle
Verpflegungskosten: 425 Fälle
offener Ganztag: 4.800 Fälle
GESAMT: 12.743 Fälle
Bei der Anwendung eines Fallzahlenschlüssels von 1.000 Fällen pro Sachbearbeiter/in ergibt sich ein Stellenmehrbedarf von 5,5 Planstellen.
Innerhalb des Aufgabengebietes Elternbeiträge werden noch strukturelle Veränderungen erfolgen. Geprüft wird derzeit, inwieweit man eine Zuordnung der Beitragspflichtigen anhand von „Namen“ vornehmen kann. Dadurch würde sich die Fallzahl reduzieren, da derzeit aus einer Familie Kinder im Rahmen der KTE- und OGS-Beitragszahlungen berechnet werden.
Eine zukünftige Fallzahl kann derzeit noch nicht prognostiziert werden, da das derzeitige EDV-Verfahren JUGIS die wesentlichen Grundlagen derzeit nicht erfüllt. Hier erfolgt zurzeit eine entsprechende Abstimmung mit dem Softwareanbieter.
Nach Abstimmung mit allen Beteiligten wird vorgeschlagen in einem ersten Schritt, vorbehaltlich weiterer Erkenntnisse, 3,0 Planstellen (A 8 LBesG tg. E 8 TVöD) einzurichten.
