Beschlussvorlage - B/16/3793-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NWZustimmung zur Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen für Beratungsleistungen im Rahmen des Projektes "Neuordnung OGM" im Haushaltsjahr 2018
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Michael Pfitzner
- Verantwortung:
- Willecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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13.09.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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24.09.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt genehmigt folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Wolfgang Große Brömer am 12./13.07.2018 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
„ Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister, Daniel Schranz, und das Ratsmitglied
Wolfgang Große Brömer
gem. § 60 Abs. 1, S. 2 GO NW folgende Entscheidung:
- In Ergebnis- bzw. Finanzplan für das Haushaltsjahr 2018 werden für Beratungsleistungen im Rahmen des Projektes „Neuordnung OGM“ bei Auftrag 950015041400 (OGM GmbH), Sachkonto 543 141 (Aufw. f. Wirtsch.- und EDV-Beratung) außerplanmäßig Mittel in Höhe von 130.000,‑‑ € bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Deckung in Höhe von 130.000,‑‑ € durch Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit
- Weitere Mittel in Höhe von 67.500,‑‑ € sind für das Haushaltsjahr 2019 bei gleicher Haushaltsposition einzuplanen.“
Konsequenzen
Bezug
- DS B/16/3682-01 vom 25.06.2018,
OGM Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM), hier: Errichtung eines Eigenbetriebes - DS B/16/3774-01 vom 11.07.2018,
Dringlichkeitsentscheidung, Zustimmung zur Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen für Beratungsleistungen im Rahmen des Projektes "Neuordnung OGM" im Haushaltsjahr 2018
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [X]
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
a) Dringlichkeit
Die Dringlichkeitsentscheidung ist notwendig, um mit der Bereitstellung der außerplanmäßigen Mittel die notwendigen Beratungsleistungen im Rahmen des Prozesses zur Neuordnung der zukünftigen Wahrnehmung weitgehender Aufgabenfelder der OGM Oberhausener Gebäudemanagement GmbH zunächst noch in den Sommerferien 2018 ausschreiben und die nach Vergabe (separater Beschluss des Finanz- und Personalausschusses) anteilig noch im Haushaltsjahr 2018 anfallenden Aufwendungen leisten zu können.
b) Sachliche Notwendigkeit
Der Rat der Stadt hat mit Beschluss vom 25.06.2018 die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Errichtung eines Eigenbetriebs und zur möglichst weitgehenden Übertragung der bisherigen Aufgaben der OGM auf den Eigenbetrieb zu entwickeln und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Bereits im Rahmen der Drucksache B/16/3682-01 wurde festgestellt, dass hierzu weitere externe Beratungen insbesondere hinsichtlich finanzwirtschaftlicher und rechtlicher (inkl. Steuer- und vergaberechtlicher) Fragestellungen notwendig werden.
Zur Einhaltung des ambitionierten Zeitrahmens des Projektes ist es erforderlich, die notwendigen Beratungsleistungen noch in den Sommerferien 2018 auszuschreiben, um dem Finanz- und Personalausschuss für seine Sitzung am 13.09.2018 eine entsprechende Beschlussvorlage zur Vergabe vorlegen zu können. Das hierzu erforderliche Verfahren zur Aufforderung zur Abgabe von Angeboten (im Rahmen einer freihändigen Vergabe) sollte jedoch nur eingeleitet werden, wenn die voraussichtlich benötigten Finanzmittel auch faktisch zur Verfügung stehen.
Der Gesamtbedarf wird derzeit mit ca. 110 Beratertagen kalkuliert. Somit ergibt sich auf Basis der bisherigen Ausschreibungsergebnisse bzw. Stundensätze für vergleichbare Beratungsleistungen ein Gesamtaufwand von ca. 166 T€ netto = 197,5 T€ inkl. USt.; die Notwendigkeit eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens entfällt wegen voraussichtlicher Unterschreitung der entsprechenden Schwellenwerte.
c) Auswirkungen auf den Haushalt
Der Bedarf wird voraussichtlich zum Großteil noch im Haushaltsjahr 2018 anfallen. Entsprechend soll ein Anteil von ca. 2/3 = 130 T€ inkl. USt. im Haushaltsjahr 2018 außerplanmäßig bei Auftrag 950015041400 (OGM GmbH), Sachkonto 543 141 (Aufw. f. Wirtsch.- und EDV-Beratung) außerplanmäßig bereitgestellt werden; die Deckung in gleicher Höhe ergibt sich zunächst durch Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit. Durch die Umsetzung des Konzeptes ist aber auch mit erheblichen Einsparungen in Folgejahren zu rechnen, so dass sich dieser Aufwand kurzfristig amortisieren wird.
Der Restbedarf in Höhe von 67,5 T€ soll bei gleicher Haushaltsposition in den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2019 eingebracht werden.
Die Entscheidung wurde gemäß der Begründung zu a) per Dringlichkeitsentscheidung eingeholt und wird nunmehr dem Rat der Stadt zur Genehmigung vorgelegt.
