Berichtsvorlage - M/16/4014-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Bezug: Drucksache Nr. A/16/2361-01 vom 13.02.2017

 

Im laufenden Haushaltsjahr fanden  im regelmäßigen Abstand von ca. sechs Wochen mehrere Investitionskonferenzen statt. Die städtischen Bereiche mit hohen Investitionsbudgets haben in diesem Rahmen über den Fortschritt der einzelnen investiven Projekte sowie der Mittelabflussplanung und -realisierung berichtet. Ebenso wurde dargelegt, wenn aufgrund von Verzögerungen die Umsetzung der Maßnahmen und somit auch der Mittelabfluss gefährdet erscheinen. Grundlage hierfür war die Gesamtinvestitionsliste unter Berücksichtigung der unterjährig bereits erfolgten Um-/Neuplanungen durch entsprechende überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellungen (s. B/16/3583-01).

Erst in der letzten Investitionskonferenz am 04.09.2018 ergab sich eine relativ belastbare, konkrete Abarbeitungsprognose. Hier ergab sich rechnerisch ein möglicher Kompensationsbetrag von nur ca. 1,9 Mio. EUR, u. a. aufgrund von Umsetzungsschwierigkeiten bei der Feuerwehr (langwierige Ausschreibungsverfahren f. Beschaffungen), Straßenbaumaßnahmen und Projekten, deren Finanzierung auf dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW basiert. Zur gleichen Zeit erfolgten in diesem Jahr die verwaltungsinternen Haushaltsberatungen im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2019. Ursprünglich bestand im Investitionshaushalt 2019 – Entwurf – eine Überplanung von ca. 25 Mio. EUR. Dieser Betrag konnte nach intensiven Beratungen mit dem Oberbürgermeister und dem Verwaltungsvorstand auf ca. 1,8 Mio. EUR reduziert werden. Um einen ausgeglichenen Investitionshaushalt (keine Nettoneuverschuldung) gemäß den Vorgaben der Bezirksregierung zu erreichen, musste somit der investive Teilhaushalt noch um 1,8 Mio. EUR entlastet werden. Um darüber hinaus keine (weiteren) Investitionsprojekte für das Jahr 2019 streichen zu müssen, wurde vom Verwaltungsvorstand im Rahmen der Investitionskonferenz am 04.09.2018 entschieden, mehrere für 2019 geplante Investitionsmaßnahmen kurzfristig nach 2018 vorzuziehen. Dabei handelt es sich um folgende Projekte, die auch Bestandteil der am 02.05.2018 vom Rat beschlossenen „Reserveliste für Investitionsmaßnahmen 2018“ sind (B/16/3583-01) bzw. ist bei den Projekten unter Punkt 4 und 5 aufgrund des Zustandes der Sportanlagen eine unmittelbare Maßnahmenumsetzung unabweisbar ist:

1. Baukosten Sportanlage Dellwig  1.240.000 EUR (apl.-Bedarf)

2. Grunderwerb Dellwig       200.000 EUR (üpl.-Bedarf)

3. Open Airea Kaisergarten      350.000 EUR (apl.-Bedarf)

4. Sportanlage Pfälzer Graben

(Bewässerungsanlage)         56.000 EUR (apl.-Bedarf)

5. Sportanlage Nordler-Park

(Flutlichtanlage)         67.000 EUR (apl.-Bedarf)

Gesamtsumme:      1.913.000 EUR

Somit kann ein genehmigungsfähiger Haushaltsplanentwurf 2019 eingebracht werden, ohne auf weitere wichtige Investitionsmaßnahmen verzichten zu müssen.

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