Beschlussvorlage - B/16/3993-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, die in der Anlage beigefügten Schulbauleitlinien bei Neubauvorhaben an Schulen anzuwenden.

 

  1. Der Rat der Stadt Oberhausen beauftragt die Verwaltung auf der Basis der Schulbauleitlinien einen SOLL-IST-Vergleich vorzunehmen und den damit verbundenen Investitionsbedarf zu ermitteln.

 

  1. Der Umbau von Bestandsgebäuden nach den neuen Schulbauleitlinienseht unter dem Vorbehalt vorhandener und beschlossener Haushaltsmittel. Maßnahmen bedürfen der Einzelfallentscheidung des Rates.
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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ X ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat im Rahmen des Bildungsplans 2016-2020 in der Ratssitzung am 04.07.2016 (Drucksachen-Nr.: B/16/1642-01) die AG Bildungsplanung beauftragt, sozialraumorientiert und anforderungsgerecht ein Konzept mit einer konkreten Zeit- und Zielplanung zur weiteren Gestaltung der Oberhausener Bildungslandschaft zu erarbeiten. Die AG Bildungsplanung ist sich einig, dass dabei „Raumleitlinien für den Schulbau“ ein wichtiger Bestandteil des Konzeptes sind, um die Oberhausener Schulen anforderungsgerecht und flexibel aufstellen zu können. In der AG Bildungsplanung waren die Sprecher/Sprecherinnen aller Schulformen (Grundschule, Förderschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasien, Gesamtschule, Berufskollegs), die Untere und Obere Schulaufsichtsbehörde sowie der Schulträger Stadt Oberhausen vertreten durch die Bereiche 3-3/Schule und dem Strategischen Immobilienmanagement.

 

Allen Beteiligten der AG Bildungsplan ist klar, dass eine Neuaufstellung der Oberhausener Bildungslandschaft (Gebäude) nur Schritt für Schritt und in Abhängigkeit einer vom Rat beschlossenen Schulbauleitlinie und vorhandener Investitionsmittel realisiert werden kann.

 

Die durch die AG Bildungsplanung erarbeiteten Schulbauleitlinien haben zwei wichtige Funktionen:

 

  1. Sie sollen als Grundlage zukünftiger Neubauvorhaben von Schulen im Primarbereich und Sekundarstufenbereich unter Berücksichtigung von Inklusion, Integration, Offener Ganztag und schulpädagogischen Grundlagen dienen.
  2. Die Raumleitlinien sollen über alle Gebäudesteckbriefe der Oberhausener Schulen gelegt werden, um einen Soll-Ist-Vergleich zu erhalten und den erforderlichen Investitionsbedarf zu ermitteln
  3. Sie können für Schulbaumaßnahmen als Steuerungsinstrument dienen, z.B. die Akquise von weiteren Fördermitteln.

 

Die AG Bildungsplan hat sich unter der externen Moderation von Frau Dyrda in mehreren Sitzungen mit dem Thema „Schulbauleitlinien“ beschäftigt.

 

Im Bildungsplan 2016 – 2020 wurden Raumstandards für den Offenen Ganztag festgelegt.

 

Die Essräume/Mensen haben erste Priorität. Speiseräume im Ganztag in Grundschulen werden auf der Basis einer 100 % Teilnahme der Schülerinnen und Schüler angenommen. Maximal soll in drei Schichten gegessen werden. Pro Schüler/in werden 0,8 qm zugrunde gelegt.

 

Bereits im Bildungsplan wurden die Raumleitlinien für den OGS-Bereich beschrieben:

  • Pro Zug der Schule einen explizit genannten Ganztagsraum
  • Pro Gruppe von 25 Kindern wurde ein sonstiger Raum berechnet

 

Auf Grundlage dieser Raumstandards hat bereits eine Priorisierung von Umbaumaßnahmen an Oberhausener Grundschulen stattgefunden (Drucksache M/16/1195-01, S. 83).

 

Die Arbeitsgruppe hat auf Grundlage des alten Schulraumprogramms des Landes NRW, die Schulbauempfehlung der Montagstiftung und den Schulbauleitlinien der Stadt Köln, das Thema erarbeitet (siehe Anlagen).

 

Kontrovers diskutiert wurde hierbei insbesondere die Ausstattung von Schulen mit Differenzierungsräumen zumal es hierzu unterschiedliche pädagogische Auffassungen gibt. Die Schulleitungen sprachen sich für eine erhöhte Anzahl an Differenzierungsräumen (je 2 Klassenräume, 1 Differenzierungsraum) aus. Dahingegen orientierte sich die Verwaltung mit Unterstützung der Schulaufsicht an die Empfehlung, möglichst wenig Differenzierungsräume vorzuhalten, damit Inklusion stattfinden und Separierung vermieden wird.

 

 

In den tabellarisch dargestellten Raumleitlinien sind die Differenzierungsräume im Ergebnis als Flächen dargestellt, ohne Vorgaben zur Raumgröße zu machen.

 

Die AG Bildungsplan empfiehlt, die Schulbauleitlinien bei Neubau- oder Anbaumaßnahmen zu berücksichtigen.

 

Zudem sollen die bestehenden Schulgebäude anhand der Schulbauleitlinien Schritt für Schritt überprüft werden, um Handlungsbedarfe zu konkretisieren und Investitionsbedarfe zu klären.

 

Neben der Raumtabelle hat die AG Bildungsplan auf der Grundlage der Raumleitlinien aus Köln einen Begleittext verfasst, der die Ergebnisse der tabellarischen Übersicht der Räume erläutert (siehe Anlage).

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