Berichtsvorlage - M/16/3974-01

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

In der letzten Augustwoche erreichte den Bereich 3-1 / Kinder, Jugend insbesondere den Fachbereich 3-1-40 / Erzieherische Hilfen eine Presseanfrage zur Personalsituation in den Regionalteams Jugendhilfe bezüglich der Themen: Arbeitsumfang, Einarbeitung und Akquise neuer Mitarbeiter in den Regionalteams Jugendhilfe. Hintergrund der Presseanfrage war eine Studie der Hochschule Koblenz, die besagt, dass die MitarbeiterInnen in vielen Kommunen überlastet sind.

 

Die Anfrage der Presse soll zum Anlass genommen werden, auch dem Jugendhilfeausschuss über die Personalsituation in den Regionalteams Jugendhilfe zu berichten.

 

 

Überlastungsanzeigen / Arbeitsbelastung in den Regionalteams Jugendhilfe, Fachbereich 3-1-40 Erzieherische Hilfen

Überlastungsanzeigen gibt es im Fachbereich 3-1-40/Erzieherische Hilfen, Regionalteams Jugendhilfe, zurzeit nicht. 2015 hat es letztmalig eine große Anzahl an Überlastungsanzeigen gegeben. Als Konsequenz ist am 30.11.2015 im Rat der Stadt ein Vorratsbeschluss ergangen. Hier wird nach den Empfehlungen der GPA (Gemeindeprüfungsanstalt) und der Organisationsüberprüfung durch die externe Firma Con_sens eine Fallzahl von 1 : 35* zu Grunde gelegt. Sollten die Fallzahlen über drei Monate überschritten werden, kann im Rahmen des Vorratsbeschlusses neues Personal eingestellt werden. Dies ermöglicht es schneller auf steigende Arbeitsbelastung, Kündigungen etc. zu reagieren.

Aufgrund von Vertretung von Langzeiterkrankungen oder nicht besetzter Planstellen kommt es zwar immer noch dazu, dass die MitarbeiterInnen mehr als 1 : 35 arbeiten müssen. Zu massiver Arbeitsbelastung kommt es aber nicht mehr. Aktuell sind 6 von 83 Stellen nicht besetzt. Diese sind entweder im Besetzungs-/Einstellungsvorgang oder werden ausgeschrieben.

Auch durch die Unterstützung der TeamkoordinatorInnen konnten gewährte Jugendhilfemaßnahmen im letzten Jahr detaillierter auf ihre Eignung und Notwendigkeit (gemäß § 27.1 SGB VIII) überprüft werden, was teilweise zur Reduktion des Umfangs oder gar zur Beendigung der Maßnahme und somit zur Fallreduzierung geführt hat.

 

* 1:35 bedeutet, dass eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter im Regionalteam Jugendhilfe 35 HzE+ Fälle bearbeiten soll. HzE+ beinhaltet Überprüfungen von Kindeswohlgefährdungsmeldungen (gemäß § 8a SGB VIII – Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung), Einleitung und Steuerung von Hilfen zur Erziehung gemäß § 36 SGB VIII - Hilfeplanverfahren (inklusive Unterbringungen in Mutter-Kind-Einrichtungen gemäß § 19 SGB VIII – Gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder) und Mitwirkung bei familiengerichtlichen Verfahren gemäß § 50 SGB VIII (Sorge- und Umgangsrechtsverfahren). Die Bearbeitung dieser Aufgabenfelder soll im Durchschnitt ca. 50 % der Arbeitszeit in Anspruch nehmen. Von der restlichen Arbeitszeit sind 10 % für Verwaltungsaufgaben vorgesehen und 40 %  für Beratungen gemäß der § 16 (Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie), § 17 (Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung), § 18 (Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge)  SGB VIII sowie Stadtteil- und Präventionsarbeit.

 

 

Betreuungsdichte im Regionalteam Jugendhilfe der Stadt Oberhausen

MitarbeiterInnen im Regionalteam Jugendhilfe können im Rahmen von Überprüfung einer Kindeswohlgefährdungsmeldung (gemäß § 8a SGB VIII - Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung), bei Mitwirkung bei Familienrechtsverfahren (gemäß § 50 SGB VIII), bei der Einleitung und Steuerung von Hilfen zur Erziehung (gemäß § 36 SGB VIII - Hilfeplanverfahren) und Beratungen (gemäß der § 16 - Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie,  § 17 - Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung und § 18 - Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge,  SGB VIII) Kontakt zu einer Familie/ einem Kind/ einem Jugendlichen haben. Im Durchschnitt betreut ein Sozialarbeiter/eine Sozialarbeiterin zwischen 40 bis 50 Familien/Kinder/Jugendliche gleichzeitig. Dies mit unterschiedlicher Intensität, manchmal gibt es nur einen Kontakt, manchmal mehrere in einem Monat.

In anderen Kommunen Deutschlands werden von einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin auch schon mal bis zu 100 Familien/ Kinder/ Jugendliche betreut.

 

Dauer von Hausbesuchen

Im Rahmen aller oben genannten Aufgaben im Regionalteam Jugendhilfe ist es notwendig Familien/ Kinder/Jugendliche auch zu Hause zu besuchen. Die Dauer von Hausbesuchen bei den Familien orientiert sich maßgeblich an dem Grund des Besuches. Hier können manchmal 10 Minuten ausreichend sein um z. B. die hygienischen Verhältnisse der Wohnung zu überprüfen. Handelt es sich aber z. B. um einen ersten Kontakt/ersten Besuch zu Hause oder wird mit den Familienmitgliedern einzeln gesprochen, kann dies auch schon mal 1 bis 2 Stunden in Anspruch nehmen. Grundsätzlich nehmen sich die MitarbeiterInnen hierfür die Zeit, die nötig ist. Zeitdruck gibt es in Oberhausen im Gegensatz zu manchen anderen Kommunen nicht.

 

Dokumentationsaufwand

Die Verschriftlichung der Arbeit und andere Verwaltungsaufgaben nehmen im Schnitt ca. die Hälfte der Arbeitszeit in Anspruch. Einerseits ist dies notwendig, um genau zu dokumentieren, was getan worden ist und so im Notfall rechtlich abgesichert zu sein (Garantenstellung). Andererseits wünschen sich die MitarbeiterInnen mehr Zeit für die Arbeit mit den Familien/ Jugendlichen/ Eltern. Wäre dies der Fall, würden weniger (kostenpflichtige) Aufträge an freie Träger der Jugendhilfe vergeben.

 

Ausbildung/Anwerbung neuer Mitarbeiter/Innen in Oberhausen

Akquise:

Zur Akquise neuer MitarbeiterInnen hat sich das Berufsanerkennungsjahr als sehr nützlich erwiesen. 22 der derzeitigen Kolleginnen/Kollegen haben vor ihrer Festanstellung ihr Jahrespraktikum in einem der Regionalteams gemacht und konnten übernommen werden. Da das Anerkennungsjahr bei vielen Hochschulen in NRW mittlerweile freiwillig ist, könnte es in Zukunft aber schwierig werden auf diesem Weg neues Personal zu akquirieren. Neue Möglichkeiten der Personalgewinnung müssen daher auch in Oberhausen kurzfristig entwickelt werden.

Weiteres Personal wird über Initiativbewerbungen eingestellt. Meist handelt es sich bei den BewerberInnen um BerufsanfängerInnen oder BewerberInnen, die noch nicht im Bereich Jugendhilfe gearbeitet haben. Dies macht eine fundierte, fachliche Einarbeitung besonders notwendig.

 

Einarbeitung:

Eine gute und fundiere Ausbildung neuer MitarbeiterInnen ist unerlässlich um hoher Fluktuation und Erkrankungen sowie möglichen Fehlern vorzubeugen. Folglich hat der FB 3-1-40 eigene Qualitätsstandards (Fachstandard) zur Einarbeitung neuer MitarbeiterInnen entwickelt. Diese beinhalten u. a. feste Praxis-AnleiterInnen für neue KollegInnen im jeweiligen Team, fachbereichsinterne und –externe Fortbildungen (in Zusammenarbeit mit der Aus- und Fortbildung). Welche nach Erfahrungswerten und Rückmeldungen sowohl der neuen Kolleginnen und Kollegen als auch der anderen MitarbeiterInnen und Leitungskräfte im Fachbereich regelmäßig evaluiert und verbessert werden.

 

Zudem werden BerufsanfängerInnen nicht sofort mit der vollen Fallzahl belastet. Im Rahmen von regelmäßigen Reflektionsgesprächen (BerufsanfängerIn, Praxis-AnleiterIn und Regionalteamleitung) wird der Entwicklungs-/Einarbeitungsstand erörtert und die Fallbelastung festgelegt. Auch die beiden TeamkoordinatorInnen des jeweiligen Regionalteams haben die Aufgabe die Einarbeitung neuer KollegInnen eng zu begleiten, Praxis-AnleiterInnen zu beraten und die neuen MitarbeiterInnen bei schwierigen Gesprächen zu begleiten. Dieses System hat sich nach Rücksprache mit den KollegInnen im Fachbereich bewährt.

 

Im Fachbereich Erzieherische Hilfen gibt es aktuell 28 neue Kolleginnen und Kollegen, inklusive Jahres-PraktikantInnen. Als neue MitarbeiterInnen gelten alle Kolleginnen/ Kollegen, die noch keine 2 Jahre diese Tätigkeit ausüben. In der Regel ist die neue Fachkraft nach ca. 6 Monaten insofern eingearbeitet, dass sie ihr eigenes Sachgebiet mit weiterer Begleitung erfahrener Fachkräfte übernehmen kann. Hiermit ist die fachliche Einarbeitung mit all ihren Aspekten noch nicht abgeschlossen. Bis eine Fachkraft alle Kompetenzen und das nötige Fachwissen für die Arbeit erworben hat, sind in der Regel bundesweit 2 Jahre veranschlagt. Dies ist mit der Vielfältigkeit und Komplexität der Arbeit sowie hohen fachlichen und persönlichen Anforderung des Aufgabengebietes zu begründen.

 

Alle MitarbeiterInnen des Fachbereiches, nicht nur die Neuen, haben die Möglichkeit bei Bedarf Supervision in Anspruch zu nehmen.

 

 

Um die Ausbildung, Akquise und weitere Personalentwicklung immer weiter zu verbessern, wird nicht nur die fachbereichsinterne Evaluation genutzt, sondern auch ein interkommunalen Arbeitskreis zum Thema.

 

Kündigungen:

Im Bereich der BerufsanfängerInnen gab es nahezu keine Kündigungen in den ersten 2 Berufsjahren. Die KollegInnen, die gekündigt haben, gaben meist den Wunsch nach Veränderung und nicht die Arbeitsbedingungen in den Regionalteams Jugendhilfe als Grund an. Im letzten Jahr gab es die größte Fluktuation aufgrund von Mutterschutz und Erziehungsurlaub.

 

 

Grundsätzlich kann man festhalten, dass die personelle Situation in den Regionalteams Jugendhilfe in Oberhausen sich in den letzten Jahren entspannt und verbessert hat und die Regionalteams in Oberhausen im Vergleich zu anderen Kommunen gute Arbeitsbedingungen haben. Dies ist nicht zuletzt der guten Zusammenarbeit mit dem FB 4-1-40 / Aus- und Fortbildung, dem FB 4-1-20 / Personalwirtschaft und FB 4-1-10 / Personal und Organisation zu verdanken.

 

 

 

 

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