Berichtsvorlage - M/16/3943-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Quartalsbericht zur Entwicklung der Erzieherischen Hilfe
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Daniela Kolsek
- Verantwortung:
- Ertunc Deniz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Beschlussfassung
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19.09.2018
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Sachverhalt
Bezug
- M/16/2755-01
- M/16/2962-01
Sachdarstellung
1. Ausgangslage
Im con_sens Abschlussbericht zur „Evaluierung und Umsetzungsbegleitung der Konsolidierungsmaßnahmen im Bereich 3-1“ (siehe Drucksachen M/16/3243-01; M/16/2755-01/ M/16/2962-01) aus dem Jahr 2017 wurden unter TOP 2 „Ausgangslage und Umsetzungsstand bis 02/2017“, die in den Jahren 2013 bis 2016 durchgeführten Maßnahmen beschrieben und gewürdigt.
„Im Zuge der Umsetzungsbegleitung wurden weitere zu bearbeitende Themen präzisiert, so die Verbesserung der Datenlage zur fiskalischen Steuerung der Hilfen zur Erziehung (HzE) unter Berücksichtigung der Interessen der Kämmerei und des Jugendamtes, die Erstellung eines Quartalsbericht zur politischen Berichterstattung sowie für die Kämmerei und das Jugendamt Aussagen zu geeigneten Planungsparametern, was die weitere Kostenentwicklung bei den Hilfen zur Erziehung angeht“ (Seite 6/7). Weiter heißt es in TOP 4 „durchgeführte Maßnahmen Februar bis August 2017“, dass ein Quartalsbericht entwickelt und dem Jugendhilfeausschuss im Juni 2017 vorgestellt wurde (vgl. Seite 12).
Schon in den vergangenen Quartalen wurden diese Anregungen in Form von Quartalsberichten aufgegriffen. Der nun vorliegende zweite Quartalsbericht 2018 knüpft daran an und dient der weiteren Entwicklung.
2. Aufbau des Quartalsberichts
Der Quartalsbericht enthält neben den Informationen für das aktuelle zweite Quartal 2018 einen Rückblick sowie eine Prognose. Dabei wird rückblickend das vergangene Jahr 2017 genauso betrachtet wie auch das vergangene erste Quartal 2018.
Dazu werden im Folgenden zunächst die Gesamtkosten für Hilfen zur Erziehung ohne Berücksichtigung der Kosten für die unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) in den Blick genommen.
Getrennt werden die Gesamtkosten für Hilfen zur Erziehung für UMA sowie die Gesamtkosten der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII betrachtet. Anschließend werden die Fallarten und deren Kosten nach Monaten in Relation gesetzt und graphisch dargestellt.
3. Datengrundlage
Alle Zahlen werden auf der Grundlage von Daten aus dem EDV-Fachverfahren der Fa. LogoData ermittelt und dargestellt.
Die rückblickenden Kostendaten aus dem Jahr 2017 beziehen sich dabei auf den Stand vom 28.03.2018. Die Daten des Jahres 2018 beziehen sich auf den Stand 06.08.2018 – in diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die Zahlungen für die Monate Mai 2018 und Juni 2018 noch nicht abgeschlossen und daher nicht vollständig sind.
4. Fachliche Bewertung der Entwicklung der Gesamtkosten
Die Gesamtkosten für die Hilfen zur Erziehung ohne Berücksichtigung der Kosten für die UMA werden untenstehend sowohl inklusive als auch exklusive Eingliederungshilfe und unabhängig davon, ob es sich um Hilfen für Minderjährige oder Volljährige handelt betrachtet. Für das zweite Quartal 2018 gilt, dass die aktuell etwas niedriger als im ersten Quartal liegenden Gesamtkostenwerte noch nicht vollständig sind. Konkret bedeutet dies, dass Rechnungen der Träger für das zweite Quartal teilweise noch nicht vorliegen beziehungsweise noch nicht alle eingereichten Rechnungen durch die wirtschaftliche Jugendhilfe abgerechnet sind.

Bei den Jahresprognosen für 2018, werden die Ergebnisse der Quartale jeweils linear hochgerechnet. Wie zuvor bereits erwähnt, erhält man eine validere Prognose bei Betrachtung des 1. Quartals. Diese Methode der Prognosedarstellung, findet sich in gleicher Form bei den Übersichten zu den unbegleiteten minderjährigen Ausländern sowie bei der Eingliederungshilfe.
Betrachtet man nun die Prognose auf der Grundlage des 1.Quartals, ist zum jetzigen Stand von einem Jahresergebnis von 46.476.040€ auszugehen.
Ausgehend vom Jahresergebnis 2017, welches im Wesentlichem die Grundlage für den Haushaltsansatz für das Jahr 2018 abbildet, wurde dort eine Summe von 49.007.088€ (alle Transferleistungen HzE ohne UMA) zu Grunde gelegt. Diese Prognose liegt damit deutlich unterhalb des Vorjahresergebnisses und lässt sich zu großen Teilen durch die konsequente Innenrevision und damit einhergehende Überprüfung der Einzelfälle erklären. Nicht zuletzt durch die Unterstützung der Teamkoordinatoren, konnten die Maßnahmen auf „geeignet und notwendig“ (§ 27 Abs. 1 SGB VIII) überprüft werden, was teilweise zur Reduktion des Umfangs oder gar zur Beendigung geführt hat. Dabei wurde trotzdem der fachliche Ansatz gewahrt und die Hilfeempfänger, entsprechend ihrer Bedarfe, unterstützt. Der Prozess der Innenrevision wird stetig weiterverfolgt, wobei die positiven finanziellen Effekte zukünftig zurückgehen. Die Kosten der Hilfen zur Erziehung werden zwangsläufig wieder ansteigen, da sich die Kostensteigerungen der Träger (beispielsweise Personalkosten), in den Tagessätzen sowie Fachleistungsstunden niederschlagen und durch den öffentlichen Träger zu übernehmen sind.
5. Fachliche Bewertung der Entwicklung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA)
Die gesetzliche Grundlage der Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer, ergibt sich aus dem SGB VIII, §27 ff. Das gesamte Leistungsspektrum der Hilfen zur Erziehung kann genutzt werden, es gibt im Hilfekanon keine spezielle Hilfeart oder rechtliche Vorgabe. Selbstverständlich wird in der inhaltlichen, pädagogischen Arbeit auf die spezifischen Besonderheiten dieser Zielgruppe (teilweise traumatische Erfahrungen, Fluchtgeschichte, Integrationsbedarf, etc.) eingegangen. Die gesetzlichen Ansprüche und pädagogischen Grundlagen, der sowohl ambulanten als auch stationären Angebote der erzieherischen Jugendhilfe, sind jedoch analog zu den Hilfen für „Nicht-UMA“ Hilfeempfängern.
Die Zielgruppe der UMA stellt einen bedeutsamen Faktor bei der Fallsteuerung für das laufende Geschäftsjahr 2018 dar. Im zweiten Quartal zeigen sich die Hilfen zur Erziehung in Bezug auf diese Zielgruppe relativ stabil bis leicht rückläufig. Zu beachten ist, dass die Zahl der Neufälle in diesem Bereich aufgrund der Verteilungsquoten kaum beeinflussbar ist. Lediglich der Abfluss dieser Fälle ist durch eine verstärkte Verselbstständigung steuerbar. Zu erwarten ist darüber hinaus eine Verschiebung der Fallzahlen innerhalb der Positionen durch die Altersentwicklung von Minderjährigen zu Volljährigen – so wird es weniger Hilfen für minderjährige unbegleitete Ausländer, aber mehr Hilfeempfänger im Bereich der Hilfen für junge Volljährige geben.

Im Jahr 2018 werden bisher durchschnittlich 147 Hilfeempfänger von Leistungen für UMA verzeichnet – im Jahr 2017 handelte es sich durchschnittlich monatlich um 158 Hilfeempfänger (ohne Abbildung). Dies lässt vermuten, dass die Gesamtkosten für UMA im Jahr 2018 tatsächlich geringer ausfallen könnten als im Jahr 2017 – in diesem Zusammenhang spielen aber auch Kosten pro Hilfeempfänger eine Rolle, die z.B. bei einer möglichen Erhöhung gegenüber dem Vorjahr die Effekte einer niedrigeren Hilfeempfängerzahl aufheben könnten. Dennoch bilden auch die Finanzdaten hierzu ein positives Bild ab. Ausgehend vom Haushaltsansatz für das Jahr 2018, hier wurde eine Summe von 6.897.834€ zu Grunde gelegt, liegt auch diese Prognose damit unterhalb des Vorjahresergebnisses.
6. Fachliche Bewertung der Entwicklung Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII)
Die Hilfen nach §35a SGB VIII, zielen auf die Wiedereingliederung von seelisch behinderten, oder davon bedrohten Kindern, Jugendlichen sowie jungen Volljährigen (in begründeten Ausnahmefällen bis zum 27. Lebensjahr, ansonsten bis zum 21. Lebensjahr) ab. Als Anspruchsvorrausetzung um eine Hilfe nach §35a zu erhalten, müssen zwei Tatbestände vorliegen; zum einen muss die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit für länger als sechs Monate vom typischen Zustand des Lebensalters abweichen, zusätzlich muss die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt sein oder eine solche ist mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten. Diese Überprüfung wird in Oberhausen, um eine hohe fachliche Qualität zu gewährleisten und um sicherzustellen, dass nur begründete Hilfen gewährt werden, in einer Fachstelle vorgenommen.
Typische Hilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §35a, sind beispielsweise die schulischen Integrationshelfer oder die Förderung im Rahmen einer Autismustherapie.
Es zeigen sich derzeit keine Hinweise auf extreme Steigerungen. Legt man die Prognose anhand des 1. Quartals 2018 zugrunde, ist nach jetzigem Stand mit einer Steigerung von gut 5% zu rechnen.

7. Fallzahlen und Kosten
Betrachtet man die Fallzahlen der einzelnen Hilfearten, hält der bereits im ersten Quartalsbericht dargelegte Trend weiter an: Die Zahl der Fälle nach § 27.2 geht weiterhin zurück, gleichzeitig steigen die Fallzahlen nach §§ 27.3, 30 und 31 an. Ein Teil der Steuerungserfolge im Bereich der Hilfen nach § 27.2 geht, wie an den Zahlenentwicklungen deutlich wird, vor allem auf eine präzisere Zuordnung der Hilfen, die zuvor nach § 27.2 gewährt wurden, zu den anderen Hilfearten zurück. Auch für die unten genannten Daten
gilt ab Mai 2018 der Vorbehalt, dass es sich hier um eine noch nicht vollständig eingepflegte Datenbasis handelt.
Es bestehen im Bereich der ambulanten Hilfen noch Einsparpotenziale, da die Innenrevision der entsprechenden Fälle noch nicht abgeschlossen ist, aber bisher schon zu Erfolgen geführt hat.
Ergänzend hinzugekommen sind in diesem zweiten Quartalsbericht die nun auch separat ausgewiesenen Daten zu den Hilfen nach § 32 Erziehung in einer Tagesgruppe. Auch in dieser Hilfe zeigt sich in der Gesamtschau gegenüber Juli 2017 in der Anzahl der Maßnahmen wie auch den in den Kosten ein langsamer, aber stetiger Rückgang.
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| § 27.2 | § 27.3 | § 30 | § 31 | § 32 | Gesamt |
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Jul 17 | 737 | 58 | 64 | 95 | 155 | 1109 |
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Aug 17 | 720 | 59 | 70 | 118 | 147 | 1114 |
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Sep 17 | 642 | 59 | 75 | 150 | 138 | 1064 |
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Okt 17 | 621 | 63 | 85 | 153 | 132 | 1054 |
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Nov 17 | 587 | 59 | 87 | 155 | 134 | 1022 |
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Dez 17 | 559 | 63 | 87 | 163 | 136 | 1008 |
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Jan 18 | 525 | 65 | 87 | 167 | 130 | 974 |
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Feb 18 | 512 | 71 | 93 | 169 | 127 | 845 |
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Mrz 18 | 498 | 68 | 97 | 180 | 124 | 843 |
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Apr 18 | 468 | 66 | 103 | 186 | 123 | 823 |
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Mai 18 | 452 | 70 | 98 | 182 | 120 | 802 |
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Jun 18 | 443 | 74 | 100 | 177 | 124 | 794 |
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Gesamtkosten nach Hilfeart je Monat |
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| § 27.2 | § 27.3 | § 30 | § 31 | § 32 | Gesamt |
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Jul 17 | 592.089 € | 37.763 € | 34.596 € | 67.026 € | 467.034 € | 1.198.508 € |
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Aug 17 | 519.865 € | 35.629 € | 39.704 € | 74.643 € | 427.174 € | 1.097.015 € |
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Sep 17 | 513.702 € | 40.066 € | 43.300 € | 100.272 € | 413.058 € | 1.110.398 € |
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Okt 17 | 439.450 € | 37.933 € | 45.026 € | 103.787 € | 421.574 € | 1.047.770 € |
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Nov 17 | 481.080 € | 43.702 € | 47.790 € | 103.584 € | 410.211 € | 1.086.367 € |
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Dez 17 | 394.946 € | 35.917 € | 46.207 € | 99.977 € | 426.329 € | 1.003.376 € |
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Jan 18 | 400.065 € | 44.642 € | 54.974 € | 114.942 € | 432.748 € | 1.047.371 € |
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Feb 18 | 349.266 € | 46.097 € | 58.749 € | 112.477 € | 382.908 € | 949.497 € |
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Mrz 18 | 369.802 € | 40.982 € | 55.639 € | 121.569 € | 412.674 € | 1.000.666 € |
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Apr 18 | 318.334 € | 44.861 € | 55.203 € | 120.710 € | 404.604 € | 943.712 € |
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Mai 18 | 305.639 € | 45.574 € | 52.503 € | 114.560 € | 404.469 € | 922.745 € |
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Jun 18 | 300.221 € | 39.728 € | 33.995 € | 88.992 € | 400.529 € | 863.465 € |
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Zuordnung der Maßnahmen innerhalb der Kategorien:
Kosten / Maßnahmen Minderjährige (inklusive EGH)
(§ 19 / § 27.2 / § 27.3/ § 29 / § 30 / § 31 / § 32 / § 33.1 / § 33.2 / § 34 / § 35 / § 35a ambulant /
§ 35a stationär / § 42)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige ambulant
(§ 27.2 / § 27.3 / § 29 / § 30 / § 31 / § 32 / § 35a ambulant)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige stationär
(§ 19 / § 33.1 / § 33.2 / § 34 / § 35 / § 35a stationär / §42)
Kosten / Maßnahmen Volljährige (inklusive EGH)
(§ 41 i. V. m. 27.3 / § 41 i. V. m. 30 / § 41 i. V. m. 33.1 / § 41 i. V. m. 33.2 / § 41 i. V. m. 34 /
§ 41 i. V. m. 35 / § 41 i. V. m. 35a ambulant / § 41 i. V. m. 35a stationär)
Kosten / Maßnahmen Volljährige ambulant
(§ 41 i. V. m. 27.3 / § 41 i. V. m. 30 / § 41 i. V. m. 35a ambulant )
Kosten / Maßnahmen Volljährige stationär
(§ 41 i. V. m. 33.1 / § 41 i. V. m. 33.2 / § 41 i. V. m. 34 / § 41 i. V. m. 35 / § 41 i. V. m. 35a stationär)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige (exklusive) EGH)
(§ 19 / § 27.2 / § 27.3/ § 29 / § 30 / § 31 / § 32 / § 33.1 / § 33.2 / § 34 / § 35 / § 42)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige ambulant
(§27.2 / §27.3 / §29 / §30 / §31 / §32)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige stationär
(§ 19 / § 33.1 / § 33.2 / § 34 / § 35 / § 42)
Kosten / Maßnahmen Volljährige (exklusive EGH)
(§ 41 i. V. m. 27.3 / § 41 i. V. m. 30 / § 41 i. V. m. 33.1 / § 41 i. V. m. 33.2 / § 41 i. V. m. 34 /
§ 41 i. V. m. 35)
Kosten / Maßnahmen Volljährige ambulant
(§ 41 i. V. m. 27.3 / § 41 i. V. m. 30)
Kosten / Maßnahmen Volljährige stationär
(§ 41 i. V. m. 33.1 / § 41 i. V. m. 33.2 / § 41 i. V. m. 34 / § 41 i. V. m. 35)
Eingliederungshilfe (EGH)
(§ 35a ambulant / § 35a stationär / § 41 i. V. m. 35a ambulant / § 41 i. V. m. 35a stationär)
Kosten / Maßnahmen sonstige Leistungen
(§ 13 / § 16 / § 17 / § 18 / § 20 / § 27.2 (sonstige Hilfen))
i. V. m. = in Verbindung mit
Bedeutung der Paragrafen des SGB VIII
§ 13 Jugendsozialarbeit (Lese-Rechtschreibförderung , Schulbegleitung)
§ 16 allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (Familienhebammen)
§ 17 Beratung Trennung / Scheidung
§ 18 Beratung Umgang
§ 19 Gemeinsame Wohnform für Mütter/ Väter und Kinder
§ 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (bei gesundheitlichen Ausfällen der Erziehungsberechtigten)
§ 27.2 Hilfe zur Erziehung (ambulante flexible Hilfe)
§ 27.3 Hilfe zur Erziehung (therapeutische Hilfe)
§ 29 Soziale Gruppenarbeit
§ 30 Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 32 Erziehung in der Tagesgruppe
§ 33.1 Vollzeitpflege (Pflegefamilie)
§ 33.2 Vollzeitpflege (Erziehungsstelle)
§ 34 Heimerziehung (ebenfalls 5-Tagesgruppe sowie betreutes Wohnen)
§ 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte
§ 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
§ 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
