Berichtsvorlage - M/16/3802-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Schulsozialarbeit in Oberhausen- Rückblick und Aussicht

 

  1. Rechtliche Grundlagen zur Schulsozialarbeit in NRW

 

Im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) ist die Kooperation von Jugendhilfe und Schule verankert.

 

„Jeder junge Mensch hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ (§ 1 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB), Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe).

 

Schulsozialarbeit fällt unter die Ausgestaltungsmöglichkeiten von schulischer Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII und der schulbezogenen Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII.

 

§ 81 SGB VIII schreibt eine Verpflichtung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe  zur strukturellen Zusammenarbeit mit Schulen und Stellen der Schulverwaltung vor.

 

Im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW–SchulG; Stand 2013) werden in § 5 die Öffnung von Schule sowie die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern/-innen geregelt. So heißt es in § 5 Abs.2 SchulG, dass „Schulen (...) in gemeinsamer Verantwortung mit den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe zusammenarbeiten [sollen].“

 

§ 58 SchulG benennt, „… im Landesdienst stehende pädagogische und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirken bei der Bildungs- und Erziehungsarbeit mit“.

 

Dies gilt demzufolge auch für die im Landesdienst stehenden Fachkräfte für Schulsozialarbeit.

 

Der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zur Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen vom 23.01.2008 ist eine wichtige Basis für das Handlungsfeld „Schulsozialarbeit“.

 

Er bietet eine konzeptionelle Grundlage für Schulsozialarbeit in NRW, eingebunden in sozialräumliche Konzepte der Jugendämter – ungeachtet der verschiedenen Anstellungsträger.

 

Die Mitarbeit in schulischen Gremien für den Bereich der Schulsozialarbeit ist zum Teil in den §§ 65 Abs.1, 66 Abs.7, 68 Abs. 1+4, § 71 Abs. 1 SchulG geregelt:

 

§ 65 Abs. 1: „An jeder Schule ist eine Schulkonferenz einzurichten. Sie ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken.“

 

§ 66 Abs. 7: „Die Schulkonferenz kann Vertreterinnen und Vertreter schulergänzender Angebote und Personen aus dem schulischen Umfeld als beratende Mitglieder berufen.

 

Hierbei sollen pädagogische und sozialpädagogische Fachkräfte, die im Rahmen außerunterrichtlicher Angebote tätig sind und nicht der Schule angehören, in besonderer Weise berücksichtigt werden.“

 

§ 68 Abs. 1: „Mitglieder der Lehrerkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer sowie das pädagogische und sozialpädagogische Personal gemäß § 58.“ Somit auch sonstige im Landesdienst stehende pädagogische und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

§ 68 Abs. 4: „Die Lehrerkonferenz wählt die Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Lehrerinnen und Lehrer für die Schulkonferenz. (…) Die Lehrerkonferenz kann auch pädagogische und sozialpädagogische Fachkräfte wählen, die im Rahmen außerunterrichtlicher Angebote tätig sind und nicht der Schule angehören.“

 

§ 71 Abs. 1: „Mitglieder der Klassenkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer sowie das pädagogische und sozialpädagogische Personal gemäß § 58.“

 

Weitere ergänzende Regelungen bezüglich der Mitarbeit in den schulischen Gremien werden in den schuleigenen Konzepten zur Schulsozialarbeit vereinbart wie z.B., dass Fachkräfte der Schulsozialarbeit, die bei einem Träger angestellt sind, bezüglich der Teilnahme an Lehrer- und Klassenkonferenzen dem pädagogischen und sozialpädagogischen Personal gemäß § 58 SchulG. gleichgestellt werden.

 

  1. Grundlagen für die Schulsozialarbeit in Oberhausen

 

Jugendhilfe und Schule haben grundsätzlich einen gemeinsamen Auftrag zur Erziehung und Bildung junger Menschen und beide arbeiten in einem gemeinsamen räumlichen Bezugssystem: dem Sozialraum bzw. der Kommune.

 

Während die Schule sowohl einen Bildungsauftrag (Erwerb schulischer Qualifikationen und Abschlüsse, Wissensvermittlung) als auch einen Erziehungsauftrag (Persönlichkeitsbildung und die Entwicklung sozialer Kompetenzen) hat und damit den Focus auf die bestmögliche Förderung der Kinder und Jugendlichen legt, bietet die Schulsozialarbeit eine eigenständige und ergänzende, flexible Beratungs- und Unterstützungsleistung an.

 

Schulsozialarbeit bildet hier eine zentrale Schnittstelle zwischen Schule und Jugendhilfe und bietet damit ein wichtiges Handlungsfeld im Rahmen einer kommunalen Handlungsstrategie. Wesentliches Ziel ist, Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen und dadurch den Abbau sozial benachteiligender Strukturen zu erreichen.

 

Für die Stadt Oberhausen als Träger der öffentlichen Jugendhilfe und Träger von rund 50 Schulen ist es wichtig,

 

Bedarfe frühzeitig zu erkennen und dabei die einzelnen Sozialräume im Blick zu behalten

verfügbare Kapazitäten zielgerichtet einzusetzen

 

(kommunale) Prozesse und Projekte, die nicht primär der Schulsozialarbeit zuzuordnen sind, bei Bedarf unterstützend in die operative Schulsozialarbeit einzubinden.

 

Eine kommunale Handlungsstrategie erfordert, dass alle Akteure, die im Rahmen von Schulsozialarbeit tätig sind eng miteinander kooperieren.

 

Dabei unterscheiden sich Ziele und Aufgabenschwerpunkte auf Grundlage der Aufträge der jeweiligen Fördergeber und Anstellungsträger. Die konkrete Arbeit fokussiert bestimmte Bedarfe (wie z.B. Schulverweigerung), berücksichtigt bestimmte Schulformen (wie z.B. Grund- und Förderschulen) oder eine spezielle Zielgruppe.

 

„Schulsozialarbeit“ und „Soziale Arbeit“ findet an Oberhausener Schulen, bezogen auf die Ausrichtung und Finanzierung, in unterschiedlichen Modellen statt.

 

Sie werden finanziert durch

die Stadt Oberhausen

das Bildungs- und Teilhabepaket

Landesmittel (Umwandlung von Lehrerstellen in Sozialarbeiterstellen)

die neue Landesförderung (BUT-Ersatz)

die Projekte „JSIQ“ (Jugend stärken im Quartier), „Empower“ u. a.

unterstützende Projekte der Jugendhilfe (LRS-Förderung, Coolness-Training u.a.)

sonstige diverse Kleinprojekte mit unterschiedlicher Finanzierungsstruktur

(Sponsoren und Drittmittel aus unterschiedlichen Förderprogrammen).

 

 

  1. Prozesshafte Entwicklung der Oberhausener Schulsozialarbeit

 

Der Ausbau der Schulsozialarbeit zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf kommunaler Ebene ist seit 2006 ein wichtiger Baustein der Oberhausener Bildungslandschaft.

 

Orientiert an den gesetzlichen und rechtlichen Vorgaben, forciert die Stadt Oberhausen deren Einsatz vor allem in Grundschulen. Die Zuständigkeit und inhaltliche Ausgestaltung ist von einem hohen Grad an Heterogenität gekennzeichnet. Bundes-, Landes- und kommunale  Förderung bestimmen die Finanzierung und die inhaltliche Ausrichtung.

 

Durch die hohe  Anzahl der in Oberhausen tätigen Schulsozialarbeiter*innen und der damit verbundenen Trägervielfalt wurde die konzeptionelle Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit an Oberhausener Schulen (Drucksache A/15/3405-01) notwendig.

 

So wurde in der Sitzung des Schulausschusses am 02.04.2014 der Antrag der SPD und der GRÜNEN Fraktion zur Fortführung und konzeptionellen Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit an Oberhausener Schulen (Drucksache A/15/3405-01) beschlossen.

 

Der Schulausschuss der Stadt Oberhausen hat in der Folge in seiner Sitzung am 19.11.2014 (Drucksache B/16/0453-01) die Einrichtung eines „Lenkungskreises Schulsozialarbeit“ auf den Weg gebracht. Im Lenkungskreis sind die Träger der Schulsozialarbeit, Vertreter/innen aller Schulformen, die Schulaufsicht, das Kommunale Integrationszentrum  und der Bereich Kinder, Jugend, Bildung der Stadt Oberhausen vertreten. Zu seinen Aufgaben gehört u. a. die Entwicklung und Fortschreibung eines Rahmenkonzeptes zur Schulsozialarbeit an Oberhausener Schulen.

 

Die Erarbeitung des Rahmenkonzeptes für Schulsozialarbeit an Oberhausener Schulen erfolgte in einer Unterarbeitsgruppe des damaligen Lenkungskreises Schulsozialarbeit unter Beteiligung von Vertreter/innen der Schulen, der Träger der Schulsozialarbeit, der Schulaufsicht, des Kommunalen Integrationszentrums (KI) und von Schulsozialarbeiter*innen. Die multiprofessionale Arbeitsgruppe des Lenkungskreises Schulsozialarbeit hat einen Entwurf erarbeitet und dem Lenkungskreis Schulsozialarbeit vorgestellt. Der Lenkungskreis Schulsozialarbeit hat dem Rahmenkonzept in seiner Sitzung am 19.01.2016 zugestimmt. In den Schulleiterdienstbesprechungen aller Schulformen wurde über das Rahmenkonzept informiert und die Schulleitungen haben ein positives Votum abgegeben.

 

Das Rahmenkonzept trat mit Beschluss des Schulausschusses vom 10.03.2016 in Kraft (Drucksache B/16/1548-01).

 

Auf Hinweis der AG §78 wurde am 6.9.2016 aus dem Lenkungskreis Schulsozialarbeit die neue AG Jugendhilfe Schule. Somit löste sich der Lenkungskreis Schulsozialarbeit auf.

 

Der damalige Bereich 3-1-80 „Personalangelegenheiten Lehrkräfte und Schulsekretariate, pädagogische Konzeptionsentwicklung“ erstellte eine Geschäftsordnung. Zudem wurden neue Mitglieder  aufgenommen, wie  z.B. das Bildungsbüro, Vertreter der AG Jugend und des Qualitätszirkels „Offener Ganztag“, sowie die Schulberatungsstelle.

 

Die AG Jugendhilfe Schule tagt bis heute regelmäßig - mindestens 4-mal jährlich- und beschäftigt sich neben der Schulsozialarbeit mit der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule sowie dem Offenen Ganztag/ Gebundenen Ganztag.

 

  1. Oberhausener Rahmenkonzept Schulsozialarbeit

Das Oberhausener Rahmenkonzept für Schulsozialarbeit hat einen deutlichen präventiven Charakter, es steht im direkten Bezug zu § 2 SGB VIII (Aufgaben der Jugendhilfe) und § 14 SGB VIII (Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz).

 

Neben dem quantitativen Ausbau der Schulsozialarbeit soll auch in Zukunft besonderer Wert auf die konzeptionelle Gestaltung der Schulsozialarbeit gelegt werden.

 

Das schulform- und trägerübergreifende Rahmenkonzept Schulsozialarbeit an Oberhausener Schulen bietet einen Orientierungsrahmen und es soll den Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, den Schulen, den Trägern und allen weiteren Beteiligten Handlungssicherheit geben. Darüber hinaus ist das Rahmenkonzept die Grundlage für die Entwicklung eines schuleigenen Konzeptes für Schulsozialarbeit, das im Schulprogramm der jeweiligen Schulen zu verankern ist und Bestandteil der Kooperationsverträge zwischen Schule, den Trägern der Schulsozialarbeit und der Stadt Oberhausen ist.

 

Um die unterschiedlichen Aufgabenbereiche, Arbeitsansätze und Methoden der Schulsozialarbeit, auf die jeweilige Schule abzustimmen, erstellen die freien Träger gemeinsam mit der jeweiligen Schule ein schulbezogenes Konzept zur Schulsozialarbeit.

 

  1. Rahmenbedingungen

 

5.1. Organisatorische Einbettung der Schulsozialarbeit

 

Aufgrund der Organisationsuntersuchung im Jahre 2013 durch die Firma con_sens wurden zum damaligen Zeitpunkt die Bereiche Jugend, Kinderpädagogischer Dienst und Schule zu einem Bereich zusammengefasst (Vorlage - B/15/2904-01).

 

Ziel war es seinerzeit, dass wesentliche Aufgaben in diesem Bereich wahrgenommen werden sollen, die sich auf junge Menschen, ihre Familien und den Bereich Schule inklusive Schulsozialarbeit, beziehen. Durch diese Zusammenlegung sollten die Ressourcen der Verwaltung, die sich auf die Lebenslagen von jungen Menschen beziehen, weitestgehend gebündelt und optimiert werden.

 

Die Koordination der Schulsozialarbeit wurde im damaligen Fachbereich 3-1-80/ Lehrkräfte, Sekretariate verortet. Mit der Neuorganisation und Einrichtung des Bereichs 3.3 / Schule. zum 01.01.2018 wurde die Schulsozialarbeit dem Bereich Schule zugeordnet.

 

Festzuhalten ist, dass Jugendhilfe und Schule grundsätzlich einen gemeinsamen Auftrag zur Erziehung und Bildung junger Menschen haben.

 

Die Kooperation von Jugendhilfe und Schule wurde in Oberhausen in den vergangenen Jahren strukturell abgesichert, z. B. durch das Rahmenkonzept Schulsozialarbeit und dem Qualitätszirkel Offener Ganztag, die verbindliche Grundlagen der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule beinhalten. Die Arbeitsgruppe Jugendhilfe Schule nach § 78 SGB VIII mit spezifischen Unterarbeitsgruppen sichert die gemeinsame Themenbearbeitung und die Abstimmung von Kräften aus Jugendhilfe und Schule (Übergang KTE und Grundschule, Schulabsentismus etc.). Die Geschäftsführung der AG Jugendhilfe Schule liegt beim Fachbereich 3-3-20/ Schulentwicklungsplanung, Verwaltungsaufgaben für das Schulamt.

 

Um zwischen den beiden neuen Bereichen Jugend und Schule einen zielorientierten Austausch und eine verbindliche  Zusammenarbeit zu gewährleisten, soll ein Konzept zur Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule erarbeitet werden. (Vorlage - B/16/2712-01)

 

5.2. Zusammenarbeit mit Trägern

 

Die Stadt Oberhausen profitiert von der Vielfalt der Träger der freien Wohlfahrtspflege, die in langer Tradition und guter Kooperation mit den Bereichen Jugend und Schule zusammenarbeiten. Diese gelingende Zusammenarbeit bringt Synergieeffekte mit sich, die die Netzwerkarbeit in den Sozialräumen unterstützt und die multiprofessionelle Zusammenarbeit erweitert. Diese ist in Kooperationsverträgen geregelt, die zum einen zwischen den Trägern der Schulsozialarbeit, den Schulen und der Stadt Oberhausen abgeschlossen wurden.

 

Die Koordinierungsstelle „Schulsozialarbeit“ gleicht die schuleigenen Konzepte mit den Inhalten des gesamtstädtischen Rahmenkonzeptes ab und berät die einzelnen Schulen und Träger.

 

 

5.3. Ausstattungsmerkmale

Die an den jeweiligen Schulen eingesetzten Schulsozialarbeitenden benötigen innerhalb der Schule einen Raum, der mit adäquatem Mobiliar, Telefon und einem leistungsstarken PC mit Internetzugang ausgestattet ist.

 

Für die operative Arbeit nutzen Schulsozialarbeiter*innen nach Absprache mit den jeweiligen Schulen Klassenräume, Turnhalle, Aula etc.

 

Des Weiteren müssen Sachmittel für Arbeits- und Verbrauchsmaterialien, Fachliteratur, Büromaterial von der Schule zur Verfügung gestellt werden. Fortbildungs- und Dienstreisekosten werden vom jeweiligen Anstellungsträger der Schulsoziarbeit übernommen.

 

5.4. Qualitätssicherung

 

Die Verantwortung für Qualitätsentwicklung und –steuerung der Schulsozialarbeit liegt bei der kommunalen Koordinierungsstelle „Schulsozialarbeit“.

 

Sie ist die „Servicestelle“ für alle Fragen, die im Zusammenhang mit Schulsozialarbeit entstehen, bietet träger- und schulübergreifende Fachberatungen an, initiiert und steuert die Qualitätszirkel.

 

Wesentliche Qualitätsmerkmale, die zu einer gelingenden Schulsozialarbeit beitragen, sind:

eine fest installierte dauerhafte Maßnahme

eine angemessene Ausstattung (räumlich, sächlich, personell, finanziell)

Qualität und Umfang der Fachberatung

fachliche Fort- und Weiterbildung

eine konstruktive und vertrauensvolle Kooperationsbeziehung zwischen Schulleitung, Lehrkräften, Schulsozialarbeitenden und weiteren Professionen, die am Bildungs- und Erziehungsauftrag innerhalb der Schule beteiligt sind

gesicherte Kommunikation (regelmäßige Teambesprechungen, geregelte und

transparente Informationsweitergabe, verbindliche Absprachen etc.)

Mitarbeit der Schulsozialarbeitenden in schulischen Gremien und in Gremien der

Jugendhilfe

ein transparentes, schuleigenes Konzept für Schulsozialarbeit. Feste Verankerung des schuleigenen Konzeptes im Schulprogramm mit einem klaren Bezug zum Rahmenkonzept „Schulsozialarbeit in Oberhausen“

ein wirksames Handeln in Krisensituationen, das auf der Grundlage verbindlich vereinbarter Handlungsabläufe durchgeführt wird

Dokumentation und Evaluation der Angebote der Schulsozialarbeit in Oberhausen.

Zur Evaluation der Schulsozialarbeit erstellen die freien Träger in Kooperation mit den jeweiligen Schulen einen jährlichen Arbeitsbericht.

In diesem Arbeitsbericht werden die durchgeführten Angebote und Projekte mit ihren Besonderheiten beschrieben und die Grade der Zielerreichung des schulbezogenen Konzeptes dargestellt (Quantität, Qualität, Wirksamkeit).

Die Koordinierungsstelle bündelt die schuleigenen Konzepte, Kooperationsvereinbarungen und Sachberichte zur Schulsozialarbeit an den verschiedenen Schulen und wertet diese aus. Aus diesen Evaluationen werden Verbesserungspotentiale für die Zukunft gewonnen und über die Koordinierungsstelle „Schulsozialarbeit“ in die Qualitätszirkel und Fortbildungsplanung mit den Schulsozialarbeitenden eingebracht.

Die Schulsozialarbeit wird im Dezernat 3, Bereich 3- 3 Schule der

Stadt Oberhausen koordiniert und ist mit einer 0,5 Personalstelle besetzt. Vorrangige

Aufgaben der Koordinierungsstelle „Schulsozialarbeit“ sind:

fachlicher Austausch der Schulsozialarbeitenden an Schulen (Erfahrungsaustausch

und kollegiale Beratung in Facharbeitskreisen)

Fortbildungen der Schulsozialarbeitenden organisieren

Qualitätsentwicklung und –steuerung der Schulsozialarbeit organisieren

Begleitung und Herbeiführung von Einigungsprozessen zwischen Schulen und

freien Trägervertretern bei Abstimmungsprozessen fachlicher Art bzw. Konflikten.

 

Somit übernimmt die Koordinierungsstelle „Schulsozialarbeit“ des örtlichen Schulverwaltungsamts die kontinuierliche Fachberatung und die gemeinsame Fachaufsicht mit den freien Trägern der Schulsozialarbeit über die Schulsozialarbeiter*innen, sowie die Akquise von Mitteln und deren Auszahlung.

 

 

6. Auswertung zur Umsetzung des Rahmenkonzepts für Schulsozialarbeit an

Oberhausener Schulen

 

6.1. Evaluation

 

Aus dem Rahmenkonzept für Schulsozialarbeit an Oberhausener  Schulen ergibt sich der Auftrag zu deren Evaluation (Rahmenkonzept für Schulsozialarbeit an Oberhausener Schulen, Seite 18)  an die Koordinierungsstelle für Schulsozialarbeit und den damaligen „Qualitätszirkel Schulsozialarbeit“, jetzige AG Jugendhilfe Schule.

 

Die AG Jugendhilfe Schule hat einen Dokumentationsbogen als Evaluationsgrundlage erarbeitet.

 

Dieser wurde am 30.01.2017 in der AG Jugendhilfe Schule verabschiedet.

 

Grundlage der nachfolgenden Auswertung sind das 2 Schulhalbjahr 2016/17 und das erste Schulhalbjahr 2017/18. An der Befragung konnten sich alle Schulen mit Schulsozialarbeit beteiligen, zurzeit sind dies 50. Die erste Befragung hatte einen Rücklauf von 24 Schulen.

 

6.2. Ergebnisse

 

Im ersten Pilotdokumentationsbogen sollten zunächst  die wesentlichen, grundlegenden Ausstattungsmerkmale und inhaltlichen Rahmenbedingungen erfasst werden. Nach einer Versuchsdauer von 2 Schuljahren wurde dieser in der AG Jugendhilfe Schule ausgewertet und modifiziert (siehe Anlage).

 

 

6.3. Ausstattung am Arbeitsplatz

 

Die Stadt Oberhausen hat 11,5 Stellen kommunal geförderter Schulsozialarbeit. Nur für diese Stellen ist die Stadt für die technische Ausstattung des Arbeitsplatzes (PC, Internet) von Schulsozialarbeit verantwortlich. Für alle anderen Schulsozialarbeiter*innen sind die jeweiligen Träger verantwortlich.

 

 

6.4. Arbeitsschwerpunkte der Schulsozialarbeit

 

 

Die Grundschulen arbeiten größtenteils in der Beratung und Einzelfallhilfe und an der Vernetzung. Gruppenarbeit ist ebenfalls ein weiterer Arbeitsschwerpunkt.

 

 

Die Hauptarbeitsschwerpunkte liegen an weiterführenden Schulen in der Beratung und Einzelfallhilfe, gefolgt von präventiven Angeboten und Intervention.

 

6.5. Entscheider/ Auftraggeber zur Schwerpunktbildung

 

An Grundschulen geben Lehrer*innen und Schulleitung die Schwerpunkte von Schulsozialarbeit vor.

 

Hier entwickeln und benennen vorrangig Schulsozialarbeiter*innen und Lehrer*innen Arbeitsschwerpunkte der Schulsozialarbeit.

 

6.6. Einbindung der Schulsozialarbeit in die jeweiligen Schulprogramme

Grundschulen

100% der Grundschulen haben ein eigenes Schulsozialarbeitskonzept.

14% haben Schulsozialarbeit noch nicht in ihr Schulprogramm aufgenommen.

 

Weiterführende Schulen

 

14% haben noch kein eigenes Schulsozialarbeitskonzept für ihre Schule.

29% haben Schulsozialarbeit noch nicht in ihr Schulprogramm aufgenommen.

 

6.7. Teilnahme der Schulsozialarbeit an Gremienarbeit

 

Die Schulsozialarbeiter*innen der weiterführenden Schulen nehmen regelmäßiger an Schulsozialarbeitertreffen teil als die Schulsozialarbeiter*innen der Grundchulen.

Schulsozialarbeiter*innen an Grundschulen sind bei jeder Schul- oder Lehrerkonferenz vertreten, hingegen Schulsozialarbeiter*innen an weiterführenden Schulen nur an jeder zweiten teilnehmen.

 

 

6.8. Belastungsfaktoren für Schulsozialarbeit

 

 

Die Schulsozialarbeiter*innen der Grundschulen klagen zu 64% über Planungsunsicherheit aufgrund von Jahresverträgen. Darunter fällt  die finanzielle Unsicherheit aufgrund von befristeten Verträgen.

Die weiterführenden Schulen verbringen 29% ihrer Arbeitszeit mit Dokumentations- und Verwaltungsaufgaben, wie z. B. Berichte verfassen, Dokumentationen, Gesprächsvermerke, Berichtspflichten, etc.

 

6.9. Auswertung der Ergebnisse

 

Für den Bereich 3-3 Schule ergeben sich folgende Aufträge aus der Befragung:

 

  • Klärung und Lösungsansätze finden mit Schulen und Trägern, um die Ausstattungen am Arbeitsplatz der Schulsozialarbeit zu verbessern
  • Präventionsangebote in Grundschulen erhöhen und in den nächsten Schulsozialarbeitertreffen die Hintergründe der Arbeitsschwerpunkte erfragen
  • Es gibt noch immer nicht an allen Schulen schuleigene Konzepte zur Schulsozialarbeit. Dies gilt es mit den Schulen, Schulsozialarbeitern und den Trägern zu klären und in der AG Jugendhilfe Schule zurückzumelden
  • Überarbeitung und Modifizierung des Dokumentationsbogens nach 2 Befragungsdurchgängen in der AG Jugendhilfe Schule in 2019 und die verpflichtende Einführung des Dokumentationsbogens an allen Standorten von Schulsozialarbeit

 

 

7. Übersicht der Schulsozialarbeit und Finanzierung

 

Die Schulsozialarbeit wird in Oberhausen aus unterschiedlichen Quellen finanziert:

 

  • Kommunale Finanzmittel
  • Rücklagen aus BuT-Alt (Vorlage - B/16/0689-01) 
  • Landesförderung (Vorlage B/16/0958-01)

 

7.1. Kommunale Stellen

                                           2015              2016             2017

 

 

Anzahl Stellen Schulsozialarbeit                34,5            34,5                   34,5

 

Davon gefördert durch die Kommune*          11,5            11,5                   11,5

 

Davon durch BuT Förderung                   8,5             8,5                     8,5

 

Davon gefördert durch das Land              14,5             14,5                   14,5

*Die 11,5 kommunalen Stellen werden zurzeit spitz abgerechnet. Dies bedeutet, dass Gehaltserhöhungen, Erhöhungen von Sozialleistungen etc. berücksichtigt werden.

 

 

7.2. Landesstellen

 

                                              2015                 2016              2017

 

 

Lehrerstellen/ Kapitalisierte Landesstellen        11,5                 11,5               11,5

 

 

7.3. Finanzierung der Stellen

 

                                            2015                 2016                2017

Förderung durch die Kommune          643.225,91 €         695.408,38 €       710.374,96 €

Förderung durch BuT Förderung        432.800,00 €         432.800,00 €        432.800,00 €

Förderung durch das Land             911.978,35 €          911.978,35 €       911.978,35 €

 

Die 8,5 BuT-Altstellen werden bislang als Eigenanteil der Landesgeförderten Stellen eingerechnet.

Bei den BuT–Altstellen handelt es sich um Festbeträge. Pro Stelle bekommt der Träger 54.000 €.

Die Landesstellen berücksichtigen eine Vergütung von 64.000 € pro Stelle. (KGST Wert)

Eine Fortführung der o.g. 8,5 BuT-Altstellen  und Anhebung der Festbeträge auf Landesniveau erfordert ab dem Jahr 2019 Haushaltsmittel in Höhe von 544.000 €. Dies gilt ebenso für die Folgejahre bis mindestens 2022 damit langfristig der Bestand an Schulsozialarbeit in Oberhausen gesichert werden kann.

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Anlagen

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