Beschlussvorlage - B/16/3905-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Auszahlungen im Produktbereich 01 "Innere Verwaltung"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Beate Hemm
- Verantwortung:
- Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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13.09.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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24.09.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2018 im Produktbereich 01 „Innere Verwaltung“ wie folgt zu:
Deckungsring Finanzposition Bezeichnung Betrag / EUR
D00000001 / Personal 7000.00 Personalauszahlungen 1.055.000,00
Auswirkungen auf den Ergebnisplan 2018 ergeben sich nicht.
Deckungsvorschlag
Verschlechterung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit
Sachverhalt
Begründung
- Seit dem Jahr 2007 gilt eine neue Arbeitszeitregelung für die Beamten/innen des feuerwehrtechnischen Dienstes, wonach die wöchentliche Arbeitszeit von 54 auf 48 Stunden gesenkt wurde. Für die Zeit der Umsetzung dieser neuen Richtlinie durch Aufstockung des Personals hatte der Landesgesetzgeber eine Übergangsregelung (sogenannte Opt-Out-Regelung) für weiterhin geleistete entsprechende Mehrarbeit bis zu 54 Wochenstunden zugelassen, die mit einer pauschalierten Schichtzulage abgegolten wurde.
Im Zusammenhang mit dazu in anderen Bundesländern geführten Klagen hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) im Juli 2017 die pauschale Mehrarbeitsvergütung als unionsrechtlich fehlerhafte Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinien eingestuft, woraus Ansprüche auf Nachzahlungen von konkreten Mehrarbeitsvergütungen an Beamte/innen der Feuerwehr im Umfang von 830.000,00 EUR entstanden sind.
- Das für die Beamten/innen der Stadt geltende Besoldungsrecht wurde im Juni 2013 von einer Staffelung nach Dienstaltersstufen auf ein neues System mit einer Einordnung in Erfahrungsstufen umgestellt. Der Europäische Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang in einem Urteil eine Rechtswidrigkeit der früheren Altersstufen-Systematik festgestellt, wodurch Widersprüche von städt. Beamten/innen gegen die Besoldung und Anträge auf Neuberechnung wegen altersdiskriminierender Wirkung der Besoldungsvorschriften ausgelöst wurden. Die Entscheidungen darüber blieben zurückgestellt, weil in diesem rechtlichen Rahmen noch Klärungen durch deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit abzuwarten waren.
Zwischenzeitlich hat das Bundesverwaltungsgericht dazu in einem im November 2017 ergangenen Urteil die Unzulässigkeit der betreffenden Besoldungsregelungen bestätigt, so dass nach diesen höchstrichterlichen abschließenden Klärungen die entsprechenden Widersprüche städt. Beamter/innen und Anträge auf eine diskriminierungsfreie Besoldung aufzugreifen und zu entscheiden waren. Aus den Neuberechnungen leiten sich Ansprüche auf Nachzahlungen von Dienstbezügen in der Größenordnung von 225.000,00 EUR ab.
Da in beiden Fällen die fallbezogene Aufbereitung und die technische Abwicklung der Nachzahlungen aber erst in 2018 durchführbar waren, wurden zum Bilanzstichtag 31.12.2017 entsprechende Rückstellungen (830.000,00 und. 225.000,00 EUR) ergebniswirksam für 2017 in Höhe von insgesamt 1.055.000,00 EUR gebildet.
Aus der Nachzahlung dieser Bezügebestandteile im lfd. HJ 2018 ergeben sich durch die Inanspruchnahme der Rückstellungen keine Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung 2018, wohl aber auf die Finanzrechnung, da zusätzliche Mittel benötigt werden. Der Finanzplan 2018 wurde bereits im November 2017 verabschiedet, die Rückstellungen jedoch erst im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses 2017 im Februar 2018 gebildet, so dass diese im Finanzplan 2018 noch keine Berücksichtigung finden konnten.
