Beschlussvorlage - B/16/3946-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1. Kenntnisnahme:

 

 Der Rat der Stadt nimmt das Ergebnis der Prüfung der Verwaltung zur Errichtung von stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen an der Mülheimer Straße zur Kenntnis.

 

 

2. Beschaffungsentscheidung:

 

a) Die Entscheidung über die Beschaffung einer semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zieht der Rat in Anwendung des § 1 Abs. 6 der Zuständigkeitsordnung in diesem Einzelfall wieder an sich.

 

b) Die Stadt beschafft eine semistationäre Geschwindigkeits-überwachungsanlage für den Einsatz an der Mülheimer Straße sowie an anderen Gefahrenstellen im Stadtgebiet.

 

 

3. Finanzierung:

 

Bei nachfolgend aufgeführter Finanzstelle wird der Bereitstellung eines außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungsbudgets für investive Leistungen in Höhe von 160.000,00 EUR zugestimmt:

 

Investitionsnummer

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

460001110100000

Geschwindigkeits-überwachungsanlagen

783100

Auszahlungen für bewegliches Anlagevermögen > 410 EUR

 


 

Deckungsvorschlag:

 

Einsparung des Verpflichtungsermächtigungsbudgets bei der Finanzstelle 560212010108300 – Emmericher Straße, Finanzposition 785200 – Ausz. für Tiefbaumaßnahmen in Höhe von 160.000,00 EUR

 

Auswirkungen auf den Finanzplan 2018 ergeben sich nicht. Die Verpflichtungsermächtigung wird im Haushaltsjahr 2019 kassenmäßig wirksam.

 

 

 

4. Stelleneinrichtung:

 

Der Rat der Stadt beschließt mit Wirkung ab dem 01.01.2019 die Einrichtung von einer unbefristeten Teilzeit- Planstelle (30 Wochenstunden) im gehobenen Verwaltungsdienst innerhalb des Bereichs 4-6/Recht (Fachbereich 4-6-30/Ordnungswidrigkeiten, Versicherungen, Aufsichtsangelegenheiten) mit dem folgenden Stellenwert:

 

1 x Entgeltgruppe 10 TVöD / Besoldungsgruppe A 11 LBesG

 

Die Kompensation der Personalkosten der neu einzurichtenden Stelle erfolgt über die Mehreinnahmen im Rahmen der geplanten Maßnahme zu 2.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache Nr. A/16/3421-01: Sitzung des Planungsausschusses vom 13.03.2018, Sitzung des Rates der Stadt vom 19.03.2018

 

 

Konsequenzen

 

a)   Finanzielle

 

 keine [  ]

 ja [ X ]  Personalkosten lt. KGSt ca. 55.154 EUR jährlich                               (Refinanzierung durch Mehreinnahmen)

       

   160.000,00 EUR Beschaffungsaufwand

 

b)   Sonstige

 

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Sachverhalt

Begründung

 

I. Struktur dieser Drucksache:

 

In dieser Drucksache werden im Zusammenhang mit demselben Lebenssachverhalt drei Themenfelder abgehandelt, die in die Zuständigkeitsbereiche zweier unterschiedlicher Organisationseinheiten der Verwaltung fallen:

 

1. Berichterstattung über das Ergebnis der Prüfung der Verwaltung zur Errichtung von stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen an der Mülheimer Straße (Beschlussvorschlag zu 1.):

 

In seiner Sitzung am 19.03.2018 hatte der Rat der Stadt, ausgehend von einem Antrag der CDU- Fraktion (Drucksache Nr. A/16/3421-01), aufgrund eines am 13.03.2018 im Planungsausschuss einstimmig vorberatenen Änderungsvorschlages das Folgende beschlossen:

 

„Der Rat der Stadt Oberhausen beauftragt die Verwaltung, die Gefahrenstellen an der Mülheimer Straße zu identifizieren, eine Installation von Rotlicht- und Geschwindigkeitsblitzanlagen an der Mülheimer Straße zu prüfen und vor einer etwaigen Umsetzung vorzustellen.“ (Hervorhebung aus ALLRIS übernommen)

 

Mittels dieser Drucksache soll nun -in teilweiser Erfüllung des Ratsauftrages vom 19.03.2018- zunächst vom Bereich 4-6/Recht über die Ergebnisse der Prüfung von Gefahrenstellen an der Mülheimer Straße im Hinblick auf Geschwindigkeitsüberschreitungen berichtet werden (vgl. die nachstehenden Ausführungen zu II.). Dieser Bericht mündet sodann in einen Vorschlag der Verwaltung; sofern und soweit der Rat der Stadt sich diesem Vorschlag anschließen sollte, könnte bereits im Rahmen der Behandlung dieser Drucksache eine entsprechende Beschaffungsentscheidung (einschließlich Mittelbereitstellung) getroffen werden.

 

2. Beschaffungsentscheidung/ Mittelbereitstellung (Beschlussvorschläge zu 2. und 3.):

 

Sofern und soweit sich der Rat der Stadt dem entsprechenden Vorschlag der Verwaltung anschließen sollte, betrifft die Entscheidung über die Beschaffung einer semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage das Aufgabenspektrum des Fachbereichs 4-6-30/Ordnungswidrigkeiten, Versicherungen, Aufsichtsangelegenheiten, dort die sog. Bußgeldstelle.

 

Zur effektiven Nutzung derselben Sitzung, in welcher die vorstehend angesprochene Berichterstattung erfolgt und in welcher über die Bereitstellung von Mitteln entschieden werden soll (dies liegt in der Zuständigkeit des Rates der Stadt), wird der Rat der Stadt gebeten, die Entscheidung über die Beschaffung einer semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage gemäß § 1 Abs. 6 der Zuständigkeitsordnung („ZustO“) an sich zu ziehen und diese Entscheidung an Stelle des gemäß § 1 Abs. 4 ZustO zuständigen Finanz- und Personalausschusses zu treffen.

 

3. Einrichtung einer Planstelle (Beschlussvorschlag zu 4.):

 

Die Entscheidung über die Einrichtung von Planstellen fällt in die Zuständigkeit des Bereichs 4-1/Personal und Organisation; die Entscheidungskompetenz hierfür liegt beim Rat der Stadt.

 

4. Begründung der Struktur dieser Drucksache:

 

Der Struktur der vorliegenden Drucksache liegen die folgenden Erwägungen zugrunde:

 

Üblicher Weise werden in Bezug auf Angelegenheiten wie die Vorliegenden jeweils gesonderte Drucksachen gefertigt:


 

Der Bereich 4-6/Recht würde demnach zunächst eine Vorlage für den Rat der Stadt gefertigt haben, mittels derer -nach Vorberatung im Planungsausschuss- über die Erkenntnisse zu Gefahrenstellen an der Mülheimer Straße zu berichten gewesen wäre. Anschließend wäre ggf. vom Finanz- und Personalausschuss die Entscheidung über die Beschaffung der semistationären Geschwindigkeitsmessanlage erbeten worden; es hätte jedoch zudem eine Entscheidung des Rates der Stadt über die Mittelbereitstellung herbeigeführt werden müssen.

 

Der Bereich 4-1/Personal und Organisation wiederum würde in einer gesonderten Vorlage den Rat der Stadt um die Beschlussfassung zur Stelleneinrichtung gebeten haben.

 

Die Verwaltung hat sich in dieser Angelegenheit erneut zu einer alternativen Vorgehensweise entschlossen, welche durch die vorliegende Drucksache verkörpert wird und welche grundsätzlich bereits im Rahmen der am 25.06.2018 vom Rat der Stadt behandelten Drucksache Nr. B/16/3689-01 umgesetzt worden war.

 

Durch diese gemeinsame Drucksache der Bereiche 4-6/Recht und 4-1/Personal, in welcher zudem über den bereits abgeschlossenen Teil der Prüfung von Gefahrenstellen auf der Mülheimer Straße berichtet wird, soll eine effektive Behandlung aller in diesem Zusammenhang relevanten Themenkomplexe in einer Sitzung ermöglicht werden. Zudem ermöglicht dieses Format eine einheitliche Begründung, durch welche die Bezüge der einzelnen Beschlussvorschläge zueinander in einem Dokument dargestellt werden können. Andererseits soll hierdurch auch -sofern und soweit sich der Rat der Stadt den Vorschlägen der Verwaltung anschließt- eine einheitliche Beschlussfassung über alle Beschlussvorschläge erbeten werden; die Verwaltung geht insofern auch im Hinblick auf den Beschlussvorschlag zu 2. a) insbesondere vom Verständnis des Finanz- und Personalausschusses für diese Vorgehensweise aus.

 

 

II. Beschlussvorschlag zu 1. (Berichterstattung/ Kenntnisnahme):

 

1. Vorbemerkung:

 

Der vorstehend zu I. 1. wiedergegebene Ratsauftrag ist aufgrund der innerhalb der Verwaltung bestehenden Zuständigkeiten von zwei Organisationseinheiten abzuarbeiten: Während der Bereich 5-6/Tiefbau für die Individualisierung von Gefahrenstellen aufgrund von Rotlichtverstößen zuständig ist, liegt die Zuständigkeit für die Ermittlung von Gefahrenstellen aufgrund der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beim Bereich 4-6/Recht.

 

Die Feststellung von Geschwindigkeitsverstößen ist verhältnismäßig einfach und kann daher relativ zügig vollzogen werden; ein Statistikmessgerät wird an verschiedenen Messpunkten platziert, ohne dass während der Messungen Personal in der Örtlichkeit eingesetzt werden muss. Sodann können die erhobenen Daten ausgewertet werden. Eine vergleichbare Technik zur Feststellung von Rotlichtverstößen existiert nicht, jedenfalls nicht bei der Stadt Oberhausen; zudem führt die Erlasslage in Bezug auf die Definition des Begriffs „Gefahrenstelle“ im Hinblick auf Geschwindigkeitsverstöße zu einer einfacheren Individualisierbarkeit derselben, als im Hinblick auf Rotlichtverstöße.

 

Es liegt demgemäß in der Natur der Sache, dass der Bereich 5-6/Tiefbau seine Prüfung gegenwärtig noch nicht abgeschlossen hat. Da die Feststellungen im Hinblick auf Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Mülheimer Straße einerseits beendet sind und andererseits zu einem Vorschlag führen, der auch unabhängig von einer evtl. Rotlichtüberwachung umgesetzt werden kann, hat sich die Verwaltung entschlossen, dem Rat der Stadt zunächst über das Ergebnis der Prüfung des Bereichs 4-6/Recht zu berichten. Die Verwaltung geht hierbei von der Zustimmung des Planungsausschusses und des Rates der Stadt zu dieser sukzessiven Vorgehensweise aus.

 

 

2. Bericht:

 

Von Ende März bis Ende April 2018 haben sowohl die Stadt, als auch die Polizei Oberhausen an der Mülheimer Straße Statistikmessungen der jeweils gefahrenen Geschwindigkeiten durchgeführt. Da auch die Polizei Oberhausen über ein Statistikmessgerät verfügt, hatte der Bereich 4-6/Recht sich mit der Polizei Oberhausen dahingehend abgestimmt, dass die Stadt jeweils Messungen in Fahrtrichtung Süd durchführt, während die Polizei Oberhausen Messungen an vergleichbaren Stellen (annähernd „gegenüber“) in Fahrtrichtung Nord vornimmt. Die wesentlichen Ergebnisse der jeweils vorgenommenen Messungen sind in den nachfolgenden Tabellen dargestellt, wobei um Verständnis für ggf. auftretende Rundungsdifferenzen im Nachkommabereich gebeten wird.

 

Aufgrund jeweils bei Stadt und Polizei Oberhausen wegen der jeweiligen Verwaltungspraxis unterschiedlicher Einzeldaten und Darstellungsformen sind die nachstehenden Tabellen in ihren Kategorien nicht völlig identisch; gleichwohl enthalten beide nachvollziehbare Daten.

 

a) Messergebnisse der Stadt (Fahrtrichtung Süd):

 

Messstelle

Zeitraum

Fahrzeuge gesamt

davon > 50 km/h

davon bis 60 km/h

davon 61 bis 70 km/h

Davon > 70 km/h

vorwerfbar (Verwarnung oder Bußgeld-bescheid)

Höhe Arbeitsamt

29.03. - 04.04.2018

33.219

14.968 (45,05%)

11.754 (35,38%)

2.890 (8,69%)

324 (0,96%)

4.778 (14,36%)

Höhe Marienkirche

04.04. - 10.04.2018

47.485

26.041 (54,84%)

21.310 (44,87%)

4.145 (8,72%)

586 (1,22%)

7.294 (15,34%)

Kreuzung Danziger Straße

12.04. - 19.04.2018

54.260

7.831 (14,43%)

6.727 (12,39%)

943 (1,73%)

163 (0,29%)

1.684
(3,09%)

Kreuzung Marktstraße/ Rolandstraße

19.04. - 25.04.2018

45.311

6,661 (14,70%)

5.896 (13,01%)

634 (1,39%)

131 (0,28%)

1.238
(2,71%)

 

 


b) Messergebnisse der Polizei Oberhausen (Fahrtrichtung Nord):

 

Messstelle

Zeitraum

Fahrzeuge gesamt

davon > 55 km/h

davon > 70 km/h

vorwerfbar (Verwarnung oder Bußgeldbescheid)

Kreuzung Bismarckstr.

05.04. - 10.04.2018

59.998

12.637 (21,06%)

615 (1,03%)

12.637
(21,06%)

Hausnummer 210

12.04. - 18.04.2018

35.075

4.051 (11,55%)

242 (0,69%)

4.051
(11,55%)

Hausnummer 278

19.04. - 25.04.2018

59.970

2.781 (4,64%)

159 (0,27%)

2.781
(4,64%)

 

Die vorstehenden Daten veranschaulichen, dass die an den unterschiedlichen Messstellen festgestellten Verstöße in ihrer Anzahl durchaus wahrnehmbar voneinander abweichen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein und dürften -neben allgemeinen Faktoren wie Verkehrsaufkommen, Wetterlage etc.- auch ihre Ursache in der jeweiligen Örtlichkeit haben (Fahrbahnbreite, Nähe zu Ampelanlagen etc.).

 

Unabhängig davon kann jedoch festgestellt werden, dass von den insgesamt sieben Messstellen nur zwei das vom Innenministerium NRW für die Definition einer Gefahrenstelle aufgrund von Geschwindigkeitsübertretungen aufgestellte Kriterium erfüllen: Hiernach ist eine Gefahrenstelle anzunehmen, wenn die Quote der Geschwindigkeitsüberschreitungen in einem Bereich mindestens zwischen 15 % bis 20 % beträgt. Diese Quote erreichen allein die städtische Messstelle „Marienkirche“ (Fahrtrichtung Süd) und die von der Polizei Oberhausen abgedeckte Messstelle „Bismarckstraße“ (Fahrtrichtung Nord). Die Messstelle „Arbeitsamt“ liegt mit einer Quote von 14,36 % allerdings auch nur wenig unterhalb der Vorgabe des Innenministeriums NRW.

 

Andererseits sind nunmehr immerhin zwei Bereiche identifiziert, die grundsätzlich als Gefahrenstellen im Rechtssinne in Betracht kommen, so dass ein Handeln der Stadt geboten sein könnte. Allerdings wird hierbei zu berücksichtigen sein, dass die festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen ganz überwiegend nicht den Verwarnungsgeldbereich überschreiten. Dies sei anhand der Messstelle „Bismarckstraße“ beispielhaft verdeutlicht: Von den 12.634 seitens der Polizei Oberhausen festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen (21,06 % der erfassten Fahrzeuge) spielten sich 12.019 (oder auch 20,03 % der erfassten Fahrzeuge) im Verwarnungsgeldbereich ab. Nur 615 Fälle (oder 1,03 %) hätten im Echtbetrieb den Erlass eines Bußgeldbescheides nach sich gezogen.

 

Zudem wird die Mülheimer Straße in erheblichem Maße von ortskundigen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern genutzt (Einwohnerinnen und Einwohner Oberhausens, aber auch Pendlerinnen und Pendler); bei diesen Personenkreisen stellen sich in Bezug auf stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen erfahrungsgemäß Gewöhnungseffekte ein. Dies wirkt sich zwar grundsätzlich positiv auf die Verkehrssicherheit an der betreffenden Örtlichkeit aus, wirkt aber eben auch nur im unmittelbaren Bereich der Anlage und in der Regel nicht darüber hinaus.


Daher erscheint auf der Grundlage der vorstehend dargestellten Daten und Fakten zunächst die Beschaffung von bis zu zwei stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen für den Einsatz an der Mülheimer Straße angesichts der beschriebenen Effekte und der zu erwartenden Investitionskosten nicht vorzugswürdig.

 

3. Vorschlag:

 

Anstelle einer oder mehrerer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen bietet sich zum Einsatz an der Mülheimer Straße und darüber hinaus an anderen (Gefahren-) Stellen im Stadtgebiet demgegenüber die Beschaffung einer semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage an.

 

Hierbei handelt es sich im wesentlichen um einen Anhänger, der mit der entsprechenden Messtechnik und einer autonomen Stromversorgung über leistungsfähige Batterien ausgestattet ist und der über mehrere Tage in 24-Stunden-Einsatz an einer Gefahrenstelle platziert werden kann, ohne dass in der Örtlichkeit Personaleinsatz erforderlich wäre (selbstverständlich mit Ausnahme der Aufstellung und des Abtransports zu Beginn und nach Beendigung des Messeinsatzes). Anlagen dieser Art sind gepanzert und gegen Bewegung durch Unbefugte geschützt. Die Datenübertragung erfolgt drahtlos; auch ein Fernzugriff auf das System ist möglich. Ein Alarmsystem als Vandalismusschutz ist üblicher Weise ebenfalls vorgesehen.

 

Seit diesem Jahr verfügt bereits die Autobahnpolizei Moers über eine solche Anlage (vgl. auch die kurzen Ausführungen in der Drucksache Nr. B/16/3689-01, Zeilen 182 ff., Ratssitzung vom 25.06.2018); Geschwindigkeitsüberschreitungen werden mit den in Betracht kommenden Techniken zweier Anbieter im standardisierten Messverfahren beweissicher festgestellt.

 

Durch die Beschaffung einer solchen semistationären Anlage könnten an wechselnden Gefahrenstellen an der Mülheimer Straße Kontrollen durchgeführt werden; die vorstehend zu 2. angesprochenen „Gewöhnungseffekte“ würden jedenfalls nicht an einzelnen Stellen eintreten. Zudem wären Kontrollen an verschiedenen Messpunkten auch zur Nachtzeit möglich, was mit den städtischen Radarwagen aus arbeits- bzw. dienstrechtlichen Gründen jedenfalls nicht ohne weiteres durchführbar wäre. Würden sich die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer mittel- bis langfristig in ihrem Fahrverhalten darauf einstellen, dass grundsätzlich jederzeit an unterschiedlichen Stellen an der Mülheimer Straße Kontrollen möglich sind, wäre dies der Verkehrssicherheit an der Mülheimer Straße insgesamt zuträglich. Zudem könnte die Anlage auch im 24-Stunden-Betrieb an anderen Gefahrenstellen im Stadtgebiet zum Einsatz kommen, was die Flexibilität der Kontrollaktivitäten der Stadt insgesamt erhöhen würde.

 

Durch die Beschaffung einer semistationären Anlage wäre auch eine evtl. künftige Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage an der Mülheimer Straße nicht von vornherein ausgeschlossen. Sofern und soweit der Bereich 5-6/Tiefbau Gefahrenstellen lokalisiert, welche die Voraussetzungen für die Errichtung einer Rotlichtüberwachungsanlage erfüllen, kann und wird geprüft werden, ob an der jeweiligen Stelle die Errichtung einer kombinierten Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage (wie sie zurzeit an der Dorstener-/ Teutoburger Straße umgesetzt werden, vgl. die o. g. Drucksache Nr. B/16/3689-01) rechtskonform und sinnvoll ist.

 

Dem Rat der Stadt wird somit aus den vorstehenden Gründen vorgeschlagen, eine semistationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zu beschaffen. Sofern und soweit der Rat der Stadt diesem Vorschlag folgt, wird zusätzlich ein PKW zum Zweck der Fortbewegung der Anlage zu beschaffen sein; dies ist mit keinem der zurzeit zur Verkehrsüberwachung eingesetzten Fahrzeuge möglich. Hierfür wird eine Leasinglösung unter Einbeziehung der OGM GmbH angestrebt.

III. Beschlussvorschläge zu 2. (Beschaffungsentscheidung):

 

Sofern und soweit der Rat der Stadt mit dem Vorschlag zu II. 3. einverstanden ist, kann umgehend die Entscheidung über die Beschaffung einer semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage herbeigeführt werden.

 

 

1. Beschlussvorschlag zu 2. a) (Ratsentscheidung in Anwendung des § 1 Abs. 6 ZustO):

 

Gemäß § 1 Abs. 4 in Verbindung mit Anlage 2 ZustO ist für die vorliegende Beschaffungsentscheidung der Finanz- und Personalausschuss zuständig.

 

Bereits vorstehend zu I. ist dargelegt, aus welchen Gründen sich die Verwaltung zu der Struktur der nunmehr vorliegenden Drucksache entschlossen hat; insbesondere wird eine einheitliche Entscheidung über alle materiellen Beschlussvorschläge angestrebt, ohne mehrere Sitzungsfolgen hierfür nutzen zu müssen.

 

Vor diesem Hintergrund wird der Rat der Stadt gebeten, die erforderliche Beschaffungsentscheidung ausnahmsweise in Anwendung des § 1 Abs. 6 ZustO an sich zu ziehen, da auf diesem Wege eine solche einheitliche zeitnahe Entscheidung erzielt werden kann.

 

 

2. Beschlussvorschlag zu 2. b) (materielle Beschaffungsentscheidung):

 

Die wesentlichen Gründe für die Beschaffung einer semistationären Geschwindigkeitsmessanlage sowie die Beschreibung der Merkmale und Vorzüge einer solchen Anlage sind bereits vorstehend zu II. 2. und insbesondere zu II. 3. dargestellt; auf die betreffenden Ausführungen wird verwiesen.

 

Für die Lieferung einer semistationären Geschwindigkeitsmessanlage kommen nach derzeitigen Erkenntnissen zwei Hersteller in Betracht; die Leistung wird zum Gegenstand eines Vergabeverfahrens gemacht. Es ist mit einer Ausgabe von etwa 160.000 € incl. MwSt. zu rechnen.

 

 

IV: Beschlussvorschlag zu 3. (Finanzierung):

 

Sofern der Rat der Stadt die erbetene Beschaffungsentscheidung trifft, sind entsprechende Mittel bereitzustellen. Der dem Rat der Stadt unterbreitete Deckungsvorschlag beruht auf dem Umstand, dass die Tiefbaumaßnahme „Emmericher Straße“ nicht in dem ursprünglich geplanten Umfang bzw. in dem ursprünglich geplanten Zeitraum umgesetzt wird.

 

 

V. Beschlussvorschlag zu 4. (Stelleneinrichtung):

 

1. Grundsätzliches:

 

Bereits in der vorstehend angesprochenen Drucksache Nr. B/16/3689-01 (vgl. dort Zeilen 171 ff.) wurde ausführlich die Entwicklung der von der Stadt in den Jahren seit 2013 umgesetzten zusätzlichen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, die Fallzahlenentwicklung und die Entwicklung, aber auch der Stellenbedarf im Fachbereich 4-6-30 (Aufgabengebiet „Bußgeldstelle“) dargestellt. Von der Wiederholung der damaligen Ausführungen wird wegen der seitdem verstrichenen verhältnismäßig kurzen Zeit abgesehen.


Auf der Grundlage dieser Darstellung hat der Rat der Stadt am 25.06.2018 auch im Hinblick auf die neuen Überwachungsanlagen in Oberhausen-Sterkrade („Hallenbadkreuzung“) die Einrichtung von sechs neuen Stellen im Fachbereich 4-6-30 beschlossen.

 

 

2. Stelleneinrichtung:

 

Aufgrund fortlaufender organisatorischer Veränderungen innerhalb des Aufgabengebiets „Bußgeldstelle“, welche sämtlich auf eine Optimierung der Aufgabenerledigung gerichtet sind, wird versucht werden, auch die Verfahren aus der Geschwindigkeitsüberwachung mit der semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage im wesentlichen mit dem vorhandenen Personal zu bearbeiten. Erforderlich ist lediglich die Einrichtung einer 30-Stunden-Stelle zur Kommunikation mit auf das Verkehrsrecht spezialisierte Anwaltskanzleien und zur Vertretung der Verwaltungsbehörde vor dem Amtsgericht Oberhausen.

 

Es ist vorgesehen, diese Stelle mit einer eingearbeiteten Rückkehrerin aus der Elternzeit ab Januar 2019 zu besetzen.

 

 

3. Personalkosten und Refinanzierung:

 

Die Personalkosten lt. KGSt stellen sich wie folgt dar:

 

ca. 55.154 EUR jährlich

 

Der betreffenden zusätzlichen Beschäftigten muss auch ein Büroraum und eine Büroausstattung zur Verfügung gestellt werden; freie Kapazitäten bestehen im Bereich 4-6/Recht insofern nicht.

 

Die Sachkosten betragen 9.700,00 EUR.

 

Die zusätzlichen Personal- und Sachkosten werden erheblich unter den zusätzlich zu erzielenden Einnahmen liegen. Eine präzise Kalkulation ist insofern zwar naturgemäß nicht möglich, aber die Prognose kann auf Grund der folgenden Zahlen bekräftigt werden:

 

Bereits im Rahmen der Drucksache Nr. B/16/3689-01 wurde dargelegt, dass die IST-Einnahmen aus Bußgeldern im Zeitraum 01.01.2018 bis zum Stichtag 24.05.2018 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum signifikant angestiegen sind:

 

01.01.2017 - 24.05.-2017:   1.151.238,76 EUR

 

01.01.2018 - 24.05.-2018:   1.697.143,74 EUR

 

Diese Tendenz hat sich fortgesetzt; die zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Drucksache vorliegenden Vergleichszahlen lauten wie folgt:

 

01.01.2017 - 31.07.2017:   1.673.398 EUR

 

01.01.2018 - 31.07.-2018:   2.515.062 EUR

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind also die IST-Einnahmen aus Bußgeldern im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um ca. 50 % angestiegen; bereits aus diesem Grunde und aufgrund der weiter prognostizierbaren Fallzahlen nach Anschaffung einer semistationären Anlage werden die vorstehend genannten Kosten deutlich kompensiert.

 

 

Kurzfassung

 

Mittels der vorliegenden Drucksache soll der Rat der Stadt gebeten werden,

 

  • den Bericht der Verwaltung zur Ermittlung von Gefahrenstellen auf der Mülheimer Straße aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen zur Kenntnis zu nehmen,
  • der Beschaffung einer semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage für den Einsatz an der Mülheimer Straße sowie an anderen Gefahrenstellen im Stadtgebiet zuzustimmen sowie
  • der Einrichtung einer Teilzeitstelle im Fachbereich 4-6-30/ Aufgabengebiet „Bußgeldstelle“ zuzustimmen.

 

Der Rat der Stadt wird insofern gebeten, eine einheitliche Entscheidung zu treffen, da alle materiellen Beschlussvorschläge in einem engen Zusammenhang zueinander stehen und auf diesem Wege die Erzielung einer zeitnahen und sachgerechten Beschlusslage möglich ist.

 

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