Beschlussvorlage - B/16/3909-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen(KInvFöG NRW) und des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Bund, Kapitel 1 (KInvFG)hier: Geplante Maßnahme an der Sporthalle Holten im Jahr 2019
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Strategisches Immobilienmanagement
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Verantwortung:
- D. Ingenerf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sportausschuss
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Vorberatung
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30.08.2018
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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13.09.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Kenntnisnahme
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13.09.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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24.09.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt beschließt die Erhöhung der für den Sport im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes, Kapitel 1, (KInvFG) sowie des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) zur Verfügung stehenden Mittel von 4.050.000,00 EUR auf 4.650.000,00 EUR.
Gleichzeitig werden die bei Verwaltungsgebäuden zur Verfügung stehenden Mittel in gleichem Umfang von 2.700.000,00 EUR auf 2.100.000,00 EUR gesenkt.
2. Der Rat der Stadt beschließt die energetische Sanierung des Daches der Sporthalle Holten mit einem Gesamtvolumen von 413.000,00 EUR im Jahr 2019 im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes, Kapitel 1, (KInvFG) sowie des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW), vorbehaltlich der Bestätigung der Förderfähigkeit durch die Bezirksregierung Düsseldorf durchzuführen.
Konsequenzen
Bezug
Drucksache Nr. B/16/1783-01 Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
Drucksache Nr. B/16/2667-01 Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW)
hier: Konkrete Maßnahmen von Sportvereinen, sonstigen
freien Trägern und Vereinen
Drucksache Nr. B/16/3207-01 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW)
hier: Projektmanagementvertrag
Konsequenzen:
Finanzielle ja (siehe Beschlussvorschlag)
Sachverhalt
Begründung
Die Stadt Oberhausen erhält im Rahmen des Förderprogrammes Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG MRW) 24.336.492,83 EUR. Zuzüglich der zu erbringenden Eigenmittel stehen für einzelne Investitionsmaßnahmen rd. 27,04 Mio. EUR zur Verfügung. Dieser Anteil bezieht sich auf das Kapitel 1 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes.
Ab 2018 ist darüber hinaus ein Kapitel 2 beschlossen worden, das hier jedoch bei dieser Vorlage keine Anwendung findet, da in Kapitel 2 lediglich die Schulinfrastruktur förderfähig ist.
Bei der Maßnahme an der Sporthalle Holten mit der energetischen Sanierung des Daches handelt es sich ausschließlich um den Förderbereich des § 3 Abs. 1e (Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen).
Die Sporthalle wird intensiv vom Schulsport – hier insbesondere von der unmittelbar neben der Sporthalle liegenden Kastellschule – sowie Sportvereinen genutzt. Die Halle ist in den 1980er Jahren errichtet worden und ist zwingend energetisch zu sanieren, zumal ohnehin eine umfangreiche Dachsanierung ansteht. Da bei umfangreichen Dacharbeiten gleichzeitig energetische Maßnahmen vorgeschrieben sind, ist es möglich, die Gesamtmaßnahme über das KInvFG abzuwickeln.
Nach Kostenschätzung der Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM GmbH) betragen die veranschlagten Baukosten 395.500,00 EUR brutto. Die Maßnahme wird mit 90 % bezuschusst, so dass der gerundete Zuschuss 355.950,00 EUR und der Eigenanteil 39.550,00 EUR betragen. Zusätzlich erhält die OGM GmbH Nebenkosten der Kostengruppe 700 (HOAI-Kosten), die jedoch nicht bezuschusst werden können. Dies wurde mit Beschluss des Rates der Stadt vom 18.12.2017 (Drucksache-Nr. B/16/3207-01: Umsetzung des KInvFöG NRW, hier: Projektmanagementvertrag) festgelegt.
Die Maßnahme wurde mit dem Bereich 2-5/Sport abgestimmt.
Die für den Sport zur Verfügung stehenden Mittel reichen nach Kostensteigerungen im Rahmen der Ausschreibungen an den Sportanlagen Mellinghofer Straße und Erlenstraße (siehe überplanmäßige Ausgabe Drucksache-Nr. B/16/3844-01) nicht mehr aus, um ohne eine Erhöhung der beschlossenen Quote von 4.050.000,00 EUR die Maßnahme an der Sporthalle Holten beschließen zu können. Daher ist die Erhöhung um 600.000,00 EUR aus dem Segment der Verwaltungsgebäude vorzusehen, da die Maßnahme an der Sporthalle Holten zwingend notwendig ist.
