Beschlussvorlage - B/16/3989-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW Förderung des Radverkehrs durch Bereitstellung eines Fahrradparkhauses
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Verkehrsplanung und Tiefbau
- Bearbeitung:
- Angelika Böttcher
- Verantwortung:
- Janclas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
17.09.2018
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss beschließt:
Der Anregung des BUND und ADFC nach § 24 GO wird vom Grundsatz her gefolgt.
Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung, in Kooperation mit dem BUND und dem ADFC eine City-Fahrradgarage zu planen und den Konzeptentwurf anschließend den zuständigen politischen Gremien zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.
Sachverhalt
Begründung
Inhalt des Antrags
Mit Schreiben von 16.08.2018 regt der BUND und ADFC die Förderung des Radverkehrs durch die Bereitstellung eines Fahrradparkhauses für Anwohner auf dem Parkplatz an der Düppelstraße/Helmholzstraße an.
Stellungnahme der Verwaltung
Zur Förderung des Radverkehrs können geschützte Fahrradabstellanlagen, welche von den Anwohnern gemietet werden können, einen wichtigen Beitrag leisten. Für die Alltagsnutzung des Fahrrades, insbesondere für kurze Wege, ist die einfache und schnelle Verfügbarkeit des Fahrrades von entscheidender Bedeutung. Muss das Fahrrad erst umständlich z.B. aus dem Keller geholt werden, ist der Wiederstand zur Nutzung oft zu hoch und es wird doch das schnelle und meist einfach verfügbare Auto vor der Tür gewählt. Insbesondere hochwertige Fahrräder, wie die steigende Anzahl an Pedelecs, werden nur in seltenen Fällen ungeschützt vor der Haustür mit einem Fahrradschloss abgestellt. In dicht besiedelten Innenstadtlagen gibt es für die Anwohner meist keine Möglichkeit ihr Fahrrad schnell verfügbar und sicher abzustellen. Zur einfachen und schnellen Verfügbarkeit können daher Fahrradabstellanlagen für Anwohner (City-Fahrradgarage) einen wichtigen Beitrag leisten.
Die City-Fahrradgaragen sind in der Regel kleine Einheiten im öffentlichen Straßenraum, welche für maximal 10 Fahrräder Platz bieten, vgl. Abbildung 1. Die City-Fahrradgaragen können durch die Anwohner angemietet werden, um das private Fahrrad geschützt gegen Witterung und Diebstahl abzustellen.

Abbildung 1: City-Fahrradgarage (links: Essener-Fahrradhaus, Quelle: www.essener-fahrradhaus.de / rechts: Ziegler Fahrradgarage MULTI-BIKE-BOX, Quelle: www.ziegler-metall.de)
Die angeregte Aufstellung einer City-Fahrradgarage auf dem Parkplatz an der Düppelstraße/Helmholzstraße ist grundsätzlich sinnvoll. Der vorgeschlagene Standort sollte aber hinsichtlich des genauen Aufstellungsortes und des Bedarfs einer Abstellanlage überprüft und ggf. ein alternativer Standort ermittelt werden. Zusätzlich müssen die Kosten für den Bau der Anlage ermittelt, die Stellplatzmietkosten festgelegt und ein Betriebskonzept (Mietbedingungen, Reinigung, etc.) erstellt werden. Für den späteren Betrieb der Anlage muss zudem ein zuständiger Betreiber gefunden werden. Zur Umsetzung der Maßnahme müssen Mittel im Haushalt bereitgestellt werden. Die Planung und Umsetzung der City-Fahrradgarage erfolgt mit Unterstützung des BUND und ADFC .
Die Verwaltung erarbeitet bereits im Rahmen des Radverkehrskonzeptes, welches Teil des Mobilitätskonzepts Oberhausen ist, ein stadtweites Konzept für geeignete Abstellanlagen. Die Fertigstellung des Radverkehrskonzeptes ist für Ende 2019 vorgesehen. Im Vorfeld ist die Erstellung der angeregten City-Fahrradgarage dennoch sinnvoll, um erste Erfahrungen in der Umsetzung und Akzeptanz in Oberhausen zu sammeln.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
167,4 kB
|
