Beschlussvorlage - B/16/3976-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung des Finanzierungsprogrammes "Gute Schule 2020"hier: Detailplanungen und Kosten an 5 Schulen des Beschlusspunktes "Umbau Mensen"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Strategisches Immobilienmanagement
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Verantwortung:
- D. Ingenerf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Vorberatung
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11.09.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Vorberatung
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12.09.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Vorberatung
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13.09.2018
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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13.09.2018
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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20.09.2018
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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24.09.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt
1. die Küchen und Speiseräume in einem ersten Zug an der Adolf-Feld-Schule, der Alsfeldschule, der Schule am Siedlerweg, der Hartmannschule und der Marienschule umzubauen;
2. die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen:
Investitionsnummer | Bezeichnung | Finanzposition | Bezeichnung | Betrag in EUR |
310003010000108 | GS 2020: Mensen | 783900 | Auszahlungen für Investitionsmaß-nahmen GS2020 | 1.000.000,00 |
3. die zusätzliche Mittelbereitstellung für investive Leistungen im Jahr 2019 wie folgt zur Verfügung zu stellen:
Investitionsnummer | Bezeichnung | Finanzposition | Bezeichnung | Betrag in EUR |
310003010000108 | GS 2020: Mensen | 783900 | Auszahlungen für Investitionsmaß-nahmen GS2020 | 450.000,00 |
Deckungsvorschlag:
Die Deckung erfolgt über das Programm „Gute Schule 2020“, Finanzstelle 310003010000100 (Gute Schule 2020), Finanzposition 785100 (AiB Hochbau). Hierzu erfolgt noch der Hinweis, dass eine vollständige Refinanzierung dieser Investitionsausgaben über Investitionskredite im Rahmen der Finanzierungstätigkeit dargestellt wird.
Konsequenzen
Bezug
Drucksache-Nr.: B/16/1642-01: Bildungsplan 2016 - 2020
Drucksache-Nr.: B/16/2698-01: Durchführung des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“ hier: geplante Maßnahmen“
Drucksache-Nr.: A/16/2773-01: Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Fraktion DIE GRÜNEN und FDP im Rat zur Vorlage B/16/2698-01 - Durchführung des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“ hier: geplante Maßnahmen“
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [ x ]
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 03.07.2017 Maßnahmen mit einem Gesamtbudget in Höhe von 13.263.900,00 EUR aus dem Maßnahmenkatalog des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“ beschlossen. Dieser Beschluss enthielt die Umbaumaßnahmen zur Erneuerung der Mensen, welcher durch einen finanziellen Beschluss abgeschlossen werden muss.
In Oberhausen sind alle Grundschulen Offene Ganztagsschulen und jedes Kind, welches einen Platz benötigt, bekommt garantiert einen Platz im Offenen Ganztag. Die stetig steigende Anzahl der Kinder, welche den Offenen Ganztag besuchen und dort essen, tragen dazu bei, dass die räumlichen Ressourcen in den Grundschulen nicht mehr auskömmlich sind.
Anmeldezahlen Offener Ganztag
Stichtag 01.01.
2013 3954 Kinder + 11
2014 3965 Kinder + 66
2015 4031 Kinder + 158
2016 4189 Kinder + 292
2017 4481 Kinder + 325
Prognose 2018 4806 Kinder
Umbau Mensen
Neben den Raumerweiterungen müssen durch die Finanzmittel aus „Gute Schule 2020“ alle Grundschulen neue Küchen erhalten, damit die Versorgung der Kinder mit gesundem Essen hygienegerecht und möglichst stressfrei erfolgen kann. Ein Umbau der Mensen ist zwingend erforderlich, um die hygienerechtlichen Vorgaben der Lebensmittelkontrollen einzuhalten. Ansonsten wären einige Ausgabeküchen von der Schließung bedroht, so dass auch eine Übermittagbetreuung und somit der Offene Ganztag nicht durchgeführt werden können.
Die Speiseräume im Offenen Ganztag werden auf der Basis von einer 100 % Teilnahme der Schülerinnen und Schüler berechnet. Maximal soll in drei Schichten gegessen werden. Pro Schüler/in wird eine Fläche von 0,8 qm zugrunde gelegt.
Entsprechend der ursprünglich geplanten Gesamtmaßnahmenliste vom 03.07.2017 sollten 15 Küchen überarbeitet werden. An der Robert-Koch- und der Melanchthonschule sind schon die hygienegerechten Küchenausstattungen eingebaut worden. Die im Bildungsplan genannten Schulen sollten eine Erweiterung erhalten, so dass nur noch 15 Schulen verblieben sind.
Pauschal wurden Kosten pro Schule in Höhe von 100.000,00 EUR veranschlagt, da der Umbau der Referenzküchen an der Melanchthonschule und der Robert-Koch-Schule geringer ausgefallen sind. Unter Beachtung von größeren Schulsystemen, gingen die Verwaltung und die OGM GmbH von der Auskömmlichkeit dieses Pauschalbetrages aus.
Die OGM GmbH wurde beauftragt, anhand der eingeholten Einheitspreise die Kosten für den Umbau der Küchen und der Ausstattungsgegenstände zu ermitteln.
Die Gesamtkosten für den Umbau der Mensen und Speiseräume liegen nun weit über den kalkulierten Pauschalbeträgen, da die Ausstattung der Küchen und damit auch der bauliche Aufwand im Sinne der pädagogischen Arbeit, der Arbeitsschutzrichtlinien und hygienerechtlicher Vorgaben erfolgen müssen (siehe auch „Bauliche Maßnahmen“).
Unter Einbeziehung der Verbraucherzentrale und des Fachbereiches 3-4-20/Veterinäramt wurden die bisherigen Planungen der OGM GmbH für die neue Küchenausstattungen und die Erweiterung der Speiseräume nochmals geprüft und auf die erforderlichen Mindeststandards angepasst.
Verpflegungssysteme
Bislang obliegt die Caterer-Wahl den Schulen und somit auch die Wahl des Verpflegungssystems. Es gibt vier mögliche Systeme, wovon drei an den Oberhausener Schulen verwendet werden:
1) Cook & Freeze
Nach der Zubereitung werden die Speisen durch den Anbieter schockgefroren und im tiefgekühlten Zustand ausgeliefert. Die Speisen können auf diese Weise 9 Monate im Tiefkühlschrank gelagert werden. Kurz vor dem Verzehr erfolgt die Regeneration durch Auftauen und Erhitzen im Konvektomaten.
Vorteilhaft sind die langanhaltende Lagerfähigkeit und damit auch flexible Angebotsvariationen der Speisen und die guten ernährungsphysiologische Qualität. Hierbei handelt es sich aber um das teuerste Verpflegungssystem, da zusätzlich Tiefkühlschränke vorgehalten werden müssen. Geschmacksermüdung ist bei den Speisen möglich.
2) Cook & Chill
Speisen werden nach der Zubereitung (Garvorgang) durch den Anbieter innerhalb von 90 Minuten durch Schockkühlen auf 3°C bis 1°C herabgekühlt, an die Schulen ausgeliefert und vor Ort erst wieder zum Verzehr in einem Konvektomaten regeneriert.
Vorteil bei diesem Produktionsverfahren ist die Möglichkeit, zeitliche und räumliche Distanzen zwischen Speisenproduktion und Verzehr zu überbrücken, wobei nur geringe Nährstoffwerte und Vitamine verloren gehen. Eine Lagerung der Speisen ist für bis zu 3 Tage im Kühlschrank möglich. Auch bei dieser Systemvariante ist eine Geschmacksermüdung möglich.
3) Cook & Hold
Cook & Hold (Warmverpflegung) ist die Bezeichnung für einen konventionellen Kochvorgang in der Gemeinschaftsverpflegung, bei dem Speisen nach der Vorbereitung und dem Garprozess bis zur Ausgabe warmgehalten werden. Der Garprozess erfolgt beim Anbieter, der die Speisen warm anliefert.
Vorteilhaft sind der geringe Raumbedarf und die geringen Kosten, da die Küchen nur mit wenigen Geräten ausgestattet sein müssen.
Problematisch ist allerdings die Anpassung an den Schultag. Die Speisen dürfen nach Vorgaben der Lebensmittelkontrolle nur 2 bis längstens 3 Stunden warm gehalten werden. Bei üblichen Anlieferungszeiten ab 10 Uhr an einigen Schulen können die Zeiten bei mehreren Schichten zum Essen nicht mehr eingehalten werden. Je länger die Speise warmgehalten wird desto größer ist zugleich der Nährwertverlust. Auch die verpflichtenden Kontrollen, dass das Essen nicht unter 65°C abkühlt, erweist sich in der praktischen Arbeit als kaum umsetzbar zumal es keine reinen Küchenkräfte im Offenen Ganztag gibt.
4) Cook & Serve
Hierbei handelt es sich um das traditionelle Produktionsverfahren, bei dem Speisen dem Schüler unmittelbar nach der Zubereitung serviert werden (Kochen vor Ort). Dieses Verpflegungssystem ist aufgrund der personellen Ausstattung nicht möglich und wird in Oberhausen an keiner Schule angeboten.
Bislang obliegt den Schulen das Wahlrecht des Anbieters und damit auch die des Verpflegungssystems. Ein Trend weg von Cook & Hold zeichnet sich aufgrund der lebensmittelrechtlichen Auflagen ab, so dass auch der Schulträger die ersten beiden genannten Varianten präferiert. Der Schulträger behält sich vor, zukünftig das Verpflegungssystem selber zu bestimmen. Aus diesem Grund müssen alle Küchen bereits jetzt mit Konvektomaten ausgestattet werden. Unterschieden wird nur bei der Geräteausstattung hinsichtlich der Tiefkühlschränke. Sollte eine Schule die Verpflegung über Cook & Chill anbieten, so ist bei der Planung und Leitungslegung darauf geachtet worden, zukünftig Tiefkühlschränke nachträglich aufstellen zu können.
Bauliche Maßnahmen
Im Gegensatz zu den ursprünglich geplanten Baumaßnahmen in den Küchen und Speiseräumen, die bislang oftmals nur in einem Raum waren, sind aufgrund zu berücksichtigender aktueller Rahmenbedingungen, die erst im Herbst 2017 festgelegt wurden, folgende Kostensteigerungen entstanden:
Zur Lärmreduktion werden die Küchen und die Speiseräume voneinander getrennt. Die Küche wird nochmals in separate Räume und Arbeitsbereiche eingeteilt. Dies bedeutet für die Umbauten im Bestand, dass Wände errichtet werden müssen. Dies führt weiterhin dazu, dass mehrere Elektro- und Sanitärleitungen verlegt werden müssen, da bislang die Ausgabeküchen mit allen Gerätschaften lediglich an einer Seite eines Raumes installiert waren. Um der Aufsichtspflicht nachzukommen, müssen trotz der Errichtung von schallabsorbierenden Wänden Sichtmöglichkeiten zum Speiseraum gegeben sein, da die Grundschulen über keine expliziten Küchenkräfte verfügen, sondern das Mittagessen von den pädagogischen Kräften vor Ort organisiert wird. Darüber hinaus müssen zusätzliche schallabsorbierende Elemente in Küchen und Speiseräumen eingebaut werden.
Es erhalten nun alle Schulen Konvektomaten. Angedacht war, dass nur die Schulen diese Geräte erhalten, die gefrorene Gerichte aufwärmen müssen. Es sollte allerdings der notwendige Platz und Anschluss vorgehalten werden, sofern der Schulträger oder die Schule den Essensanbieter wechseln würde. Die Schulen ändern mittlerweile wie ober bereits dargestellt aufgrund der hygienerechtlichen Vorgaben die Anbieter, die Cook & Hold nutzen und benötigen die Konvektomaten. Diese Geräte können auch als Backöfen genutzt werden, während Backöfen Konvektomaten nicht ersetzen können. Auf die Backöfen wurde verzichtet.
Die Küchen erhalten allesamt eine Haubenspülmaschine, damit die große Menge an Geschirr schnellstmöglich gesäubert und wieder ausgegeben werden kann. Es ist allerdings nun ein Spülbereich in der Küche abzutrennen und einzurichten. Aus hygienerechtlichen Gründen muss hierdurch bedingt nun ein weiteres Waschbecken (jeweils für Personal, Spülen und Lebensmittelverarbeitung) installiert werden.
In Rücksprachen mit den Schulen hinsichtlich der Planungen hat sich ergeben, dass Zweiplattenkocher in der Ganztagsbetreuung pädagogisch notwendig sind. Diese wurden auf Anweisung des Bereiches 3-3/ Schule in den Ausstattungsstandard mit aufgenommen. Bedingt durch den Einbau der Elektroherde schrieb die Lebensmittelkontrolle Dunstabzugshauben vor, die in der bisherigen Kalkulation nicht enthalten war.
Weiterhin wurden durch das Veterinär- und das Gesundheitsamt gefordert, Umkleide- und Sanitärbereiche für die in den Küchen Tätigenden einzurichten und vorzuhalten. Diese Räume müssen verpflichtend zusätzlich hergerichtet werden.
Kosten
Die ermittelten Gesamtkosten betragen durchschnittlich 290.000,00 EUR brutto pro Küche.
Es lagen im Juni 7 Kostenberechnungen der OGM GmbH für folgende Schulen vor:
- Adolf-Feld-Schule
- Alsfeldschule
- Schule am Siedlerweg
- Hartmannschule
- Marienschule
- Kastellschule
- Königschule
Aufgrund der gestiegenen Kosten können im Jahr 2018 unter Berücksichtigung des Jahreskreditvolumens nur 5 Maßnahmen durchgeführt werden. Ein Umbau kann nicht in vollem Umfang während des Betriebes erfolgen, weshalb die Ferienzeiten genutzt werden müssen. Mit den betroffenen Schulleitungen ist von Seiten der OGM GmbH gesprochen worden, um die Möglichkeiten hinsichtlich der Umsetzung auszuarbeiten.
Zurückgestellt wurden Königschule und Kastellschule, die als teilweise einzügige Schulen mit positivem Sozialindex nachrangig eingestuft werden.
Die verbliebenen 5 Planungen wurden wie eingangs beschrieben durch die OGM GmbH zusammen mit der Verbraucherzentrale und dem Veterinäramt abgestimmt (vgl. Anlage 2: Kosten). Den Schulleitungen sind die Planungen bereits vorgestellt worden.
Für folgende Schulen fehlen noch die Kostenschätzungen:
- Concordiaschule: Umsetzung frühestens in 2019 möglich
- Erich-Kästner-Schule: alternative Standortprüfungen im Bestand sind anhängig
- Overbergschule: technische Probleme sind noch zu lösen, da die Mensa im Untergeschoss liegt
- Roland- und Postwegschule: ein Umbau im Bestand ist nicht möglich. Ein Neubau auf dem jeweiligen Schulgrundstück wird geplant.
- Havensteinschule: Schulorganisatorische Maßnahme geplant, nachrangige Prüfung
- Grundschule Buschhausen und Hirschkampschule: Standortprüfungen der Schulen sind anhängig
Ursprünglich war nur eine Summe von 1,5 Mio. EUR vorgesehen, aber aufgrund der zwingenden rechtlichen Notwendigkeit die Küchen zu sanieren, da ansonsten die Betriebserlaubnis entzogen werden kann, schlägt die Verwaltung vor, die Umbauten den Planungen entsprechend vorzunehmen. Die Kosten sind über „Gute Schule 2020“ zu finanzieren.
Ausblick
Die Küchenumbauten, die in dem Sammler „Umbau Mensen“ vorgesehen waren, können mit den Mitteln für 2019 und 2020 umgesetzt werden. Weitere drei Einzelmaßnahmen (Falkenstein-, Steinbrinkschule und Schule am Froschenteich) waren für 2018 und 2019 vorgesehenen. Durch die Kostensteigerungen aktuell laufender Projekte ist das Budget für 2019 voraussichtlich erschöpft. Neben Fertigstellungen von beschlossenen Ausbaumaßnahmen stehen die Sanierung von naturwissenschaftlichen Räumen und weiteren fünf Mensen an. Vereinzelte Einzelmaßnahmen können noch über das Finanzierungsprogramm „Gute Schule 2020“ in 2020 abgewickelt werden. Damit alle Schulen eine neue Küche erhalten, sind Maßnahmen in das Förderprogramm Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, 2. Kapitel (KInvFöG II) zu verschieben.
Vertragliche Besonderheit
Bei der Beschaffung der Küchen ist zu beachten, dass Küchen als bewegliches Anlagevermögen gelten. Dies bedeutet, dass diese eigentlich durch die OGM GmbH beschafft, in deren Anlagevermögen übergehen und über Nutzungsentgelte der Stadt Oberhausen zur Verfügung gestellt werden. Da diese Variante nicht über „Gute Schule 2020“ finanziert werden könnte, müssten die Beschaffungskosten komplett im konsumtiven städtischen Haushalt dargestellt werden.
Eine förder- und haushaltskonforme Variante ist, eine Sondervereinbarung mit der OGM GmbH (analog zum Verfahren bei der IT-Ausstattung) zu treffen und die Küchen in einer Summe zu bezahlen mit anschließendem Eigentumsübergang in das Anlagevermögen der Stadt Oberhausen. Hierzu hat sich die Geschäftsführung de OGM GmbH bereit erklärt.
Anlagen
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(wie Dokument)
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832,8 kB
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(wie Dokument)
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194,1 kB
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