Berichtsvorlage - M/16/3927-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

1. Beteiligungsverfahren zur schulorganisatorischen Gestaltung im Sozialraum

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat im Rahmen des Bildungsplans 2016 – 2020 in der Ratssitzung am 04.07.2016 (Drucksache B/16/1642-01) die Verwaltung beauftragt, eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern aller Schulformen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung zu initiieren, die sozialraumorientiert und anforderungsgerecht ein Konzept mit einer konkreten Zeit- und Zielplanung zur weiteren Gestaltung der Oberhausener Bildungslandschaft erarbeitet. Dieses Konzept ist im Prozess eng auch mit Beteiligten des Schullebens (Eltern, Schülerinnen und Schüler, Schulsozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Träger des Offenen Ganztags, Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrer) sowie mit den im Stadtteil verankerten Akteuren im Bereich Bildung, Kultur und Sport (Institutionen, Vereine, Einzelpersonen) abzustimmen, um eine inhaltliche Beteiligung an der Planung zu gewährleisten.

 

Der Ansatz der Beteiligung findet seine Grundlage in der Bürgerbeteiligung gemäß Beschlussfassung des Rates von Dezember 2016 (Drucksache B/16/2095-01).

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat sich umfangreich mit dem Thema „Bürgerbeteiligung“ auseinandergesetzt und einen Leitfaden zur Bürgerbeteiligung gemäß Beschlussfassung des Rates von Dezember 2016 erarbeitet. Dabei wurden in einem Leitfaden unterschiedliche Formen der Beteiligung dargestellt.

Auszug aus dem Leitfaden:

 

 

Information:

Grundlage jeder Bürgerbeteiligung ist die umfassende Information der Einwohnerschaft über die aktuellen Entwicklungen und kommunalen Planungen. Die Bevölkerung wird über verschiedene Medien eingeladen, sich über geplante Vorhaben und ihre Auswirkungen zu informieren. Die Bürgerinnen und Bürger nehmen nicht aktiv an dem Prozess teil, ihre Rolle ist diejenige von Zuhörern, z. B. bei Bürgerinformationen.

 

Anhörung:

Bürgerinnen und Bürger werden als Nachbarn, Nutzer, Betroffene und „Experten vor Ort“ zur Planung befragt und um Anregungen gebeten. Ihre Rolle ist diejenige von Diskussionsteilnehmern, z. B. bei Bürgerversammlungen.

 

Beratung:

Bürgerinnen und Bürger können sich zu den geplanten Maßnahmen und Entscheidungen mit ihren eigenen Ideen und Vorstellungen einbringen und Empfehlungen formulieren. Die Anregungen spielen eine wichtige Rolle bei Planung und Entscheidungsfindung für eine endgültige politische Beschlussfassung. Die Rolle der Bürgerinnen und Bürger ist die eines Ratgebers und einflussnehmenden Partners, z. B. im Rahmen einer Ideenwerkstatt. Die abschließende Entscheidung liegt bei den zuständigen politischen Gremien der Stadt.

 

Mitbestimmung:

Politik und Verwaltung legen einen Rahmen für die Entscheidungsfindung fest. Innerhalb dieses Rahmens können Bürgerinnen und Bürger Vorhaben mitplanen; sie gestalten und bestimmen mit. Die Verwaltung arbeitet mit den Bürgern zusammen; sie beraten sich gegenseitig. Die Ergebnisse dieser Zusammenarbeit bezieht das entscheidende Ratsgremium in seinen Entscheidungsprozess mit ein. Die Rolle der Bürgerinnen und Bürger ist diejenige von Mitentscheidern und Mitgestaltern, z. B. Spielplatzplanung.

 

Dieses Vorgehen gilt für die unterschiedlichen städtischen Bereiche mit den unterschiedlichen Aufgaben und Themenstellungen.

 

2. Ergebnis der AG Bildungsplan

 

Auf Grundlage der Entscheidung des Rates hat die AG Bildungsplanung sich mit der Struktur und dem Bildungsangebot in allen Oberhausener Sozialräumen beschäftigt und ein sozialraumorientiertes und anforderungsgerechtes Konzept zur weiteren Gestaltung der Oberhausener Bildungslandschaft erarbeitet.

Dabei wurden folgende Eckpunkte für ein bildungspolitisch ausgerichtetes Beteiligungsverfahren durch die AG Bildungsplanung benannt:

 

-          Die Beteiligung setzt bei allen Akteuren die Grundhaltung voraus, im Sinne der Entwicklung (von Sozialräumen) die gesamte Oberhausener Bildungslandschaft (quantitativ und qualitativ) im Blick zu halten.

-          Ziel der Beteiligung ist, die Bildungsbiografie der Schüler/innen nach Kriterien des Leitbildes der kommunalen Bildungslandschaft zu stützen (s. Anlage)

-          Die Gestaltungsformen der Beteiligungen hängen von den unterschiedlichen Arbeitsaufträgen und den vorgegebenen oder zu entwickelnden Ziele ab

-          Im Beteiligungsverfahren ist die Aktivierung von stabilen kontinuierlichen im Sozialraum tätigen Strukturen zu nutzen (z. B. Sozialraumgremium)

 

Die Beteiligung erfolgt in mehreren Schritten:

 

-          Schulverwaltung und Schulleitungen

-          Einbindung von Eltern, Lehrern, Schülern, OGS/Ganztagsteam, Schulsozialarbeit

-          Einladung von Sozialraumakteuren (nach Bedarf)

 

Auf Grundlage der Eckpunkte für ein bildungspolitisches Beteiligungsverfahren wurden die Empfehlungen aus dem Ratsbeschluss zur Bürgerbeteiligung und dem Ratsbeschluss zum Bildungsplan zu einem Verfahren für die „Schulentwicklung“ durch die AG Bildungsplanung zusammengeführt.

 

2.1 Räumliche Zuordnung

Die AG Bildungsplanung geht dabei von folgender räumlicher Orientierung aus:

Als Entwicklungs- und Planungsbereich für die Grundschulen wird der Sozialraum berücksichtigt. Schulen, insbesondere Grundschulen, sind Teil des sozialen Netzes im Stadtteil. Diese Netzwerke sollen für bedarfsgerechte (an den Interessen von Kindern und deren Familien orientierten) Unterstützung– und Förderangeboten im Stadtteil genutzt werden. Für die Sek I und Sek II Schulen wird die Nord-Süd-Lage (nördlich und südlich des Kanals) berücksichtigt, für die Förderschulen und Berufskollegs das gesamte Stadtgebiet sowie auch überregionale Anforderungen.

 

2.2 Initiierung der sozialraumorientierten Beteiligung

Ein Beteiligungsverfahren im Bereich Schulentwicklung unter Einbeziehung von Akteuren kann über unterschiedliche Wege initiiert werden:

-          über den Schulausschuss/Rat (Strategische Zielsetzung)

-          über die Untere/Obere Schulaufsicht in die schulpolitische Debatte eingebracht werden (gewünschte oder gesetzlich vorgegebene Veränderungen)

-          über Institutionen und Akteure aus der Stadtgesellschaft, die z. B. über den Lenkungskreis Regionale Bildungslandschaft Themen aus der Schulentwicklungsplanungsdiskussion einbringen

-          über den Schulträger Stadt Oberhausen (Schulentwicklungsplanung/Erkenntnisse aus z. B. der Beobachtung der Schülerzahlentwicklung)

 

Über diese Wege ist eine Initiierung von Schulentwicklung zur sozialraumorientierten Beratung möglich. Von den vorgenannten Initiatoren erfolgt eine klar definierte Aufgabenstellung an den Bereich 3-3/Schule, eine Rückkopplung mit dem Schulausschuss ist erforderlich.

 

2.3 Akteure

Neben der klaren Aufgabenstellung wird durch die oben genannten Initiatoren festgelegt, welche Akteure zu Beginn des Verfahrens beteiligt werden sollen. Dabei soll der Auftrag und die spezifische Situation vor Ort berücksichtigt werden.

Die Entwicklung von Sozialraumgesprächen z. B. eine Sozialberichterstattung (vgl. Drucksachennr. M/16/3465-01) ist hierbei zu beachten, um parallele Einbindungen der Akteure und Doppelstrukturen möglichst zu vermeiden. Zu diesem Zweck wird die Schulentwicklungsplanung sich zukünftig innerhalb der Dezernatsübergreifenden Planer/innengruppe abstimmen.

 

2.4 Verfahrensbegleitung und Dokumentation

Das Beteiligungsverfahren wird verantwortlich vom Bereich 3-3/Schule, Schulentwicklungsplanung koordiniert, im Bedarfsfall begleitet und stellt die Rückkopplung zur Verwaltung und den politischen Gremien sicher, z. B. Berichterstattung im Schulausschuss.

 

 

3. Bereits durchgeführte Beteiligungsverfahren:

 

In der Abarbeitung von Arbeitsaufträgen aus dem Bildungsplan 2016 - 2020 haben bereits analoge Beteiligungsverfahren in der Schulentwicklungsplanung stattgefunden. Diese wurden von der AG Bildungsplan positiv bewertet und als „Blaupause“ vorgeschlagen.

 

3.1  Beschluss Dunkelschlagschule/Grundschule Schmachtendorf

 

Beschluss 5

„2. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, dass die Dunkelschlagschule und die Gemeinschaftsgrundschule Schmachtendorf aufgelöst und zu einer neu zu gründenden Schule zusammengeführt werden.

Die Verwaltung wird aufgefordert, den Zusammenführungsprozess der beiden Schulen moderierend zu begleiten. Können sich beide Schulen dabei auf eine gemeinsame Schulart einigen, ist ein Bestimmungsverfahren, bei dem die Eltern in einem festgelegten rechtlichen Rahmen über die Schulart entscheiden sollen, nicht notwendig.“

 

Im Rahmen der Zusammenführung beider Grundschulen wurden folgende Verfahrensschritte umgesetzt:

-          Gespräche mit Schulaufsicht und Schulleitungen, sowie der Schulgemeinde

-          Elternbefragung zur Festlegung der Schulausrichtung (Katholische Grundschule/Gemeinschaftsschule)

-          Schulleitungen haben Gespräche mit den örtlichen Vertretern der katholischen Kirchen geführt. Begleitet wurden die Gespräche durch den Bereich 3-1/Kinder, Jugend, Bildung (vgl. Drucksachennr: B/16/2691-01 )

 

3.2  Schulorganisatorische Maßnahmen an Grundschulen in Osterfeld

 

 

Beschluss 8

„Der Rat der Stadt Oberhausen stimmt der Empfehlung des Schulträgers, der auslaufenden Auflösung der Osterfelder-Heide-Schule ab dem 01.08.2017, nicht zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Schulleitungen der Osterfelder-Heide und der Robert-Koch-Schule unter Berücksichtigung der Planungen des Käthe-Kollwitz-Berufskollegs und deren Schulleitung Gespräche zu führen, unter welchen Voraussetzungen eine Zusammenlegung beider Grundschulen möglich ist.

Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob eine Zusammenlegung der Osterfelder-Heide-Schule mit der Robert-Koch-Schule auf einem Gelände der jetzigen beiden Standorte baulich umsetzbar wäre, sodass ein fünfzügiger Standort entstehen kann.

Alternativ dazu sollte die Verwaltung prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Verlagerung einer fünfzügigen Grundschule an den Standort der ehemaligen Hauptschule Eisenheim in planerischer wie auch finanzieller Hinsicht möglich ist."

 

Auf Grundlage des Beschlusstextes hat die Verwaltung eine Arbeitsgruppe „Osterfeld“ unter Beteiligung der Unteren Schulaufsicht, Schulleitungen der Osterfelder Grundschule, Leitung des Käthe-Kollwitz-Berufskollegs, Strategisches Immobilienmanagement, Bereich Schule gebildet.

 

Die Arbeitsgruppe hat auf Grundlage der Schülerzahlentwicklung für den Stadtteil und den baulichen Gegebenheiten einen Vorschlag für Osterfeld erarbeitet.

-          Ausbau der Robert-Koch-Schule am Standort Hauptschule Eisenheim.

-          sukzessives Auslaufen der Osterfelder-Heide-Grundschule

-          Aufwertung der Erich-Kästner-Schule

-          Erweiterungsgebäude für das Käthe-Kollwitz-Berufskolleg auf dem Gelände des Käthe-Kollwitz-Berufskollegs errichten

 

Eine Einbeziehung der Schulgemeinden durch die Schulleitungen, sowie Diskussionen im Sozialraumgremium Osterfeld unter Einbindung der Schulverwaltung ist erfolgt (vgl. Drucksachennr.: B/16/3382-01).

 

3.3 Beschluss 1 Havensteinschule

„Dem Vorschlag der Schule folgend, soll ein tragfähiges pädagogisches Konzept zur Etablierung als Schwerpunktschule vorgelegt werden. Ziel dieser Profilierung als Schwerpunktschule ist es, den Schulstandort zu stabilisieren.

Die investiven Kosten zur inklusiven Beschulung sollen ermittelt werden. Der Rat erklärt sich bereit, die dafür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.

Bei allen weiteren Planungen der Verwaltung werden die Akteure des Stadtteils mit einbezogen.“

Die Schulverwaltung hat folgende Schritte eingeleitet:

 

-          Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen zum Thema Schwerpunktschule

-          Gespräch mit Schulleitungen und der Unteren Schulaufsicht Grundschule auf Grundlage der Schülerzahlentwicklungs- und Sozialraumdaten geführt

-          Einladung der Schulleitungen, Schulaufsicht, die Schulgemeinde, den Bürgerring Dellwig und die örtliche Politik. Ziel des Gespräches war die Schulversorgung im Stadtteil Dellwig und Erörterung von Lösungswegen

-          Schulleitungen informieren die Schulgemeinden sowie die Lehrerkollegen/innen über die Ergebnisse der Gespräche

 

Die Empfehlungen der Beteiligten werden verwaltungsintern geprüft und eine Vorlage für die politischen Gremien erstellt.

 

4. Entwicklungsvorschlag

Die Schulverwaltung schlägt vor, dieses Verfahren zur sozialraumorientierten Beteiligung im Rahmen der Schulentwicklung, das durch die AG Bildungsplanung entwickelt worden ist, auf die noch offenen Arbeitsaufträge aus dem Bildungsplan wie z. B.

 

Beschluss 6 Grundschule Buschhausen:

„Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die Möglichkeiten einer Zusammenlegung der Grundschule Buschhausen am Standort Friesenstraße zu prüfen.

Vor dem Beschluss (der Zusammenführung der beiden Schulteile am Standort Friesenstraße) sind jedoch die Kosten für einen  Neubau der beiden zusammengeführten Schulteile an einem neuen Standort zu ermitteln und den  Kosten der Erweiterung des Standortes Friesenstraße gegenüber zu stellen.

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung weiterhin, die Möglichkeiten einer Zusammenlegung an einem neuen Standort in einem ausreichend großen Neubau zu prüfen.

Die Ergebnisse der Prüfung sind der Arbeitsgruppe „Bildungsplanung“ und dem Schulausschuss  unmittelbar nach Abschluss zur Kenntnis zu geben.“

 

anzuwenden.

 

Die Inhalte der vorgelegten Vorlage wurden mit allen Schulformsprechern, die in der AG Bildungsplanung mitgewirkt haben, abgestimmt.

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