Berichtsvorlage - M/16/3925-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

  1. Ausgangslage

Im Rahmen der Sitzung des Schulausschusses vom 14.03.2018 wurde vonseiten der Verwaltung zugesichert, dass die tatsächlichen Aufwendungen hinsichtlich der Kostenart 543188 FL Beschaffungswesen dargestellt werden sowie ein Ausblick für das Haushaltsjahr 2018 gegeben wird.

Im Haushaltsjahr 2018 stehen für die nachfolgend aufgeführten Rechnungsarten der OGM GmbH als Bestandteil der Abrechnungen über die Kostenart 543188/FL Beschaffungswesen ein Gesamtbudget in Höhe von 3.779.820,00 € zur Verfügung (2017: 3.503.640,00 €).

  1. OGM-Schulgirokonten (Bankkonten der OGM)

Diese Konten werden von der OGM regelmäßig nach Vorgaben der Stadt mit liquiden Mitteln ausgestattet. Die Schulen nehmen darüber ihre eigenständigen Beschaffungen vor. Es wird im Namen und auf Rechnung der OGM eingekauft, die Rechnung bezahlt und in der Finanzbuchhaltung der OGM als Aufwand abgebildet. Die monatlich aufsummierten Beträge werden der OGM von der Stadt erstattet und dort je Schule als Aufwand erfasst.

Unter anderem beschaffen die Schulen über das OGM-Schulgirokonto Lernmittel gemäß § 96 SchulG, kleinere Sportgeräte, sowie Lehr- und Lernmittel.

Die bis einschließlich Juli 2018 dem Bereich 3-3/Schule vorliegenden Rechnungen haben ein Gesamtvolumen von 193.548,54 €.

Unter Berücksichtigung der eigenständigen Bewirtschaftung durch die Schulen, aber insbesondere der noch ausstehenden Schulbuchbeschaffungen, wird von einem Rechnungsergebnis für das Haushaltsjahr 2018 von rd. 1.548.000 € ausgegangen (Rechnungsergebnis 2017: 1.421.233,44 €).

  1. Durchlaufende Posten / Schülerfahrten

Ein Sonderfall zur Beschaffung von Dienstleistungen ergibt sich aus der Beförderung der Oberhausener Schüler-/innen zu Sport- und Badestätten. Die Beschaffungen finden durch die OGM im Namen und auf Rechnung der Stadt Oberhausen statt. Die OGM bezahlt die Rechnungen der jeweiligen Busunternehmen und lässt sich die Beträge monatlich durch die Stadt Oberhausen erstatten. Der Hintergrund ist dem Umsatzsteuergesetz geschuldet. Nur so lassen sich für diese Dienstleistungen die reduzierten Umsatzsteuersätze von 7% realisieren. Gleiches gilt für die Behindertenbeförderung für Schüler/innen der Albert-Liebmann-Schule/Schillerschule, die sog. „Schulsozialmilch“ sowie die Mittagsverpflegung der Schillerschule.

Die bis einschließlich Juli 2018 dem Bereich 3-3/Schule vorliegenden Rechnungen haben ein Gesamtvolumen von 962.033,25 €.

Im Haushaltsjahr 2018 werden voraussichtlich rund 1.500.000 € (Rechnungsergebnis 2017: 1.452.364,19 €) hierfür verausgabt.

  1. Beschaffungen im Bereich Druck und Grafik

Seit dem 01.01.2018 werden die Leistungen für Druckerzeugnisse nicht mehr in Eigenregie durch die OGM GmbH – vor dem Hintergrund der Aufgabe der Leistung – durchgeführt. Vielmehr erfolgt durch die OGM GmbH eine Beauftragung Dritter. Die Abrechnung erfolgt über die Kostenart 543188 FL Beschaffungswesen.

Bis zum 31.12.2017 erfolgt die Abrechnung über die Kostenart 529126 EP Druck u. Grafik (Ansatz 2017: 163.150,00, Rechnungsergebnis 2017: 66.250,89 €). Dies führte zu einer Verlagerung des Budgets zur Kostenart 543188 FL Beschaffungswesen.

Die bis einschließlich Juli 2018 dem Bereich 3-3/Schule vorliegenden Rechnungen haben ein Gesamtvolumen von 26.293,25 €.

Im Haushaltsjahr 2018 werden voraussichtlich rund 53.000 € (Rechnungsergebnis 2017: 66.250,89 €) hierfür verausgabt.

  1. Beschaffungen im Bereich Medienwerkstatt

In diesem Segment werden Reparaturen von Medien (Overheadprojektoren, Beamer) sowie die fachgerechte Entsorgung von elektronischen Geräten abgerechnet.

Die bis einschließlich Juli 2018 dem Bereich 3-3/Schule vorliegenden Rechnungen haben ein Gesamtvolumen von 41.570,85 €.

Im Haushaltsjahr 2018 werden voraussichtlich rund 71.000 € (Rechnungsergebnis 2017: 98.184,26 €) hierfür verausgabt.

  1. Beschaffungen von Ge- und Verbrauchsgütern

§ 79 SchulG verpflichtet den Schulträger, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten, sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Auf dieser Basis erfolgt die Beschaffung von Ge- und Verbrauchsgütern der Schulen über den Bereich 3-3/Schule.

Bei diesen Beschaffungsvorgängen handelt es sich um Anforderungen von Dienstleistungen, wie z. B. das Stimmen von Klavieren, Reparaturen von Sportgeräten und u.a. technischen Geräten (Spülmaschinen, Kühl- Gefrierschränke usw.), Reinigen und Reparieren von Sonnenschutzvorhängen, aber auch Beschaffungen von Standardbüromaterial oder Lehr- und Lernmittel, wie Kreide, Zeugnispapier, Klassenbücher, Reinigungs- und Erste-Hilfe-Material und anderes mehr. Die Kopierkosten der Jahre 2016 und 2017 werden im Laufe des Jahres 2018 abgerechnet.

Bis zum 31.12.2017 wurden Beschaffungsvorgänge, wie z.B. Tische, Stühle, Stahlschränke sowie weitere Kleinmöbel, bis zu einem Nettoeinzelwert von 150,00 € über das Sachkonto 543188 FL Beschaffungswesen abgerechnet. Sämtliche Beschaffungsvorgänge, die im Wert über 150,00 € lagen, wurden der Kostenart 527198 Aufwendungen für Nutzungsentgelte zugeordnet und entsprechend durch die OGM in Rechnung gestellt.

Durch Änderung des Einkommensteuergesetzes wurde zum 01.01.2018 die Grenze auf 250,00 €, mit der Konsequenz einer Verschiebung in den Abrechnungsmodus der Beschaffung von Ge- und Verbrauchsgütern und somit steigendem Aufwand, erhöht.

Die bis einschließlich Juli 2018 dem Bereich 3-3/Schule vorliegenden Rechnungen haben ein Gesamtvolumen von 623.550,50 €.

Im Haushaltsjahr 2018 werden voraussichtlich rund 1.190.000 € (Rechnungsergebnis 2017: 1.188.899,00 €) hierfür verausgabt.

  1. Gesamtbudgetbetrachtung

Bestandteile 543188

Abrechnung bis Juli 2018

Hochrechnung zum 31.12.2018

OGM-Schulgirokonten

193.548,54 €

1.548.000 €

Durchlaufende Posten / Schülerfahrten

962.033,25 €

1.500.000 €

Beschaffungen im Bereich Druck und Grafik

26.293,25 €

53.000 €

Beschaffungen im Bereich Medienwerkstatt

41.570,85 €

71.000 €

Beschaffungen von Ge- und Verbrauchsgütern

623.550,50 €

1.190.000 €

 

1.846.996,39 €

4.362.000 €

 

Das Gesamtbudget für 2018 beträgt 3.779.820 EUR.

Anhand der Gesamtbudgetbetrachtung wird deutlich, dass zum Jahresende 2018 eine nicht unerhebliche überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich wird. Gemäß  derzeitiger Prognose wird ein voraussichtlicher überplanmäßiger Bedarf in Höhe von 582.180 € für das Jahr 2018 innerhalb der verschiedenen Deckungsringe (je Schulform) entstehen.

Der Bereich 3-3/Schule ist gehalten nur die unbedingt unabweisbaren Beschaffungen vorzunehmen.

 

Entwicklung der Kostenart 543188 / FL Beschaffungswesen

 

2014

2015

2016*

2017

ORIGINALPLAN

4.117.810,00

3.791.530,00

3.170.240,00

3.503.640,00

IST

4.273.922,97

4.073.422,89

3.676.761,60

4.135.023,28

(gem. SAP –System, * Haushaltssperre)

 

Der Vollständigkeit halber wird an dieser Stelle auf die weiteren Konten an Schulen hingewiesen, die keinen Einfluss auf die städtische Ergebnisrechnung haben:

      OGM-Mittagessenkonten (7 zusätzliche Bankkonten der OGM an Schulen)

Hier findet an großen Schulen eine reine Liquiditätsabwicklung für die Beschaffung des Mittagessens statt. Die Eltern zahlen den Essenspreis ein. Von den Konten wird der Caterer/Lieferant bezahlt.

Die Konten werden bei der OGM im Rechnungswesen geführt und berühren weder aufwands- noch ertragsmäßig das Ergebnis der OGM oder den städtischen Haushalt.

      städtische Schulgirokonten (Bankkonten der Stadt Oberhausen)

Über diese Konten werden Fremdmittel verwaltet. Neben jedem bei der Stadt bilanzierten Kontostand gibt es einen gleichhohen Posten als Verbindlichkeit. Hier handelt es sich um eine reine Verwaltung von liquiden Mitteln von/für Dritte/n.

Das Ergebnis des Haushaltes wird nicht berührt (marginal mit Bankgebühren), daher gibt es hier auch keine Planansätze.

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