Beschlussvorlage - B/16/3971-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fällung städtischer Bäume
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Brigitte Netterdon
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Beschlussfassung
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12.09.2018
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Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Begründung
Bereisung der Baumkommission am 29.08.2018
1) Freiherr-von-Stein-Straße
Antrag: Fällung von 4 Ahornen
Ergebnis: Genehmigung
Maßnahme: Fällung und Ersatzpflanzung durch OGM
Sachverhalt:
Die OGM GmbH stellte im Rahmen der Baumbereisung vier Silberahorne mit einem akuten holzzersetzenden Pilzbefall vor. Diese Bäume weisen allesamt Absterbeerscheinungen auf. Die Standsicherheit kann nicht dauerhaft gewährleistet werden.
Baumkommission:
Vor Ort konnten sich die Mitglieder der Baumkommission von der schlechten Vitalität und dem Gefahrenpotenzial der in Rede stehenden Bäume überzeugen.
Ergebnis:
Die Fällung der Bäume wird einstimmig empfohlen. Als Ersatz sollen an Ort und Stelle 4 Spitzahorne gepflanzt werden. Der bereits von dem umgestürzten Silberahorn verbliebene Baumstumpf soll ebenfalls gefräst und an Ort und Stelle ein weiterer Spitzahorn gepflanzt werden.
2) Lohstraße 29 – Erweiterung Heinrich-Heine-Gymnasium
Antrag: Fällung von 4 Laubbäumen
Ergebnis: Genehmigung
Maßnahme: Fällung und Ersatzpflanzung durch Antragsteller
Sachverhalt:
Die OGM GmbH plant die Erweiterung des Heinrich-Heine-Gymnasiums. in dem zukünftigen Baukörper stehen derzeit 4 Laubbäume, die gefällt werden müssen. Eine Baugenehmigung liegt bereits vor.
Baumkommission:
Anhand der dem Fällantrag beigefügten Planunterlagen konnten sich die Mitglieder der Baumkommission von Notwendigkeit überzeugen.
Ergebnis:
Die Fällung der Bäume wird einstimmig empfohlen. Als Ersatz sollen 4 ökologisch besonders wertvolle Laubbäume auf dem Schulgrundstück in abstimmung mit dem Fachbereich Ökologische Planung gepflanzt weren.
3) Lohstraße 29 – Heinrich-Heine-Gymnasium
Antrag: Fällung von 1 Robine
Ergebnis: Genehmigung
Maßnahme: Fällung und Ersatzpflanzung durch OGM
Sachverhalt:
Die OGM GmbH wollte im Rahmen der Baumbereisung eine Robinie vorstellen. Dieser Baum weist eine schlechte Vitalität auf. Sie hat eine Faulstelle, starken Pilzbefall im Stammfussbereich und ist daher nicht mehr als standsicher einzustufen.
Baumkommission:
Vor Ort konnten sich die Mitglieder der Baumkommission leider nicht von dem Schadbild überzeugen, da der Schulhof abgeschlossen war.
Ergebnis:
Die Baumkommission spricht sich einstimmig für die Fällung der Robinie aus. Als Ersatz soll im nahen Umfeld eine Winterlinde gepflanzt werden.
5) Pompstraße 6
Antrag: Fällung von 1 Schnurbaum
Ergebnis: Ablehnung
Maßnahme: Gehwegregulierung durch WBO
Sachverhalt:
Der Antragsteller beklagt den geringen Abstand des Baumes zur Hausfassade. Weiterhin würden Äste auch größerer Dimension herabstürzen und für eine hohe Unfallgefahr sorgen. Gleiches gilt für die angehobenen Gehwegplatten.
Baumkommission:
Vor Ort konnten sich die Mitglieder der Baumkommission von der zufriedenstellenden Vitalität des in Rede stehenden Baumes überzeugen. Der Gehweg befindet sich in einem mäßigen Zustand.
Ergebnis:
Die Baumkommission spricht sich einstimmig gegen die Fällung des Schnurbaumes aus. Bei Bäumen, die im öffentlichen Raum stehen, greift § 41 des Nachbarrechtsgesetzes NRW (NachbG) nicht. Dieser sieht u.a. für bestimmte Bäume und Sträucher einzuhaltende Abstände von 2,00 m bzw. 4,00 m zu Grundstücksgrenzen vor. Dies gilt aber gemäß § 45 Abs. 1 a) NachbG nicht für Anpflanzungen an den Grenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen und gemäß Abs. 1 b) auch nicht für Anpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen. Hinzu kommt, dass die Eigentümer und die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Straßen gemäß § 32 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG) die Einwirkungen von Pflanzungen im öffentlichen Verkehrsraum und die Maßnahmen zu ihrer Erhaltung und Ergänzung zu dulden haben. Die WBO GmbH soll jedoch den Gehweg auf Verkehrssicherheit prüfen.
6) Landwehr-Friedhof
Antrag: Fällung von 1 Ahorn
Ergebnis: Genehmigung
Maßnahme: Fällung und Ersatzpflanzung durch OGM
Sachverhalt:
Die Friedhofsverwaltung beantragt die Fällung eines abgängigen Ahorns auf dem Friedhofsgelände an dem Gehweg an der Landwehr. Die Standsicherheit kann nicht mehr dauerhaft gewährleistet werden.
Baumkommission:
Vor Ort konnten sich die Mitglieder der Baumkommission von der schlechten Vitalität des Baumes überzeugen.
Ergebnis:
Die Baumkommission spricht sich einstimmig für die Fällung des Ahorns aus. Als Ersatz soll im nahen Umfeld ein Scharlachahorn gepflanzt werden.
7) Landwehr 150, 168
Antrag: Fällung von 2 Ahornen
Ergebnis: Genehmigung
Maßnahme: Fällung und Ersatzpflanzung durch OGM
Sachverhalt:
Die OGM GmbH stellt im Rahmen der Baumbereisung zwei abgängige Ahorne an der Landwehr vor. Bei beiden Bäumen ist der Leittrieb bereits abgestorben. Kronensicherungsschnitte in der Vergangenheit haben keinen Erfolg gezeigt. Die Verkehrssicherheit kann nicht mehr dauerhaft gewährleistet werden.
Baumkommission:
Vor Ort konnten sich die Mitglieder der Baumkommission von der schlechten Vitalität der Bäume überzeugen.
Ergebnis:
Die Baumkommission spricht sich einstimmig für die Fällung der Ahorne aus. Als Ersatz sollen an Ort und Stelle zwei Spitzahorne „Columnare“ gepflanzt werden.
8) Bebelstraße/Behrensstraße/Kewerstraße
Antrag: Fällung von 1 Ahorn
Ergebnis: Ablehnung
Maßnahme: keine
Sachverhalt:
Der Fachbereich 5-6-10/Verkehrsplanung beantragt die Fällung des Ahorns auf der Grünfläche an der Bahntrasse im Kreuzungsbereich Bebelstraße / Behrensstraße / Kewerstraße. Die Umlegung der Verkehrsführung begründet sich darin, dass die Gelenkbusse der STOAG aus dem Norden kommend im Bereich der Behrensstraße 2 den Gehweg regelmäßig überfahren, da der Radius der Kurve für Fahrzeuge dieser Größe nicht ausreichend bemessen ist. Die Planung sieht vor, die Radien der vorhandenen Kurven zu vergrößern. Das bedingt das Verlegen der Fahrbahn die Grünfläche. Dadurch soll das derzeitige Gefahrenpotenzial vermindert werden.
Baumkommission:
Vor Ort konnten sich die Mitglieder der Baumkommission von der zufriedenstellenden Vitalität des in Rede stehenden Baumes überzeugen. Vor Ort konnte beim Vorbeifahren und eines Busses die Notwendigkeit nicht erkannt werden, da der Gelenkbus den Bürgersteig nicht überfuhr.
Ergebnis:
Die Baumkommission spricht sich einstimmig gegen die Fällung des Ahorns aus. Sie bittet den Fachbereich 5-6-10/Verkehrsplanung andere Maßnahmen (Reduzierung der Geschwindigkeit) zu prüfen.
9) Behrensstraße 15, 27 und Fährstraße 10
Antrag: Fällung von 3 Zierkirschen
Ergebnis: Genehmigung
Maßnahme: Fällung und Ersatzpflanzung durch OGM
Sachverhalt:
Die OGM GmbH stellte im Rahmen der Baumbereisung drei Zierkirschen vor. Diese Bäume weisen allesamt einen massiven Pilzbefall, teilweise Stammrisse und Absterbeerscheinungen auf. Die Standsicherheit kann nicht mehr dauerhaft gewährleistet werden.
Baumkommission:
Vor Ort konnten sich die Mitglieder der Baumkommission von der schlechten Vitalität der Bäume überzeugen.
Ergebnis:
Die Baumkommission spricht sich einstimmig für die Fällung der drei Zierkirschen aus. Als Ersatz soll an Ort und Stelle jeweils eine Zierkirsche gepflanzt werden.
10) Behrensstraße 111
Antrag: Fällung von wildaufgewachsenen Birken an einer Böschung
Ergebnis: Genehmigung
Maßnahme: Fällung und Ersatzpflanzung durch OGM
Sachverhalt:
Die Fachverwaltung stellte im Rahmen der Baumbereisung eine Böschungsfläche an der Behrensstraße 11 vor. Diese Fläche ist städtisch und als Grünfläche gewidmet. Leider befindet sie sich bisher nicht im Leistungsverzeichnis 10/Grün, so dass sie keiner Unterhaltungspflege unterliegt. Der Anwohner beschwerte sich über den schlechten Pflegezustand der Gehölze. Einige Birken weisen Absterbeerscheinungen sowie Schiefstand auf. Daher sind diese Bäume nicht mehr als standsicher einzustufen.
Baumkommission:
Vor Ort konnten sich die Mitglieder der Baumkommission von der schlechten Vitalität der in Rede stehenden Bäume überzeugen.
Ergebnis:
Die Baumkommission spricht sich einstimmig für die notwendige Fällung der abgängigen und dauerhaft an der Böschung nicht mehr zu haltenden Birken aus. Dabei soll maßvoll mit dem Baumbestand umgegangen werden. Vorhandene Sträucher sollen einen Pflegeschnitt erhalten. Als Ersatz sollen Landschaftsgehölze (Holunder, Quitte, Weißdorn, Hartriegel, Schneeball, Wildapfel, Sommerflieder) in einer ausgewogenen Mischung gepflanzt werden.
11) Volmestraße 5d
Antrag: Fällung von 1 Platane
Ergebnis: Ablehnung
Maßnahme: Regulierung des Pflasters im Bereich der Stellplatzflächen durch
die Fachverwaltung
Sachverhalt:
Der Antragsteller beklagt die massiven Anhebungen der Pflastersteine im Bereich der privaten Stellplätze durch die Wurzeln der Platane. Stolperkanten sind die Folge.
Baumkommission:
Vor Ort konnten sich die Mitglieder der Baumkommission von den Schäden innerhalb der Pflasterfläche überzeugen. Die Platane wird als vital eingestuft.
Ergebnis:
Die Baumkommission spricht sich einstimmig gegen die Fällung der Platane aus. Da die Stadt als Eigentümer des Baumes für den verursachten Schaden und dessen Beseitigung verantwortlich ist, soll die Fachverwaltung einen geeigneten Unternehmer mit der Regulierung des Pflasters und Berücksichtigung des Wurzelschutzes beauftragen. Die Kosten trägt der Fachbereich.
12) Wernerstraße
Antrag: Fällung von 2 Platanen und Rückschnitt einer Platane
Ergebnis: Genehmigung der Fällung von 1 Platane und Rückschnitt
von 1 Platane, Ablehnung der Fällung von 1 Platane
Maßnahme: Fällung und Ersatzpflanzung von 1 Spitzahorn
Sachverhalt:
Der Antragsteller plant an dem ehemaligen Standort der Wernerschule eine Pflegeeinrichtung zu bauen. Der hier geltende rechtkräftige Bebauungsplan legt die Baugrenzen und Zufahrten für die Baumaßnahme bereits fest. Dabei steht die eine Platane im Bereich der geplanten Zufahrt und daher schon zu fällen, da das notwendige Absenken des Bordsteines direkt im Wurzeltellerbereich unmöglich ist. Weiterhin ist die geplante Baugrube ungefähr 2,00 m von den beiden Platanen (Richtung Duisburger Straße) vorgesehen. Die Ausschachtungsarbeiten würden den Wurzelbereich der vorhandenen Bäume massiv zerstören, sodass die Standsicherheit nicht dauerhaft gewahrt werden kann. Der Rückschnitt an der dritten Platane ist notwendig, da die vorhandene Baumkrone in das geplante Obergeschoss hineinreicht.
Baumkommission:
Vor Ort konnten sich die Mitglieder der Baumkommission von der vorgesehen Planung und den zufriedenstellend vitalen Bäumen ein Bilde machen.
Ergebnis:
Die Baumkommission spricht sich einstimmig für die Fällung der Platane im Bereich der Zufahrt aus. Die Absenkung des Bordsteines und des Gehweges unmittelbar am Stamm wird den Baum zu sehr schädigen, sodass die Platane nicht erhalten werden kann. Die zweite zu fällende Platane wird abgelehnt. Bei herstellen der Baugrube soll der Wurzelbereich in Handschachtung freigelegt werden und erst mal geprüft werden, ob statische Wurzeln zu kappen sind und ob der Baum nicht doch zu halten ist. die freigelegten Wurzeln sind mit einem Wurzelvorhang vor Austrocknung zu schützen. Die zum Rückschnitt beantragte Platane wird genehmigt. Dabei ist darauf zu achten, dass die Schnittmaßnahme gemäß der ZTV-Baumpflege Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. auszuführen.
13) Karolinenstraße 9
Antrag: Fällung von 4 Platanen an dem Grundstück Karolinenstraße 9
vor dem Haus und angrenzend in der Bonmannstraße
Ergebnis: Ablehnung
Maßnahme: keine
Sachverhalt:
Der Antragsteller beruft sich zunächst auf die Aussagen eines Forstwirts, der die vorhanden Alleebäume in der Bonmannstraße und Karolinenstraße als krank bezeichnet und einen Massariabefall vermutet. Diese Vermutung begründet er mit Befunden an anderen Platanen im Stadtgebiet und führt dieses auf eine nicht fachgerechte Pflege und Schnittmaßnahmen zurück, da ständig Totäste und aber auch Grünäste herausbrechen würden. Auch diese Symptome in Verbindung mit dem Krankheitsbefall lassen ihn die Einschätzung herleiten, dass selbst Pflegemaßnahmen keinen gesunde Vitalität und die Verkehrssicherheit wieder herstellen können.
Weiterhin listet der Antragsteller Sachschäden auf, die in der Vergangenheit durch herabfallende Äste verursacht wurden. Er kündigt an, falls die Stadt Oberhausen nicht in seinem Sinne handelt, diese Schäden zukünftig geltend zu machen.
Hinzukommend steht ein Baum in der Bonmannstraße teilweise in dem Zufahrtsbereich der genehmigten zusätzlichen Garage/Grundstückszufahrt, sodass eine Zufahrt nur erschwert möglich ist.
Darüber hinaus macht er einen Straßenbaum in der Karolinenstraße für den Tod einer Frau verantwortlich. Bei einem Brand im Obergeschoss habe die Feuerwehr nicht anleitern können, sodass die Frau leider verbrannt sei.
Baumkommission:
Vor Ort konnten sich die Mitglieder der Baumkommission der zufriedenstellenden Vitalität der Bäume überzeugen. Die Bäume wurden zuletzt im Rahmen der halbjährlichen Baumkontrolle am 12.01.2018 in Augenschein genommen. Besondere Auffälligkeiten, die einen Handlungsbedarf hervorrufen, wurden nicht dokumentiert. Der Antragsteller hatte die Gelegenheit, sein Anliegen den Mitgliedern der Baumkommission persönlich vorzutragen.
Ergebnis:
Die Bezirksvertretung ist nicht das entscheidende Organ, wenn es sich um Fällungen von gemäß § 41 Landesnaturschutzgesetz NRW geschützten Alleebäumen handelt. Da die von den Anwohnern beantragte Fällung jedoch bezirkliche Auswirkungen haben könnte, war es der Fachverwaltung ein Anliegen, vor Bearbeitung durch die Untere Naturschutzbehörde, den Antrag im Rahmen der Baumbereisung vorzustellen. Die Mitglieder der Baumkommission empfehlen der Unteren Naturschutzbehörde einstimmig, eine Fällung der Alleebäume abzulehnen.
Der Baumeigentümer, hier also die Stadt Oberhausen ist grundsätzlich verpflichtet, Schäden durch Bäume an Personen oder Sachen zu verhindern. Um dieser Pflicht nachzukommen, sind regelmäßige Kontrollen der Bäume erforderlich, bei denen Mängel, Schäden oder Schadsymptome erkannt und entsprechende Sicherungsmaßnahmen eingeleitet werden. Eine gesetzliche Regelung, wie oft solche Baumkontrollen durchgeführt werden müssen, gibt es nicht.
Nach Rücksprache mit dem Rechtsbereich der Stadt Oberhausen gehen die Gerichte jedoch in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine zweimalige Kontrolle im Jahr (im belaubten und unbelaubten Zustand) erforderlich, aber auch ausreichend ist. Dieser Kontrollpflicht wird seitens der durch die Stadt beauftragten OGM – Oberhausener Gebäudemanagement GmbH Genüge getan.
Die letzte Sichtkontrolle wurde am 12.01.2018 durchgeführt. Dabei wurde eine leicht geschwächte, dem Alter der Bäume entsprechende Vitalität festgestellt. Ein notwendiger Handlungsbedarf ergibt sich daraus jedoch nicht. Die Einstufung der Vitalität der in Rede stehenden Bäume ist ausnahmslos in die zweitbeste Kategorie erfolgt. Die nächste Kontrolle ist für September 2018/Oktober 2018 vorgesehen.
Die damit attestierte (leicht geschwächte) Vitalität zeichnet sich durch die nachlassende Ausprägung der Beurteilungskriterien, jedoch mit einer positiven Tendenz und ausreichendem Kompensationswachstum, ab.
Die Beurteilungskriterien sind vor Allem der Zuwachs in Bezug auf den Stamm und die Krone, die Belaubungsdichte und -farbe, die Größe von Blättern und Knospen, die Blühfreudigkeit, Reiterationsfreudigkeit (vereinfacht: Reaktion auf Schäden in der Baumkrone durch Ausbildung neuer Triebe) sowie die Fähigkeit der Wundholz- und Kompensationsholzbildung.
Ergibt sich im Rahmen der Baumkontrolle anhand der oben kurz vorgestellten Kriterien ein Handlungsbedarf, so ist der Eigentümer, hier die Stadt Oberhausen, verpflichtet, Abhilfe zu schaffen.
Gelegentlich auftretendes Totholz ist eine natürliche Lebensäußerung der Bäume und wird als hinnehmbares Lebensrisiko angesehen. Eine weitergehende Pflicht zur Beseitigung der „Gefahren“ von herabfallenden Ästen, insbesondere bei entsprechender Wetterlage, wie starke Windböen oder gar Sturm, besteht nicht. Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zusammenhang betont, dass im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht nicht verlangt werden kann, eine Straße völlig frei von Mängeln und Gefahren zu halten, da dies schlichtweg unmöglich sei.
Solange die Stadt Oberhausen Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachweislich nachkommt, sind für die Regulierung der Schäden, die durch eventuell herabfallende Äste verursacht werden, die Kasko-Versicherungen der Halter der beschädigten Fahrzeuge bzw. bei Gebäuden die Gebäudeversicherung (sofern Schäden durch Bäume überhaupt eingeschlossen sind) verantwortlich.
Weiterhin wurden im Rahmen der Baumbereisung die abgängigen Bäume in der nachfolgend aufgeführten Tabelle den Mitgliedern der Baumkommission durch aussagekräftige Fotos vorgestellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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15,2 kB
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