Berichtsvorlage - M/16/3966-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 27. Oktober 2008 das Stadtentwicklungskonzept Oberhausen 2020 – STEK 2020 als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr.11 BauGB beschlossen (Drucksache B/14/3453-01). Seitdem sind die Aussagen des STEK 2020 bei allen aufzustellenden oder zu ändernden Bauleitplänen und Planvorhaben weitestgehend berücksichtigt worden. Das STEK 2020 stellt eine fachübergreifende Grundlage und richtungsweisende Leitlinie bei der Entwicklung aller räumlich/funktionalen Konzepten und Planungen der Verwaltung dar. Es wird beispielsweise bei der Flächennutzungsplanung, allen Bebauungsplänen, Planungen zur Quartiersentwicklung, Planungen Dritter, sowie in den Fachplanungen und bei vielen anderen Konzepten herangezogen.

 

Ein Zentraler Bestandteil des STEK 2020 sind neben den Planwerken „Flächennutzung“ und „Maßnahmen“ im textlichen Teil die so genannten Steckbriefe und Maßnahmenblätter, die für jeden Beteiligungsraum bedeutsame Maßnahmen für die räumliche Entwicklung benennen. Um Entwicklungen in den Maßnahmen zu erfahren, wurden bis 2015 diese hinsichtlich Zielerreichung und Umsetzung durch Abfragen in der Verwaltung überprüft.

 

Die Entwicklungen in der Stadt vollziehen sich aber zu einem erheblichen Teil auch ohne eine steuernde und eingreifende Instanz. Eine ganze Reihe von Akteuren, neben der Kommunalpolitik und Verwaltung, beeinflusst mit ihrem Handeln kontinuierlich das Aussehen und die Funktionen der Stadt, eines Stadtteils oder eines Quartiers. Für die Bürgerinnen und Bürger manifestiert sich Stadtentwicklung zunächst auf der Stadtteil- und Quartiersebene. Hier werden die Lebensumstände und die Lebensqualität in ganz besondere Weise von der wohnortnahen Infrastruktur, der Nahversorgung, der Nahmobilität und der Umweltqualität geprägt.

 

Stadtentwicklung wird zudem durch sog. Megatrends (ökonomische Entwicklungen, Demographie, Klimawandel/-schutz, Endlichkeit fossiler Energien, die Preisentwicklung von Energieträgern, Wertewandel in einer Gesellschaft, Zuwanderung, bundes-/landespolitische Veränderungen, usw.) stark beeinflusst, denen z. T. nur in einem geringen Umfang entgegen zu steuern ist. Diese Megatrends müssen erkannt und in den konzeptionellen Ansätzen berücksichtigt bzw. antizipiert werden. Hier haben sich seit dem Beschluss des Rates zum STEK 2020 Rahmenbedingungen teilweise deutlich verändert.

 

Die internen und externen Einflüsse auf eine Stadt zeigen nicht unmittelbar einen Königsweg für die Stadtentwicklungsplanung auf. Weder ein ausschließlicher Quartiersbezug noch eine nur auf die gesamtstädtische Entwicklung gerichtete Analyse und Konzeptentwicklung wird der Komplexität alleine gerecht. Auch die Addition vieler Quartierskonzepte bzw. Stadtteilentwicklungskonzepte kann einen gesamtstädtischen Ansatz nicht ersetzen. Gleichwohl kann für eine Vertiefung in besonders schwierigen Teilräumen sinnvoll sein, hier mit einem kleinteiligeren Ansatz vorzugehen. Die Instrumente der Sozialen Stadt oder die Innenstadtkonzepte zeigen dies deutlich. Teilräumliche Masterpläne und städtebauliche Rahmenpläne außerhalb von Fördergebietskulissen haben in diesem Zusammenhang ebenso eine wichtige Bedeutung bei der Entwicklung der Stadt und ihrer Teilräume. Bei der Aufstellung des STEK 2020 wurden bereits wesentliche Grundlagen/Identifikationsräume für weitergehende Planungen geschaffen (vgl. im Plan „Maßnahmen“/Text den Maßnahmentyp 1 „Rahmenplanungen/ Strukturanalysen“ bzw. Maßnahmentyp 2 „Neuordnung von Bereichen“).

 

Die Betrachtung des analytischen und konzeptionellen Bearbeitungsstands des STEK 2020 aus den Jahren 2006 – 2008 aus heutiger Sicht lässt inzwischen erkennen, dass es veränderte Rahmenbedingungen und Entwicklungen in der Gesamtstadt, den Stadtteilen und den Quartieren gegeben hat, die es nicht mehr sinnvoll erscheinen lassen, die bisherige Bewertung aller Maßnahmenblätter weiterhin so vorzunehmen.

 

Deshalb soll mit diesem Bericht ein aktuelles Lagebild der Stadtentwicklung in Oberhausen gezeigt werden.

 

Entwicklung der Gesamtstadt

 

Die Ziele der Stadtentwicklung sind im STEK 2020 für die Gesamtstadt in Leitlinien definiert.

 

Stadtstruktur:

Das STEK 2020 sieht vor, die Polyzentralität der drei Stadtbezirke weiter zu stärken und gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen. Dies soll nicht zu Lasten des Freiraums gehen sondern weitestgehend durch Entwicklungen im Bestand vollzogen werden. Die Aufrechterhaltung von gesunden Lebensverhältnissen konnte in den letzten Jahren nicht durchgehend durch den Ausbau/ Erhalt von (sozialer) Infrastruktur vorangetrieben werden. Auf Grund des fortlaufenden demographischen Wandels der Stadtgesellschaft waren auch Veränderungen in diesem Bereich nötig. Durch die (kontinuierliche) Erarbeitung von Schulentwicklungsplänen, Kita- und Sportlandschaftsbedarfskonzepten etc. in den letzten Jahren wurden Altstandorte überprüft und Neuplanungen vorgenommen und damit neue Entwicklungen initiiert, die zum einen neue Entwicklungspotentiale eröffnet haben zum anderen sich neue Strukturen im Bereich der sozialen Infrastruktur ergeben haben. Stadtentwicklung bedeutet in diesem Falle der Versuch sich den zukünftigen Gegebenheiten anzupassen und neue Lösungen für ein bedarfsgerechtes Angebot im Sinne einer zukünftig guten Lebensqualität in Oberhausen zu schaffen.

 

Gleichwohl konnten in allen Stadtbezirken neue Wohngebiete in unterschiedlichen Größen erschlossen werden, die zum einen verbesserte Wohnqualitäten bieten und zudem zur Pufferung der Bevölkerungsabnahme beigetragen haben. Hier sind beispielhaft sowohl die neuen Wohngebiete Rechenacker, Tüsselbeck (Maßnahme 13.16), Schacht IV (Maßnahme 13.41) als auch die Schaffung von Bestandsentwicklungen durch Abriss und Neubau, wie an der Dachs-/Luchstr. in Sterkrade oder das Halterner Viertel in Osterfeld, zu nennen.

 

Arbeit und Wirtschaft:

Das Thema, die lokale Ökonomie zu stabilisieren und zum Wohle der Stadtgesellschaft auszubauen, ist ein Ziel, das aufgrund des anhaltenden Strukturwandels in Oberhausen weiter zu verfolgen ist. Die Entwicklungen auf den größten Wirtschaftsflächenpotentialen des STEK 2020 (Maßnahmen 12.5 ehem. nationale Kohlereserve, 12.18 Stahlwerksgelände, 12.31 im Waldteich), können erst durch sich veränderte Rahmenbedingungen zum jetzigen Zeitpunkt einer zukünftigen wirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden.

 

Mit Blick auf den Einzelhandel befindet sich das Einzelhandelskonzept, welches eine Planungsgrundlage für die Ziele und Maßnahmen im STEK 2020 bildete, in Fortschreibung. Ziel ist es, auf aktuelle Entwicklungen im Einzelhandel zu reagieren und diesen aktiv zu steuern. Entsprechend den Zielen des STEK 2020 soll die Versorgungslage von Bürgerinnen und Bürgern wohnortnah weiter verbessert und dieses Wirtschaftssegment damit aktiv mit gestaltet werden.

 

Zukünftig wird es in Oberhausen ein breiteres Angebot an Übernachtungsmöglichkeiten im weiterhin wachsenden Wirtschaftssegment Tourismus geben, hierzu wurden und werden neben innerstädtischen Standorten auch in der Neuen Mitte weitere Hotelangebote geschaffen.

 

Die Neue Mitte weist heute immer noch Potentiale für unterschiedliche Nutzungen auf. Auf einer Teilfläche werden Ansiedlungsanfragen von Möbelhäusern umgesetzt. Die Wirtschaftspotentialfläche „Stahlwerksgelände“ (Maßnahme 12.18) bietet darüber hinaus zusätzlichen Raum für Zentren stärkende Ansiedlungen. Hierdurch ergeben sich für im Beteiligungsraum „Oberhausen Ost“ neue Entwicklungsmöglichkeiten, die zu einer verbesserten Quartiersentwicklung beitragen können. Die Neue Mitte als Standort für überregionale vielfältige Nutzungen baut perspektivisch die Angebote im Bereich der Sport- und Freizeitnutzung weiter aus. Die weitere Entwicklung soll durch die Stadt aktiv beeinflusst werden.

 

Umwelt

Die Belange der Entwicklung der städtischen Umwelt und des Freiraums zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen sind eines der vorrangigen Ziele des STEK 2020. Das Thema ist eng verbunden mit der aktuellen Diskussion zur Verbesserung der stadtklimatischen Bedingungen und der damit verbunden nachhaltigen Flächenentwicklung. Erst seit kurzem verfügt die Stadt über personelle Ressourcen und konzeptionelle Ansätze mit denen die Themen Klimaschutz- und Klimaanpassung konzentriert angegangen werden können. Erste Weichenstellungen sind bereits erfolgt, so ist mit dem Energie- und Klimaschutzkonzept der Stadt Oberhausen ein Grundstein erarbeitet worden. Hierauf aufbauend konnte die Stadt erneut als European Energy Award-Kommune zertifiziert werden. Zudem stärkt die Stadt nun über einen Fachbereich Klimaschutz die organisatorische Basis und kann mit neuen Instrumenten, wie z. B. dem Solardachkataster, aktiv die Bürgerinnen und Bürger für das Thema gewinnen. Ferner ist die Stadt Oberhausen im Stadtteil Osterfeld Modellkommune für das Projekt „Innovation City Rollout“, welches das Ziel verfolgt, Eigentümer von Immobilien zu motivieren den CO² Ausstoß im Stadtteil durch energetische Sanierungsmaßnahmen zu reduzieren.

 

Das Ziel der Sicherung und Entwicklung der gesamtstädtischen Freiflächen, die im STEK 2020 als Maßnahmen der „Begrünung von Straßenräumen“ (Maßnahmentyp 7), „Verbundachsen“ (Maßnahmentyp 8), und „Grünsicherung und Entwicklung“ (Maßnahmentyp 11) dargestellten und beschrieben sind, konnte in Teilen durch quartiersbezogene Freiraumkonzepte weiter ausgearbeitet werden (s. Freiraumentwicklungskonzept Soziale Stadt Osterfeld (Drucksache B/16/3130-01), Grünstrukturen-Entwicklungskonzept für die Oberhausener City (Drucksache M/16/3031-01).

 

Verkehr

Um dem steigenden Mobilitätsbedarf der Bevölkerung gestaltend zu begegnen, ist aktuell ein gesamtstädtisches Mobilitätskonzept in der Erarbeitung. Ziel ist es die Belange für den Verkehr sozialverträglich und umweltschonender zu entwickeln. In der Vergangenheit wurden hierzu u.a. Angebote wie ein Leihradsystem im Stadtgebiet geschaffen. Ergänzend ist das Angebot für den Radverkehr sukzessiv verbessert und ausgebaut worden, z.B. durch eine neue Fahrradstation am Bahnhof Sterkrade. Bei der Unterstützung des umweltgerechten Verkehrs stellt die Umsetzung der im STEK 2020 dargestellten (überregionalen) Radwege (Maßnahmentyp 8) keine unwesentliche Rolle.

 

Die Betuwe Linie (Maßnahme 15.5 im STEK 2020) befindet sich aktuell in einer Teilumsetzung. Zwischen Hauptbahnhof und bis ca. Gartroper Straße haben nach Planfeststellungsbeschluss die ersten Baumaßnahmen begonnen. Für den weiter nördlich verlaufenden Streckenabschnitt liegt aktuell noch kein Beschluss vor.

 

Ein weiterer Schritt in Richtung einer umweltverträglichen Mobilität ist der in Bearbeitung befindliche Masterplan „Saubere Luft für Oberhausen“ (Drucksache M/16/3619-01). Ziel ist es ein entsprechendes Maßnahmenbündel für die Bereiche Digitalisierung des Verkehrs, Vernetzung im öffentlichen Personennahverkehr, Radverkehr, Elektrifizierung des Verkehrs und urbane Logistik zu erarbeiten, um die Stickstoffdioxidbelastung in Oberhausen zu senken, die entsprechenden Grenzwerte einzuhalten und somit drohende Fahrverbote zu vermeiden.

 

Bevölkerung und Partizipation

Seit der Erstellung des STEK 2020 wurde die Entwicklung der Bevölkerung in Oberhausen vor allem durch externe Faktoren beeinflusst. Von 2005 bis 2010 hat sich die Zahl der Bürgerinnen und Bürger spürbar um 3,1% bzw. 6.726 Personen auf 212.030 Personen reduziert. Die folgenden Jahre bis 2014 waren zwar von einem weiteren, aber merklich schwächeren Rückgang um 0,8% bzw. 1.704 auf 210.326 Personen gekennzeichnet. Mit dem Jahr 2015 hat aufgrund der verstärkten Zuwanderung aus dem Ausland bzw. von Flüchtlingen ein Zuwachs der Bevölkerung von Oberhausen eingesetzt, der sich bis Mitte 2017 auf einen Stand von 213.053 Personen (+1,3% bzw. 2.727 Personen) fortgesetzt hat. Die letzte Bevölkerungsschätzung (2017), die für die in Bearbeitung befindliche Studie „Wohnen in Oberhausen 2017“ erarbeitet wurde, geht nicht von einem weiteren kontinuierlichen Anstieg der Bevölkerung aus. Sie beschreibt den aktuellen Bevölkerungsanstieg, ausgelöst durch die erheblichen Flüchtlingsströme aus dem Jahre 2015, als vorübergehendes Phänomen, sodass sich zeitverzögert die Abnahme der Bevölkerung fortsetzen wird.

 

Art und Umfang der Bürgerbeteiligung sind seit dem Erarbeitungsprozess des STEK 2020 sowie insbesondere auch durch die Stadtteilprojekte, neben den rechtlich verbindlichen Beteiligungsformaten, kontinuierlich weiter entwickelt worden. Der Rat der Stadt hat zudem am 18. Mai 2015 die Entwicklung eines Konzeptes zur „Bürgerbeteiligung in Oberhausen“ beschlossen (siehe Drucksache Nr. B/16/0805-01). Seit ca. zwei Jahren existiert nun eine „Koordinierungsstelle“ für die Bürgerbeteiligung, die alle Angebote der Beteiligung der Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger bündelt und somit ein umfassendes Informationsangebot bereithält, um die Ideen, Anregungen und Kritiken der Bürgerinnen und Bürger zielgerichtet in die Verwaltung zu lenken.

 

Teilräumliche Entwicklung

 

Neben den gesamtstädtischen Zielen wurden für die drei Stadtteile bzw. deren Teilräume seinerzeit schwerpunktmäßig Ziele im STEK 2020 formuliert. Die Umsetzung der Ziele soll durch unterschiedliche Maßnahmen in den Stadtbezirken verwirklicht werden.

 

Ziele für den Stadtbezirk Alt-Oberhausen:

Der Stadtbezirk Alt- Oberhausen soll seinen Schwerpunkt in der Entwicklung seiner Funktion als zentraler Wohn-, Verwaltungs- und Versorgungsstandort aufrechterhalten.

 

Das Ziel, den Stadtbezirk durch neue Wohnbauangebote zu stärken, wurde in den letzten Jahren durch die Entwicklung von neuen größeren Wohnstandorten, z.B. durch das Wohngebiet Samlandstraße/Rechenacker, am Hunsrück Carree (Maßnahme 2.13), der Theile-Fläche oder auch durch die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Wohnpark Bebelstraße (Maßnahme 2.1) forciert. Neben diesen größeren Maßnahmen konnten der Bebauungsplan im Bereich der Behrenstr./Blockstr. (Maßnahme 13.27) rechtskräftig beschlossen werden, zudem sind Baugenehmigungen im Bereich Parallelstraße  erteilt worden (Maßnahme 13.25). Aktuell gibt es weitere Entwicklungspotentiale, die dem Ziel innerstädtisches Wohnen folgen, hier sind u.a. zu nennen: der John-Lennon–Platz im Marienviertel, der Standort XXXL Lutz/ Rück, welcher bereits im Plan Flächennutzung des STEK 2020 mit in die Darstellung als Wohnbaufläche mit aufgenommen worden ist, sowie der ehemalige Schulstandort Vennepothschule im Schladviertel.

 

Die Attraktivierung der Innenstadt als zentraler Verwaltungsstandort soll durch den neuen Standort des Jobcenters weiter vorangetrieben werden. Durch die Umsetzung von städtebaulichen Maßnahmen des integrierten Handlungskonzeptes Brückenschlag als Fördergebiet „Soziale Stadt“ wird es zu einem weiteren Ausbau/ Verbesserung der zentralen Funktionen von Alt-Oberhausen kommen. Hier sind beispielhaft die Maßnahmen des Ideenwettbewerbs für den Neubau des Finanzamtes-Areals, die Umgestaltung des LVR-Museums sowie der Umbau des Europakinos zu nennen. Das neue Fördergebiet „Brückenschlag“ ist im Sinne des STEK 2020 eine Fortschreibung des Maßnahmentyps 16 für die Soziale- Stadt-Gebiete Lirich und Alt-Oberhausen.

 

Darüber hinaus sind private Initiativen zur Attraktivierung der Innenstadt zu nennen, wie der gegenwärtige Umbau der Hauptpost, wo über Möglichkeiten für studentisches Wohnen nachgedacht wird.

 

Mit einer organisatorischen Veränderung im Bereich des Eventmanagements sowie im Rahmen der Immobilien- und Flächenentwicklung für Alt-Oberhausen erfährt der Bereich um die Marktstraße zukünftig eine veränderte Betreuung, die nunmehr maßgeblich durch Externe getragen wird. Neben diesen Maßnahmen der Verbesserung und der Neustrukturierung der Marktstraße wurde das Versorgungsangebot durch die Erweiterung des Bero-Centers im Westen und durch die Vergrößerung des CentrO.s im Osten weiter ausgebaut.

 

Die STEK 2020 Maßnahmen „Entdichtung“ (Maßnahmentyp 3) und Grünentwicklung (Maßnahmentypen 7, 8, 11) wurden im Grünstrukturen-Entwicklungskonzept für Alt-Oberhausen weiter qualifiziert und ausgearbeitet. Ein Teil der erarbeiteten Maßnahmen soll im Rahmen der Förderkulisse „Soziale Stadt Brückenschlag“ realisiert werden, da de facto bisher weder eine Entdichtung noch eine Grünentwicklung in quantitativer oder qualitativer Hinsicht in der Innenstadt von Alt-Oberhausen stattgefunden hat.

 

Ziele für den Stadtbezirk Sterkrade

Die Ziele des STEK 2020 für den Stadtbezirk Sterkrade liegen in der Verbesserung und dem Ausbau eines bedarfsgerechten Angebots an Wohnraum für alle Einwohnergruppen. Zudem sollen die im Westen befindlichen Wirtschaftsflächenpotentiale erhalten und entwickelt werden. Ferner ist eine Stärkung der Sterkrader Mitte als Versorgungsbereich vorgesehen.

 

Die Ausweisung und Entwicklung von bedarfsgerechten Wohnungsangeboten wurde sukzessiv forciert. Mit den in den letzten Jahren realisierten Wohnungsangeboten wurden zusätzlich neue Qualitäten im Bereich des Wohnungsbaus geschaffen. So wurde in Schmachtendorf am Tüsselbeck (Maßnahme 13.16) eine der ersten Klimaschutzsiedlungen in Oberhausen errichtet. Zukünftig wird neben dem Sportplatz Biefang durch den Bebauungsplan VBB 25 ein neues Wohnbaupotential erschlossen und damit die Maßnahme 2.7 (Markgrafenstraße/ Biefangstraße) realisiert. Des Weiteren befinden sich die Wohnbaupotentialflächen „von-Ossietzky-Str.“ (Maßnahme 13.11) und „Hoehenweg/ Neukoellner Str./ Lickumstr.“ (Maßnahme 13.18) in der Realisierung/ Vermarktung. Für die Wohnbaumaßnahme 13.34 (Kirchhellener Str./ Bremener Str/ Beethoven Straße) befindet sich der Bebauungsplan 744 aktuell in Aufstellung. Hier wird in Zusammenarbeit mit dem Eigentümer zukünftig eine Wohnbauentwicklung erfolgen. Ziel ist auch hier die Entwicklung einer Klimaschutzsiedlung.

 

Neben den Entwicklungen des Wohnungsbaus werden zukünftig zwei der größten Wirtschaftsflächenpotential des STEK 2020 (Maßnahmen 12.5 „ehem. nationale Kohlereserve“ und 12.31 „im Waldteich“) bald aktiv genutzt werden. Ein Schlüsselprojekt für eine erfolgreiche Nutzung ist die Realisierung der neuen Zuwegung zu diesen Flächen (s. B-Plan 735 i.A.). Die neuen Planungsüberlegungen zur Erschließung der Flächen stellen eine Weiterentwicklung/ Alternative zu den STEK 2020 Maßnahmen 15.2 „GVZ Weierheide“ und 15.3 „Anschluss der Gewerbegebiete Waldteich und Weierheide“ dar.

 

Zur Stabilisierung und Verbesserung des Einzelhandels wurde aus der Maßnahme 1.3 des STEK 2020 heraus ein integriertes Handlungskonzeptes Sterkrade entwickelt, das als Teil des Städtebauförderprogramms „Aktive Stadt- und Ortteilzentren“ entsprechende Maßnahmen umsetzt um die Mitte von Sterkrade zukunftsfähig zu gestalten.

 

Die Entwicklungsziele der Zeche Sterkrade (Maßnahme 13.40) haben sich im Vergleich zu den Zielen im STEK 2020 leicht verändert. Der Eigentümer und die Stadt konnten durch den Schlaun-Wettbewerb 2015 neue Erkenntnisse für diese Fläche gewinnen. Hier werden zukünftig die Entwicklungen zugunsten eines verträglichen Nebeneinanders von Arbeit und Wohnen die Weichen neu gestellt. Ein erster Schritt in diese Richtung ist die Änderung des RFNP von der Darstellung als Wohnbaufläche/Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) zu Mischbaufläche/ASB. In diesem Zusammenhang soll auch die Realisierung der Maßnahme 9.8 Alsbach weiter vorangebracht werden.

 

Die ökologische Entwicklung in Sterkrade wird zum Beispiel durch die Rekultivierung der Fläche Nordschacht (Maßnahme 11.33) für eine zukünftige Aufforstung weiter verfolgt. Zudem schreitet der Emscherumbau (Maßnahme 10.1) im Bereich Holtener Feld voran.

 

Ziele für den Stadtbezirk Osterfeld

Die Ziele für den Stadtbezirk Osterfeld liegen im STEK 2020 bei einer Verbesserung der Wohnqualität hin zu stärker aufgelockerten, naturnahen und durchgrünten Quartieren.

 

Die im STEK 2020 für Osterfeld bereits identifiziert notwendige Rahmenplanung/ Strukturanalyse (Maßnahme 1.4) führte dazu, dass 2016 eine erfolgreiche Antragsstellung zur Aufnahme Osterfelds in das Förderprogramm Soziale Stadt erreicht werden konnte. Durch die nun zur Verfügung stehenden Fördergelder bietet sich die Chance, Osterfeld mit seinen engagierten Bürgerinnen und Bürgern als Wohn-/Lebensstandort weiter zu attraktiveren. Seit 2017 wird der Stadtteil aktiv durch ein örtliches Stadtteilmanagement betreut.

 

Einen Schwerpunkt für die Integrationsarbeit innerhalb des Stadtteils bildet die Errichtung eines Multifunktionskomplexes im Bereich der GSO Osterfeld. Für das zwischenzeitlich erweiterte Nutzungsspektrum, das neben der Optimierung der schulischen Infrastruktur eine Verlagerung und Optimierung der Stadtteilbibliothek, die Etablierung eines Jugendzentrums sowie die Einrichtung einer Multifunktionshalle vorsieht, läuft derzeit ein Wettbewerbsverfahren.

 

Die Erneuerung und Ergänzung des vorliegenden Wohnangebots wird durch die aktuelle Vermarktung der ehemaligen Sportflächenstandorte an der Lilienthalstraße und Dinnenthalstraße weiter verfolgt. Zudem konnte der Standort Schacht IV (Maßnahme 13.41) entwickelt werden. Hier entsteht ein neues Quartier mit dem Schwerpunkt Medizin/Versorgung im Alter sowie Wohnen. In einem zweiten Bauabschnitt soll die Möglichkeit geprüft werden eine zweite Klimaschutzsiedlung zu errichten. Ebenfalls wurde das Wohnbaupotential „Vestische Straße/ Zum Steigerhaus“ (Maßnahme 13.38) erfolgreich entwickelt. Durch bürgerschaftliches Engagement konnte die Maßnahme 13.42 Michalidesstraße/ Michelstraße durch eine Maßnahme/Nachnutzung im Bestand umgesetzt werden.

 

Im aktuell beschlossen Freiraumentwicklungskonzept (Beschlussvorlage B/16/3130-01) für die Soziale Stadt Osterfeld wurden Maßnahmen erarbeitet, wie die Grün- und Freiflächenpotentiale des Stadtbezirks besser verknüpft und bedarfsgerecht genutzt werden können. Hierbei liegt ein besonderer Fokus auf den Flächen des Gartens Osterfelds (Maßnahme 11.23) und des Revierparks Vonderort, der parallel durch Maßnahmen des RVR aufgewertet wird. Zudem wurde eine konkretisierte Planung für die Maßnahme 11.24 (Am Stemmersberg) entwickelt. Im Zusammenhang mit dem Freiraumentwicklungskonzept und den Maßnahmenkatalog des integrierten Handlungskonzepts Osterfeld werden zudem die Maßnahmen der Verbundachsen 8.10 „Richard Wagner Allee“ sowie 8.29/8.43 „Flachglasstrecke“ mit in den Fokus zu genommen. Die Flachglasstrecke wurde erst kürzlich aus der Bahnaufsicht entlassen und steht zukünftig für die Ertüchtigung des stadtübergreifenden Radverkehrs zu Verfügung.

 

Sachstand Monitoring

Um die Entwicklungen in der Gesamtstadt objektiv bewerten und erfassen zu können wurde bei der Erarbeitung des STEK 2020 ein indikatorbasiertes Monitoring vorgeschlagen. In einem Vergleich der Grunddaten (2006) des STEK 2020 zum Jahr 2016 ergeben sich hieraus Tendenzen für die Stadtentwicklung in Oberhausen. Falls nicht anders vorliegend sind statistische Daten (insbesondere bei der Flächenbetrachtung) des Landes ITNRW genutzt worden.

Die Anzahl der Einwohner ist weiterhin rückläufig, obwohl die Anzahl der Haushalte in den letzten Jahren gestiegen ist. Der Trend zur Bildung kleinerer Haushalte setzt sich fort. Positiv ist zu verzeichnen, dass in den letzten Jahren vermehrt Zuzüge aus dem Umland/ Ausland stattfinden. Ein Grund hierfür ist der temporäre vermehrte Zustrom/Zuweisung von Flüchtlingen, insbesondere im Jahre 2015. Dieser Umstand ist unter anderem ein Grund für einen Anstieg der Anzahl der Wohneinheiten und zum anderen ein Grund für den Rückgang der Wohnungsleerstände im Bestand.

 

Trotz des Rückgangs bei der Anzahl der Betriebe ist die Zahl der Beschäftigten gestiegen.

 

Positiv ist zu bewerten, dass trotz einer steigenden Nutzung von Flächen für Wohnen und Gewerbe die Flächenanteile von Grün- und Freiflächen gestiegen sind. Dies ist u. a. auf die vermehrte Wiedernutzung/Umwandlung von bereits bebauten Flächen im Bestand für neue Bebauungen zurück zu führen. Weiterhin Rückläufig ist der Anteil der landwirtschaftlich genutzten Flächen im Stadtgebiet. Ein Grund hierfür ist zu großen Teilen der Umbau/ die Renaturierung der Emscher im Holtener Feld. Für die Maßnahme 10.1 „Emscherumbau“ wurden erhebliche landwirtschaftliche Flächen von der Emschergenossenschaft erworben um den Bau des Deiches und die Trennung des Schmutzwassers vom zukünftigen Emscherlauf umzusetzen.

 

Indikator

Basisjahr STEK 2020 2006

Sachstand 2016/2017

Entwicklung

Bevölkerung

Einwohnerzahl Gesamtstadt

218.089

212.748

Bevölkerungsprognose bis 2020

207.446

212.161

Einwohnerdichte

2.831

2.748

Anzahl Haushalte Gesamtstadt

103.842

104.828

Binnenwanderung Saldo

15.456

14.775

Außenwanderung Saldo

-121

1.238

Wohnen

Wohneinheiten

106.343

109.773

Leerstände %

4,51%

3,75%

Neubau Fertigstellungen

262

236

Wirtschaft & Arbeit

Anzahl Betriebe (2006/2015)

7.655

7.226

Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (2006/2015)

52.143

59.992

Flächenverbrauch (Kataster nach Art der tatsächlichen Nutzung)

Wohnen

1.830 ha

1.901 ha

Gewerbe

578 ha

700 ha

Grün- und Freiflächenanteil

1.035 ha

1.246 ha

Landwirtschaftliche Fläche

754 ha

675 ha

 

Zukünftige Herausforderungen der Stadtentwicklung in Oberhausen

Die Schwerpunkte der Stadtentwicklung werden aktuell weitestgehend innerhalb der Maßnahmenkorridore, die im STEK 2020 im Jahre 2008 beschlossen wurden, umgesetzt. Durch neue/veränderte Rahmenbedingungen, die auf die Stadt Oberhausen zugekommen sind, ergeben sich seit den letzten Jahren neue/veränderte Entwicklung auf Flächen, die beim Beschluss des Konzeptes nicht erfasst werden konnten. So ergaben sich durch Belange der Haushaltskonsolidierung, der Sportstättenertüchtigung, der Schul-/Kindertagespflegebedarfsplanung Entwicklungen auf Flächen die im STEK 2020 mit anderen „Flächennutzungen“ oder ohne gesonderte Ausweisung  dargestellt/beschrieben sind.

 

Bereits bei der Konzeption des STEK 2020 wurden solche Fälle mitgedacht und darauf hingewiesen, dass Stadtentwicklung ein dynamischer Prozess ist, der auf Veränderungen auch außerhalb der eigenen Ziele eingehen muss und diese im Rahmen seiner eigenen Zielvorgaben mitgestalten kann. So wurden bei allen städtischen Entwicklungen die Belange des STEK 2020 in die Abwägungen mit eingezogen. Hierbei wurden die Ziele/ Maßnahmen/ Darstellungen des STEK 2020 immer mit dem Blick der aktuell veränderten Entwicklungstendenzen betrachtet und nicht auf Basis der damals beschlossenen Datengrundlage. Konzepte/ Fortschreibungen, die sich aus dem STEK 2020 entwickelt haben, boten hierbei zeitnahe Bewertungsgrundlagen, die das STEK 2020 nicht konterkarieren sondern konkretisieren.

 

Der vergangene und heutige Umgang mit dem STEK 2020 als räumlich funktionale Leitlinie für die Stadtentwicklung zeigt, dass es in seiner Funktion den damaligen Rahmenbedingung gerecht worden ist und noch wird. Für die Zukunft eines integrierten STEK, das weitere Aspekte und Ziele der Stadtgesellschaft aufnehmen soll ist eine neue Art von Entwicklungsprozess zu beschreiten. Ein STEK das unter den heutigen Rahmenbedingungen gesellschaftlich, kommunal-, regional-, landes- oder bundespolitisch und international auch zukünftig bestand haben soll, muss sehr flexibel konzipiert werden. Diesen Anspruch kann kein STEK im Sinne einer gesunden Stadtentwicklung leisten.

 

Die Stadtentwicklungsplanung für die Stadt Oberhausen muss als ein kontinuierlicher Prozess begriffen werden, der die damals gestellten Ziele des STEK 2020 überprüft, neue Rahmenbedingungen aufnimmt und daran gemessen neue Ziele definiert, lässt eine Flexibilität in der Gestaltung der Umsetzung zu. Ein neues STEK setzt den Rahmen, die Leitplanken an dem sich die Handelnden dieser Stadt orientieren und planen. Es soll als eine gemeinsame Zielvereinbarung / Strategie begriffen werden wie man zukünftig in dieser Stadt zusammenleben möchte.

 

Bezug:

  • Drucksache B/14/3453-01 vom 08.September 2008 „Stadtentwicklungskonzept Oberhausen 2020 - STEK 2020“.
  • Bericht: SI/15/0962 37. Sitzung der Bezirksvertretung Osterfeld vom 25 März 2014 „Antrag der CDU-Fraktion gem. § 2 der Geschäftsordnung hier: Sachstandsbericht "Stadtentwicklungskonzept (STEK) 2020".
  • Drucksache M/16/0442-01 vom 09. Dezember 2014 „Sachstandsbericht Stadtentwicklungskonzept Oberhausen 2020 - STEK 2020“.
  • Vorlage: M/16/1278-01 vom 08.Dezember 2015 Sachstandsbericht Stadtentwicklungskonzept Oberhausen 2020 - STEK 2020 hier: Evaluation der Maßnahmen 2015.
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