Beschlussvorlage - B/16/3924-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen im Produktbereich 01 - Innere Verwaltung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Stefanie Czauderna
- Verantwortung:
- Heithausen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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13.09.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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24.09.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen im Produktbereich 01 ‘Innere Verwaltung‘ für das Haushaltsjahr 2018 bei den Aufträgen 110001090100 - Finanzen, Controlling, Gebühren / 110001090200 - Steuern und grundstücksbezogene Benutzungsgebühren sowie 110001090300 – Finanzbuchhaltung wie folgt zu
Kostenart | Bezeichnung | Ansatz 2018 | Prognose 2018 | Mehrbedarf |
543188
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FL Beschaffungswesen |
47.640 EUR |
257.640 EUR |
210.000 EUR |
Deckungsvorschlag:
Einsparungen in entsprechender Höhe im Rahmen der Gesamtaufwendungen OGM GmbH unter Berücksichtigung der HSP-Maßnahme 135D.
Sachverhalt
Begründung
Zum 31.12.2017 wurde seitens der Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM) der Betrieb der hauseigenen Druckerei eingestellt. Entsprechende Druckaufträge seitens der Verwaltung werden seitdem über die Vergabe an Drittunternehmen (Fremdleistungen) abgerechnet. Somit werden seit dem 01.01.2018 alle Aufwendungen für Druck / Grafik über die Kostenart 543188 - FL Beschaffungswesen abgewickelt. Bis zum Jahresende 2017 geschah dies im Rahmen der Einheitspreise der OGM über die Kostenart 529126 - EP Druck / Grafik.
Zur Einhaltung der jeweiligen Haushaltssanierungsvorgaben werden die Haushaltsplanungen insbesondere im Rahmen der Maßnahme 135 D - OGM in enger Abstimmung mit der OGM GmbH vorgenommen. Dabei werden die Rechnungsergebnisse aus den Vorjahren, die aktuelle Entwicklung im laufenden Haushaltsjahr sowie die zu erwartenden Umstände in den Folgejahren berücksichtigt und entsprechend gewertet und fließen so in die Haushaltsplanungen des folgenden Haushaltsjahres ein.
Durch die Verlagerung der Aufgabe für Druck / Grafik wurden die Ansätze hinsichtlich des Beschaffungswesens entsprechend angepasst. Aufgrund fehlender Erkenntnisse bezüglich der Auswirkungen bei der Fremdvergabe der Druck- und Grafikaufträge war es jedoch im Vorfeld nicht möglich eine exakte verursachungsgerechte Planung vorzunehmen. Im Rahmen der Bewirtschaftung wurde nunmehr festgestellt, dass in Bereichen mit einem erhöhten Aufkommen an Druck- und Grafikaufträgen Mehrbedarfe entstehen. In anderen Bereichen hingegen ist mit entsprechenden Einsparungen zu rechnen, sodass die zur Verfügung stehende Gesamtermächtigung für Beschaffungen und Druck/Grafik verwaltungsweit nicht überschritten wird.
Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben, insbesondere bei der Veranlagung von Steuern, wird bis zum Jahresende noch von erheblichen Aufwendungen für den Druck von Bescheiden ausgegangen. Eine überplanmäßige Mittelbereitstellung ist daher erforderlich und unabweisbar.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist insbesondere unter Berücksichtigung der Prognosen der OGM GmbH davon auszugehen, dass das erforderliche Budget an einer anderen Stelle innerhalb der OGM GmbH Aufwendungen berücksichtigt wurde und der hier entstandene kompensiert wird.
