Beschlussvorlage - B/16/3913-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt nimmt von dem Jahresabschluss der Stadtsparkasse Oberhausen für das Geschäftsjahr 2017 – versehen mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes – und dem Lagebericht der Stadtsparkasse Oberhausen für 2017 Kenntnis.
  2. Den Organen der Stadtsparkasse Oberhausen wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
  3. Der Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 4.692.912,02 EUR wird gemäß dem Beschluss des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Oberhausen vom 20.06.2018
     

a)      zu einem Teilbetrag in Höhe von 1.500.000,00 EUR – in Form einer „Bruttoausschüttung“ – an die Stadt Oberhausen ausgeschüttet und

 

b)      in Höhe des verbliebenen Jahresüberschusses von 3.192.912,02 EUR in die Sicherheits-rücklage der Stadtsparkasse Oberhausen eingestellt.

 

Reduzieren

Konsequenzen

Bezug

Drucksache B/16/2847-01 vom 25.09.2017

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 / Entlastung der Organe

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

1.      Ausgangslage

Nach § 24 (4) des Sparkassengesetzes NRW (SpkG) sind der Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes nach Feststellung und der Lagebericht nach Billigung durch den Verwaltungsrat, dem Rat der Stadt vorzulegen. Der Rat der Stadt beschließt aufgrund dieser Unterlagen gemäß § 8 (2) f SpkG über die Entlastung der Organe der Gesellschaft und gemäß § 8 (2) g über die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 25 SpkG.

2.      Jahresabschluss 2017 der Stadtsparkasse Oberhausen

  • Gewinn- und Verlustrechnung

Auf die in Anlage 1 dieser Vorlage dargestellte Gewinn- und Verlustrechnung der Stadtsparkasse Oberhausen zum 31.12.2017 wird verwiesen.


Zusammengefasste Gewinn- und Verlustrechnung

Mit einem Bilanzgewinn im Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 4,693 Mio. EUR wurde das Vorjahresergebnis (6,664 Mio. EUR) leicht unterschritten. Das Ergebnis der Stadtsparkasse Oberhausen im Geschäftsjahr 2017 hat sich wie folgt entwickelt:

Insgesamt sind die Erträge laut Gewinn- und Verlustrechnung um 2.654 TEUR oder 3,83% auf 72,0 Mio. EUR (Vorjahr: 69,3 Mio. EUR) gestiegen. Das zinstragende Geschäft stellt weiterhin die bedeutendste Ertragsquelle dar. In Zeiten des anhaltend niedrigen Zinsniveaus ist der Zinsertrag überproportional zum ebenfalls zurückgegangenen Zinsaufwand gesunken, sodass sich im Geschäftsjahr 2017 der Zinsüberschuss (37,1 Mio. EUR, Vorjahr 42,3 Mio. EUR) insgesamt um 5,2 Mio. EUR verringerte.

Der Provisionsüberschuss (22,3 Mio. EUR) erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 3,7 % bzw. 0,8 Mio. EUR. Für diese Verbesserung ist insbesondere die Steigerung des Provisionsertrages aus dem Giroverkehr ausschlaggebend.

Im Bereich der sonstigen betrieblichen Erträge konnte das Ergebnis deutlich um 6,8 Mio. EUR verbessert werden (9,2 Mio. EUR, Vorjahr 2,4 Mio. EUR). Die Ursache für die gestiegenen Erträge ist vor allem in der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 6,7 Mio. EUR begründet, die wegen der Beendigung von Rechtsstreitigkeiten nicht mehr benötigt werden. Durch den starken Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge und die leichte Verbesserung des Provisionsüberschusses, konnte der verringerte Zinsüberschuss überkompensiert werden.

Beim Aufwand sind die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen (Personal- und Sachaufwand) gegenüber dem Vorjahreswert um 0,4 Mio. EUR (0,8 %) gesunken. Ursächlich hierfür sind zum einen die im Vergleich zum Vorjahr um 1,0 Mio. EUR reduzierten Sachkosten, zum anderen ist der Personalaufwand, trotz der in 2017 weiter wirksam gewordenen Altersteilzeitvereinbarungen aus den Vorjahren, um 0,6 Mio. EUR gestiegen. Zum 31.12.2017 befinden sich insgesamt 38 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Arbeits- oder bereits in der Freistellungsphase des Altersteilzeitmodells. Die Maßnahmen des Zukunftsprojekts „Stadtsparkasse Oberhausen 2025“ werden somit weiter erfolgreich umgesetzt; jedoch stehen der Reduktion des Personalaufwandes die jährlichen tarifbedingten Lohnsteigerungen gegenüber (2017: 2,35 %).

Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen lagen im Jahr 2017 mit insgesamt 2,9 Mio. EUR um 0,8 Mio. EUR unter dem Wert des Vorjahres. Das aggregierte Bewertungsergebnis aus dem Kredit-, Wertpapier- und Beteiligungsbereich lieferte einen Ertrag von 2,0 Mio. EUR, nach einem Aufwand von 0,7 Mio. EUR im Jahr 2016. Das Kreditgeschäft konnte hierbei ein um 2,6 Mio. EUR verbessertes Bewertungsergebnis erzielen, wohingegen eine Ergebnisbelastung aus dem Wertpapierbereich um 0,6 Mio. EUR demgegenüber steht.

Der gesamte Aufwand inklusive der Abschreibungen auf Sachanlagen vor Bewertung und Steuern konnte um 1,2 Mio. EUR gesenkt werden. Auf Basis des einheitlichen Betriebsvergleiches der Sparkassen, der eine Trennung zwischen ordentlichen und außerordentlichen Ergebnissen vorsieht, ergibt sich eine gegenüber dem Vorjahr verbesserte CIR (Cost-Income-Ratio) von 76,4 % (Vorjahr 77,0 %).

Nach einem steuerlichen Aufwand in Höhe von 4,4 Mio. EUR im Vorjahr, besteht im Jahr 2017 ein Steueraufwand in Höhe von 7,6 Mio. EUR.; hierin sind Zuführungen aus der Steuerabgrenzung nach § 274  HGB (latente Steuern) in Höhe von 700 TEUR enthalten.

  • Bilanz

Auf die in Anlage 2 dieser Vorlage dargestellte Bilanz der Stadtsparkasse Oberhausen zum 31.12.2017 wird verwiesen.

Der Jahresabschluss 2017 der Stadtsparkasse Oberhausen schließt

  • mit der Bilanzsumme von 2.376.798.951,57 EUR, sowie
  • einem Bilanzgewinn von 4.692.912,02 EUR ab.

Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Bilanzsumme geringfügig um 6,5 Mio. EUR (+ 0,3 %) erhöht. Der Hauptgrund für diese Entwicklung ist der Zufluss an bilanziellen Einlagen der Kunden.

Die Forderungen an Kunden (bilanzielles Kundenkreditgeschäft) in Höhe von 1.734,1 Mio. EUR reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr um 14,4 Mio. EUR. Ursächlich war hierbei die verringerte Inanspruchnahme von Kreditlinien vor allem im Bereich der Kommunalkredite. Die Forderungen an Kreditinstitute verzeichneten gegenüber dem Vorjahr einen deutlichen Rückgang um 41,9 %  (2017: 99,2 Mio. EUR, 2016: 170,6 Mio. EUR).

Der Bestand  an eigenen Wertpapieren sank ebenfalls deutlich gegenüber dem Vorjahr um 7,5 % bzw. 19,3 Mio. EUR. In Summe reduzierten sich die eigenen Wertpapierbestände sowie die Forderungen an Kreditinstitute um 90,7 Mio. EUR. Im Gegenzug erhöhte sich die Barreserve um 122,9 Mio. EUR. Hintergrund sind entsprechende Liquiditätsverschiebungen aufgrund der andauernden Niedrigzinsphase hin zur Deutschen Bundesbank. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (Einlagengeschäft) haben sich gegenüber dem Vorjahr um 6,2 Mio. EUR leicht erhöht (2017: 1.694,6 Mio. EUR; 2016: 1.688,4 Mio. EUR).

Nach der Zuführung des Bilanzgewinns 2016 beträgt die Sicherheitsrücklage 118,4 Mio. EUR (Vorjahr: 111,7 Mio. EUR).

Der Fonds für allgemeine Bankrisiken wurde um 7,4 Mio. EUR auf 44,5 Mio. EUR aufgestockt.

Im Prognosebericht 2017 wurde noch davon ausgegangen „[…], keinen entsprechenden Teil unseres Gewinnes als zweckgebundene bilanzielle Vorsorge in den Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB einzustellen.“

Die Bilanzstruktur der Stadtsparkasse Oberhausen ist geprägt durch das Kundengeschäft. Dieses stellt mit 73 % auf der Aktivseite weiterhin den herausragenden Bilanzposten dar. Gegenüber dem Vorjahr ist sowohl der Anteil der Forderungen an Kunden um 1 %, als auch der Anteil der Forderungen an Kreditinstitute um 3 % zurückgegangen. Die dominierende Position auf der Passivseite stellen entsprechend die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit 73 %  (+ 1 %) dar.

3. Beschlussvorschläge/Kenntnisnahmen

Stadtverordnete, die Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Oberhausen sind, dürfen sich wegen möglicher Interessenkollisionen nicht an der Abstimmung zu 2. beteiligen.

zu 1.: Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2017

Die Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes hat am 05.06.2018 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Verwaltungsrat hat daraufhin gemäß § 15 (2) SpkG den Jahresabschluss festgestellt und den Lagebericht gebilligt (siehe Beschluss des Verwaltungsrates vom 20.06.2018).

Es liegen keine Gründe vor, den Jahresabschluss 2017 der Stadtsparkasse Oberhausen nicht zur Kenntnis zu nehmen.

zu 2.: Entlastung der Organe der Stadtsparkasse Oberhausen

Es liegen keine Gründe vor, den Organen der Stadtsparkasse Oberhausen für das Geschäftsjahr 2017 die Entlastung zu versagen.

zu 3.: Verwendung des Jahresüberschusses/Ausschüttung

Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Oberhausen hat in seiner Sitzung am 20.06.2018 u.a. beschlossen, dem Rat vorzuschlagen, den Jahresüberschuss in Höhe von 4.692.912,02 EUR zu einem Teilbetrag in Höhe von 1.500.000,00 EUR – in Form einer „Bruttoausschüttung“ (also vorbehaltlich der abzuführenden Kapitalertragsteuer von 15 %, sowie des Solidaritätszuschlags von 5,5 % auf die KESt) – an die Stadt Oberhausen auszuschütten, sowie den verbleibenden Jahresüberschusses in Höhe von 3.192.912,02 EUR in die Sicherheitsrücklage der Stadtsparkasse Oberhausen einzustellen.

Für die Ausschüttung gesperrte Beträge i.S.d. § 268 Abs. 8 HGB sowie § 253 Abs. 6, S.2 HGB bestehen in Höhe von 2.931.597,73 EUR. Diese entfallen in Höhe von 776.951,73 EUR auf die Aktivierung latenter Steuern und in Höhe von 2.154.646,00 EUR auf eine Gesetzesänderung hinsichtlich der Abzinsung von Pensionsrückstellungen. Nach der Buchung des vorgeschlagenen Teilbetrages in die Sicherheitsrücklage ist die Ausschüttungssperre aufgehoben.

4. Auswirkung auf die HSP-Maßnahme Nr. 139

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 25.06.2012 im Rahmen des Haushaltssanierungsplans 2012 die Maßnahme Nr.139 Gewinnausschüttung Stadtsparkasse beschlossen.

Die bilanziellen Ausschüttungshemmnisse können durch die Einstellung des Teilbetrages in die Sicherheitsrücklage vollständig abgebaut werden. Darüber hinaus ist eine Gewinnausschüttung an die Stadt Oberhausen in Höhe des Konsolidierungsbeitrags 2018 nach HSP-Maßnahme Nr. 139 möglich.

Kurzfassung

Auf eine Kurzfassung wird angesichts der jeweiligen kurzen Begründungen zu den einzelnen Beschlussgegenständen verzichtet.

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...