Beschlussvorlage - B/16/3844-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 60 (1) S. 3 GO NW folgende von Herrn Beigeordneten F. Motschull als Vertreter für Herrn Oberbürgermeister D. Schranz und dem Ratsmitglied Frau Simone-Tatjana Stehr am 26.07./31.07.2018 (Drucksache-Nr. B/16/3794) gemäß § 60 (1) S. 2 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

Überplanmäßigen Mittelbereitstellungen für investive Leistungen wird wie nachfolgend aufgeführt zugestimmt:

 

 

1. Umgestaltung der Sportanlage Erlenstraße im Rahmen des KInvFG bzw. KInvFöG NRW

 

Investitionsmaßnahme Bezeichnung Finanzposition Bezeichnung   Betrag EUR

252008010300600    KIF - Sport-        785200  AiB für Tiefbau 339.000,00
     anlage    
   Erlenstraße   

 

Deckungsvorschlag

 

Mehreinzahlung in Höhe von 305.100,00 EUR (90% Förderung) bei gleicher Finanzstelle und Finanzposition 681003 – Investitionszuweisungen vom Bund – Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) sowie Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit in Höhe von 33.900,00 EUR. Die verbindliche Kreditvorgabe der Bezirksregierung für das Haushaltsjahr 2018 wird eingehalten.

 

 

2.  Umgestaltung der Sportanlage Mellinghofer Straße im Rahmen des KInvFG bzw. KInvFöG NRW

 

 

Investitionsmaßnahme Bezeichnung Finanzposition Bezeichnung   Betrag EUR

251008010300300    KIF - Sport-        785200  AiB für Tiefbau 199.000,00
     anlage    
   Mellinghofer Str.    

 

Deckungsvorschlag

 

Mehreinzahlung in Höhe von 179.100,00 EUR (90% Förderung) bei gleicher Finanzstelle und Finanzposition 681003 – Investitionszuweisungen vom Bund – Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) sowie Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit in Höhe von 19.900,00 EUR. Die verbindliche Kreditvorgabe der Bezirksregierung für das Haushaltsjahr 2018 wird eingehalten.

 

 

 

Oberhausen, 26.07.2018 Oberhausen, 31.07.2018

 

gez. F. Motschull  gez. Simone-Tatjana Stehr

Oberbürgermeister  o. V. i. A. Ratsmitglied

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache Nr. B/16/1783-01 „Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes“

 

Drucksache-Nr. B/16/2039-01 „Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW)
hier: Geplante Maßnahmen 2017“

 

 

 

Konsequenzen

 

Finanzielle (ja)   

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Stadt Oberhausen erhält im Rahmen des Förderprogrammes "Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG), Kapitel 1" bzw. des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) 24.336.492,83 EUR. Zuzüglich der zu erbringenden Eigenmittel stehen für einzelne Investitionsmaßnahmen rd. 27,04 Mio. EUR zur Verfügung. Dieser Anteil bezieht sich auf das Kapitel 1 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes.

 

Ab 2018 ist darüber hinaus ein Kapitel 2 beschlossen worden, das hier jedoch bei dieser Vorlage keine Anwendung findet, da in Kapitel 2 lediglich die Schulinfrastruktur förderfähig ist.

 

Bei den beiden Maßnahmen

 

  • Umgestaltung der Sportanlage Erlenstraße und
  • Umgestaltung der Sportanlage Mellinghofer Straße

 

handelt es sich ausschließlich um den Förderbereich des § 3 Abs. c) Städtebau (ohne Abwasser) einschließlich altersgerechtem Umbau, Barriereabbau (auch im öffentlichen Personennahverkehr), Brachflächenrevitalisierung, da in beiden Fällen städtebauliche Möglichkeiten eröffnet werden, zwei weitere vorhandene Sportanlagen zu schließen, Folgekosten einzusparen und die Flächen städtebaulich zu überplanen.

 

Die Kostenschätzungen für die Beschlussvorlage für den Rat der Stadt im November 2016 (Drucksache-Nr. B/16/2039-01) berücksichtigten die im Jahr 2016 zu erzielenden Marktpreise. Wie bereits schon mehrfach in anderen Vorlagen deutlich gemacht wurde und auch häufigen Medienberichten zu entnehmen war, hat sich der gesamte „Markt“ aufgrund der großen Nachfrage im Bereich des Hoch- und Tiefbaus im Laufe der letzten 18 Monate signifikant verändert, so dass erhebliche Preissteigerungen – auch bedingt durch die Vielzahl öffentlicher Fördermaßnahmen – entstanden sind bzw. entstehen. Ebenfalls ist festzustellen, dass nur wenige bzw. in Einzelfällen auch gar keine Firmen Angebote abgeben, da zum Teil aufgrund von Auslastungen vieler Firmen gar kein oder nur geringes Interesse an einer Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen vorhanden ist. Dies drückt sich dann in entsprechend kalkulierten Angeboten aus, die häufig weit über den Kostenschätzungen liegen.

 

Nach Auswertung der öffentlichen Ausschreibungen sowie der Hochrechnung noch zu vergebender Gewerke geringeren Preisumfangs ist bei der Maßnahme

 

  • Umgestaltung der Sportanlage Erlenstraße
    mit Mehrkosten bei der Baumaßnahme in Höhe von 339.000,00 EUR

    und bei der
     
  • Umgestaltung der Sportanlage Mellinghofer Straße
    mit Mehrkosten bei der Baumaßnahme von 199.000,00 EUR

 

zu rechnen. In beiden Fällen werden die Mehrkosten mit 90 % bezuschusst.

 

Die Maßnahmen sollen planmäßig noch in diesem Jahr komplett fertiggestellt werden, sofern nicht schlechtes Wetter im Herbst 2018 hier zu Verzögerungen führt. Bei einer zu großen Nässe können verschiedene Arbeiten nicht mehr durchgeführt werden, ohne ggf. Gewährleistungsansprüche zu verlieren.

 

Nach erfolgter Beschlussfassung der überplanmäßigen Ausgaben können die Vergaben endgültig bearbeitet werden und ebenfalls mittels Dringlichkeitsentscheidung beschlossen werden.

 

Durch den Finanzierungsbeschluss dieser Dringlichkeitsentscheidung ist somit eine unmittelbare Maßnahmenumsetzung im städtischen Investitionshaushalt 2018 gewährleistet.

 

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