Antrag (Koalition SPD-Grüne-FDP) - A/16/3958-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, eine Projektkoordination „Problemimmobilien“ einzurichten. Durch die Koordinierung der verschiedenen Zuständigkeiten von Abteilungen der Stadtverwaltung, Feuerwehr, von Jobcenter, Zoll u.a. sollen bereits vorhandene Problemimmobilien stillgelegt und präventiv die Entwicklung weiterer Problemimmobilien verhindert werden.

 

Der Rat der Stadt empfiehlt dem Oberbürgermeister, diese Stelle dem Dezernat 2 zuzuordnen.

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Sachverhalt

Begründung

 

Vielfach erreichen uns Meldungen über unzumutbare Zustände in Mietwohnungen. Die Mängel reichen von fehlenden Heizkörpern, Brandschutzmängeln, Schimmelbelastung, lose Kabel bis hin zum Schädlingsbefall. Oftmals werden diese Wohnungen an Personen vermietet, die sich gegen solche Zustände nicht zur Wehr setzen können. Das Wohnungsaufsichtsgesetz NRW, die Bauordnung NRW und das Infektionsschutzgesetz geben den Behörden Möglichkeiten einzugreifen.

 

Durch die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die neben den städtischen Verwaltungsbereichen noch durch Feuerwehr, Polizei, Jobcenter, Familienkasse und Zoll ergänzt wird, sollen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die zur Behebung der Immobilienproblematik zur Verfügung stehen.

 

Die Feuerwehr soll die brandschutzrechtlichen Prüfungen gem. BauO NRW durchführen. Die Wohnungsaufsicht des Dezernat 5 und das Gesundheitswesen prüfen die Mängel i. S. d. Wohnungsaufsichtsgesetzes NRW sowie des Infektionsschutzgesetzes. Der Ermittlungsdienst des Jobcenters nimmt melderechtliche Kontrollen vor, um eventuellen Sozialbetrug aufzuklären. Die Familienkasse kann durch diese Arbeitsgruppe zu Unrecht gewährte Unterstützung (z. B. Kindergeld o. Kinderzuschlag) zurückfordern. Der Zoll soll im Rahmen der steuerstrafrechtlichen Aspekte eventuelle Verschleierungen von Einkünften durch Mieteinnahmen aufdecken und Strafverfahren einleiten.

 

Die Ziele der Arbeitsgruppe sind u. a. die Reduzierung von Problemimmobilien, die Verhinderung von Sozialhilfebetrug oder die Aufwertung von Wohnquartieren. Weiterhin könnte die Einrichtung dieser Arbeitsgruppe präventive und repressive Wirkung auf Eigentümer von Problemimmobilien entfalten.

 

Die Projektkoordination soll folgende Aufgaben in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe wahrnehmen:

• Koordinierung der Arbeitsgruppe

• Mieterschutz vor unsicheren bzw. unzumutbaren Mietverhältnissen

• Melderechtliche Kontrollen in Zusammenarbeit mit dem Ermittlungsdienst des Jobcenters

• Beseitigung von Müll, Schimmel, Schädlingen und weiteren Mängeln auf Kosten der Eigentümer

•       Bereitstellung von Ersatzunterkünften bei Unbewohnbarkeit von Wohneinheiten

 

Die Kompensation für diese Stelle soll durch Aufgabenverschiebungen innerhalb der Verwaltung erfolgen.

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