Beschlussvorlage - B/16/3868-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

 

Die im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 25 ‑ Biefangstraße ‑ geplante Straße, die von der Biefangstraße in südlicher Richtung zur Neumühler Straße verlaufen und das Plangebiet erschließen wird, erhält den Namen

 

a)        „Zur Schwarzen Heide“ oder

b)        „Schwarze Heide“ oder

c)        „Schwarze-Heide-Weg“.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ X ]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Die Schwarze Heide war ein Teil der Gemeinheitsländereien innerhalb der ehemaligen Walsumer Mark. Als sie in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts an die umliegenden Dörfer aufgeteilt wurde, erhielt die Gemeinde Sterkrade 1833 neben anderen Gebieten auch die Schwarze Heide zugewiesen als Abfindung für ihre früheren Nutzungsrechte in der Mark.

 

Sie beginnt südlich der Weierheide und reicht bis zur heutigen Emscher. Dieses Gebiet war durch Staunässe gekennzeichnet, die das gesamte Umland in eine Bruchzone verwandelte mit entsprechendem schwarzem Moorboden.

 

Der Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 25 ist das Kerngebiet der Schwarzen Heide.

 

Die Verwaltung schlägt vor, bei dem Straßennamen auf eine Präposition („Zur“) zu verzichten. Die Verwendung der Präpositionen z. B. „Am“, „Im“ und „Zum“ erschwert das Finden der Straßennamen z. B. im Stadtplan und in Navigationsgeräten.

 

 

 

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Anlagen

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