Berichtsvorlage - M/16/3698-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand zum weiteren Ausbau der Angebote in Kindertageseinrichtungen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Daniela Kolsek
- Verantwortung:
- Herr Deniz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
20.06.2018
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gleichstellungsausschuss
|
Anhörung
|
|
|
|
11.09.2018
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Osterfeld
|
Anhörung
|
|
|
|
11.09.2018
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
|
Anhörung
|
|
|
|
12.09.2018
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Sterkrade
|
Anhörung
|
|
|
|
13.09.2018
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss
|
|
|
|
|
18.09.2018
|
Sachverhalt
Sachdarstellung
1. Ausgangslage
Mit Beschlussfassung des Hauptausschusses am 12.03.2018 per Dringlichkeitsentscheidung (vgl. Drucksache-Nr. B/16/3363-01) sowie Genehmigung durch den Rat der Stadt am 19.03.2018 (vgl. Drucksache-Nr. B/16/3366-01) wurden die Angebotsstrukturen in Kindertageseinrichtungen (KTE) und Kindertagespflege (KTP) für das Kindertageseinrichtungsjahr 2018/19 und die damit verbundenen Betriebsmittel beschlossen. Wie die Fachverwaltung berichtete, wird durch einen weiteren Anstieg der Geburtenrate, durch Zuwanderung von Familien mit Kindern unter 6 Jahren sowie eine wachsende Akzeptanz von KTE und KTP als Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, die eine steigende Nachfrage auslöst, deutlich, dass über die laufenden Baumaßnahmen hinaus weitere 947 Plätze, davon 808 in KTE und 139 in KTP erforderlich sind.
Unter Berücksichtigung des bereits laufenden Ausbaus in KTE sind somit noch folgende dauerhafte Maßnahmen in den Sozialräumen erforderlich:
Sozialraum 71 (Oberhausen-Mitte/Styrum) 5 Gruppen
Sozialraum 72 (Oberhausen-Ost) 5 Gruppen
Sozialraum 73 (Alstaden-Lirich) 11 Gruppen
Sozialraum 74 (Sterkrade-Mitte) 13 Gruppen
Sozialraum 75 (Sterkrade-Nord) 5 Gruppen
Sozialraum 76 (Osterfeld) 3 Gruppen
Gesamt Oberhausen 42 Gruppen*
* Die Gruppenform hängt davon ab, welche baulichen Maßnahmen wo greifen
Der Bereich 3-1 / Kinder, Jugend arbeitet intensiv in Kooperation mit dem Bereich 0-7/ Strategisches Immobilienmanagement an kurzfristigen temporären, aber insbesondere dauerhaften Lösungen, die alle temporären Lösungen inkl. der Platzausweitungen in KTE auf Dauer überflüssig machen. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) fordert im Rahmen der höchstens dreijährigen Bewilligung von temporären Aufbauten und Platzausweitungen eine dauerhaft nutzbare Lösung, die sich den temporären Platzerweiterungen anschließen muss. Aufgrund der Herausforderungen, die die Kommune bzgl. des Ausbaus zu realisieren hat, ist eine regelmäßige Arbeitsgruppe der Dezernate 3/ Jugend, Bildung, Soziales und 4/ Personal, Organisation, Immobilien, IT eingerichtet worden.
Der Jugendhilfeausschuss wird über aktuelle Entwicklungen zu Beginn der Sitzungen zukünftig informiert (siehe Anlage Sachstandsliste aller Maßnahmen und Planungen KTE). In dieser Liste sind ausschließlich Maßnahmen aufgeführt, deren bauliche Umsetzung konkret von der Verwaltung verfolgt wird. Darüber hinaus sind verschiedene Optionen noch in Prüfung.
2. Maßnahmenplanung
2.1 Überblick Sozialraum 71/ OB-Mitte-Styrum
Der Ausbaubedarf im Kindertageseinrichtungsjahr 2018/19 über die bereits laufenden Baumaßnahmen hinaus beträgt für den Sozialraum Oberhausen-Mitte/ Styrum:
121 Plätze, davon 114 Ü3-Plätze und 7 U3-Plätze
Das entspricht 5 Gruppen mit insges.120 Plätzen in KTE (1 Gruppe I à 20 Plätze 2-6 Jahre und 4 Gruppen III à 25 Pl. 3-6 Jahre*) und 1 Platz in Kindertagespflege.
* Die Gruppenform hängt davon ab, welche baulichen Maßnahmen wo greifen
Im Kindertageseinrichtungsjahr 2018/19 werden 87 temporäre Plätze geschaffen, davon
- 37 Überschreitungen (§ 18 Abs.4 KiBiz)
- 1 Vorläufergruppe in der Städt. KTE Rechenacker (20 Plätze)
- 1 Vorläufergruppe (Waldgruppe) der KTE Grashüpfer, Lothringer Str (20 Plätze)
- 1 weitere Waldgruppe KTE Grashüpfer, Lothringer Str. (10 Plätze)
Als dauerhafte Lösung soll die bestehende Städt. KTE Rechenacker, Rechenacker 77, durch einen zweigeschossigen Pavillon in Modulbauweise um zwei Gruppen erweitert werden. Damit die benötigte Außenfläche vorgehalten werden kann, soll das Gebäude auf dem benachbarten Schulgelände der Landwehrschule errichtet werden. Dieser Teil des Schulgeländes wird nicht als Schulhof genutzt.
Die Gesamtbaukosten betragen nach einer ersten Kostenschätzung der OGM GmbH inkl. öffentlicher u. nichtöffentlicher Erschließung sowie der Anpassung der Außenanlage rd. 990.000,00 EUR brutto.
Die Städt. KTE Stadtmitte soll mittels Neubau und Verlagerung an die Friedensstraße auf 6 Gruppen erweitert werden. Nach Beratung mit dem LVR soll darüber hinaus der vorhandene Pavillon des Offenen Ganztages der ehemaligen St. Martin-Schule als 7. Gruppe genutzt werden (25 Plätze).
Zur Schaffung weiterer dauerhafter Lösungen werden öffentliche Flächen sowie freie Flächen und Immobilien von Kirchengemeinden geprüft.
2.2 Überblick Sozialraum 72 / Oberhausen-Ost
Der Ausbaubedarf im Kindertageseinrichtungsjahr 2018/19 über die bereits laufenden Baumaßnahmen hinaus beträgt für den Sozialraum Oberhausen-Ost:
123 Plätze, davon 62 Ü3-Plätze und 61 U3-Plätze
Das entspricht 5 Gruppen mit insges. 90 Plätzen in KTE (1 Gruppe I à 20 Plätze 2-6 Jahre/ 2 Gruppen II à 10 Plätze 0-3 Jahre / 2 Gruppen III à 25 Pl. 3-6 Jahre*) und 33 Plätzen in Kindertagespflege
* Die Gruppenform hängt davon ab, welche baulichen Maßnahmen wo greifen
Im Kindertageseinrichtungsjahr 2018/19 werden 65 temporäre Plätze geschaffen, davon
- 55 Überschreitungen ( § 18 Abs.4 KiBiz)
- 1 Vorläufergruppe in KTE Dellwig (10 Plätze)
Zur Schaffung dauerhafter Lösungen werden die Sportfläche an der Knappenstraße neben der ehemaligen Hauptschule St. Michael sowie weitere öffentliche Flächen und freie Flächen als auch Immobilien von Kirchengemeinden geprüft
2.3 Überblick Sozialraum 73 / Alstaden/Lirich
Der Ausbaubedarf im Kindertageseinrichtungsjahr 2018/19 über die bereits laufenden Baumaßnahmen hinaus beträgt für den Sozialraum Alstaden/ Lirich:
226 Plätze, davon 134 Ü3-Plätze und 92 U3-Plätze
Das entspricht 11 Gruppen mit insges.195 Plätzen in KTE (4 Gruppen I à 20 Plätze 2-6 Jahre/ 4 Gruppen II à 10 Plätze 0-3 Jahre und 3 Gruppen III à 25 Pl. 3-6 Jahre*) und 31 Plätzen in Kindertagespflege
* Die Gruppenform hängt davon ab, welche baulichen Maßnahmen wo greifen
Im Kindertageseinrichtungsjahr 2018/19 werden 112 temporäre Plätze geschaffen, davon
- 55 Überschreitungen (§ 18 Abs.4 KiBiz)
- 1 Vorläufergruppe in der Städt. KTE Lirich (17 Plätze im Mehrzweckraum) befristet bis zur Fertigstellung der Villa Kunterbunt II
- 2 Vorläufergruppen in der Städt. KTE Lirich, Eschenstr. 54. Die bestehende Einrichtung soll um zwei Gruppen (40 Plätze) durch einen zweigeschossigen Pavillon in Modulbauweise als temporäre Lösung befristet für 3 Jahre erweitert werden. Der Pavillon soll auf einer Freifläche neben dem Stadtarchiv errichtet werden. Dieser wäre fußläufig von der KTE Lirich innerhalb weniger Minuten erreichbar. Eine der beiden Vorläufergruppen ist jetzt bereits im Mehrzweckraum der KTE untergebracht.
Zur Kostenersparnis wird ein Mieter-Modell geprüft. Derzeit erfolgt eine Mietanfrage. Hierdurch könnte anstatt einer Containerbauweise möglicherweise eine qualitativ hochwertigere Modulbauweise ermöglicht werden.
Sollte dieses Gebäude in vergleichbarer Bauweise durch die Stadt errichtet werden, würden gemäß OGM GmbH Kosten in Höhe von insgesamt 1.050.000,00 EUR brutto anfallen. Enthalten ist die öffentliche und nichtöffentliche Erschließung sowie die Außenanlage.
Nach dem erfolgreichen Umbau eines Ladenlokals in eine Kindertageseinrichtung an der Lothringer Straße, beabsichtigt der Träger Bewegungskindergarten „Grashüpfer“ ein ehemaliges Ladenlokal an der Alstadener Straße ebenfalls umzubauen. Nach Beratung mit der Entwicklungsplanung Frühkindliche Bildung des Bereiches 3-1/Kinder, Jugend könnte dort eine 6-gruppige Einrichtung entstehen. Es handelt sich hierbei um ein Investorenmodell. Die Betriebskosten gemäß Kinderbildungsgesetz (KiBiz) erhöhen sich somit um die Mietkosten (derzeit rd. 43.000,00 €). Baukosten entstehen der Stadt nicht.
Zur Schaffung weiterer dauerhafter Lösungen werden darüber hinaus die Nutzung des Gebäudes der Ruhrschule als KTE nach Umzug der Grundschule in das Gebäude Hauptschule Alstaden, die Erweiterung der Städt. KTE Alstaden-West, auf dem Grundstück zwischen der KTE und Bismarckschule sowie öffentliche Flächen und freie Flächen als auch Immobilien von Kirchengemeinden geprüft.
2.4 Überblick Sozialraum 74/ Sterkrade-Mitte
Der Ausbaubedarf im Kindertageseinrichtungsjahr 2018/19 über die bereits laufenden Baumaßnahmen hinaus beträgt für den Sozialraum Sterkrade-Mitte:
305 Plätze, davon 165 Ü3-Plätze und 140 U3-Plätze. 62 U3-Überhangplätze aus SR 75 werden hier eingerechnet, da Eltern zwischen diesen beiden Sozialräumen pendeln; es verbleiben insgesamt 243 Plätze.
Das entspricht 13 Gruppen mit insges. 235 Plätzen in KTE (6 Gruppen I à 20 Plätze 2-6J/ 4 Gruppen II à 10 Plätze 0-3 Jahre und 3 Gruppen III à 25 Pl. 3-6 Jahre*) und 8 Plätze in Kindertagespflege
* Die Gruppenform hängt davon ab, welche baulichen Maßnahmen wo greifen
Im Kindertageseinrichtungsjahr 2018/19 werden 99 temporäre Plätze geschaffen, davon
- 67 Überschreitungen ( § 18 Abs.4 KiBiz)
- 1 Notgruppe unbefristet in der Städt. KTE Stader Weg (12 Plätze)
- 1 Waldgruppe in der KTE AWO Friesenstraße (20 Plätze), unbefristet
Als dauerhafte Lösung soll die Städt. KTE Biefang, Dienststr. 107, durch einen eingeschossigen Pavillon in Modulbauweise um zwei Gruppen erweitert werden. Die voraussichtlichen Kosten betragen lt. OGM GmbH insgesamt 970.000,00 EUR brutto. Hierin enthalten sind die öffentliche und nichtöffentliche Erschließung (60.000,00 EUR) sowie Kosten für die Anpassung der Außenanlage (30.000,00 EUR).
An der Oberen-Brüder-Straße Ecke Beethovenstraße will der Oberhausener Träger Bewegungskindergarten „Grashüpfer“ nach Abstimmung mit der Entwicklungsplanung Frühkindliche Bildung des Bereiches 3-1/Kinder, Jugend eine 7-gruppige Kindertageseinrichtung errichten. Es handelt sich hierbei ebenfalls um ein Investorenmodell. Die Betriebskosten gemäß Kinderbildungsgesetz (KiBiz) erhöhen sich somit um die Mietkosten (derzeit rd. 51.000,00 €). Baukosten entstehen der Stadt nicht.
Zur Schaffung weiterer dauerhafter Lösungen werden darüber hinaus der Neubau einer KTE durch Zusammenlegung der beiden Standorte der Grundschule Buschhausen sowie öffentliche Flächen und freie Flächen als auch Immobilien von Kirchengemeinden geprüft.
2.5 Überblick Sozialraum 75/ Sterkrade-Nord
Der Ausbaubedarf im Kindertageseinrichtungsjahr 2018/19 über die bereits laufenden Baumaßnahmen hinaus beträgt für den Sozialraum Sterkrade-Nord:
128 Ü3 Plätze, allerdings besteht ein Überhang von 62 U3-Plätzen (die 62 Überhangplätze werden in SR 74 eingerechnet, da Eltern zwischen diesen beiden Sozialräumen pendeln)
Das entspricht: 5 Gruppen mit insges.128 Plätzen in KTE, (5 Gruppen III à 25 Pl. 3-6 Jahre, zzgl. 3 Überschreitungen nach § 18,4 KiBiz*) und 0 Plätze in Kindertagespflege
* Die Gruppenform hängt davon ab, welche baulichen Maßnahmen wo greifen
Im Kindertageseinrichtungsjahr 2018/19 werden 74 temporäre Plätze geschaffen, davon
- 56 Überschreitungen (§ 18 Abs.4 KiBiz)
- 1 Vorläufergruppe in der Städt. KTE Schmachtendorf (18 Plätze)
Zur Schaffung weiterer dauerhafter Lösungen werden die Nachfolgenutzung der Hirschkampschule als KTE, die Spielfläche Oranien-/Norbertstr. in Verbindung mit dem Bolzplatz sowie weitere öffentliche Flächen und freie Flächen als auch Immobilien von Kirchengemeinden geprüft.
2.6 Überblick Sozialraum 76/ Osterfeld
Der Ausbaubedarf im Kindertageseinrichtungsjahr 2018/19 über die bereits laufenden Baumaßnahmen hinaus beträgt für den Sozialraum Osterfeld:
106 Plätze, davon 15 Ü3-Plätze und 91 U3-Plätze
Das entspricht einem Anbau an bestehende KTE von insgesamt 3 Gruppen mit insges. 40 Plätzen in KTE (1 Gruppe I à 20 Plätze 2-6 Jahre/ 2 Gruppen II à 10 Plätze 0-3 Jahre und 0 Gruppen III à 25 Pl. 3-6 Jahre*) und 66 Plätzen in Kindertagespflege
* Die Gruppenform hängt davon ab, welche baulichen Maßnahmen wo greifen
Im Kindertageseinrichtungsjahr 2018/19 werden 88 temporäre Plätze geschaffen, davon
- 48 Überschreitungen (§ 18 Abs.4 KiBiz)
- 1 Notgruppe in der Städt. KTE Tackenberg (20 Plätze)
- 1 Vorläufergruppe in Städt. KTE Ackerstraße (20 Plätze, die zum SR 76 zählen aber von Familien aus SR 74 und SR 76 genutzt werden)
Die Städt. KTE Ackerstr., Ackerstr. 29, soll dauerhaft um zwei Gruppen erweitert werden.
Die OGM GmbH empfiehlt vor dem Hintergrund des schlechten baulichen Zustands sowohl der gesamten Leitungen innerhalb des Gebäudes als auch der Erschließungsleitungen, die Errichtung eines Neubaus, da weitere Rohrbrüche an anderen Stellen innerhalb der nächsten Jahre fortlaufend zu erwarten sind.
Die akuten Schäden in der bestehenden KTE konnten in einen Zustand gebracht werden, der eine Betreuung aller Kinder der Einrichtung ohne Beeinträchtigung ermöglicht.
Die Kosten für einen 7-gruppigen Neubau betragen nach erster Schätzung der OGM GmbH ca. 2.850.000,00 EUR brutto zzgl. Abbruchkosten in Höhe von ca. 100.000,00 EUR. Vor dem Hintergrund der gesamten Kosten für einen Neubau in Modulbauweise wird zur Zeit geprüft, ob Festpreisangebote von Marktanbietern in konventioneller Bauweise gemäß der Raumvorgaben des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) bei der Errichtung der geplanten 7-gruppigen KTE die o. g. Kostenschätzung unterboten werden könnte bzw. ein höherwertiger Baustandard erreicht werden kann.
In welchem Umfang die Gebäudeversicherung sich bei einem Neubau beteiligt, ist in der Klärung.
Die Konkretisierungen der baulichen Umsetzungen, die über die Stadt Oberhausen zu realisieren sind, werden vom Bereich 0-7/ Strategisches Immobilienmanagement dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung und dem JHA zur Kenntnis vorgelegt.
Zur Schaffung weiterer dauerhafter Lösungen werden die Nachfolgenutzung der Robert-Koch-Schule, der Osterfelder Heideschule als KTE sowie öffentliche Flächen und freie Flächen als auch Immobilien von Kirchengemeinden geprüft.
3. Finanzierung
Die Finanzierung der vorgenannten Maßnahmen ist in der Klärung. Die Kosten wurden der Reserveliste für Investitionsmaßnahmen beigefügt, um diese haushaltsrechtlich in 2018 verarbeiten und umsetzen zu können, sofern außerplanmäßig investive Mittel bereitgestellt werden müssen.
Eine Umsetzung über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG NRW) wäre für die dauerhaften Lösungen denkbar. Dazu wird eine Änderung der Mittelaufteilung per Ratsbeschluss erforderlich, da der bisherige Anteil lediglich 5 Mio. EUR zum Ausbau für KTE vorsieht. Die Mittel sind für den Bau der KTE Stadtmitte beinahe ausgeschöpft. Bei einer Förderung über das KInvFöG NRW ist nach dem Ratsbeschluss die Durchführung der Maßnahmen bei der Bezirksregierung Düsseldorf anzumelden. Sobald der Zuschussgeber die Maßnahme „laufend“ stellt, können Ausschreibungen für die Gewerke veröffentlicht werden. Ehe die Vergaben erstellt, veröffentlicht, subsumiert und durch den Bereich 0-2/ Rechnungsprüfung geprüft sind, ist ein Zeitraum von mindestens 4 Monaten einzuplanen.
Bei einer Förderung über das Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“ kann die Stadt Oberhausen 1,35 Mio. EUR abrufen. Dies entspricht bei Neubau 50 Plätzen. Ein 10%iger Eigenanteil der Stadt Oberhausen wird immer vorausgesetzt. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und weitere Vorgaben sind in allen Fällen einzuhalten. Das Vergabeverfahren entspricht der Darstellung beim KInvFöG.
4. Fazit
Für das Kindertageseinrichtungsjahr 2018/19 wird eine Versorgungsquote von 94% mit 5.528 Plätzen im Ü3 Bereich und 37% mit 2.012 Plätzen im U3 Bereich avisiert.
Mit der o. g. Beschlussfassung der Platzplanung für das KJ 2018/19 von März 2018 (vgl. Drucksache-Nr. B/16/3363-01) konnten Betriebsmittel für 5.607 Plätze im Ü3-Bereich (Versorgungsquote 93,64%) und 1.962 Plätze im U3-Bereich (Versorgungsquote 36,07%) fristgerecht beim LVR angemeldet werden. Damit liegt die Platzplanung für das KJ 2018/19 mit 71 Plätzen (21 Ü3 sowie 50 U3 Plätze) unter dem gesteckten Ziel.
Sollte der Fall eintreten, dass Eltern für ihre Kinder keinen Platz finden, ist dies gemäß § 3b KiBiz schriftlich beim Jugendamt, in diesem Fall beim Fachbereich 3-1-30/Kindertagesbetreuung, anzuzeigen. Das Jugendamt hat sechs Monate Zeit, den angemeldeten Bedarf zu realisieren. Die angemeldeten Bedarfe werden von der Fachvermittlungsstelle im Fachbereich 3-1-30 analog zu den, in § 24 SGB VIII genannten Kriterien, Erwerbstätigkeit der Erziehungsberechtigten, Ausbildung der Erziehungsberechtigten sowie SGB II Bezug, bearbeitet. I.d.R. acht Wochen, spätestens jedoch sechs Wochen vor dem benötigten Betreuungszeitpunkt wird den Eltern ein wohnortnaher Betreuungsplatz für ihr Kind zugewiesen, sofern in der Zwischenzeit kein Betreuungsvertrag abgeschlossen wurde. Erfahrungsgemäß nehmen Eltern die Ihnen zugewiesenen Plätze jedoch nicht immer an und entscheiden sich stattdessen bewusst für eine längere Wartezeit auf einen Platz in ihrer Wunscheinrichtung.
Zudem entstehen auch unterjährige immer wieder freie Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege durch Umzüge, die dann neu besetzt werden können.
Seit der Beschlussfassung im März hat sich die Platzplanung hinsichtlich der Umsetzung temporärer als auch dauerhafter Lösungen weiterentwickelt. Von seinerzeit 630 temporären Plätzen sind nunmehr 525 temporäre Plätze verblieben. Die übrigen 105 Plätze werden als dauerhafte Lösungen geschaffen, so z.B. an der Städt. KTE Rechenacker oder an der Städt. KTE Biefang, die ab Oktober 2018 fertig gestellt werden sollen.
Durch die vorgenannten Maßnahmen, die sich in konkreter Planung befinden, werden zusätzlich 19 dauerhafte Gruppen geschaffen, so dass sich der Fehlbedarf von ursprünglich 42 Gruppen auf 23 Gruppen reduziert. Aktuell liegen verschiedene Grundstücksangebote vor, die derzeit vom Fachbereich 3-1-10/Planung, Steuerung, Investitionen in Zusammenarbeit mit dem Bereich 0-7/ Strategisches Immobilienmanagement auf ihre Geeignetheit geprüft werden. Darüber hinaus laufen Verhandlungen mit kirchlichen und freien Trägern über Erweiterungsmaßnahmen bestehender Einrichtungen.
Der Bereich 3-1/Kinder, Jugend arbeitet fortlaufend mit dem Bereich 0-7/Strategisches Immobilienmanagement an weiteren Lösungen. Der Ausbau der Kindertagesbetreuung ist dauerhafter Tagesordnungspunkt der Arbeitsgruppe Kindertageseinrichtungen/ Kindertagespflege nach § 78 SGB VIII (AG KTE/ KTP). Der Bereich 3-1/Kinder, Jugend führt mit verschiedenen anerkannten Trägern der Jugendhilfe Gespräche, um dauerhafte Lösungen zu schaffen. Der Bereich 0-7/Strategisches Immobilienmanagement arbeitet eng mit der Bauverwaltung im Dezernat 5/Umwelt, Gesundheit, ökologische Stadtentwicklung und -planung zusammen, um geeignete Grundstücke in den jeweiligen Sozialräumen anbieten zu können.
Bis zur Fertigstellung aller dauerhaften Lösungen wird der Bereich Kinder, Jugend im Rahmen der jährlichen Platzplanung weiterhin Übergangslösungen mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen vereinbaren (vgl. Drucksache-Nr. B/16/3363-01). Die Fachverwaltung bereitet bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Planung für das KJ 2019/20 vor.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
40,4 kB
|
