Beschlussvorlage - B/16/3904-01
Grunddaten
- Betreff:
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Ausbau der Ripsdörnestraße von Siepenstraße bis Rothebuschstraße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Verkehrsplanung und Tiefbau
- Bearbeitung:
- Angelika Böttcher
- Verantwortung:
- Mauksch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Beschlussfassung
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11.09.2018
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Sachverhalt
Begründung
Im Kanalbauprogramm 2018 ist die Kanalerneuerung mit anschließendem Vollausbau der Ripsdörnestraße, von Siepenstraße bis Rothebuschstraße, vorgesehen. Fahrbahn und Gehwege weisen aufgrund der vorhandenen stark wurzelnden Bäume erhebliche Schäden auf. Zudem ist die Oberflächenentwässerung gestört und der Unterhaltungsaufwand für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit unverhältnismäßig hoch.
Der Straßenabschnitt hat eine Länge von ca. 260 m bei einem variierenden Straßenquerschnitt von ca.11,90 m bis 12,20 m. Die Fahrbahn hat eine Breite von ca. 6 m. Beidseitig werden Fahrzeuge halbseitig auf der Straße und auf dem Gehweg abgestellt. Die Gehwege haben im Durchschnitt eine Breite von ca. 2,80 m auf der Nordseite und ca. 3,40 m bzw. 3,10 m auf der Südseite. Bei Ausnutzung der bestehenden Querschnittsbreiten erscheint eine Beibehaltung der etablierten Verkehrssituation sinnvoll, da diese den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmer weitestgehend gerecht wird.
Der betroffene Abschnitt der Ripsdörnestraße liegt in einer Tempo-30-Zone und ist geprägt von Mehrfamilienhäusern und dem Schulverkehr der Fröbelschule.
Die Planung sieht für die Ripsdörnestraße als Anliegerstraße die Beibehaltung des Separationsprinzips mit der bestehenden Querschnittsaufteilung vor (s. o.).
Einzige Änderung im Querschnitt ist die Verbreiterung des Gehwegs bei Einengung des Fahrstreifens im Bereich des Hauses Ripsdörnestr. 5, wo der Gehweg aktuell nur eine Breite von 1,20 m hat. Der Gehweg wird hier auf ca. 2,50 m verbreitert und die Fahrbahn auf 4,50 m eingeengt.
Die Abgrenzung des Gehwegs vom Fahrbahnbereich erfolgt mittels eines Rundbords mit einer Auftrittshöhe von 5 cm. Das Parken erfolgt weiterhin halbseitig auf dem Gehweg und der Fahrbahn.
Im Zuge des Kanal- und Straßenausbaus ist die Fällung von insgesamt 9 Platanen vorgesehen.
Als Ersatz für die Bäume, die im Zuge des Straßenausbaus gefällt werden müssen, sind Ersatzpflanzungen vorgesehen. So sind in Abstimmung mit dem Umweltbereich 10 neue Beete, davon 2 Baumpflanzungen auf der Südseite und 3 Strauchbeete auf der Nordseite geplant.
Die Baumkommission hat empfohlen, die Entscheidung über die Genehmigung der Fällung in die Beschlussvorlage zum Ausbau der Ripsdörnestraße mit aufzunehmen. Dem sollte ein belastbarer Bauzeitenplan beigefügt werden sowie die mögliche Kompensation der neun Platanen innerhalb der Straße und im nahen Umfeld.
Die Baukosten betragen ca. 900.000 € / brutto und werden aus dem Budget des Straßenbauprogramms – Finanzstelle 560011030100000 Kanalbauprogramm – finanziert. Die Abrechnung erfolgt nach KAG (Kommunalabgabengesetz für das Land NRW).
Mit den Kanalbauarbeiten wurde im Bereich der Siepenstraße bereits in der 33. KW 2018 begonnen. Die Fällung der Bäume soll Anfang Oktober 2018 durchgeführt werden. Der Straßenausbau erfolgt direkt nach Abschluss der Kanalbauarbeiten und soll bis Ende März abgeschlossen werden.
Anlagen
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(wie Dokument)
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994 kB
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