Beschlussvorlage - B/16/3942-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Die Havensteinschule, Küppers Hof 15, 46117 Oberhausen wird zum Ende des Schuljahres 2018/2019, somit zum 31. Juli 2019 als eigenständige Grundschule der StadtOberhausen aufgelöst.

 

  1. Der Schulstandort, Küppers Hof 15, wird ab dem Schuljahr 2019/2020 als Teilstandort (in vertikaler Gliederung Klasse 1 – 4 der Schule am Froschenteich, Hausmannsfeld 14, 46047 Oberhausen, geführt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung Düsseldorf die Genehmigung dieser schulorganisatorischen Maßnahme zu beantragen.

 

 

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Konsequenzen

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung:

 

1) Ausgangslage

 

Die Grundschule Havensteinschule ist eine einzügig geführte Grundschule im Stadtteil Dellwig.

Das Gutachten von Dr. Rösner, das Grundlage für den Bildungsplan 2016 -2020 für die Stadt Oberhausen (Drucksache Nr. M/16/1196-01) war, hat im Kapitel 6.1 Grundschulen, ab Seite 85, die Schulentwicklung der Oberhausener Grundschulen bis zum Jahr 2020/2021 dargestellt.

In dieser Darstellung hat die Havensteinschule durch ihre solitäre Lage einen eigenen Prognosebereich erhalten (vgl. S. 88).

 

Bereits in seinem Gutachten weist Herr Dr. Rösner darauf hin, dass die Regelgröße einer zweizügigen Grundschule an der Havensteinschule nicht erreicht wird. Als eine Option hatte Dr. Rösner die Schließung der Havensteinschule aufgezeigt, verbunden mit dem Hinweis, dass dann für die Schülerinnen und Schüler (SuS) ein Schulbustransport einzurichten wäre.

 

Auf Grundlage der Empfehlung des Gutachters und der Einschätzung der Fachverwaltung, wurde im Bildungsplan den politischen Gremien vorgeschlagen, die Havensteinschule sukzessiv aufzulösen. Dieser Empfehlung ist der Rat der Stadt nicht gefolgt.

 

Er hat der Verwaltung stattdessen folgenden Prüfauftrag erteilt:

 

„Der Rat der Stadt Oberhausen stimmt der Empfehlung des Schulträgers, der auslaufenden Auflösung der Havensteinschule zum Schuljahr 2016/2017, nicht zu.

 

1)      Dem Vorschlag der Schule folgend, soll ein tragfähiges pädagogisches Konzept zur Etablierung als Schwerpunktschule vorgelegt werden. Ziel dieser Profilierung als Schwerpunktschule ist es, den Schulstandort zu stabilisieren.

2)      Die investiven Kosten zur inklusiven Beschulung sollen ermittelt werden. Der Rat erklärt sich bereit, die dafür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.

3)      Bei allen weiteren Planungen der Verwaltung werden die Akteure des Stadtteiles mit einbezogen.“ (Niederschrift Rat 04.07.2016)

 

 

2. Ergebnis der Prüfung

 

Die Verwaltung hat unter Einbindung der Unteren Schulaufsicht und der Schulleitung der Havensteinschule die Etablierung einer Schwerpunktschule geprüft.

 

Die Anzahl der Kinder, die an Oberhausener Förderschulen im Primarbereich in den letzten Jahren unterrichtet wurden, ist stetig rückläufig.

Eltern von Grundschulkindern bevorzugen eine Beschulung in ihrer häuslichen Nähe an Regelschulen, die Gemeinsamen Unterricht (GU) anbieten. Die Zahlen sind seit 2011/2012 von 87 SuS auf 180 SuS im Schuljahr 2016/2017 angestiegen.

 

Schuljahr

Schülerzahlen

Primarstufe/Grundschule (Gesamt)

2011/2012

87

2012/2013

106

2013/2014

129

2015/2015

179

2015/2016

173

2016/2017

180

 

Die Havensteinschule hat bereits seit 2000 Erfahrung im „Gemeinsamen Unterricht“ und ist im Jahr 2010 mit dem Gütesiegel „Individuelle Förderung“ ausgezeichnet worden. Im Schulprofil beschreibt sich die Havensteinschule wie folgt:

 

-          Wir nehmen jede/n so an, wie sie/er ist

-          Gemeinsam sind wir stark

-          Wir fördern individuell

-          Wir gestalten unser Schulleben demokratisch

-          Wir legen einen Schwerpunkt auf die sprachliche Bildung

 

Im Schuljahr 2018/2019 besuchen 7 Kinder mit Förderbedarf den Gemeinsamen Unterricht.

 

Die Einrichtung eines neuen Förderschwerpunktes „Sprache“ in Oberhausen im Zusammenhang mit der Neugründung der Förderschule an der Hagedornstraße auf der Basis einer Elternbefragung, hat der Schulausschuss in seiner Sitzung am 10. September 2015 abgelehnt. Damit erfolgt weiterhin die Unterrichtung dieser Kinder in der Nachbarstadt Essen, an der Albert-Liebmann-Schule. Dieser Förderschwerpunkt würde damit für das Konzept an der Havensteinschule nicht infrage kommen.

 

Die Havensteinschule hat kein Konzept für eine Schwerpunktschule erarbeiten können.

 

Die Bildung einer Schwerpunktschule ist auf Grundlage des Schulgesetzes nicht möglich.

Dort ist im „§ 20 SchulG – Orte der sonderpädagogischen Förderung ausgeführt:

„Auf dem Weg zu einem inklusiven Schulangebot können Schulträger mit Zustimmung der oberen Schulaufsichtsbehörde allgemeine Schulen als Schwerpunktschulen bestimmen. Eine solche Schule umfasst über die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung hinaus weitere Förderschwerpunkte. Die Schwerpunktschule unterstützt andere Schulen im Rahmen der Zusammenarbeit ...“

 

Der Schulträger hat aufgrund der vorgenannten gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Situation der Havensteinschule unter Einbindung der Unteren Schulaufsicht das Thema „Schwerpunktschule“ nicht weiter forciert und demzufolge erforderliche Umbaukosten nicht geprüft.

 

 

3. Schülerzahlentwicklung an der Havensteinschule

 

Jahrgang

1

2

3

4

SuS
insgesamt

gebildete Klassen

Klassen-frequenz

*) = Prognose

SuS

Kl.

SuS

Kl.

SuS

Kl.

SuS

Kl.

 

 

 

Schuljahr 2015/2016

24

1

28

1

33

2

35

2

120

6

20,00

Schuljahr 2016/2017

24

1

25

1

26

1

31

2

106

5

21,20

Schuljahr 2017/2018

24

1

28

1

19

1

24

1

95

4

23,75

Schuljahr 2018/2019

26

1

24

1

25

1

18

1

93

4

23,19

Schuljahr 2019/2020 *)

24

1

26

1

21

1

24

1

95

4

23,83

Schuljahr 2020/2021 *)

27

1

24

1

24

1

20

1

95

4

23,73

Schuljahr 2021/2022 *)

29

1

27

1

22

1

22

1

100

4

25,12

Schuljahr 2022/2023 *)

26

1

29

1

24

1

21

1

101

4

25,13

Schuljahr 2023/2024 *)

27

1

26

1

26

1

23

1

103

4

25,72

Quelle: Bereich 3-3-10 / Schulentwicklungsplanung.

 

Von den vorgenannten SuS kommen rund 10 SuS aus Essen.

 

Vor dem Hintergrund des Mindestgrößenerlasses gemäß § 82 Abs. 2 SchulG NRW müssen Grundschulen bei der Fortführung mindestens 92 Schüler/innen haben.

 

3.1 Klassenbildung

 

Die Klassenbildung an Grundschulen wurde 2013 grundlegend verändert und richtet sich nun nach § 6a VO zu § 93 Abs.2 SchulG NRW.

Die Anzahl der zu bildenden Klassen an einer Grundschule beträgt bei einer Schülerzahl von:

 

  1. bis 29 eine Klasse
  2. 30 bis 56 zwei Klassen
  3. 57 bis 81 drei Klassen
  4. 82 bis 104 vier Klassen
  5. 105 bis 125 fünf Klassen
  6. 126 bis 150 sechs Klassen

 

Bei jeweils bis zu weiteren 25 Schülerinnen und Schülern ist eine weitere Eingangsklasse zu bilden. Es gilt die Bandbreite 15 bis 29.

 

Auf Grundlage dieser gesetzlichen Voraussetzungen hat die Untere Schulaufsicht am 28.02.2018 den Schulträger Stadt Oberhausen gebeten auf Grundlage der Schülerzahlentwicklung die Havensteinschule auf schulorganisatorische Maßnahmen zu prüfen.

 

Zudem haben das Lehrerkollegium und die Schulleitung in verschiedenen Gesprächen deutlich gemacht, dass die Einzügigkeit der Schule trotz aller Bemühungen sehr schwer zu organisieren sei.

Durch die Einzügigkeit kommt es zu Mehrbelastung für das Kollegium durch Aufsichten, Konzeptarbeit, Vertretungspläne, Aufgabenverteilung und Qualitätssicherung. Der Schulalltag wird durch wenige Lehrer/innen organisiert und führt immer wieder zu personellen Engpässen vor Ort.

 

Aufgrund ansteigender Geburtenzahlen und einer erhöhten Zuwanderung von Geflüchteten nach der Erstellung des Bildungsplanes wurden die Schülerzahlprognosen zum 31.12.2017 aktualisiert. Trotz leicht steigender Kinderzahlen ist der Standort Havensteinschule im Stadtteil Dellwig gefährdet. Die Schulentwicklungs- und Prognosezahlen bis zum Schuljahr 2023 / 2024 zeigen, dass sich die Schülerzahl der Havensteinschule mit ca. 93 – 103 Schüler/innen stets knapp über der Mindestanzahl von Schüler/innen bewegt und damit auch langfristig die Havensteinschule keine Zweizügigkeit erreichen kann.

Nach Rücksprache mit dem Fachbereich 5-1-10/Stadtentwicklung, regionale Planung und vorbereitende Bauleitplanung sind in absehbarer Zeit in Dellwig keine familienfreundlichen Baumaßnahmen vorgesehen. Damit ist ein weiterer Anstieg von SuS nicht zu erwarten.

 

 

4) Lösungsmöglichkeiten für schulorganisatorische Maßnahmen

 

Dem Schulträger stehen drei Optionen zur Verfügung:

 

4.1 Fortführung der Havensteinschule als einzügige Schule

 

Vorteile:

-          Schulstandort in Dellwig bleibt erhalten

 

Nachteile:

-          Durch die Einzügigkeit kommt es zu Mehrbelastung für das Kollegium (z. B. Konzeptarbeit, Vertretungsplänen, Aufgaben der Qualitätssicherung)

-          Der Schulalltag wird durch wenige Lehrerinnen und Lehrer organisiert und führt immer wieder zu personellen Engpässen, die nicht durch ein größeres Kollegium aufgefangen werden können.

 

4.2 Sukzessives Auslaufen der Havensteinschule

 (Hinweis: Diese Option wurde durch den Rat der Stadt in 2016 verworfen)

 

Vorteile:

-          Die Ungewissheit, dass die Schülerzahl unter die 92 Grenze rutscht, löst sich auf

-          Klarheit für den Stadtteil, Eltern und Lehrer/innen

-          Andere Standorte werden aufgewertet

 

Nachteile:

-          Bustransfer für die Schüler erforderlich

-          Stadtteil hat keine eigene Grundschule mehr

 

4.3 Erhalt einer kleinen Grundschule als Teilstandort gemäß § 83 Abs. 6, 7 SchulG NRW

 

Vorteile:

-          Dellwig behält einen Grundschulstandort

-          Bewohner im Stadtteil sind zufrieden

-          Vertretungssituation kann durch den Hauptstandort unterstützt werden

-          Aufgabenteilung und Konzeptarbeit verteilen sich auf mehrere Personen

-          Im Idealfall: Konrektor/in vor Ort

 

 Nachteile:

-          Ggf. pendeln Lehrer/innen zwischen zwei Standorten

-          Ggf. Bustransfer erforderlich

 

 

5) Ergebnis der Beratung und Beteiligung

 

Um die schulorganisatorischen Möglichkeiten mit der Schulgemeinde und Vertreterinnen und Vertretern aus dem Stadtteil, sowie der Schulaufsicht zu diskutieren, hat der Schulträger Stadt Oberhausen zu einem Perspektivgespräch „Grundschulversorgung im Stadtteil Dellwig“ am 16.05.2018 eingeladen.

Hier wurde in einer intensiven Diskussion über die Auflösung der Havensteinschule und über die Möglichkeit der Weiterführung der Havensteinschule als Teilstandort einer anderen Grundschule gesprochen, um die Grundschulversorgung im Stadtteil Dellwig zu sichern. Im Rahmen der Diskussion haben sich alle Beteiligten für den Erhalt der Havensteinschule als Teilstandort der Schule am Froschenteich ausgesprochen, um die Grundschulversorgung im Stadtteil Dellwig zu sichern.

 

Zusätzlich hat auf Einladung der Schulleitung ein Stadtteilgespräch für alle interessierten Eltern aus Kindertageseinrichtungen und Schule am 04.07.2018 stattgefunden. Mehr als 60 Bürgerinnen und Bürger haben unter Beteiligung des Schulträgers die schulische Versorgung in Oberhausen Dellwig diskutiert und sind letztlich zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Dependance-Lösung zu einer langfristigen Sicherung des Schulstandortes in Dellwig beiträgt.

 

Im Rahmen des Bildungsplans haben sich die Grundschulleitungen gegen eine einzügige Grundschule sowie gegen die Einrichtung von Dependancen ausgesprochen (vgl. Bildungsplan 2016-2020, S.175). Die besondere „Insellage“ des Stadtteils Dellwig erfordert aus Sicht der Schulverwaltung in diesem Fall jedoch die Abweichung von dieser Forderung.

Daher wurde bereits im Vorfeld zum Perspektivgespräch gemeinsam mit dem Schulträger, der Schulaufsicht und den Schulleitungen der Havensteinschule, der Overbergschule (zweizügig) sowie der Schule am Froschenteich (dreizügig ab Schuljahr 2019/2020) über Möglichkeiten einer Dependance-Lösung diskutiert. Ergebnis der Diskussion war, dass die Schulleitung der Schule am Froschenteich für eine Dependance-Lösung zur Verfügung steht.

Trotz der vergleichbaren Entfernung von ca. 2,1 km (Schule am Froschenteich) und 2,4 km (Overbergschule) der beiden Grundschulen zum Standort der Havensteinschule, bietet sich die Schule am Froschenteich an, da sie im selben Sozialraum liegt und im Rahmen der Schulentwicklungsplanung eine Versorgung der Schüler/-innen innerhalb eines Sozialraums angestrebt wird. Zudem wird die Overbergschule durch „natürliche soziale“ Grenzen, wie den Rhein-Herne-Kanal, die Emscher und die Autobahn 42 vom Stadtteil Dellwig getrennt.

 

Am 28.05.2018 hat sich die Schulkonferenz der Havensteinschule bereits auf der Grundlage des Gespräches am 16.05.2018 positioniert und beschlossen, dass die Havensteinschule als Teilstandort der Schule am Froschenteich fortgeführt werden soll (s. Anlage).

 

 

6) Empfehlung der Schulverwaltung

 

Die Schulverwaltung hat die Schülerzahlentwicklung in den Sozialräumen 71 und 72 überprüft.

Die Prognosezahlen der Schülerentwicklung zeigen für den Sozialraum 72 Oberhausen Ost auf, dass die bestehenden Schulstandorte Falkensteinschule, Rolandschule, Schule am Froschenteich und Astrid-Lindgren-Schule die Aufnahmekapazitäten für die Schüler/innen der Klasse 1 im Sozialraum haben (siehe Vorlage Zügigkeit). Durch die steigenden Schülerzahlen im Sozialraum 71 Mitte/Styrum könnten SuS an die umliegenden Sozialräume abgegeben werden. Aus Sicht des Schulträgers bietet eine Dependance-Lösung daher die Möglichkeit, auf diese Entwicklungen im Bedarfsfall reagieren zu können.

 

Der Schulträger schlägt vor, die Havensteinschule aufzulösen und gemäß § 83 Abs. 6, 7 SchulG NRW als Teilstandort der Schule am Froschenteich zu führen.

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Anlagen

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