Beschlussvorlage - B/16/3877-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Weiterentwicklung der Sozialarbeit unter Erstellung eines Handlungskonzeptes Team Sozialarbeit (begleitendes Konzept zum "Handlungskonzept Flüchtlinge in Oberhausen"), Verlagerung von Stellen aus dem Bereich 3-2/Soziales in den Bereich 2-6/Kommunales Integrationszentrum und Einsparung von Stellen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Beate Hemm
- Verantwortung:
- Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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05.09.2018
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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13.09.2018
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Erledigt
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Integrationsrat
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Vorberatung
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25.09.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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19.11.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
- beschließt die Umsetzung des neuen Handlungskonzeptes Team Sozialarbeit (begleitendes Konzept zum Handlungskonzept Flüchtlinge) gem. Anlage;
- nimmt die von Herrn Oberbürgermeister Schranz beschlossene Verlagerung des Teams Sozialarbeit und einer 0,5 Schreibdienststelle vom Bereich 3-2/Soziales in den Bereich 2-6/Kommunales Integrationszentrum zur Kenntnis;
- beschließt die Einsparung von 3,5 Stellen aus dem Team Sozialarbeit;
- nimmt die von Herrn Oberbürgermeister Schranz beschlossene Verlagerung und Umbenennung der bisher dem Dez. 3 direkt zugeordneten Stelle „Flüchtlingsbeauftragte“, neu: „Integrationsbeauftragte“, in den Bereich 2-6/Kommunales Integrationszentrum und deren Anbindung als kooperative Bereichsleitung des Bereiches 2-6/Kommunales Integrationszentrum zur Kenntnis.
Konsequenzen
Bezug
- Beschluss des Rates der Stadt Oberhausen über die Umsetzung des erstellten „Handlungskonzept Flüchtlinge in Oberhausen“ vom 14.09.2015 (Drucksachen Nr. B/16/1015-01)
- Antrag und Ergänzungsantrag der Fraktionen SPD, DIE GRÜNEN, FDP und CDU aus der Sitzung des Rates vom 18.12.2017 (Drucksachen Nr. A/16/3168-01)
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [X] Einsparung von 3,5 Stellen
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
1. Ausgangslage:
Das Handlungskonzept Flüchtlinge der Stadt Oberhausen umfasst bisher alle Handlungsfelder bezogen auf die soziale Betreuung und Integration der Flüchtlinge, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Nach Änderung des Status und den dadurch bedingten Übergang in den Rechtskreis nach dem SGB II fällt die soziale Betreuung durch das Team Sozialarbeit, Fachbereich 3-2-50/ Existenzsichernde Leistungen/ AsylbLG, aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage weg. Aus dem SGB II lässt sich keine Pflicht zur Integration im Rahmen des sozialen Umfeldes und Betreuung der Flüchtlinge ableiten. Hier ist die Integration in den Arbeitsmarkt vorrangig.
Die Integrationsbemühungen in Form von sozialer Betreuung und Begleitung dürfen jedoch nicht mit einem Rechtskreiswechsel in das SGB II enden. Der Integrationsprozess der geflüchteten Menschen ist vielmehr und notwendigerweise auf Jahre anzulegen, individuell zu betrachten und bedarf nachhaltiger Unterstützungsstrukturen.
Fällt die soziale Betreuung durch die Statusänderung plötzlich weg, kann sich dieser Umstand negativ auf die bereits eingeleitete Integration auswirken. Im schlimmsten Fall hat die Integration z. B. aufgrund fehlender Sprachkenntnisse noch gar nicht begonnen, die Flüchtlinge müssen nun auf sich selbst gestellt ein Leben in einem fremden Land und in einer anderen Kultur meistern.
Vor dem Hintergrund der gegebenen Ausgangslage und der gegebenen Reduzierung der Fallzahlen haben die Ratsfraktionen in der Sitzung des Rates vom 18.12.2017 durch Anträge (DS Nr. A/16/3168-01) die Weiterentwicklung der Sozialarbeit im Flüchtlingswesen gefordert.
Der Rat der Stadt hat daraufhin in seiner Sitzung vom 18.12.2017 beschlossen, „dass die Verwaltung ein neu justiertes Konzept für die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Bereich Flüchtlingswesen erstellt, das die inzwischen geänderte Situation der Unterbringung und die aktuellen Zahlen der Asylbewerberinnen und Asylbewerber stärker berücksichtigt.
Hier soll auf den Betreuungsschlüssel aus dem Handlungskonzept "Flüchtlinge in Oberhausen" und gegebenenfalls auf die zukünftige Weiterentwicklung des Teams "Sozialarbeit" eingegangen werden. Die aktuellen Aufgabenbereiche sollen überprüft und entsprechend angepasst werden.
Zugleich soll festgestellt werden, in welchem Umfang dauerhaft Personalbedarfe erforderlich sind, um Klarheit über zukünftig anstehende Personalkosten zu erhalten. Eventuelle Kompensationserfordernisse zur Sicherung der Haushalte 2018ff sind bereits im Vorfeld festzustellen und geeignete Gegenmaßnahmen zu entwickeln.
Folgende Aufgaben sollten hier in den Fokus gelangen:
-Beratung von Flüchtlingen bereits vor Einzug in privaten Wohnraum
-Betreuung der Flüchtlinge im privaten Wohnraum (aufsuchende Sozialarbeit)
-Ausführliche Dokumentationen, um Bedarfe deutlich zu machen
-Weiterführende Betreuung über den Leistungsbezug nach dem AsylbLG hinaus
-Enge Zusammenarbeit mit Initiativen / Vereinen / freien Trägern und Wohlfahrtsverbänden
-Schulische Betreuung der Kinder und Jugendlichen
-Vermittlung von Integrations- und Freizeitangeboten
Der Oberbürgermeister wird gebeten, eine Zuordnung von temporär frei gewordenen Kapazitäten in den Bereich 2-6/KI zu prüfen.“
2. Umsetzung :
Auf Grundlage des Ratsbeschluss wurde durch das Dezernat 3/Familie, Bildung, Soziales ein „Handlungskonzept Team Sozialarbeit“ (s. Anlage) erstellt.
Das Konzept beschreibt die Unterstützungsleistungen des Teams Sozialarbeit für die geflüchteten Menschen beider Rechtskreise. Die Unterstützungsangebote dienen dem Ziel der Verselbständigung und sind den jeweiligen individuellen Bedarfslagen angepasst. Ein wichtiger Schritt ist daher die Dokumentation der Unterstützungsbedarfe und des Integrationsprozesses. Die Festlegung des Betreuungsschlüssels und des Personalbedarfs soll nach Abschluss der Bedarfs-Evaluation erfolgen.
Das „Handlungskonzept Team Sozialarbeit“ erweitert das „Handlungskonzept Flüchtlinge in Oberhausen“. Die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und damit auch die Unabhängigkeit von Transferleistungen stellt die Grundlage des vorgelegten Konzeptes dar. Von einer gelungenen Integration profitieren Zugewanderte und die aufnehmende Gesellschaft gleichermaßen. Die Integration ist eine wichtige Aufgabe der Stadt, um gesellschaftlichen Frieden zu wahren und die Folgekosten fehlender Integration zu vermeiden.
Unter Punkt III, Neuausrichtung Team Sozialarbeit, Punkt 1. Anpassung an die geänderten Rahmenbedingungen und Punkt 4. Betreuung im Rahmen des SGB II lässt sich die Notwendigkeit der sozialen Betreuung durch das Team Sozialarbeit für beide Rechtskreise (AsybLG und SGB II) dem anliegenden Konzept entnehmen.
Das Konzept ergänzt und differenziert die soziale Betreuung und Begleitung der Flüchtlinge durch das Team Sozialarbeit aus dem Fachbereich 3-2-50/Existenzsichernde Leistungen, Sachgebiet AsylbLG.
Daten mit Stand:
Flüchtlinge | Gemeinschaftsunterkunft | Privater Wohnraum | gesamt |
AsylbLG Juni 2018 | 426 | 920 | 1.346 |
SGB II Mai 2018 | 131 | 3.261 | 3.392 |
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| 4.738 |
2/3 der Flüchtlinge, die in Oberhausen leben, sind dem Rechtskreis SGB II zugeordnet.
Die Mitarbeiter/innen des Teams Sozialarbeit betreuen bereits jetzt die in der „Offenen Sprechstunde“ vorstelligen Flüchtlinge beider Rechtskreise. Durch den fehlenden Auftrag über die Betreuung der Flüchtlinge aus dem SGB II-Bereich (keine Pflichtaufgabe) wurde die soziale Betreuung an dieser Stelle noch nicht ausgeweitet und evaluiert.
In dem „Handlungskonzept Flüchtlinge in Oberhausen“ wurde bisher ein Betreuungsschlüssel von 1:150 für Leistungsbezieher/innen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, festgelegt. Aufgrund einer individuellen Betreuung aller Flüchtlinge kann der aktuelle Betreuungsschlüssel nicht ohne weitere Erfahrungen für beide Rechtskreise gleichermaßen angewendet werden.
3. Handlungsbedarf:
Organisatorische Veränderungen im Bereich 3-2/ Soziales, im Bereich 2-6/ Kommunales Integrationszentrum (KI), die Verlagerung der Stelle der Flüchtlingsbeauftragten mit zusätzlicher Funktionsänderung und nach entsprechender Evaluation eine Anpassung des Fallzahlenschlüssels werden erforderlich.
Das Konzept Team Sozialarbeit (s. Anlage) ist nicht nur auf die ganzheitliche soziale Betreuung der Flüchtlinge beider Rechtskreise ausgelegt, sondern auch auf die Integration und die gesellschaftliche Teilhabe der betroffenen Personenkreise abgestimmt. Um ein durchgängiges und transparentes Zusammenspiel zwischen der Flüchtlingsbeauftragten, dem Team Sozialarbeit und dem Bereich 2-6/ KI zu schaffen, ist eine neue Struktur erforderlich. Die geplante Zuordnung von temporär frei gewordenen Kapazitäten in den Bereich 2-6/KI reicht nicht aus, um das neu entwickelte Konzept Team Sozialarbeit umzusetzen.
Eine adäquate Lösung stellt die Möglichkeit dar, das Team Sozialarbeit aus dem Bereich 3-2/ Soziales herauszulösen und unter Leitung der Flüchtlingsbeauftragten dem Bereich 2-6/ KI anzugliedern. Die Dienst- und Fachaufsicht wird der Flüchtlingsbeauftragten obliegen, die räumliche Verortung des Teams verbleibt an der Hagelkreuzstraße. Durch die weiterhin gemeinsame Unterbringung der Teams Sozialarbeit und Wirtschaftliche Hilfen an einem Ort bleibt der Informationsfluss (gemeinsame Besprechungen, kurze Absprachen, etc.) zwischen den Mitarbeiter/innen der Teams gesichert, Fälle können vor Ort, u.a. im Beisein der betroffenen Personen, geklärt werden.
Mit Umsetzung des neuen Handlungskonzeptes Team Sozialarbeit und der sich daraus zusätzlich resultierenden Aufgabe der sozialen Betreuung und Integration von Flüchtlingen aus dem Rechtskreis SGB II haben sich folgende organisatorische Veränderungen ergeben:
Die Stelle der Flüchtlingsbeauftragten, die zur Zeit bei der Beigeordneten des Dezernates 3/Familie, Bildung, Soziales als Stabstelle angebunden ist, wird dem Bereich 2-6/KI als kooperative Bereichsleitung unter der Bezeichnung „Integrationsbeauftragte“ zugeordnet, da:
- die Schwerpunkte der Arbeit der Flüchtlingsbeauftragten sich auf die Integration von Flüchtlingen in die Stadtgesellschaft verlagert haben ( von der Flüchtlingsbeauftragten zur Integrationsbeauftragten);
- die Integration von Flüchtlingen Bestandteil des gesamtstädtischen Integrationskonzeptes ist;
- eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Bereich 2-6/KI, der Flüchtlingsbeauftragten/Integrationsbeauftragten und dem Team Sozialarbeit günstig für eine erfolgreiche Integration der betroffenen Personenkreise ist;
Organigramm s. Anlage
Das Team Sozialarbeit besteht derzeit aus 14,5 Stellen. Bei einem Betreuungsschlüssel von 1:150 im Rechtskreis AsylbLG und einer Flüchtlingszahl von 1.343 (Stand 07/2018) abzüglich der durch Dritte Betreuten in Gemeinschaftsunterkünften (164) = 1.179, besteht ein rechnerischer Minderbedarf von 6,64 Stellen (neue Zahlen liegen noch nicht vor und werden nachgereicht).
Um der zusätzlichen Aufgabe in Form der sozialen Betreuung und Integration von Flüchtlingen aus dem Rechtskreis SGB II gerecht zu werden, ist eine gesamtheitliche Absenkung der Stellen von 14,5 auf 7,86 (gerundet 8,0) weder effektiv noch sinnvoll. Die Mitarbeiter/innen des Teams müssen sich insgesamt neu aufstellen. Das vorgelegte Handlungskonzept Team Sozialarbeit muss in der Praxis differenziert ausgearbeitet und umgesetzt werden.
Zur Erreichung eines flexiblen Wechsels innerhalb der Rechtskreise und um die fachliche Zusammenarbeit weiterhin zu fördern, sollte das Team Sozialarbeit trotz des vorhandenen rechnerischen Minderbedarfes von 6,64 Stellen in einer Größenordnung von noch 11,0 Stellen in den Bereich 2-6/KI verlagert werden.
Bei der Verlagerung von 11,0 Stellen würden dem Team Sozialarbeit über dem rechnerisch ermittelten Bedarf zur alleinigen Betreuung von Leistungsbeziehern/innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von 8,0 Stellen hinaus somit weitere 3,0 Stellen für die weitere Ausarbeitung und Umsetzung des Konzeptes und der dadurch ausgeweiteten Aufgaben zur Verfügung stehen.
Unter Punkt 5.2 des Handlungskonzeptes Flüchtlinge in Oberhausen wird die Notwendigkeit der Erlangung der deutschen Sprache bei Flüchtlingen thematisiert. Im Rahmen der Sprachkurse des Bereiches 0-3/ Bert-Brecht-Bildungszentrum (BBB), Fachbereich VHS, haben sich schwerwiegende Problematiken im Hinblick auf die soziale Betreuung der Kursteilnehmer/innen mit vereinzelt weitreichenden Folgen ergeben. Um diesen Problemen entgegenzuwirken, werden Einsatzzeiten in Höhe von rechnerisch zwei VzÄ aus dem Team Sozialarbeit für die Betreuung der VHS-Sprachkursteilnehmer/innen während der Kurs- und Beratungszeiten zur Verfügung gestellt. Ein entsprechendes bedarfsorientiertes Konzept wird in Zusammenarbeit der beiden Fachbereiche nach Verlagerung der Stellen in den Bereich 2-6/KI ausgearbeitet.
Der Bereich 2-6/KI verfügt über 1,0 Stelle für Vorzimmertätigkeiten. Die Verlagerung einer 0,5 Stelle Schreibdienst (23,5 Stunden/Woche) aus dem Sachgebiet 3-2-50-120/AsylbLG, die bisher für das Team Sozialarbeit tätig war, in den Bereich 2-6/ KI soll auch dazu führen, dass die Mitarbeiterin des Vorzimmers entlastet wird.
Eine Überprüfung der Stellenausstattung nach einem Jahr (Prüfungsphase) wird vorgeschlagen. Der durch den Rat im Handlungskonzept Flüchtlinge in Oberhausen festgelegte Betreuungsschlüssel im Team Sozialarbeit von 1:150 wird bis zu dieser Evaluation nicht angewandt und erst nach Ablauf der Prüfungsphase an die vorliegende Situation angepasst.
4. Personalkosten:
Vorerst entstehen keine zusätzlichen Kosten, da die Stellen lediglich verlagert werden.
3,5 Stellen aus dem Team Sozialarbeit sollen eingespart werden. 1,0 Stelle ist bereits vakant und könnte sofort eingespart werden. Die übrigen Stellen sind zz. besetzt. Zur Einsparung der Stellen werden die Stelleninhaber/innen von 2,5 Stellen durch einen außerplanmäßigen Einsatz freigezogen. Es ist zu prüfen, ob eine Möglichkeit besteht, die Mitarbeiter/innen der noch einzusparenden 2,5 Stellen mit bestehenden Vakanzen anderer Bereiche in Verbindung zu bringen. Alle Mitarbeiter/innen erhalten die Gelegenheit, sich in einem Interessensbekundungsverfahren auf andere vakante Stellen zu bewerben. Wird eine verlagerte Stelle im Team Sozialarbeit vakant, kann diese mit einer/einem außerplanmäßig eingesetzten Mitarbeiter/in nachbesetzt werden. Es entstehen keine Benachteiligungen einzelner Mitarbeiter/innen.
Das Einverständnis der betroffenen Personen wird vorausgesetzt.
Durch die Reduktion von 3,5 Stellen aus dem Team Sozialarbeit werden Personalkosten in Höhe von insgesamt
254.450 Euro jährlich
(3,5 x 72.700 Euro)
eingespart.
Das Beteiligungsverfahren wurde eingeleitet.
Anlagen
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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111,3 kB
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