Berichtsvorlage - M/16/3748-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung eines Bildungsgangs ab Klasse 7 der zu Abschlüssen der Hauptschule (§ 14 Abs. 4 SchulG NRW) gemäß 132 c SchulG NRW (Sicherung der Schullaufbahn) führt, inklusive Schülerzahlentwicklung (Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Miriam Pirsch
- Verantwortung:
- Dr. Jordan-Ecker , Thoer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
21.06.2018
|
Sachverhalt
Sachdarstellung
- Ausgangslage
Der Rat hat am 18.12.2017 die Einrichtung des Hauptschulbildungsgangs an allen drei Realschulen beschlossen. Die Fachverwaltung hat daraufhin am 21.12.2017 einen formlosen Antrag an die Bezirksregierung gestellt. Mit Mail vom 21.12.2017 und Schreiben vom 08.01.2018 hat die Bezirksregierung darauf hingewiesen, dass folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen sind:
- Ordnungsgemäßer Ratsbeschluss.
- Ein Nachweis der ordnungsgemäßen Beteiligung der jeweiligen Schulkonferenzen (vor Ratsbeschlussfassung).
- Eine für jede Schule gesondert aufgestellte Schülerzahlprognose für die nächsten 5 Jahre ab Beginn der Maßnahme.
- Erklärung der Finanzierbarkeit.
Die dort erwähnten Punkte, sollten für jede Schule einzeln und übersichtlich dargestellt werden.
Dies hat zur Folge, dass der Rat erneut über die Einrichtung des § 132 c zu beschließen hat.
Vor Erstellung der Vorlage hat es Gespräche mit den Realschulen, der Schulaufsicht und dem Bereich Schule gegeben. Den Schulen war daher bekannt, dass der Schulträger in den Schulausschuss am 18.04.2018 die Vorlage zur Einrichtung des Hauptschulbildungsgangs gemäß § 132 c SchulG einbringen würde.
Über die Möglichkeit der Einrichtung des Hauptschulbildungsgangs an den Realschulen hat der Schulträger Stadt Oberhausen bereits im Jahr 2016 die vorberatenden Gespräche mit der Schulaufsicht und den 3 Realschulleitungen aufgenommen. Zu erarbeitende Konzepte, die Erfordernis von Technikräumen u. a. waren Inhalt der Gespräche. Die Realschulleitungen haben dem Schulträger gegenüber geäußert, dass sie für den „132 c“ zur Verfügung stehen, wenn es erforderlich sei. Im Schulausschuss am 18.04.2018 ist es zu einer Protestaktion der Realschulen gekommen. Im Nachgang zur Schulausschusssitzung hat Herr Oberbürgermeister Schranz die Schulleitungen der Realschulen, die Bezirksregierung Düsseldorf und den Bereich Schule zu einem Gespräch am 27.04.2018 eingeladen.
Im Rahmen des Gespräches machten die Schulleitungen der Realschulen deutlich, dass aus ihrer Sicht die Einrichtung eines Hauptschulgangs an Realschulen (Schulgesetz § 132c) nicht nötig sei und die Prognosezahlen, die der Schulträger nach den Halbjahreszeugnissen Schuljahr 2017/2018 erhoben hat, nicht den tatsächlichen Zahlen entsprechen würde.
Als Gesprächsergebnis wurde durch die Bezirksregierung mitgeteilt, dass zum einen die Untere und Obere Schulaufsicht die tatsächlichen Zahlen erfassen sollen und der Schulträger im Rahmen der Schulentwicklungsplanung den Prüfauftrag für die Errichtung einer weiteren Gesamtschule verfolgen soll.
Der Rat der Stadt Oberhausen hat der Verwaltung im Dezember 2017 den Auftrag erteilt, die Prüfung einer neuen Schule vorzunehmen. Die Verwaltung hat, wie bereits im letzten Schulausschuss am 18.04.2018 berichtet, die Arbeiten dazu aufgenommen.
Auf Grundlage der aktuellen Zahlen der Schulformwechsler und der Seiteneinsteiger aus den IVK-Klassen hat die Bezirksregierung am 11.05.2018 die Schulaufsichten aller Schulformen eingeladen und festgehalten, das auf der Grundlage des vorliegenden Datenmaterials die Einrichtung des Bildungsganges 132 c an den Realschulen zum 01.08.-2018 nicht erforderlich sei, jedoch die Möglichkeit besteht in Klasse 8 und 9 eine Mehrklassenbildung durchzuführen.
Auf der Basis dieser Informationen hat am 18.05.2018 ein Informationsgespräch mit den Oberhausener Gesamtschulen und der Schulaufsicht stattgefunden. Im Rahmen des Gespräches wurde mit den Gesamtschulen über eine Mehrklassenbildung in Klasse 8 und 9 gesprochen, falls die freien Kapazitäten an den Realschulen nicht ausreichen. Die Gesamtschulen machten in dem Gespräch deutlich, dass die Aufnahmekapazität an den Gesamtschulen ausgeschöpft ist und keine weiteren Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden können. Im Rahmen des Gespräches wurden dem Schulträger Stellungnahmen der Schulpflegschaften der Gesamtschulen überreicht (siehe Anlage).
Nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I und Verwaltungsvorschrift (BASS 13-21 Nr. 1.1/Nr. 1.2) heißt es, über einen Wechsel sollen sich aufnehmende und abgebende Schule verständigen. Dem Schulträger obliegt die Aufgabe laut § 79 des Schulgesetzes für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderliche Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lernmittel zur Verfügung zu stellen. Vor diesem Hintergrund prüft der Schulträger unter Berücksichtigung des Sozialindexes zurzeit die Raumsituation an allen Oberhausener Gesamtschulen und Realschulen, um gegebenenfalls die notwendigen Schulräume für eine Mehrklassenbildung in Klasse 8 und 9 zur Verfügung zu stellen.
Für die Mehrklassenbildung ist nach Auskunft der Schulaufsicht kein gesonderter Ratsbeschluss erforderlich.
- Bildungslandschaft
Der Schulträger Stadt Oberhausen ist gemäß § 80 SchulG gehalten, eine Schulentwicklungsplanung zur Sicherung eines bedarfsgerechten Schulangebotes zu betreiben. Die Schulentwicklungsplanung berücksichtigt das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Orten des gemeinsamen Lernens, Schulgrößen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten.
Sie hat ebenfalls die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten, Orten des gemeinsamen Lernens und Jahrgangsstufen und den damit zusammenhängenden Raumbedarf zu ermitteln.
Unter Berücksichtigung des Elternwahlverhaltens und der Mindestgrößenverordnung des Landes hält der Schulträger Stadt Oberhausen aktuell 31 Grundschulen, 4 Gesamtschulen, 3 Realschulen, 5 Gymnasien, 3 Berufskollegs und 2 Förderschulen vor.
Die Zahl der Schulplätze ist in allen Schulformen gemessen am Schüleraufkommen im Stadtgebiet auskömmlich. Alle Grundschüler, die einen Schulplatz benötigen, erhalten einen Schulplatz, wenn auch nicht unbedingt an der Wunschschule.
Nach der Grundschule kann allen Schülern ein Platz in der Schulform angeboten werden, die von den Eltern gewählt wird. Allerdings kann in nicht allen Fällen ein Platz in der von den Eltern gewählten Wunschschule angeboten werden, ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Eine Schieflage hinsichtlich der benötigten Schulplätze ergibt sich bei den Schulformwechslern nach Klasse 6. Während die Schulplätze im 5. Jahrgang auskömmlich sind, ergeben sich Platzbedarfe nach der 6. Klasse an den Schulformen Realschule und Gesamtschule.
In der schulpolitischen Diskussion, wie die Herausforderung der Schulformwechsler nach Klasse 6 gelöst werden kann (vgl. Vorlage B/16/2766-01) wurden im Schulausschuss der Stadt Oberhausen vom 06.12.2017 in der die Bezirksregierung Düsseldorf durch Frau Hillebrand-Bittner beratend anwesend war, sowohl kurzfristig als auch mittelfristig Lösungen diskutiert (vgl. Protokoll des Schulausschusses der 22. Sitzung am 06.12.2017). In dieser Sitzung hat die Oberhausener Schulpolitik als eine kurzfristige Maßnahme den § 132 c diskutiert, um den Schülerinnen und Schülern (SuS) an den drei Realschulen, die nach Klasse 6 ggf. an eine der 4 Gesamtschulen wechseln müssten, einen Verbleib zu ermöglichen. Dies wurde mit Ratsbeschluss vom 18.12.2017 bekräftigt (vgl. Vorlage A/16/3212-01).
Auch die Bezirksregierung Düsseldorf hat in der Beratung des Schulträgers Stadt Oberhausen zuletzt in der Schulausschuss Sitzung vom 06.12.2017 die Einrichtung des Hauptschulbildungsgangs an den Realschulen empfohlen.
- Einrichtung eines Hauptschulbildungsganges gemäß § 132 c SchulG:
§ 132c SchulG
Sicherung von Schullaufbahnen
(1) Der Schulträger einer Realschule kann dort einen Bildungsgang ab Klasse 7 einrichten, der zu den Abschlüssen der Hauptschule (§ 14 Absatz 4) führt, insbesondere wenn eine öffentliche Hauptschule in der Gemeinde oder im Gebiet des Schulträgers im Sinne des § 78 Absatz 8 nicht vorhanden ist. Dies gilt als Änderung der Schule im Sinne des § 81 Absatz 2.
(2) Schülerinnen und Schüler in dem Bildungsgang gemäß Absatz 1 werden im Klassenverband mit Schülerinnen und Schülern des Bildungsgangs gemäß § 15 Absatz 1 unterrichtet; hierbei sind Formen innerer und äußerer Differenzierung möglich. § 15 Absatz 3 Satz 2 bleibt unberührt.“
(3) Schülerinnen und Schüler einer Realschule mit dem Bildungsgang gemäß Absatz 1 Satz 1 können in den Fällen des § 13 Absatz 3 und des § 50 Absatz 5 Satz 2 ihre Schullaufbahn dort fortsetzen.
Die Beantragung umfasst u. a. neben dem ordnungsgemäßen Ratsbeschluss (beinhaltend u. a. die Formulierung des § 132 c, Beginn der Maßnahme und genaue Bezeichnung der Schule), die plausible Darlegung des Schulträgers anhand der Einzelfallumstände, dass die Einrichtung eines Hauptschulbildungsgangs an Realschulen erforderlich ist, um die Bildungsverläufe zu sichern, eine Stellungnahme der Schulkonferenzen (liegen bis zur Ratssitzung am 19.03.2018 vor), das Differenzierungskonzept der betreffenden Realschulen, die Erklärung des Schulträgers, dass die sächlichen, insbesondere die räumlichen Voraussetzungen erfüllt sind (§ 79 SchulG NRW) sowie der Nachweis, dass der Schulträger über die Verwaltungs- und Finanzkraft verfügt und die Schulfachliche Stellungnahme der unteren Schulaufsicht (Hauptschule).
- Schülerzahlentwicklung
Im Rahmen der Antragstellung 132 c SchulG NRW muss die Schülerzahlentwicklung an den Realschulen und Gesamtschulen in Oberhausen dargestellt werden um daraus die bedürfnisgerechte Darstellung der schulorganisatorischen Maßnahmen nachzuweisen.
4.1 Schülerzahlentwicklung insgesamt
Die Schülerzahl verzeichnet in der Sek I an den Real- und Gesamtschulen sowie an den Gymnasien seit einem „Tiefstand“ 2014/2015 wieder einen leichten Zuwachs (s. Abb. 1 und 2). Die Anzahl der zukünftigen Sek I Schüler/-innen der jetzigen Primarstufe erweisen sich als konstant bis leicht wachsend. So sind in den jetzigen Jahrgängen der Grundschulen jeweils über 1.700 SuS, die in den nächsten Jahren in den Jahrgang 5 einer weiterführenden Schule wechseln werden.
Abbildung 1: Schüler/-innenzahlen Jahrgang 5 bis 10 (bzw. 9) ab Schuljahr 2010/11
Schuljahr | Realschule | Gesamtschule | Gymnasium | Gesamt |
Schuljahr 2010/2011 | 2.387 | 4.085 | 3.118 | 9.590 |
Schuljahr 2011/2012 | 2.383 | 4.098 | 3.063 | 9.544 |
Schuljahr 2012/2013 | 2.302 | 4.092 | 3.001 | 9.395 |
Schuljahr 2013/2014 | 2.255 | 4.062 | 3.101 | 9.418 |
Schuljahr 2014/2015 | 2.192 | 4.030 | 3.050 | 9.272 |
Schuljahr 2015/2016 | 2.248 | 4.061 | 3.092 | 9.401 |
Schuljahr 2016/2017 | 2.320 | 4.103 | 3.159 | 9.582 |
Schuljahr 2017/2018* | 2.372 | 4.047 | 3.188 | 9.607 |
* Quelle: Abfrage zur Beleg an den Schulen im Sep/Okt 2017
Quelle: © Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf; Darstellung Bereich Statistik, eigene Darstellung
Vgl. Schulstatistik seit 2010/11
Abbildung 2: Schüler/-innenzahlentwicklung Jahrgang 5 bis 10 (bzw. 9) ab Schuljahr 2010/11

* Quelle: Abfrage an den Schulen im Sep/Okt 2017
Quelle: © Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
4.2 Schülerzahlentwicklung an den Realschulen
Auf Basis der Übergangsquoten von den Grundschulen zu den weiterführenden Schulen in den vergangenen Jahren ergeben sich folgende Berechnungen der Schüler/-innenzahl der Oberhausener Realschulen für die nächsten fünf Schuljahre.
Die zu erwartenden SuS an der Anne-Frank-Realschule verzeichnen lediglich eine minimalen Rückgang (s. Abb. 3).
Abbildung 3: Anne-Frank-Realschule
Jahrgang | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | Insgesamt |
Schuljahr | SuS | SuS | SuS | SuS | SuS | SuS | SuS |
2016/2017 | 142 | 141 | 141 | 142 | 113 | 146 | 825 |
2017/2018 | 127 | 138 | 139 | 135 | 142 | 110 | 791 |
2018/2019 | 131 | 128 | 144 | 142 | 136 | 133 | 814 |
2019/2020 | 140 | 132 | 134 | 147 | 143 | 127 | 824 |
2020/2021 | 135 | 141 | 138 | 137 | 148 | 134 | 833 |
2021/2022 | 131 | 136 | 147 | 141 | 138 | 139 | 832 |
2022/2023 | 125 | 132 | 142 | 151 | 142 | 129 | 821 |
Quelle: Stadt Oberhausen, Bereich Kinder, Jugend
Die Auswertung der Wechsel von SuS der letzten drei Schuljahre (s. Abb. 4 bis 6) deutet darauf hin, dass auch in Zukunft in den Jahrgängen 6 in 7 mit mehr SuS zu rechnen ist, die zur Anne-Frank-Realschule wechseln als SuS sie verlassen.
Abbildung 4: Wechselverhalten Jahrgang 6 in 7 der Schuljahr 2015/16 bis 2017/18 nach Realschule
Schuljahr | Anne-Frank-Realschule | ||
Realschule verlassen | Zur Realschule gewechselt | 7. Kl. der Realschule wiederholt | |
2015/2016 | 3 | 8 | 1 |
2016/2017 | 2 | 18 | 10 |
2017/2018 | 9 | 1 | 12 |
Durchschnitt (gerundet) | 5 | 9 | 8 |
Quelle: © Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf; Darstellung Stadt Oberhausen, Bereich Statistik
Abbildung 5: Wechselverhalten Jahrgang 7 in 8 der Schuljahr 2015/16 bis 2017/18 nach Realschule
Schuljahr | Anne-Frank-Realschule | ||
Realschule verlassen | Zur Realschule gewechselt | 8. Kl. der Realschule wiederholt | |
2015/2016 | 6 | 1 | 3 |
2016/2017 | 0 | 0 | 5 |
2017/2018 | 6 | 8 | 5 |
Durchschnitt (gerundet) | 4 | 3 | 4 |
Quelle: © Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf; Darstellung Stadt Oberhausen, Bereich Statistik
Abbildung 6: Wechselverhalten Jahrgang 8,9 in 9,10 der Schuljahr 2015/16 bis 2017/18 nach Realschule
Schuljahr | Anne-Frank-Realschule | ||
Realschule verlassen | Zur Realschule gewechselt | 9. o. 10. Kl. der Realschule wiederholt | |
2015/2016 | 4 | 3 | 11 |
2016/2017 | 1 | 0 | 4 |
2017/2018 | 0 | 5 | 15 |
Durchschnitt (gerundet) | 2 | 3 | 10 |
Quelle: © Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf; Darstellung Stadt Oberhausen, Bereich Statistik
Die zu erwartenden SuS an der Friedrich-Ebert-Realschule verzeichnen ebenfalls einen minimalen Rückgang (s. Abb. 7)
Abbildung 7: Friedrich-Ebert-Realschule
Jahrgang | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | Insgesamt |
Schuljahr | SuS | SuS | SuS | SuS | SuS | SuS | SuS |
2016/2017 | 161 | 158 | 142 | 135 | 118 | 111 | 825 |
2017/2018 | 149 | 169 | 149 | 144 | 141 | 113 | 865 |
2018/2019 | 137 | 153 | 170 | 152 | 145 | 133 | 890 |
2019/2020 | 128 | 140 | 153 | 173 | 153 | 137 | 885 |
2020/2021 | 133 | 131 | 141 | 157 | 174 | 145 | 880 |
2021/2022 | 113 | 136 | 132 | 144 | 157 | 165 | 847 |
2022/2023 | 119 | 116 | 137 | 135 | 145 | 149 | 799 |
Quelle: Stadt Oberhausen, Bereich Kinder, Jugend
Die Auswertung der Wechsel von SuS der letzten drei Schuljahre (s. Abb. 8 bis 10), zeigt für 2016/2017 und 2017/2018 eine gleichbleibende Zahl von SuS an der Friedrich-Ebert-Realschule, die die Realschule verlassen haben und einen Platz an einer Gesamtschule benötigen.
Abbildung 8: Wechselverhalten Jahrgang 6 in 7 der Schuljahr 2015/16 bis 2017/18 nach Realschule
Schuljahr | Friedrich-Ebert-Realschule | ||
Realschule verlassen | Zur Realschule gewechselt | 7. Kl. der Realschule wiederholt | |
2015/2016 | 2 | 0 | 7 |
2016/2017 | 7 | 4 | 6 |
2017/2018 | 7 | 1 | 6 |
Durchschnitt (gerundet) | 5 | 2 | 6 |
Quelle: © Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf; Darstellung Stadt Oberhausen, Bereich Statistik
Abbildung 9: Wechselverhalten Jahrgang 7 in 8 der Schuljahr 2015/16 bis 2017/18 nach Realschule
Schuljahr | Friedrich-Ebert-Realschule | ||
Realschule verlassen | Zur Realschule gewechselt | 8. Kl. der Realschule wiederholt | |
2015/2016 | 3 | 1 | 2 |
2016/2017 | 0 | 10 | 8 |
2017/2018 | 0 | 4 | 5 |
Durchschnitt (gerundet) | 1 | 5 | 5 |
Quelle: © Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf; Darstellung Stadt Oberhausen, Bereich Statistik
Abbildung 10: Wechselverhalten Jahrgang 8,9 in 9,10 der Schuljahr 2015/16 bis 2017/18 nach Realschule
Schuljahr | Friedrich-Ebert-Realschule | ||
Realschule verlassen | Zur Realschule gewechselt | 9. o. 10. Kl. der Realschule wiederholt | |
2015/2016 | 0 | 1 | 5 |
2016/2017 | 1 | 0 | 3 |
2017/2018 | 1 | 2 | 4 |
Durchschnitt (gerundet) | 1 | 1 | 4 |
Quelle: © Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf; Darstellung Stadt Oberhausen, Bereich Statistik
Die zu erwartenden SuS an der Theodor-Heuss-Realschule sprechen für eine stabile 4-Zügigkeit (s. Abb. 11).
Abbildung 11: Theodor-Heuss-Realschule
Jahrgang | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | Insgesamt |
Schuljahr | SuS | SuS | SuS | SuS | SuS | SuS | SuS |
2016/2017 | 107 | 119 | 116 | 114 | 99 | 115 | 670 |
2017/2018 | 112 | 114 | 150 | 124 | 104 | 112 | 716 |
2018/2019 | 105 | 113 | 117 | 148 | 119 | 102 | 705 |
2019/2020 | 108 | 106 | 116 | 115 | 142 | 117 | 705 |
2020/2021 | 100 | 109 | 109 | 114 | 111 | 140 | 683 |
2021/2022 | 98 | 101 | 112 | 107 | 110 | 109 | 638 |
2022/2023 | 106 | 99 | 104 | 110 | 103 | 108 | 631 |
Quelle: Stadt Oberhausen, Bereich Kinder, Jugend
Das Wechseln von SuS in den letzten drei Schuljahren ist besonders in Jahrgang 7 auffällig, da dort in den vergangenen drei Schuljahren durch zusätzlich eingerichtete Klassen besonders viele Gymnasialwechsler aufgenommen wurden (s. Abb. 12 bis 14)
Abbildung 12: Wechselverhalten Jahrgang 6 in 7 der Schuljahr 2015/16 bis 2017/18 nach Realschule
Schuljahr | Theodor-Heuss-Realschule | ||
Realschule verlassen | Zur Realschule gewechselt | 7. Kl. der Realschule wiederholt | |
2015/2016 | 2 | 12 | 6 |
2016/2017 | 2 | 2 | 5 |
2017/2018 | 2 | 36 | 1 |
Durchschnitt (gerundet) | 2 | 17 | 4 |
Quelle: © Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf; Darstellung Stadt Oberhausen, Bereich Statistik
Abbildung 13: Wechselverhalten Jahrgang 7 in 8 der Schuljahr 2015/16 bis 2017/18 nach Realschule
Schuljahr | Theodor-Heuss-Realschule | ||
Realschule verlassen | Zur Realschule gewechselt | 8. Kl. der Realschule wiederholt | |
2015/2016 | 1 | 0 | 2 |
2016/2017 | 0 | 0 | 4 |
2017/2018 | 0 | 0 | 10 |
Durchschnitt (gerundet) | 0 | 0 | 5 |
Quelle: © Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf; Darstellung Stadt Oberhausen, Bereich Statistik
Abbildung 14: Wechselverhalten Jahrgang 8,9 in 9,10 der Schuljahr 2015/16 bis 2017/18 nach Realschule
Schuljahr | Theodor-Heuss-Realschule | ||
Realschule verlassen | Zur Realschule gewechselt | 9. o. 10. Kl. der Realschule wiederholt | |
2015/2016 | 1 | 0 | 2 |
2016/2017 | 2 | 0 | 7 |
2017/2018 | 0 | 0 | 17 |
Durchschnitt (gerundet) | 1 | 0 | 9 |
Quelle: © Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf; Darstellung Stadt Oberhausen, Bereich Statistik
4.3 Entwicklung der Schulformwechsler
Die Anzahl der Schulformwechsler/-innen ist leichten Schwankungen unterworfen. Es zeigt sich deutlich, dass der Schwerpunkt beim Schulformwechsel im Jahrgang 7 liegt. Jeweils deutlich mehr als die Hälfte aller Schulformwechsler/-innen eines Schuljahres wechseln in den Jahrgang 7 (s. Abb. 15). Im Schnitt rund 58 %.
Abbildung 15: Schulformwechsler Jahrgang 5 bis 10 ab Schuljahr 2010/11
Schuljahr | Herkunftsschulform | Insgesamt | davon in Jahrgang 7 | In % der Wechsler insgesamt | ||
Gymnasium1 | Real-schule2 | Gesamt-schule3 | ||||
Schuljahr 2010/2011 | 47 | 45 | 6 | 98 | 56 | 57,1 % |
Schuljahr 2011/2012 | 50 | 29 | 1 | 80 | 47 | 58,7 % |
Schuljahr 2012/2013 | 46 | 32 | 1 | 79 | 43 | 54,4 % |
Schuljahr 2013/2014 | 36 | 25 | 1 | 62 | 35 | 56,4 % |
Schuljahr 2014/2015 | 51 | 27 | 1 | 79 | 48 | 60,7 % |
Schuljahr 2015/2016 | 46 | 24 | 1 | 71 | 39 | 54,9 % |
Schuljahr 2016/2017 | 64 | 16 | 1 | 81 | 57 | 70 % |
1 Wechsel auf Haupt-, Real- oder Gesamtschule
2 Wechsel auf Haupt- oder Gesamtschule
3 Wechsel auf Haupt- oder Realschule
Quelle: © Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf; Darstellung Bereich Statistik, eigene Darstellung
Um ein besseres Gesamtbild zu bekommen, werden die Anzahl der Schulformwechsler/-innen in Relation zur Gesamtzahl der SuS (an Real-, und Gesamtschulen sowie Gymnasien, Jahrgang 5 bis 10 bzw. 9) aus dem Vorjahr gesetzt. Das ist der Jahrgang nach dem die SuS die Schule verließen (s. Abb. 16).
Abbildung 16: Anteil der Schulformwechsler
Schuljahr | Anteil der SuS die mit Ende des Schuljahres die Schulform wechselten |
Schuljahr 2010/2011 | 0,83% |
Schuljahr 2011/2012 | 0,83% |
Schuljahr 2012/2013 | 0,66% |
Schuljahr 2013/2014 | 0,84% |
Schuljahr 2014/2015 | 0,78% |
Schuljahr 2015/2016 | 0,86% |
Quelle: © Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf; Darstellung Bereich Statistik, eigene Darstellung
Von allen SuS, die im SJ 2010/2011 eine Real- oder Gesamtschule oder ein Gymnasium besuchten, mussten 0,8 % zum Ende des Schuljahres die Schulform verlassen und besuchten 2011/2012 eine andere Schulform.
Mit Ausnahme der SJ 2012/13 lag der Anteil der Schulformwechsler/-innen bei rd. 0,8 %, zuletzt bei 0,86 %. Der Anteil der Schulformwechsler/-innen, die nach dem SJ 2016/17 die Schule wechselten, kann erst mit der Schulstatistik im Frühjahr 2018 ermittelt werden.
Bis dahin dienen die Angaben der Schulen aus dem Schulformwechselverfahren zum Ende des SJ 2016/17 als Grundlage.
- Die Anzahl der Schulformwechsler/-innen, die ein Gymnasium verlassen sollten, wurde im Juni von den Gymnasien mit 81 SuS angegeben (Stand vom 07.06.2017).
- Die Anzahl der Schulformwechsler/-innen, die zum Schuljahresende eine Realschule verlassen sollten, belief sich insgesamt auf 36 SuS.
- Die Gesamtschulen meldeten keine Schulformwechsler.
Abbildung 17 berücksichtigt die Anzahl der Schulformwechsler/-innen (Stand 07.06.2017). Der Anteil der Wechsler/-innen läge damit bei rd. 1 % und damit deutlich höher als in den letzten Jahren.
Abbildung 17: Entwicklung der Schulformwechsler Jahrgang 5 bis 10 ab Schuljahr 2010/111

1 Darstellung Gesamtschule auf Grund der geringen Fallzahl nicht möglich
Quelle: © Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf; Meldung der Schulen im Rahmen des Schulformwechsler-Verfahren Stand 07.06.2017, eigene Darstellung
Die Grafik verdeutlicht, dass die Zahl der Schulformwechsler insgesamt ansteigt.
5. Beteiligung der Schulkonferenzen
Die Schulkonferenzen an den drei Realschulen, die sich mit der Einrichtung eines Hauptschulbildungsganges gemäß § 132 c SchulG beschäftigten fanden im März statt.
Alle drei Schulkonferenzen haben sich gegen die Einrichtung eines Hauptschulbildungsgangs gemäß § 132 c SchulG entschieden.
In der Stellungsnahem der Anne-Frank-Realschule wird zum Ausdruck gebracht, dass weder die personellen, noch räumlichen und organisatorischen Ressourcen zur Verfügung stehen um dieses Vorhaben umzusetzen.
Die Friedrich-Ebert-Realschule weißt in ihrer Stellungnahme zum einen darauf hin, dass auf Grund der Struktur der Oberhausener Schullandschaft keine Veranlassung besteht einen Hauptschulbildungsgang an den Realschulen einzurichten. Zum anderen wird aufgeführt, dass die Einrichtung unverantwortlich hohe Kosten verursachen würde, die Personellen Ressourcen an der Schule nicht gegeben sind und das generelle Problem der Schulformwechsler/-innen dadurch nicht gelöst wird.
Auch in der Stellungnahme der Theodor-Heuss-Realschule werden die nicht vorhandenen personellen und räumlichen Ressourcen zum Ausdruck gebracht. Gleichzeitig wird auf den negativen Effekt auf die Bildungsarbeit und damit auf die Bildungserfolge der SuS hingewiesen.
Die Stellungnahmen sind als Anlage dieser Vorlage beigefügt.
Anne-Frank-Realschule 07.03.2018
Friedrich-Ebert-Realschule 07.03.2018
Theodor-Heuss-Realschule 07.03.2018
- Finanzieller Aufwand
Am 31. Januar 2018 fand eine Begehung der drei Oberhausener Realschulen mit dem Strategischen Immobilienmanagement (SIM), der OGM GmbH und dem Bereich 3-3/Schule statt. Es wurde ermittelt, welche Umbaumaßnahmen und damit verbundene Kosten erforderlich werden, wenn an den Realschulen jeweils ein Hauptschulzweig nach § 132 c eingerichtet werden soll.
An der Anne-Frank-Realschule sind sowohl der Technikraum, als auch die Lehrküche zu sanieren. Das bedeutet, dass im Technikraum die Decke, und Bodenbeläge, sowie die Beleuchtung erneuert werden müssen. In der Lehrküche sind sechs Kochinseln, die Beleuchtung und die Bodenbeläge zu erneuern. Des Weiteren fallen Putz-, Maler- und Schreinerarbeiten an.
Die Friedrich-Ebert-Realschule besitzt einen intakten Technikraum, sodass hier ausschließlich die Lehrküche incl. Wand-, Decken- und Fensterbereich, sowie die Beleuchtung und der Bodenbelag erneuert werden müssen.
Die Theodor-Heuss-Realschule verfügt über intakte, gut ausgestattete Technikräume, sowie über eine funktionstüchtige Lehrküche.
Hieraus ergeben sich lt. Kostenschätzung der OGM GmbH die folgenden Umbaukosten:
Anne-Frank-Realschule:
- Technikraum 137.445,00 EUR
- Lehrküche, Hauswirtschaft, Vorrat 292.145,00 EUR
Gesamtkosten: 429.590,00 EUR
Friedrich-Ebert-Realschule
- Technikraum 0,00 EUR
- Lehrküche 93.415,00 EUR
Gesamtkosten: 93.415,00 EUR
Theodor-Heuss-Realschule
- Technikraum 0,00 EUR
- Lehrküche 0,00 EUR
Gesamtkosten: 0,00 EUR
Die Finanzierung kann durch das Programm „Gute Schule 2020“ erfolgen.
Zur Umsetzung der Maßnahme werden Finanzierungsbeschlüsse herbeigeführt, die den Gremien zur gesonderten Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Finanzierungsbeschlüsse können erst nach dem Grundsatzbeschluss des Rates zum § 132 c erfolgen.
- Fazit
Auf Grundlage der vorgenannten Analyse empfiehlt die Schulverwaltung den Beschluss zur Einrichtung eines Hauptschulbildungsganges gemäß § 132 c SchulG zu fassen, da die steigenden SuS-Zahlen für die nächsten Jahre (vgl. Abbildung 1, Seite 3) und der anhaltende Trend der Schulformwechsler/-innen (vgl. 4.3) keine Entspannung im Bereich der Schulformwechsler erwarten lässt.
Laut Bezirksregierung wäre die Einrichtung eines Hauptschulbildungsgangs an einer der drei Realschulen eine geeignete Übergangslösung, die von Seite der Bezirksregierung personell unterstützt wird.
Folgt die Zahl der Schulformwechsler/-innen in den nächsten Jahren dem bisherigen Trend, liegt dieser Anteil bei 0,8 % aller SuS. Das sind in den nächsten Jahren zwischen 70 und 80 SuS pro Schuljahr. Hierzu zeigen die Zahlen der letzten Jahre einen Schwerpunkt in Jahrgang 7. Folgt diese Entwicklung ebenfalls dem Trend, wechseln 58 % dieser Schulformwechsler/-innen in den 7. Jahrgang (vgl. 4.3). Das wären pro Jahr zwischen 40 und 46 SuS.
Hinzu kommt der Wechsel von SuS aus den IVK, in die Regelklassen zum bzw. im kommenden Schuljahr sowie die bereits jetzt bekannten 110 SuS, deren Erstförderung in der Sek. I bis August 2019 endet.
Für das Schuljahr 2018/19 hat der Rat mit Beschluss vom 19.03.2018 (vgl. Vorlage B/16/3400-01) eine kurzfristige Maßnahme beschlossen und an der Theodor-Heuss-Realschule in Jahrgang 7 eine zusätzliche Klasse eingerichtet. An der Gesamtschule Osterfeld können zum Schuljahr 2018/19 bei Bedarf maximal zwei freie Klassen in Jahrgang 7 genutzt werden.
Da die Entwicklung der Schulformwechsler im letzten Jahr von rd. 0,8 % einen Sprung auf rd. 1 % gemacht hat und die Anzahl der IVK-SuS relativ konstant bleibt bei gleichzeitig konstanten SuS-zahlen, ist auch in Zukunft mit mindestens der gleichen Anzahl an Schulformwechsler/-innen zu rechnen. Also 70 bis 80 pro Schuljahr, wovon ca. 58 % in den Jahrgang 7 wechseln werden.
Der Schulträger hat im September und Oktober 2017 die Aufnahmekapazitäten in den weiterführenden Schulen abgefragt. Dabei haben die Schulen die IVK-SuS bereits den Regelklassen zugeordnet. Dem Ergebnis (s. Anhang) ist zu entnehmen, dass bei Verbleib der IVK-SuS in der Schule, in der sie bereits die IVK besuchen, dies im Rahmen der Kapazitäten der Real- und Gesamtschulen möglich ist. Es bleiben die Schulformwechsler/-innen von den Gymnasien. Laut Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf vom 01. März 2018 müssen IVK Schüler aus den Gymnasien vorrangig an die Realschulen wechseln. Die SuS sollen zunächst innerhalb des dreigliedrigen Systems beschult werden.
Dies spricht für die Einrichtung des Bildungsganges nach § 132 c SchulG. Das würde den Realschüler/-innen, die die Schulform wechseln müssten, die Möglichkeit geben, weiterhin an der Realschule im Klassenverband zu verbleiben und die Gesamtschulen vor einer Überbelegung der Klassen zu schützen. Die Einrichtung des Bildungsganges nach § 132 c SchulG würde zur Entspannung beitragen.
Aufgrund eines benötigten Vorlaufs für die erforderlichen Arbeiten –Erarbeitung eines pädagogischen Konzeptes, Herrichtung von Räumlichkeiten- ist eine erneute Beschlussfassung zeitnah nach der Sommerpause erforderlich, um eine Umsetzung zum 01.08.2019 zu ermöglichen.
Allen Beteiligten ist klar, dass die Einrichtung des Hauptschulbildungsgangs nach § 132 c nur eine Übergangslösung darstellt. Daher hat der Rat die Verwaltung beauftragt, die Errichtung einer neuen Schule zu prüfen, die eine mittelfristige Lösung der Thematik Schulformwechsler beinhaltet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
35,6 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
27,2 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
36,6 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
29,1 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
23,5 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
18,5 kB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
346,6 kB
|
|||
|
8
|
(wie Dokument)
|
167,1 kB
|
|||
|
9
|
(wie Dokument)
|
339,1 kB
|
|||
|
10
|
(wie Dokument)
|
214,1 kB
|
|||
|
11
|
(wie Dokument)
|
69,7 kB
|
|||
|
12
|
(wie Dokument)
|
159 kB
|
