Beschlussvorlage - B/16/3636-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt den Jahresabschlusses 2017 zur Kenntnis und überweist ihn an den zuständigen Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung und Erstellung des Schlussberichtes gem. § 59 Abs. 3 GO i.V.m. § 101 GO.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt die vom Stadtkämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 (siehe 5.5.2.1) zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen stimmt der Leistung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 (siehe 5.5.2.2) zu.

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Konsequenzen

Bezug

 

-

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [x]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

 -

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Gemeinde hat, gem. § 95 GO NRW i.V.m. § 37 GemHVO, zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist, aufzustellen. Gem. den Vorgaben des Neuen Kommunalen Finanzmanagements sind die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung zu beachten. Dies umfasst die Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage.

Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Gem. § 95 Abs. 3 GO wurde der Entwurf des Jahresabschlusses vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt. Nachfolgend werden die wesentlichen Eckdaten des Entwurfes dargestellt:

 

Ergebnisrechnung zum 31.12.2017

 

Der Jahresabschluss 2017 zum Ergebnishaushalt ist gekennzeichnet durch einen Jahresüberschuss, der mit 1.805 TEUR gegenüber dem vom Rat der Stadt ursprünglich beschlossenen Jahresüberschuss (= 1.636 TEUR) um 169 TEUR höher ausfällt.

 

Das Jahresergebnis ergibt sich aus dem Saldo des „ordentlichen Ergebnisses“ und des „Finanzergebnisses“. „Außerordentliche Ergebnisse“ werden nicht ausgewiesen, da keine entsprechenden Geschäftsvorfälle im Haushaltsjahr 2017 zu verzeichnen waren. Darüber hinaus sind Detailinformationen dem Entwurf des Jahresabschlusses zu entnehmen.

 

Ergebnisrechnung

Plan 2017

(in TEUR)

Ergebnis 2017

(in TEUR)

Abweichung

Ergebnis 2017

Plan 2017

Ordentliche Erträge

790.088

807.690

+ 17.602

Ordentliche Aufwendungen

753.404

777.688

+ 24.284

Ordentliches Ergebnis

36.684

30.001

- 6.683

Finanzergebnis

- 35.047

- 28.197

+ 6.850

Jahresergebnis

1.636

1.805

+ 169

(Rundungsdifferenzen)

 

Finanzrechnung zum 31.12.2017

 

Der Jahresabschluss 2017 zum Finanzhaushalt ist gekennzeichnet durch einen Finanzmittelüberschuss in Höhe von 10.566 TEUR, der gegenüber dem vom Rat der Stadt ursprünglich beschlossenen Finanzmittelfehlbedarf (= 5.802 TEUR) um 16.368 TEUR höher ausgewiesen wird.

 

Finanzrechnung

Plan 2017

(in TEUR)

Ergebnis 2017

(in TEUR)

Abweichung

Ergebnis 2017

Plan 2017

Einzahlung aus lfd. Verwaltungstätigkeit

764.591

772.264

+ 7.673

Auszahlung aus lfd. Verwaltungstätigkeit

742.055

743.192

+ 1.137

Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit

22.537

29.072

+ 6.535

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

29.510

16.121

- 13.389

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

57.848

34.628

-  23.220

Saldo aus Investitionstätigkeit

- 28.339

- 18.506

+   9.833

Finanzmittelüberschuss/

-fehlbetrag

- 5.802

10.566

+ 16.368

(Rundungsdifferenzen)

 


Bilanz zum 31.12.2017: Darstellung der Vermögens- und Schuldenlage

 

Aktiva

Mio EUR

Passiva

Mio EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Anlagevermögen

1.653

1. Eigenkapital

0

    1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände

0

    1.1 Allgemeine Rücklage

0

    1.2 Sachanlagen

1.443

    1.2 Ausgleichsrücklage

0

    1.3 Finanzanlagen

210

 

 

 

 

2. Sonderposten

414

2. Umlaufvermögen

71

    2.1 für Zuwendungen

353

    2.1 Vorräte

8

    2.2 für Beiträge

59

    2.2 Forderungen und sonstige

53

    2.3 für Gebührenausgleich

2

          Vermögensgegenstände

 

    2.4 für sonstige

0

    2.4 Liquide Mittel

10

 

 

 

 

 

 

3. Aktive Rechnungsabgrenzung

22

3. Rückstellungen

470

 

 

    3.1 Pensionsrückstellungen

424

4. Nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag

1.120

    3.2 Rückstellungen für Deponien und   Altlasten

1

 

 

    3.3 Instandhaltungsrückstellungen

4

   Fehlbetrag aus Eröffnungsbilanz

281

    3.4 Sonstige Rückstellungen

41

   Jahresfehlbetrag 2008

122

 

 

   Jahresfehlbetrag 2009

128

4. Verbindlichkeiten

1.950

   Jahresfehlbetrag 2010

156

    4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten

295

   Jahresfehlbetrag 2011

68

          für Investitionen

 

   Jahresfehlbetrag 2012

52

    4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten

1.617

   Jahresfehlbetrag 2013

73

          zur Liquiditätssicherung

 

   Verrechnungen 2013  (§ 43 (3) GemHVO)

84

    4.5 Verbindlichkeiten aus

14

   Jahresfehlbetrag 2014

62

          Lieferungen und Leistungen

 

   Verrechnungen 2014  (§ 43 (3) GemHVO)

16

    4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen

7

   Jahresfehlbetrag 2015

34

    4.7 Sonstige Verbindlichkeiten

10

   Verrechnungen 2015  (§ 43 (3) GemHVO) u. Korrektur aus

    Vj.

-1

    4.8 Erhaltene Anzahlungen

7

   Jahresfehlbetrag 2016

42

 

 

   Verrechnungen 2016  (§ 43 (3) GemHVO) u. Korrektur aus

    Vj.

4

 

 

 

   Jahresüberschuss 2017

-2

5. Passive Rechnungsabgrenzung

32

   Verrechnungen 2017  (§ 43 (3) GemHVO) u. Korrektur aus

1

 

 

    Vj.

 

 

 

 

2.866

 

2.866

(aggregierte Bilanz 2017)

 

 

Die Schulden auf der Passivseite übersteigen das Vermögen auf der Aktivseite um 1.120 Mio. €. Daraus resultiert eine negative Eigenkapitalquote von 39,08 %. Aufgrund des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages konnten keine Rücklagen nachgewiesen werden.

 

 

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen im Jahresabschluss 2017

 

Die in § 83 GO NRW enthaltenen Verfahrensregelungen und Zuständigkeiten für überplanmäßige / außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen sind auf Erfordernisse und die Ausführungen des Haushaltsplans innerhalb des Haushaltsjahres ausgelegt (siehe 5.5.2 ).

 

Anlässlich der Beratungen zum Jahresabschluss zum 31.12.2013 im Rat der Stadt Oberhausen wurde darum gebeten, „dass sämtliche Ratsbeschlüsse zu apl. oder üpl. Aufwendungen zukünftig der Vorlage zum Thema „Jahresabschluss“ beigefügt werden sollten.“

Als Anlage 2 beigefügt ist eine Übersicht der im Jahr 2017 durch den Rat der Stadt Oberhausen beschlossenen überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen. Enthalten sind auch die Kenntnisnahmen der durch den Stadtkämmerer bewilligten überplanmäßigen / außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen des Rates der Stadt Oberhausen.

 

Soweit Aufwendungen – auch erhebliche – erst im Rahmen des Jahresabschlusses (d.h. nach dem offiziellen Buchungsschluss) dem abgelaufenen Haushaltsjahr wirtschaftlich zugeordnet werden können, bedarf es nicht des in § 83 GO NRW bestimmten Verfahrens.

 

Vielmehr können im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit

 

-                     der Stadtkämmerer bei der Aufstellung des Jahresabschlusses

  (siehe 5.5.2.1),

-                     der Oberbürgermeister bei der Bestätigung (siehe 5.5.2.1) und

-                     der Rat bei der Feststellung (siehe 5.5.2.2),

 

den erforderlich gewordenen Aufwendungen zustimmen. Zu den Abschlussbuchungen (nicht abschließend) zählen:

 

-                     die Rechnungsabgrenzungen

-                     die Wertberichtigungen

-                     die Bildung und Auflösung von Rückstellungen

 

Im Rahmen des Jahresabschlusses werden die Abschlussbuchungen, die zu überplanmäßigen / außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen geführt haben, dargestellt.

 

Im Rahmen seiner Zuständigkeit bewilligt der Stadtkämmerer/der Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen die unter Ziffer 5.5.2.1 dargestellten überplanmäßigen / außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 (2) Satz 1 GO NRW. Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt die Bewilligung zur Kenntnis.

 

Im  Rahmen seiner Zuständigkeit bewilligt der Rat der Stadt Oberhausen die unter Ziffer 5.5.2.2 dargestellten überplanmäßigen / außerplanmäßigen Aufwendungen.

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Anlagen

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