Beschlussvorlage - B/16/3635-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt mit sofortiger Wirkung die Einrichtung einer Vollzeitstelle im gehobenen Dienst, A 10 LBesG tg Entgeltgruppe 9c TVöD innerhalb des Fachbereiches 4-6-40/Wahlen

 

Die Kompensation gestaltet sich wie folgt:

 

  • 0,5 Stellen im Fachbereich 2-4-30/Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (EG 5 TVöD)

 

  • 0,5 Stellen im Fachbereich 2-4-70/Standes- und Versicherungsamt (EG 9c TVöD)

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Im Fachbereich 4-6-40/Wahlen sind insgesamt drei Planstellen eingerichtet, die des Fachbereichsleiters (A 13 LBesG), eine Stelle des gehobenen Dienstes (A 11 LBesG tg EG 10 TVöD) sowie eine Stelle des mittleren Dienstes (EG 8 TVöD).

 

Während der Wahlzeiten wurden regelmäßig Mitarbeiter/innen aus der Verwaltung in den Fachbereich Wahlen abgeordnet. Im Jahr 2017 fanden zwei Wahlen statt. Daher wurden vier Zeitstellen des mittleren Dienstes und eine des gehobenen Dienstes eingerichtet. Die Stelle des gehobenen Dienstes konnte, wahrscheinlich aufgrund des Zeitvertrages, nicht besetzt werden. Daher ist die Einrichtung einer Zeitstelle des gehobenen Dienstes und die externe Besetzung für zukünftige Wahlen nicht zielführend.

 

Gleichzeitig ist festzustellen, dass der Arbeitsaufwand im Sachgebiet Wahlen in den letzten Jahren aufgrund gesetzlicher Regelungen und gestiegener Anforderungen erheblich ausgeweitet wurde.

 

 

Bürger/innenbeteiligungen:

 

Diese Beteiligungen umfassen Volksinitiativen, Bürger/innenbegehren und Bürger/innenentscheidungen sowie die Ratsbürger/innenentscheide. Seit der gesetzlichen Etablierung gab es seit 2013 jährlich mindestens eine Volksinitiative, in einigen Jahren liefen mehrere Initiativen zeitgleich. Die Durchführung ähnelt zwar den Wahlen, unterliegt aber eigenen Regelungen.

 

 

Parteien:

 

Bei allen Wahlen innerhalb der letzten Jahre hat sich die Zahl der Parteien und Vereinigungen, die sich zur Wahl stellen, erhöht. An den Bundestagswahlen 2002 haben 19 Parteien teilgenommen, für die Bundestagswahl 2017 haben insgesamt 53 Parteien und Vereinigungen dem Bundeswahlleiter ihre Teilnahme angezeigt. Zu den Aufgaben des Fachbereiches Wahlen gehört u. a. auch die Beratung der Parteien und Vereinigungen, bei neuen Parteien und Vereinigungen oder Personen ist der Aufwand höher als bei den etablierten Parteien. Dies betrifft z. B. die Prüfungen bei den Unterstützungsunterschriften.

 

 

Einsatz Wahlhelfer/innen:

 

Der Wahlhelfer/inneneinsatz ist in den letzten Jahren schwieriger geworden. Der Bedarf kann nicht mehr allein aus der Verwaltung gedeckt werden, so dass Bürger/innen angeworben werden müssen. Anders als bei den Bediensteten der Stadtverwaltung ist der Schulungsbedarf höher und umfangreicher, allerdings nicht verpflichtend. Somit steht neben der Gewinnung von Wahlhelfern/innen im Mittelpunkt, dass die Wahlhelfer/innen die Möglichkeiten zur Schulung in Anspruch nehmen, so dass sie im Wahllokal sinnvoll eingesetzt werden können und nicht erst angelernt werden müssen. Zur Gewinnung und Schulung von Wahlhelfern/innen wurde eine Wahlhelferplattform aufgebaut.

 

 

Wahllokale:

 

Die Ansprüche an die Wahllokale sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Ursprünglich wurden Wahllokale bevorzugt in Gaststätten eingerichtet, die im Laufe der Jahre nicht mehr als geeignet angesehen wurden, gleichzeitig wurden viele Gaststätten geschlossen (Kneipensterben). Zur Kompensation wurden Schulen, Filialen verschiedener Banken, Senioreneinrichtungen etc. herangezogen.

 

Diese müssen inzwischen für Menschen mit Behinderung zugänglich sein, z. B. muss ein barrierefreier Zugang gewährt werden. Zusätzlich werden für Rollstuhlfahrer/innen höhenverstellbare Tische eingefordert sowie Leitsysteme und technische Hilfen z. B. für Sehbehinderte oder Blinde. Sehr oft können diese Bedingungen nicht erfüllt werden, so dass zu prüfen ist, ob die Schaffung der Voraussetzungen im annehmbaren Rahmen ermöglicht werden kann.

 

Anders als in früheren Jahren stehen Wahllokale aus verschiedenen Gründen nicht mehr dauerhaft zur Verfügung, z. B. weil Schulen, Bankfilialen etc. geschlossen werden.

 

Es ist verpflichtend, in den Wahlbezirken die vorgeschriebene Anzahl von Wahllokalen vorzuhalten. Daher hat sich das Thema der Wahllokale zu einer dauerhaften Aufgabe entwickelt, die einen hohen Aufwand an Recherche, Besichtigungen, Verhandlungen mit den Eigentümern/innen sowie die regelgerechte Ausstattung der Wahllokale beinhaltet.

 

 

Briefwahl:

 

Die Wähler/innen nehmen vermehrt die Möglichkeit der Briefwahl in Anspruch. Bei der Landtagswahl 2000 haben 15.000 Wähler/innen per Briefwahl gewählt, bei der Landtagswahl 2017 waren es 24.000 Wähler/innen. Gleichzeitig kann der Briefwahlantrag nicht mehr ausschließlich schriftlich und per Post bestellt werden, sondern auch per Fax, per Mail, als Internetwahlschein oder mit Hilfe eines QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung. Somit sind neben der üblichen Bearbeitung auch administrative Arbeiten notwendig sowie die Anpassung an den geforderten technischen Standard.

 

 

Wahl-Software:

 

Die Wählerlisten werden mit Hilfe einer Spezialsoftware über ein Modul, das aus dem System der Einwohnermeldestelle gespeist wird, dargestellt. Dieser Prozess erstreckt sich auch über die wahlfreie Zeit und erfordert eine dauerhafte administrative Betreuung. Die Wählerlisten werden bis kurz vor der Wahl geändert, gepflegt und aktualisiert. Entsprechend ist der Aufwand wesentlich höher als noch vor Jahren, als die Wählerlisten zu einem bestimmten Stichtag gedruckt und nicht mehr geändert wurden.

 

Weiterhin wird am Wahltag eine zeitnahe und detaillierte Darstellung der Wahlergebnisse auch in den einzelnen Wahlbezirken etc. erwartet. Die entsprechende technische Komponente ist dauerhaft zu pflegen und entspricht nicht einer Aufgabe, die nur am Wahltag anfällt.

 

 

Sofortwahlstellen:

 

Im Stadtgebiet sind drei Sofortwahlstellen mit Öffnungszeiten von jeweils 43 Stunden pro Woche eingerichtet. Die hier eingesetzten Mitarbeiter/innen müssen betreut und unterstützt werden oder auch Vertretungsregelungen geschaffen werden.

 

 

Die Darstellung der o. g. Aufgaben zeigt, dass sich das Sachgebiet Wahlen in den letzten Jahren sehr verändert hat und vor allem der Arbeitsaufwand ausgeweitet wurde.

Daher ist es notwendig, dass eine zweite Stelle des gehobenen Dienstes mit folgenden Aufgaben eingerichtet wird:

 

−        Administration, Organisation und Betreuung der Wahlsoftware und der MESO-Software für das Einwohnermeldewesen,

 

−        Aufbau, Führung, Pflege und Abschluss des Wählerverzeichnisses unter Berücksichtigung der rechtlichen und technischen Vorgaben,

 

−        Erschließung, Festlegung, Pflege und Betreuung der Wahllokale unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften,

 

−        Einrichtung und Betreuung der Sofortwahlstellen,

 

−        Pflege des amtlichen Straßenverzeichnisses einschließlich der Zuordnung zu den Stimmbezirken.

 

In Abgrenzung zu den Aufgaben der neuen Stelle, verbleiben bei der bereits vorhandenen Planstelle des gehobenen Dienstes neben den üblichen Aufgaben während der Wahlen vor allem die rechtlichen Prüfungen der Wahlangelegenheiten, z. B. die Entscheidungen bei Mandatsverzichten bzw. Nachfolgeregelung für Mandatsträger/innen sowie die Verarbeitung von Änderungen in Gesetzen und Verordnungen und die Auswertung und Umsetzung in die Arbeitsabläufe. Weiterhin obliegt dem Stelleninhaber die fachliche Vertretung der Fachbereichsleitung in Abwesenheit. Die Stelle ist nach A 11 LBesG tg EG 10 TVöD ausgewiesen.

 

Die neue Stelle soll nach A 10 LBesG tg EG 9c TVöD ausgewiesen werden.

 

Zur Kompensation werden folgende Teilzeitstellen im Bereich 2-4/Bürgerservice, Öffentliche Ordnung konsolidiert:

 

−        Stelle Nr. 2-4-30-000-040, SD Schreibdienst, EG 5 TVöD,

−        Stelle Nr. 2-4-70-140-030, S Standesbeamte/r, EG 9c TVöD.

 

Die Beteiligungsverfahren wurden durchgeführt.

 

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