Beschlussvorlage - B/16/3622-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Oberhausen zum 31.12.2016 durch den Rechnungsprüfungsausschuss mit den Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2. Der Rat der Stadt stellt den geprüften Jahresabschluss der Stadt Oberhausen zum 31.12.2016 fest.

 

3. Die Ratsmitglieder erteilen dem Oberbürgermeister gemäß § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) die Entlastung.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

  • Bericht für den Rat der Stadt am 03.07.2017

(Drucksache Nr. B/16/2678-01)

Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2016 durch den Rat der Stadt Oberhausen sowie Überweisung an den zuständigen Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung und Erstellung des Prüfberichtes gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW i. V. m. § 101 GO NRW

 

  • Beschlussvorlage für den Rechnungsprüfungsausschuss am 15.05.2018

(Drucksache Nr. B/16/3491-01)

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 mit den Stellungnahmen der Verwaltung

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß § 95 GO NRW hat die Stadt Oberhausen zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW wurde der Jahresabschluss 2016 am 05.05.2017 vom Stadtkämmerer aufgestellt und am 09.05.2017 vom Oberbürgermeister bestätigt. In seiner Sitzung vom 03.07.2017 hat der Rat der Stadt den Entwurf des Jahresabschlusses 2016 an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung und Erstellung des Prüfungsberichtes gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW weitergeleitet (siehe Drucksache Nr. B/16/2678-01). Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW zur Durchführung der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung. Das Ergebnis der Prüfung ist nach § 101 GO NRW in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen.

 

Nach Behandlung des Prüfberichtes und der Stellungnahmen der Verwaltung hat der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung vom 15.05.2018 (siehe Drucksache Nr. B/16/3491-01) folgende Beschlüsse gefasst:

 

 

1. Der Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses der Stadt Oberhausen zum 31.12.2016 wurde beschlossen. Aufgrund der durchgeführten Prüfung wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Der Bestätigungsvermerk wurde nach Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss von dem Ausschussvorsitzenden und dem Leiter des Bereiches Rechnungsprüfung unterzeichnet.

 

2. Der Rechnungsprüfungsausschuss leitet den oben genannten Prüfungsbericht über den Oberbürgermeister an den Rat der Stadt mit der Empfehlung weiter, den Jahresabschluss zum 31.12.2016 festzustellen.

 

3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen.

 

Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 mit den Stellungnahmen der Verwaltung ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

 

 

 

 

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