Beschlussvorlage - B/16/3591-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilnahme am Konvent der Bürgermeister/-innen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Brigitte Netterdon
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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07.06.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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25.06.2018
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Sachverhalt
Begründung
Hintergrund
Im Januar 2008 hat die EU-Kommission den Konvent der Bürgermeister/-innen (Covenant of Mayors) ins Leben gerufen. Das Bündnis von Städten und Gemeinden mit engagierten Klimaschutzzielen richtete sich zunächst speziell an europäische Kommunen, um die ehrgeizigen EU-Klimaziele, die der Europäische Rat im März 2007 beschlossen hat, umzusetzen (Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 %, Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energiequellen auf mindestens 27 %, Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 27 %). Damit würdigt sie die Rolle der Städte für den Klimaschutz.
Inzwischen gehören mehr als 6.000 Kommunal- und Regionalverwaltungen in 57 Ländern der Initiative an, davon 64 aus Deutschland (z.B. Köln, München, Dortmund, Duisburg, Münster).
Das Klima-Bündnis, dem Oberhausen auch angehört, leitet die Geschäftsstelle des Konvents und unterstützt Städte und Gemeinden im Beitritt und bei der Umsetzung der Verpflichtungserklärung.
Kernpunkt des Konvents der Bürgermeister/-innen ist eine Erklärung, in der sich die Kommunen verpflichten, über die Klimaziele der EU hinauszugehen und in ihrem jeweiligen Gebiet die CO2-Emissionen durch Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien um mehr als 40% bis zum Jahr 2030 zu reduzieren, Aktionspläne zu entwerfen, über diese regelmäßig alle zwei Jahre zu berichten sowie Energietage zu veranstalten. Die Erklärung enthält sowohl Verpflichtungen der Kommunen selbst, als auch Zusagen der Europäischen Union an die Kommunen, diese mehr in die Klimaschutzpolitik einzubeziehen. Gemeinsam mit mehr als 6.000 Kommunen in der Europäischen Union sind die Unterzeichnerkommunen eine starke Stimme bei der Gestaltung der Klimaschutzpolitik und Ausgestaltung von Fördermaßnahmen. Diese Einflussnahme war in der Vergangenheit in dieser Form nicht möglich, da die Kommunen in der EU-Klimapolitik eher eine untergeordnete Rolle spielen.
Inhalt
Außer der Möglichkeit der Selbstkontrolle, Selbsteinschätzung und des interkommunalen Vergleichs bietet die Mitgliedschaft darüber hinaus die fachliche Hilfestellung durch die Koordinatoren des Konvents und durch die im Rahmen des Konvents gebildeten kommunalen Netzwerke. Gleiches gilt für den Zugriff auf die Unterstützungsleistungen des Konventbüros, aber auch auf die der gemeinsamen Forschungsstelle der EU. Darüber hinaus ermöglicht bzw. erleichtert die Mitgliedschaft den Zugang zu finanziellen Unterstützungen der nationalen und europäischen Fördergeber.
Kommunen können mit der Teilnahme die ihnen zugedachte Vorreiterrolle im Klimaschutz übernehmen, ihre Energiearbeit systematisieren und die Grundlagen für eine nachhaltige Energiepolitik schaffen.
Die Mitgliedschaft im „Konvent der Bürgermeister/-innen“ ist für die Kommunen nicht mit Kosten verbunden.
Die Teilnahme am European Energy Award (eea) in Verbindung mit einer CO2-Bilanzierung (Baustein des integrierten Klimaschutzkonzeptes) und dem Leitbild Klimaschutz sind damit die idealen Voraussetzungen und Grundlagen für den Beitritt zum Konvent der Bürgermeister. Das Fernziel, bis 2050 eine Reduktion um mehr als 90%, im besten Falle 100% (Klimaneutrale Kommune) zu erreichen, ist in diesem Zusammenhang nicht utopisch, sondern sollte Ansporn für das zukünftige umweltpolitische Handeln in unserer Stadt sein.
Verpflichtungen
Unterzeichner des Konvents verpflichten sich dazu, einen integrierten Ansatz für Klimaschutz und Klimaanpassung anzuwenden. Sie müssen innerhalb der ersten zwei Jahre nach Beitritt einen Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klimaschutz entwickeln, in dem die Ziele zur Reduzierung der CO2-Emissionen auf ihrem Gebiet um mindestens 40 % bis 2030 und zur Steigerung der Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel beschrieben werden.
Um diese Verpflichtungen in die Tat umzusetzen, verpflichtet sich die Kommune zu folgenden Schritten:
- Erstellung einer Basis-Emissionsbilanz und Durchführung einer Risiko- und Vulnerabilitätsbewertung des Klimawandels
- Vorlage eines Aktionsplans für nachhaltige Energie und Anpassung an den Klimawandel innerhalb von zwei Jahren nach dem Gemeinderatsbeschluss
- Einreichung eines Fortschrittsberichts mindestens alle zwei Jahre nach Vorlage des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Anpassung an den Klimawandel zu Bewertungs-, Überwachungs- und Überprüfungszwecken
Der zusätzliche Arbeitsaufwand zur Erfüllung der Pflichten für die Verwaltung wird sich aus heutiger Sicht nicht signifikant erhöhen, da durch die Teilnahme am European Energy Award (eea) sowie die Umsetzung des bereits beschlossenen integrierten Klimaschutzkonzeptes und des noch zu erstellenden Teilkonzeptes „Anpassung an den Klimawandel“, die in der Anlage dargestellten Anforderungen weitestgehend erfüllt werden. Die Anerkennung der Prozessschritte des European Energy Award (eea) erleichtert den Kommunen den Beitritt zum Konvent der Bürgermeister/-innen zudem erheblich. Die Europäische Kommission hat in einem offiziellen Anerkennungsschreiben ausdrücklich das Qualitätsmanagementsystem und die Zertifizierung des European Energy Award (eea) als wirksames Instrument für die Umsetzung des Konvents der Bürgermeister gewürdigt.
Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen, erklärt die Kommune sich bereit, die Mitgliedschaft zu beenden. Die Erklärung mit den wesentlichen Pflichten ist der Anlage zu dieser Vorlage zu entnehmen.
Das Thema Klimaanpassung wird bewusst in die Selbstverpflichtung aufgenommen. Aufgrund des Ausmaßes der bereits erfolgten und absehbaren Treibhausgasemissionen ist der Klimawandel in einem gewissen Umfang bereits heute unumkehrbar, weitreichende ökologische und ökonomische Folgen insbesondere auch auf kommunaler Ebene sind zu erwarten. Aus diesem Grund müssen schon jetzt Maßnahmen zur Anpassung an nicht vermeidbare Klimaänderungen und ihre Folgen auf den Weg gebracht werden. Dies stellt eine der größten kommunalen Herausforderungen der Zukunft dar. Klimaschutz und Anpassungsmaßnahmen können dabei Vorteile für Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft gerade auf der Ebene der Städte erzielen. Werden diese Herausforderungen gemeinsam angegangen, so ergeben sich neue Chancen für eine Förderung nachhaltiger städtischer Entwicklung. Dies umfasst den Aufbau inklusiver, klimaresistenter, energieeffizienter Gemeinschaften und Infrastrukturen, die Verbesserung der Lebensqualität, Investitions- und Innovationsförderung, das Ankurbeln der lokalen Konjunktur durch die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Förderung der lokalen Wertschöpfung und die Stärkung des Engagements und der Zusammenarbeit der Akteure.
Kurzfassung
Dem Konvent der Bürgermeister gehören aktuell mehr als 6.000 Kommunal- und Regionalverwaltungen in 57 Ländern an. Kernpunkt ist eine Erklärung, in der sich die Kommunen u.a. dazu verpflichten, über die Klimaziele der EU hinauszugehen und in ihrem jeweiligen Gebiet die CO2-Emissionen durch Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien um mehr als 40% bis zum Jahr 2030 zu reduzieren. Zusätzlich zu den Verpflichtungen enthält der Konvent aber auch Zusagen der Europäischen Union an die Kommunen, so dass bspw. eine Mitsprache bei der Gestaltung der Klimaschutzpolitik und der Ausgestaltung von Fördermaßnahmen möglich ist. Eine Mitgliedschaft erweist sich für die Umsetzung der kommunalen Klimaschutzziele als große Hilfe ist für die Kommunen nicht mit Kosten verbunden. Außerdem wird sich der zusätzliche Arbeitsaufwand für die Verwaltung aus heutiger Sicht nicht signifikant erhöhen, da durch die Teilnahme am European Energy Award (eea) sowie die Umsetzung des bereits beschlossenen integrierten Klimaschutzkonzeptes die in der Anlage dargestellten Anforderungen weitestgehend erfüllt werden können.
Anlagen
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(wie Dokument)
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66 kB
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