Antragsvorlage - A/16/3670-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

a) Der Rat der Stadt beauftragt den Arbeitskreis Bürgerbeteiligung und die Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung unter Einbindung der Verwaltung mit der Evaluation von stattgefundenen Bürgerbeteiligungsverfahren in Oberhausen und der Leitlinien für Bürgerbeteiligung. Dabei sind u.a. die Vorgaben der Leitlinien und dort festgelegten Indikatoren sowie die Eingaben und Kritiken von Bürgern und die Presseberichterstattung zu berücksichtigen.

b) Anhand der Evaluation soll der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung gemeinsam mit der Stadtverwaltung Vorschläge erarbeiten, wie die Bürgerbeteiligung in Richtung einer stärkeren Mitentscheidung zu verbessern ist.

c)  Ein Bericht inklusive Evaluation und Verbesserungsvorschläge sollen in der Ratssitzung am 24. September 2018 sowie der Öffentlichkeit über Presse und Homepage der Stadt vorgestellt werden.

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Sachverhalt

Begründung

 

Bürgerbeteiligung hat im Verfahren John-Lennon-Platz Schaden genommen

Wie das Bauvorhaben inklusive Beteiligungsverfahren um den John-Lennon-Platz in der Öffentlichkeit gezeigt hat, gibt es vor allem aus Sicht der Bürger eine große Unzufriedenheit bei der Mitentscheidung von Stadtentwicklungsprojekten. In der Presse ist sogar von einem „Fiasko“ und einem „zerrissenen Tischtuch zwischen Stadt und Bürgern“ die Rede (WAZ Oberhausen, 1. Mai 2018).

 

Darin und in verschiedenen seitdem veröffentlichten Lesermeinungen werden Zweifel der Bürgerschaft an der Ernsthaftigkeit von Bürgerbeteiligung in Oberhausen laut. Damit droht das wichtigste politisch-demokratische Projekt in der Stadt einen Glaubwürdigkeitsschaden davonzutragen, der nur mit ernsthaft angegangenen Maßnahmen wieder repariert werden kann.

Eine Evaluation, die gleichzeitig Vorschläge für eine Verbesserung der Mitentscheidung erarbeitet und sie am Ende mit Hilfe der Politik umsetzt, ist ein solcher Schritt um die entstandene Kluft zwischen Bürger und Stadtverwaltung zu schließen. Und um künftige Beteiligungsprozesse wieder glaubhaft gestalten zu können.

 

Anträge zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung bislang abgelehnt

Bereits im Juni 2017 haben der Bürger Udo Sommer und weitere Bürger auch mit Unterstützung des Stadtverordneten Werner Nowak einen Antrag beim Arbeitskreis Bürgerbeteiligung eingereicht. Dieser Antrag hatte eine Korrektur des Beteiligungsverfahrens für den John-Lennon-Platz in Richtung Mitentscheidung mittels der Leitlinien für Bürgerbeteiligung gefordert. Der Arbeitskreis lehnte ihn – entgegen unserer Warnung vor den Folgen – einstimmig ab. Die Presse titelte daraufhin am 8.7.2017: „John-Lennon-Platz: Freie Hand für Sabine Lauxen“. Die heutige verfahrene Situation zwischen Bürgerschaft und Planungsverwaltung bestätigt unsere Befürchtungen und die Richtigkeit unseres damaligen Antrags.

 

Warum und wie kann die Bürgerbeteiligung verbessert werden?

Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung und der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung sollen unter Einbindung der Stadtverwaltung eine Bestandsaufnahme sowie Bewertung der seitdem unternommenen Beteiligungsverfahren durchführen. Dabei sind die Leitlinien und Indikatoren für die Evaluation (siehe unten) unbedingt einzubinden.

Im Ergebnis sollen Vorschläge erarbeitet werden, wie insbesondere die vom Bürger geforderte Mitentscheidung gestärkt werden kann. Denn ohne eine Mitentscheidung ist eine Beteiligung für Bürger nicht nur unattraktiv sondern in weiten Teilen sinnfrei.

Die Evaluation und die Verbesserungsvorschläge sollen dem Rat sowie der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

 

Voraussetzungen für eine Evaluation durch Leitlinien und Indikatoren

In seiner Sitzung am 19.12.2016 hat der Rat die Leitlinien zur Bürgerbeteiligung beschlossen. In der Beschlussvorlage heißt es:

„Mit der Bürgerbeteiligung sollen die folgenden Ziele erreicht werden:

-          Entscheidungsprozesse für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar machen,

-          Verständnis für andere Meinungen fördern / Interessenausgleich bewirken,

-          Interesse von Bürgerinnen und Bürgern an Themen von gesamtstädtischer Bedeutung erhöhen,

-          Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Entscheidern auch außerhalb der institutionellen Gremien fördern,

-          Bürgerinnen und Bürger mit in die Verantwortung für die Ergebnisse nehmen und sie als Experten nutzen,

-          Kreative, innovative und auch tragfähige Lösungen finden,

-          Breitere Akzeptanz bezüglich der angestrebten Planung und Realisierung eines Vorhabens / Projektes erreichen.

 

Die Leitlinien bilden die Grundlage für eine freiwillige Bürgerbeteiligung in Oberhausen. Sie sind Regelwerk und Orientierungshilfe für die Bürgerschaft, die Verwaltung und die Politik.“

 

Ferner sind fünf feste Indikatoren als Grundlage für die Qualität von Bürgerbeteiligungsverfahren bestimmt worden, die anzeigen sollen, „ob eine angestrebte Entwicklung eingetreten ist oder ein angestrebter Zustand erreicht wurde.“

  1. Inwieweit wurden die Leitlinien eingehalten?
  2. Wie klar wurden die Aufgabenbeschreibung und die Spielregeln durch die Gremien formuliert?
  3. Wie transparent war das Verfahren?
  4. In welchem Umfang waren die Ergebnisse für das Projekt konstruktiv, relevant und verwertbar?
  5. Inwieweit war die letztliche Entscheidung nachvollziehbar für alle Beteiligten?

 

Für die Evaluation und Weiterentwicklung der Leitlinien für Bürgerbeteiligung soll die Beantwortung folgender Fragen im Mittelpunkt stehen:

       In welchem Umfang wird Bürgerbeteiligung in Oberhausen praktiziert und was hat sich daran seit der letzten Evaluation geändert?

       Welche Veränderungen bewirkt(e) die Bürgerbeteiligung aus Sicht verschiedener Akteursgruppen?

       Wie bewerten verschiedene Akteursgruppen die Bürgerbeteiligung in Oberhausen (Bürger, Politik, Verwaltung, sonstige Akteure)? Welche Nutzen durch Bürgerbeteiligung werden erkannt? Welche Probleme werden thematisiert?

       Kann mit Hilfe der Leitlinien eine Bürgerbeteiligung umgesetzt werden, die dem Anspruch und der Qualität entsprechen, wie sie in den Leitlinien formuliert sind?

       Ermöglichen die Leitlinien eine praktikable Umsetzung von Bürgerbeteiligung? Könnte die Umsetzung von Bürgerbeteiligung durch eine Änderung der Leitlinien verbessert werden? Wenn ja, was müsste geändert werden?

       In welchem Verhältnis stehen Mehrwert und eingesetzte Ressourcen zueinander (Effektivität und Effizienz)?

       Trägt die Umsetzung von Bürgerbeteiligung zur Entwicklung einer Beteiligungskultur bei? Was könnte zukünftig unternommen werden, um die Beteiligungskultur in Oberhausen weiter zu stärken?“

 

Zu diesen Vorgaben sollen weitere Aspekte in der Evaluation dargestellt werden:

Um die durchgeführten Beteiligungsverfahren in ihren Ausrichtungen transparent zu machen, sollen sie nach den Regeln einer freiwilligen Bürgerbeteiligung (Leitlinien S. 11) – Information, Anhörung, Beratung, Mitbestimmung – aufgegliedert werden.

Ferner sollen die Beteiligungsverfahren nach den in den Leitlinien verankerten neun Qualitätskriterien (S. 10, Broschüre „Leitlinien der Bürgerbeteiligung in Oberhausen“) bewertet werden. Inwiefern wurden die Kriterien in welchen durchgeführten Verfahren erfüllt?

Genau zu beleuchten ist: Wie hoch war die jeweilige Beteiligung der Bürger an den Verfahren? Gab es Rückmeldungen der Bürgerschaft zu den verschiedenen Beteiligungsverfahren und wie sahen diese aus? Wie kann man mehr Bürger für Beteiligungsverfahren gewinnen?

 

Weitere Begründung mündlich.

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