Beschlussvorlage - B/16/3647-01
Grunddaten
- Betreff:
-
ESF-Förderprogramm: „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ – 2. Förderphase 01/2019 - 06/2022
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Hendrik Detmers
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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14.06.2018
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Beschlussfassung
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20.06.2018
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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21.06.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass der Bereich 3-1/Kinder, Jugend (im Falle einer positiven Bewertung der Interessenbekundung), einen Antrag auf Förderung in der zweiten Förderphase zum ESF-Förderprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ stellt. Nach Bewilligung des Förderantrags sind entsprechend dem beigefügten Finanzierungsplan bei den dort aufgeführten Einzelpositionen entsprechende Mittel bereit zu stellen.
Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
Die erste Förderphase des Programms „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ des Europäischen Sozialfonds (ESF) läuft am 31.12.2018 aus. Seit 01.01.2015 ergänzte das Programm die soziale Stadtentwicklung (Städtebauförderung). Zielgruppe des Programms für die gesamte Förderperiode sind junge Menschen im Alter von 12 bis 26 Jahren mit und ohne Migrationshintergrund, die einen besonderen Förderbedarf im Sinne des § 13 SGB VIII aufweisen. Dies betrifft die Jugendlichen, die von den Angeboten der allgemeinen und beruflichen Bildung nicht mehr erreicht werden und zum Ausgleich ihrer sozialen Benachteiligungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Koordiniert wird das Gesamtprojekt beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Förderantrag für die zweite Förderphase
Für die zweite Förderphase, die vom 01.01.2019 bis 30.06.2022 reicht, sind ein Interessenbekundungsverfahren und ein Antragsverfahren zu durchlaufen. Die nicht rechtsverbindliche Interessenbekundung wurde vom Bereich 3-1 fristgerecht bis zum 20.04.2018 beim zuständigen Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) schriftlich und elektronisch eingereicht. Aus der Vorlage einer Interessenbekundung kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Sobald die Prüfung der Interessenbekundung abgeschlossen ist, wird der Bereich 3-1 darüber schriftlich informiert. Im Falle einer positiven Prüfung durch das Bundesamt ist es möglich, einen rechtsverbindlichen Förderantrag einzureichen.
Zentrale Inhalte in der zweiten Förderphase
Konzeptioneller Kern der Interessenbekundung ist die Fortführung des Schulverweigerungsprojektes „empower“ durch die Ruhrwerkstatt. Das Projekt bietet schulabsenten Jugendlichen ab 12 Jahren sowie ihren Familien Beratung, Clearing sowie Case-Management. Unter Berücksichtigung des Diversityansatzes, Cultural- und Gendermainstreaming werden spezifische Trainingsangebote für Schüler/-innen ab Klasse 7 durchgeführt. Diese Angebote werden in der zweiten Förderphase auf die Schulformen Realschule und Gymnasium erweitert. Diese Erweiterung auf die benannten Schulformen ist erstmals in der zweiten Förderphase möglich.
Der zweite Hauptprojektbaustein sind schulintegrative bzw. ambulante Hilfen, die von der 100%igen Tochtergesellschaft der Ruhrwerkstatt, der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Arbeit (GSA), durchgeführt werden. Das ambulante Angebot wird an Schulen für Schüler/-innen ab 12 Jahren, die durch ihr passives Verhalten bzw. Fehlzeiten ihren Schulabschluss gefährden, bis zum max. 10. Schulbesuchsjahr angeboten. Die Zielgruppe des ambulanten Angebotes an Schulen sind Schüler/-innen der kooperierenden Schulen sowie deren Eltern und Lehrkräfte. Es bietet eine praktische Hilfe bei der Unterstützung im Schulalltag und unterstützt die Kommunikation zwischen Schüler/ -innen, Eltern und Schule. Eine Aufgabe besteht darin, die Eltern der Schüler/ -innen in die Lage zu versetzen, perspektivisch eigenständig die erforderliche Unterstützung ihrer Kinder leisten zu können. Das Angebot umfasst wöchentliche Hausbesuche, Beratung, Präsenzzeiten an der Schule, regelmäßigen Austausch mit den Lehrkräften sowie individuellen Förderunterricht.
Fördergebiete in der zweiten Förderphase
Das Programm sieht vor, dass Fördergebiete insbesondere die Stadtteile sind, die am Programm „Soziale Stadt“ (Gebiete „Brückenschlag“ und „Osterfeld“) teilnehmen sowie weitere Gebiete, in denen sich soziale Problemlagen konzentrieren. In der Interessenbekundung sind die Sozialräume Mitte/Styrum, Oberhausen-Ost, Alstaden/Lirich und Osterfeld als vornehmliche Fördergebiete vorgesehen.
Mikroprojekte in der zweiten Förderphase
Die Mikroprojekte, die die beiden oben genannten Hauptbestandteile des Vorhabens ergänzen, sollen niederschwelliger im Quartier wirken. Sie dienen dem Motivations- und Vertrauensaufbau, der Aktivierung, Kompetenz- und Persönlichkeitsstärkung der jungen Menschen mit dem Ziel, ihnen einen leichteren Einstieg in berufsvorbereitende Maßnahmen, Ausbildung und Arbeit zu ermöglichen. Die Mikroprojekte sind in der Regel als Gruppenmaßnahmen angelegt und fördern insbesondere soziale Kompetenzen wie Team- und Kommunikationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Selbstorganisation. In der Interessenbekundung sind drei unterschiedliche Mikroprojekte (zwei vom Zentrum für Ausbildung und Qualifikation und eins von der Kurbel) vorgesehen. Diese sollen in Osterfeld, dem Wohnpark Bebelstraße und der Innenstadt Oberhausen stattfinden. Die Mikroprojekte werden im Antrag und im laufenden Förderprojekt qualifiziert.
Finanzierung in der zweiten Förderphase
Das Programm sieht eine kommunale Kofinanzierung von 50% vor. Diese kann durch eigene Personalgestellung oder finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Die kommunale Kofinanzierung muss im rechtsverbindlichen Antrag detailliert erläutert werden. Die Kofinanzierung der Stadt Oberhausen sieht eine Teilzeitpersonalressource im Bereich Kinder, Jugend sowie die Finanzierung des zweiten Hauptprojektbausteins, der schulintegrativen bzw. ambulanten Hilfen, vor. Die Mikroprojekte werden durch bestehende Förderungen im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplanes kofinanziert. In der zweiten Förderphase entsteht ein Gesamtaufwand i. H. v. 1,4 Mio. EUR, wovon wie oben erwähnt 50% aus den bereits bestehenden Sachkostenansätzen finanziert werden können. Für den Differenzbetrag, also die Fördersumme, ist in den vorgesehenen Haushaltsjahren entsprechendes Aufwandsbudget einzuplanen, das gemäß Darstellung zu 100 % refinanziert wird. Es entstehen somit für die Stadt Oberhausen keine zusätzlichen Kosten und die Darstellung der jeweiligen Eigenanteile im Haushalt ist vollständig gewährleistet.
Planungsübersicht der Finanzierung in der zweiten Förderphase
Ertrag |
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Position/ Jahr | Auftrag | Ertrags-konto | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | Summe | ||
ESF-Mittel | 310006050300 | 414100 | 200.000 € | 200.000 € | 200.000 € | 100.000 € | 700.000 € | ||
Aufwand |
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Position/Jahr | Auftrag | Sachkonto | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | Summe | ||
empower | 310006050300 | 531800 | 150.000 € | 150.000 € | 150.000 € | 75.000 € | 525.000 € | ||
Mikroprojekte ESF-Anteil | 310006050300 | 531800 | 50.000 € | 50.000 € | 50.000 € | 25.000 € | 175.000 € | ||
Teilzeit-personal-ressource | originäre Personal-kosten | genaue Stellen-zuordnung erfolgt noch | 30.000 € | 30.000 € | 30.000 € | 15.000 € | 105.000 € | ||
schulintegrative bzw. ambulante Hilfen | 310003010903 | 531806 | 120.000 € | 120.000 € | 120.000 € | 60.000 € | 420.000 € | ||
Mikroprojekt Innenstadt | 310106050304 | 531800 | 16.666 € | 16.666 € | 16.666 € | 8.333 € | 58.331 € | ||
Mikroprojekt Wohnpark Bebelstraße | 310006050300 | 531830 | 16.666 € | 16.666 € | 16.666 € | 8.333 € | 58.331 € | ||
Mikroprojekt Osterfeld | 310006050300 | 531801 | 16.666 € | 16.666 € | 16.666 € | 8.333 € | 58.331 € | ||
Summe |
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| 399.998 € | 399.998 € | 399.998 € | 199.999 € | 1.399.993 € | ||
| =Darstellung der kommunalen Kofinanzierung (50%) |
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