Beschlussvorlage - B/16/3623-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Finanz- und Personalausschuss genehmigt folgende am 09./11.05.2018 vom Oberbürgermeister und dem Ratsmitglied Hans-Josef Tscharke gemäß § 60 (2) S. 1 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Beauftragung der OGM GmbH hinsichtlich der Schulbuchbeschaffung für die Schulen in Oberhausen im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung.“

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ X ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Auf Basis des § 96 SchulG in Verbindung mit der VO zu § 96 Abs. 5 SchulG werden den SchülerInnen an Oberhausener Schulen Lernmittel (Schulbücher) nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils durch den Schulträger unentgeltlich überlassen. Für die Beschaffung dieser Lernmittel steht den einzelnen Schulen ein entsprechendes Budget zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung im Rahmen der Zuweisung des Schulträgers zugunsten der OGM-Schulkonten zur Verfügung. Im Haushalt 2018 sind die Mittel innerhalb der Kostenart 543188/ FL Beschaffungswesen OGM berücksichtigt.

 

Das Budget und damit das Auftragsvolumen beträgt in Summe über alle Schulen 985.313,00 € und macht, auf Grund der Überschreitung des ab 01.01.2018 geltenden Schwellenwertes in Höhe von 221.000,00 €, eine europaweite Ausschreibung erforderlich.

 

Um sicherzustellen, dass die Beschaffungen durch leistungsfähige Anbieter erfolgen, ist eine weitere Unterteilung in Lose vorzunehmen. Diese werden auf Basis der Schulform betraglich – und damit auch mengenmäßig – unterschieden. Dabei werden acht Lose gebildet.

 

Nach Abschluss der europaweiten Ausschreibung werden durch die OGM GmbH Verträge mit den Anbietern geschlossen und den Schulen wird mitgeteilt, welcher den Zuschlag bekommen hat. Zwischen den Schulen und dem Anbieter erfolgt die endgültige Beschaffung der

Lernmittel.

 

Auf Grund der bestehenden Form- und Fristenregelungen ist eine sofortige Beauftragung der OGM GmbH erforderlich, damit eine Beauftragung der Anbieter vor den Sommerferien 2018 erfolgen kann. Die Lernmittel müssen zum Beginn des Schuljahres 2018/2019 den Schulen zur Verfügung stehen.

 

Die Vorlage wurde durch den Bereich 0-2/Rechnungsprüfung geprüft: ☒Ja

 

          ☐ Nein

 

        zutreffendes

         ankreuzen

 

 

        Bereich Rechnungsprüfung

        geprüft am: 04.05.2018

        Im Auftrag

      gez.

      Thönissen

 

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