Beschlussvorlage - B/16/3722-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Organisatorische und personalwirtschaftliche Maßnahmen im Kindertageseinrichtungsjahr 2018/2019 in städtischen Kindertageseinrichtungen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Beate Hemm
- Verantwortung:
- Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Finanz- und Personalausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
14.06.2018
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
20.06.2018
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
25.06.2018
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung von insgesamt 40,5 Stellen im Bereich 3-1/Kinder, Jugend, Fachbereich 3-1-30/Kindertagesbetreuung wie folgt:
a) Einrichtung von 36,5 vollzeitäquivalenten Planstellen für Profilveränderungen (30% Landeszuschuss)
b) Einrichtung von 1,0 Planstellen für die U-3-Betreuung (100% Refinanzierung)
c) Einrichtung von 1,5 Planstellen zur Aufstockung der Kindertagespflegebörse
d) Einrichtung von 1,0 Planstellen zur Aufstockung des Verwaltungsbereiches innerhalb der Tagespflegebörse
e) Einrichtung von 0,5 Planstellen zur Aufstockung der Fachberatung Kindertageseinrichtungen
Der Rat der Stadt beschließt darüber hinaus die Leistungen der überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 717.935 EUR (ant. Personalkosten für 2018) im Deckungsring Personal (D00000001)
Deckungsvorschlag:
30% Refinanzierung für 36,5 Stellen Profilveränderungen = 184.649 EUR
100% Refinanzierung für 1,0 Stelle U-3-Betreuung = 22.292 EUR
Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit= 510.994 EUR
Konsequenzen
Bezug
- Beschluss des Hauptausschusses über die Profilplanung in Oberhausener Kindertageseinrichtungen für das Kindertageseinrichtungsjahr 2018/19 vom 12.03.2018 (Drucksache Nr. B/16/3363-01)
- Beschluss des Rates der Stadt Oberhausen über die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung Angebotsstrukturen der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Oberhausen zum Kindertageseinrichtungsjahr 2018/2019 vom 19.03.2018 (Drucksachen Nr. B/16/3366-01)
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [X] Personalkosten in Höhe von 510.994 EUR für 2018 und ca. 2.057.000 EUR für 2019
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 12.03.2018 per Dringlichkeitsbeschluss die Angebotsprofile der Tageseinrichtungen für Kinder zum Kindertageseinrichtungsjahr 2018/2019 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) beschlossen. Die Profile wurden am 11. Mai 2018 durch das Land Nordrhein-Westfalen genehmigt. Der Dringlichkeitsbeschluss wurde durch den Rat der Stadt Oberhausen in seiner Sitzung vom 19.03.2018 (Drucksachen Nr. B/16/3366-01) genehmigt..
Der Bedarf an Betreuungsplätzen entwickelt sich gegenüber den Prognosen von vor einigen Jahren weiter steigend. Diese Bedarfslage macht es erforderlich, das Platzangebot in Oberhausen sowohl mit temporären als auch mit dauerhaften Lösungen zu erweitern.
- Die Platzausweitungen der vergangenen fünf Jahre in den städtischen Kindertageseinrichtungen sind im gleichen Maße - auch noch für das Kindergartenjahr 2018/2019 - erforderlich.
- Darüber hinaus bieten sechs städtische Kindertageseinrichtungen im Vorgriff der sich in Planung befindlichen neuen Kindertageseinrichtungen bereits 110 Bereitschaftsplätze an. Obwohl zum nächsten Kindertageseinrichtungsjahr 2018/2019 die Städtische Kindertageseinrichtung Villa Kunterbunt II und die städtische Kindertageseinrichtung Uhlandpark eröffnet werden, kann auf die vorgenannten Bereitschaftsplätze nicht verzichtet werden. Diese müssen zusätzlich weitergeführt werden.
- Die Jugendhilfeplanung hat aufgrund des hohen Bedarfes an Plätzen in Kindertageseinrichtungen und damit zur Sicherung des Rechtsanspruches ein weiteres Notprogramm aufgestellt. Es werden weitere 110 Plätze in städtischen Kindertageseinrichtungen durch die Aufstellung von Pavillons dauerhaft und temporär eingerichtet.
- Aufgrund der jährlichen Profilplanung stehen zum Kindertageseinrichtungsjahr 2018/2019 nachfolgend aufgeführte Veränderungen an:
KTE Alsfeld
Veränderungen:
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wurden in dieser Einrichtung Betreuungsumfänge verändert und Platzausweitungen vorgenommen. Dies hat zur Folge, dass der Personalschlüssel angepasst werden muss.
Erfordernis:
- Aufstockung von 9 Fachkraftstunden (FK)
- Aufstockung von 4 Ergänzungskraftstunden (EK)
Umsetzung zum 01.08.2018:
Aufstockung einer 0,5 Fachkraftstelle (S 8a TVöD SuE) welche zukünftig als Vollzeitstelle ausgewiesen wird.
KTE Biefang
Veränderungen:
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung werden 2 Pavillons langfristig auf dem Gelände der Kindertageseinrichtung Biefang verortet und insgesamt 2 Gruppen für Kinder über 3 Jahren ab dem Kindertageseinrichtungsjahr 2018/2019 geschaffen.
Erfordernis:
- Aufstockung von 73 Fachkraftstunden
- Aufstockung von 48 Ergänzungskraftstunden
Umsetzung zum 01.10.2018:
Einrichtung von 2,0 Fachkraftstellen (1 x 39 Std., 1 x 34 Std, jeweils S 8a TVöD SuE)
Einrichtung einer 1,0 Ergänzungskraftstelle (39 Std., S 4 TVöD SuE)
Stundenaufstockung einer Teilzeitplanstelle um 9 Std.
KTE Holten
Veränderungen:
Die Kindertageseinrichtung Holten wird um 2 weitere Gruppen erweitert. Die Fertigstellung des Anbaus ist für Ende November 2018 geplant.
Erfordernis:
- Aufstockung von 145 Fachkraftstunden
- Aufstockung von 29 Ergänzungskraftstunden
Umsetzung zum 01.12.2018:
Einrichtung von 3,5 Fachkraftstellen (3x39 Std; 1x 28 Std, S 8a TVöD SuE)
Einrichtung von 0,5 Ergänzungskraftstelle (29 Std, S 4 TVöD SuE)
KTE Königshardt
Veränderungen:
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wurden in dieser Einrichtung Betreuungsumfänge verändert und Platzausweitungen vorgenommen. Dies hat zur Folge, dass der Personalschlüssel angepasst werden muss.
Erfordernis:
- Aufstockung von 14,45 Fachkraftstunden
- Aufstockung von 13,15 Ergänzungskraftstunden
Umsetzung zum 01.08.2018:
Laut der Personalvereinbarung können die Erzieher/Innen i. A. entweder mit 13 Fachkraftstunden oder 26 Ergänzungskraftstunden angerechnet werden. Zurzeit wird die Erz. i. A. mit 13 Stunden im Fachkraftbereich angerechnet. Eine Verschiebung dieser Anrechnung in den Ergänzungskraftbereich mit 26 Stunden ist sinnvoll, da dann die fehlenden 13,15 Ergänzungskraftstunden aufgefangen werden können. Die dadurch fehlenden 13 Fachkraftstunden können mit den aufzustockenden 14,45 Fachkraftstunden durch die Einrichtung einer 0,5 Stelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 28 Stunden kompensiert werden (S 8a TVöD SuE).
KTE Lirich
Veränderungen:
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wurden in dieser Einrichtung Betreuungsumfänge verändert und Platzausweitungen vorgenommen. Zusätzlich werden 2 Pavillons im Umfeld der Kindertageseinrichtung Lirich verortet. Dadurch werden 2 Gruppen für Kinder über 3 Jahren geschaffen.
Erfordernis:
- Aufstockung von 101 Fachkraftstunden
- Aufstockung von 69 Ergänzungskraftstunden
Umsetzung zum 01.09.2018:
Einrichtung von 2,5 Fachkraftstellen (2x39 Std; 1x 23 Std, S 8a mit Zulage nach S 8b TVÖD SuE)
Einrichtung von 1,5 Ergänzungskraftstelle (1x 39Std: 1x30 Std, S 4 TVöD SuE)
KTE Rechenacker
Veränderungen:
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird ein 2-geschossiger Pavillon langfristig auf dem Gelände der Kindertageseinrichtung Rechenacker verortet. Die zurzeit vorhandene Bereitstellungsgruppe, die im Haupthaus der Kindertageseinrichtung untergebracht ist, wird dann in den Pavillon verlagert und darüber hinaus wird eine weitere Gruppe ab dem Kindertageseinrichtungsjahr 2018/2019 neu geschaffen und im Pavillon untergebracht. In diesem Haus befinden sich zwei inklusive Schwerpunktgruppen. Für die Berechnung der Mindestbesetzung in diesen Gruppen ist immer von der Ausgangsgruppe (Anlage zu §19 KiBiz) als Bemessungsgröße auszugehen. Daraus ergeben sich erstmalig mehr Fachkraftstunden und Ergänzungskraftstunden für diese Schwerpunktgruppen.
Erfordernis:
- Aufstockung von 34 Fachkraftstunden
- Aufstockung von 17 Ergänzungskraftstunden
Umsetzung zum 01.10.2018:
Einrichtung von 1,0 Fachkraftstelle (1x34 Std, S 8a TVöD SuE)
Einrichtung von 0,5 Ergänzungskraftstelle (1x20 Std, S 4 TVöD SuE)
KTE Villa Kunterbunt II
Veränderungen:
Mit der Fertigstellung des Neubaus der Kindertageseinrichtung Villa Kunterbunt II ist zum Kindertageseinrichtungsjahr 2018 /2019 zu rechnen, spätestens im Oktober 2018.
Erfordernis:
- 266 Fachkraftstunden
- 51 Ergänzungskraftstunden
Umsetzung zum 01.09.2018:
Einrichtung von 6 Fachkraftstellen in Vollzeit und 2 Stellen in Teilzeit,
davon
1,0 Fachkraftstelle als Leitung (S 15 mit Zulage nach S16 TVöD SuE)
1,0 Fachkraftstelle als stellvertr. Leitung (S14 mit Zulage nach S15 TVöD SuE)
4,0 Fachkraftstellen (S 8a mit Zulage nach S 8b TVöD SuE)
1,0 Fachkraftstellen (2 x 0,5 Stellen, S 8a mit Zulage nach S 8b TVöD SuE)
Einrichtung von 2 x 0,5 Ergänzungskraftstellen (S 4 TVöD SuE)
KTE Uhlandpark
Veränderungen:
Mit der Fertigstellung des Neubaus der Kindertageseinrichtung Uhlandpark ist zum Kindertageseinrichtungsjahr 2018 /2019 zu rechnen, spätestens im Oktober 2018.
Erfordernis:
- 499 Fachkraftstunden
- 72 Ergänzungskraftstunden
Umsetzung zum 01.09.2018:
Einrichtung von 11 Fachkraftstellen in Vollzeit und 4 Stellen in Teilzeit,
davon
1,0 Fachkraftstellen in Vollzeit als Leitung (S 15 TVöD SuE)
1,0 Fachkraftstellen in Vollzeit als stellvertr. Leitung (S14 TVöD SuE)
9,0 Fachkraftstellen in Vollzeit ( S 8a TVöD SuE)
2,0 Fachkraftstellen in (4 x 0,5 Stellen, S 8a TVöD SuE)
Einrichtung von 2,0 Ergänzungskraftstellen (S 4 TVöD SuE)
U3- Pauschale
Bereits seit dem Inkrafttreten des 1. KiBiz-Änderungsgesetzes vom 01.08.2011 wird vom Land eine zusätzliche U3-Pauschale für die Kinder gewährt, die bis zum Stichtag 01.03.2019 noch keine 3 Jahre alt sind und zum 01.08.2018 einen Kindergartenplatz annehmen werden. Diese zusätzliche Landespauschale ist eine Jahrespauschale und ist nur für den Einsatz von zusätzlichem qualifiziertem Personal zu verwenden.
Wie bereits in den letzten Jahren bewährt, werden wieder 2 bis 3 Kindertageseinrichtungen zu einem Verbund zusammengeschlossen und eine Ergänzungskraftstelle für diesen Verbund eingerichtet. Obwohl zum jetzigen Zeitpunkt die Aufnahme der U3 Kinder noch nicht abgeschlossen ist, zeichnet sich für das Kindertageseinrichtungsjahr 2018/2019 eine Ausweitung des Stellenbedarfes um 1,0 Vollzeitstelle zum 01.08.2018 von zurzeit 8 Zeitstellen für Ergänzungskräfte auf 9 Stellen ab, davon 4 Stellen in Vollzeit und 5 Stellen mit einem Zeitumfang von maximal 30 Stunden.
Die Stellenausweitung ist erforderlich, da die beiden Neubauten, die Kindertageseinrichtung Villa Kunterbunt II und die Kindertageseinrichtung Uhlandpark beide die Betreuung von unter 3-jährigen vorsehen.
Übersicht über einzurichtende Stellen in den städtischen Kindertageseinrichtungen:
KTE
| FK 1,0 | FK 0,5 | EK 1,0 | EK 0,5 | Gesamt |
Alsfeld |
| 1 |
|
| 0,5 |
Biefang | 2 |
| 1 |
| 3,0 |
Holten | 3 | 1 |
| 1 | 4,0 |
Königshardt |
| 1 |
|
| 0,5 |
Lirich | 2 | 1 | 1 | 1 | 4,0 |
Rechenacker | 1 |
|
| 1 | 1,5 |
Villa K. II | 6 | 2 |
| 2 | 8,0 |
Uhlandpark | 11 | 4 | 2 |
| 15,0 |
U3-Pauschale |
|
| 1 |
| 1,0 |
| 25 | 5 | 5 | 2,5 | 37,5 |
Kindertagespflege
Die Ausbauplanung für das Kindergartenjahr 2018/19 visiert eine Versorgungsquote für U3 von 36,07% an. Das entspricht insgesamt 1962 Plätzen, davon 1110 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 852 in der Kindertagespflege.
Bei einer Fallbemessung von 90 Kindern pro Vollzeit-Sachbearbeiter sind 9,5 Vollzeitstellen vorzuhalten. Derzeit sind 8,0 Stellen im Stellenplan vorhanden, sodass ein personeller Mehrbedarf von 1,5 Stellen (S 12 TVöD SuE) zum 01.08.2018 besteht.
Der Verwaltungsbereich der Kindertagespflege ist derzeit mit 2,0 Stellen ausgestattet und wurde seit Jahren trotz der stetig steigenden Fallzahlen in der Kindertagespflege nicht angepasst. Hier ist eine Anpassung von vorerst 1,0 Planstellen (EG 8 TVöD) zum 01.08.2018 vorzunehmen.
Fachberatung Kindertageseinrichtungen
Für die fachlich/inhaltliche Begleitung und die Qualitätsentwicklung in städtischen Kindertageseinrichtungen steht 1,0 Stelle zur Verfügung.
Mit Revision des Kinderbildungsgesetzes 2014 und der Einführung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz für alle Kinder ab dem 1. Lebensjahr 2013 und steigenden Kinderzahlen haben sich die Arbeitsinhalte sowohl qualitativ als auch quantitativ gravierend verändert.
Die Zahl der betreuten Kinder (Familien) hat sich von 2014 bis 2018 um 44% oder 700 Plätze erhöht. Die Ausweitung des pädagogischen Personals mit Stand 2014 beträgt mit Perspektive auf das Kindergarteneinrichtungsjahr 2018/2019 rd. 103 Mitarbeiter/innen bzw. knapp 30%.
10 von 18 Einrichtungen sind durch Neu-, Erweiterungsbauten und Zusatzgruppen tangiert.
2 Einrichtungen werden neu gebaut, 2 Ersatzbauten mit Erweiterungen des Gruppenangebotes und in 4 Einrichtungen wird die Gruppenanzahl erweitert.
Der Rechtsanspruch auf wohnortnahe, inklusive Betreuung hat zu einer Steigerung der inklusiv betreuten Kinder in den städtischen Kindertageseinrichtungen von 94% oder um 45 Plätze geführt, für deren Versorgung die Fachberatung verantwortlich ist.
Der Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII beinhaltet eine grundsätzliche, beratende Beteiligung der Fachberatung in allen Fällen von Kindeswohlgefährdung sowohl bei städtischen als auch aller anderen Trägern. Bedingt durch die gestiegenen Kinderzahlen in Betreuung ist ein Anstieg der Beratungen zu verzeichnen.
Bedingt durch den steigenden Anteil von Familien mit erweitertem Beratungsbedarf wurden weitere Familienzentren, 14 Sprachfördereinrichtungen und 10 plusKita Einrichtungen etabliert, die von der Fachberatung begleitet werden müssen.
Die Begleitung des Bundesprojektes „ Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ mit Beteiligung von 7 Einrichtungen und die Begleitung des Projektes „ Teilhabechancen von Kindern verbessern“ mit Beteiligung von 5 Einrichtungen ist neu dazu gekommen und liegt ebenfalls in der Verantwortung der Fachberatung.
Es besteht daher ein weiterer Bedarf an Fachberatung für mindestens eine 0,5 Stelle (S 17 TVöD SuE) ab dem 01.08.2018 für das Kindertageseinrichtungsjahr.
Finanzielle Auswirkungen/ anteilige Personalkosten (PK) nach KGSt.:
KTE | anteilige PK | Refinanzierung durch Landesmittel | Gesamt PK |
Alsfeld ab 01.08.2018, 0,5 Stellen | 11.146€ |
Refinanzierung 30%
184.649€
|
430.847€
|
Biefang ab 01.10.2018, 3,0 Stellen | 41.025€ | ||
Holten ab 01.12.2018, 4,0 Stellen | 18.358€ | ||
Königshardt ab 01.08.2018, 0,5 Stellen | 11.521€ | ||
Lirich ab 01.09.2018, 4,0 Stellen | 72.833€ | ||
Rechenacker ab 01.10.2018, 1,5 Stellen | 20.513€ | ||
Villa K. II ab 01.09.2018, 8,0 Stellen | 155.833€ | ||
Uhlandpark ab 01.09.2018, 15,0 Stellen | 284.267€ | ||
U U3-Pauschale ab 01.08.2018, 1,0 Stellen | 22.292€ | Refinanzierung 100%
22.292€ |
0,00€ |
Kindertagespflege ab 01.08.2018, 2,5 Stellen | 62.980€ |
| 62.980€ |
Fachberatung KTE ab 01.08.2018 | 17.167€ |
| 17.167€ |
Anteilige Personalkosten 2018 gesamt | 717.935€ | 206.941€ | 510.994€ |
Die Einrichtung der oben geschilderten Planstellen hat finanzielle Auswirkungen zur Folge.
Für das Jahr 2018 wird eine überplanmäßige Ausgabe der Personalkosten in Höhe von 717.935 EUR notwendig sein.
Für das Jahr 2019 sind ca. 2.057.000 EUR an zusätzlichen Personalkosten lt. KGST einzuplanen. Die Landesmittel wurden hier schon in Abzug gebracht.
