Beschlussvorlage - B/16/3694-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln im Produktbereich 01 'Innere Verwaltung'
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Daniela Marrone
- Verantwortung:
- Kawicki , Dez 4 Herr Schmidt , Dez 1 Herr Tsalastras
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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14.06.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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25.06.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen im Produktbereich 01 'Innere Verwaltung' wie folgt zu:
Auftrag Bezeichnung Sachkonto Bezeichnung Betrag/EUR
(Finanzstelle) (Finanzposition)
410001080100 Personalwirtschaft, 523800 Erstattungen an 738.500,-
(PN0108) -abrechnung, Orga (7230.00) übrige Bereiche
Deckungsvorschlag:
Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.
Sachverhalt
Begründung
Sachliche Notwendigkeit
Bis zu einer Neuregelung der Besoldung (Erfahrungsstufenaufstieg) für Beamte/-innen ab Juni 2013 durch ein Dienstrechtsanpassungsgesetz (Landtag NRW am 16. Mai 2013) erfolgte der Aufstieg in der Grundgehaltstabelle auf der Basis von Lebensaltersstufen. Diese Regelung wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) und auch vom Bundesarbeitsgericht als altersdiskriminierend angesehen. Nachdem der Europäische Gerichtshof die frühere Systematik nach Altersstufen zwischenzeitlich in einem Urteil als altersdiskriminierend und damit rechtswidrig eingestuft hat, wurde dazu durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (v. 16.11.2017) ein Entschädigungsanspruch wegen altersdiskriminierender Besoldung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz höchstrichterlich bestätigt.
Das Finanzministerium NRW hat die Modalitäten der Auszahlung entsprechender Entschädigungsleistungen inzwischen erarbeitet und in einem Erlass geregelt. Danach sind für die Erledigung der durch Kollektivantrag anhängigen Widerspruchsverfahren für 468 Beamte/-innen Entschädigungen für den Zeitraum vom 01.01.2012 bis 31.05.2013 von im Einzelfall max. 1.700,- EUR (pauschal 100,- EUR mtl.) zu zahlen, die sich zu einem Gesamtbetrag von 738.500,- EUR addieren.
