Berichtsvorlage - M/16/3696-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachdarstellung

 

a) Ausgangslage

 

Die Anschlussstelle Oberhausen-Zentrum / BAB A 42 ist seit Jahren eine Unfallhäufungsstelle im Sinne des RdErl. d. Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen v. 11. 3. 2008 – III B 3 75 – 05 /2 – (Aufgaben der Unfallkommission in Nordrhein-Westfalen). Im Durchschnitt kommt es zu 60 Verkehrsunfällen pro Jahr in der Abfahrtsrampe der A 42 mit Zielrichtung A 516 in Fahrtrichtung Norden. Die Unfälle ereignen sich in der Rampe selbst oder beim Einbiegen auf den rechten Fahrstreifen der B 223. Es handelt sich überwiegend um Auffahrunfälle.

 

Zudem kommt es in den verkehrsstarken Zeiten zu Rückstaubildungen in der Abfahrtsrampe der A 42 (siehe beigefügte Fotos), die sich teilweise bis in den rechten Fahrstreifen der BAB A 42 erstrecken. Hier besteht die Gefahr, dass Fahrzeugführer auf der Hauptfahrbahn auf das Stauende auffahren können.

 

Die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Straßenverkehrsbehörde für die Bundesautobahnen ist gehalten, die Unfallhäufungsstelle mit geeigneten Maßnahmen zu beseitigen. Mit Schreiben vom 20.06.2016 hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Stadt Oberhausen als zuständige örtliche Straßenverkehrsbehörde gebeten, die geplante Verkehrsführung umzusetzen bzw. anzuordnen.

 

Der Landesbetrieb Straßen NRW als zuständiger Baulastträger sowohl für die B 223 als auch für die BAB A 42 hat auf Grundlage der Erkenntnisse über die Unfallhergänge ein Verkehrskonzept erarbeitet. Dieses ist nachfolgend unter b) dargestellt.

 

 

b) Verkehrsführung zur Beseitigung der Unfallhäufungsstelle

 

Zur Verbesserung der Ausfahrtsituation von der Anschlussstelle Oberhausen-Zentrum / BAB A 42 auf die B 223 und im weiteren Verlauf auf die BAB A 516 wird von den Verkehrsplanern des Landesbetrieb Straßen NRW eine sog. Fahrstreifenaddition präferiert, das heißt, der jetzige rechte Fahrstreifen dient dem ausfahrenden Verkehr als Beschleunigungsfahrstreifen.

 

Um den rechten Fahrstreifen dem ausfahrenden Verkehr alleine zur Verfügung zu stellen, sind weitere verkehrliche Maßnahmen zu ergreifen.

 

Dies sind im Einzelnen:

 

  • der rechte Fahrstreifen der B 223 Richtung Norden endet hinter der Lindnerstraße zwangsweise als Rechtsabbiegerfahrstreifen auf die BAB A 42 in Fahrtrichtung Dortmund

 

  • hinter der Auffahrt zur BAB A 42 wird der rechte Fahrstreifen mit einer Sperrfläche in weißer Markierungsfolie markiert. Weiterhin wird eine geschlossene Linie bis zur AS Oberhausen-Grafenbusch aufgebracht.

 

  • Die Abfahrt Oberhausen-Grafenbusch in Fahrtrichtung Norden wird durch eine Betonleitwand voll gesperrt. Für die Anwohner und den Gewerbetreibenden „Baustoffmann“ wird eine beschilderte Umleitung über die Anschlussstelle Oberhausen-Eisenheim eingerichtet.

 

 

Die geänderte Verkehrsführung ist in den beigefügten Plänen (Anlagen Verkehrszeichenplan 1 und 2, Umfahrungsweg AS Eisenheim, Vorbeschilderung B 223) dargestellt.

 

 

c) Verkehrliche Auswirkungen auf der B 223

 

Die Stadt Oberhausen hat im Vorfeld und in einem Abstimmungsgespräch im März 2017 Bedenken hinsichtlich der Leistungsfähigkeit (Wegfall eines Fahrstreifens) und der Sperrung der Anschlussstelle Oberhausen-Grafenbusch geäußert.

 

Der Landesbetrieb Straßen NRW hat zur Berechnung der Leistungsfähigkeit ein Verkehrsgutachten bei der Fa. Swarco in Auftrag gegeben, dass zu dem Ergebnis kommt, dass der Wegfall des rechten Fahrstreifens zu keiner Einbuße der Leistungsfähigkeit (Qualitätsstufe) führt.

 

Hinsichtlich der Sperrung der Anschlussstelle Oberhausen-Grafenbusch wird eine beschilderte Umleitung über die Anschlussstelle Oberhausen-Eisenheim eingerichtet, die allerdings einen Umweg von ca. 1,8 km oder 3 min. für die Verkehrsteilnehmer (Anwohner und Kunden des Baustoffmann) bedeutet (Feststellung: Landesbetrieb Straßen NRW).

 

Als Zeitpunkt für die Umsetzung der Maßnahme ist vom Landesbetrieb Straßen NRW das 3. Quartal 2018 vorgesehen. Die Wirksamkeit der Maßnahme in Bezug auf die Reduzierung der Unfallzahlen soll in einer Erprobungsphase von 1 Jahr getestet werden. Die Stadt Oberhausen hat allerdings die Aufrechterhaltung der verkehrlichen Änderung unter den Genehmigungsvorbehalt gestellt, dass bei ansteigenden Unfallzahlen oder erheblichen Rückstaubildungen auf der B 223 die Maßnahme nochmals überprüft wird. Die Unfallzahlen sollen im dreimonatigen Rhythmus bei der Polizei abgefragt werden. Die Rückstaubildung wird stichprobenhaft durch Mitarbeiter des Bereiches Tiefbau beobachtet.

 

 

d) Information der Anwohner / Gewerbetreibenden

 

Die Anwohner des betroffenen Bereiches sollen nach Überlegungen des Landesbetriebes Straßen NRW und der Bezirksregierung Düsseldorf durch eine Pressemitteilung informiert werden. Ergänzend wird von hier eine Bürgerinformation durch den Landesbetrieb Straßen NRW gefordert, der die Anwohner mittels Postwurfsendung über die geänderte Verkehrsführung in Kenntnis setzt.

 

Der Gewerbebetrieb „Baustoffmann“ als Hauptbetroffener wurde bereits im Februar 2018 durch Mitarbeiter des Fachbereiches 5-6-20/Verkehrsmanagement über die geplante Maßnahme informiert und zeigte sich verständlicherweise nicht gerade begeistert. Hier wäre nochmals vorab ein Gespräch mit einem Mitglied des Verwaltungsvorstandes hilfreich, um auf die unabdingbare Notwendigkeit der Maßnahme hinzuweisen.

 

Darüber hinaus wird der „Baustoffmann“ schriftlich nochmals durch die Stadt Oberhausen über die Änderung informiert und die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden (Anhörung im Sinne des § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW).

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...