Beschlussvorlage - B/16/3605-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen:

 

Investitionsnummer

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

310003010000104

GS 2020:

Robert-Koch-Schule

783900

Auszahlungen für Investitionsmaß-nahmen GS2020

250.000,00

 

Deckungsvorschlag:

 

Die Deckung erfolgt über das Programm „Gute Schule 2020“, Finanzstelle 310003010000100 (Gute Schule 2020), Finanzposition 785100 (AiB Hochbau). Hierzu erfolgt noch der Hinweis, dass eine vollständige Refinanzierung dieser Investitionsausgaben über Investitionskredite im Rahmen der Finanzierungstätigkeit dargestellt wird.

 

Die gestiegenen Gesamtkosten sind im Rahmen des max. Gesamtauszahlungsvolumens sowohl für die Jahre 2017/2018 (Obergrenze = 15.309.682 EUR) als auch im bewilligten Gesamtvolumen (30.619.364 EUR) verbindlich zu berücksichtigen.

 

Reduzieren

Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache-Nr.: B/16/1642-01: „Bildungsplan 2016 - 2020“

 

Drucksache-Nr.: B/16/2698-01: „Durchführung des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“ hier: geplante Maßnahmen“

 

Drucksache-Nr.: A/16/2773-01: „Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Fraktion DIE GRÜNEN und FDP im Rat zur Vorlage B/16/2698-01 - Durchführung des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“ hier: geplante Maßnahmen“

 

Drucksache-Nr.: B/16/3382-02: „Schulorganisatorische Maßnahmen in Osterfelder-Grundschulen und Herrichtung des Standortes der ehemaligen „Hauptschule Eisenheim“ für eine Grundschulnutzung im Rahmen „Gute Schule 2020“ (GS2020)“

 

Drucksache-Nr.: B/16/3458-01: „Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Fraktion DIE GRÜNEN und der FDP im Rat zur Vorlage B/16/3382-02 - Schulorganisatorische Maßnahmen in Osterfelder-Grundschulen und Herrichtung des Standortes der ehemaligen „Hauptschule Eisenheim“ für eine Grundschulnutzung im Rahmen „Gute Schule 2020“ (GS2020)“

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ x ]

 

b) Sonstige

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Der Rat der Stadt hat die Verwaltung im Juli 2016 im Rahmen der Beschlussvorlage zum Bildungsplan beauftragt, eine Zusammenlegung der Robert-Koch- und der Osterfelder-Heide-Schule zu prüfen. Infolgedessen wurde herausgearbeitet, dass die Osterfelder-Heide-Schule aufgelöst wird und die Robert-Koch-Schule zum Standort der ehemaligen Hauptschule Eisenheim umziehen wird.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 19.03.2018 beschlossen, die Hauptschule Eisenheim für eine vierzügige Grundschulnutzung umzubauen. Hinsichtlich des Raumkonzeptes wurde durch die Schule in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der Verwaltung und persönlich durch die Schulleiterin der Robert-Koch-Schule in der Bezirksvertretung Osterfeld verdeutlicht, dass das angesetzte Raumbuch den Bedarf der Schule nicht decken kann und ein weiterer Klassenraum benötigt wird.

 

In diesem Zusammenhang hat die OGM GmbH die Kosten zur Errichtung eines zusätzlichen Klassenraumes am zukünftigen Standort ermittelt. Diese betragen schätzungsweise 250.000,00 EUR brutto inkl. HOAI-Leistungen (vgl. Drucksache-Nr. B/16/3382-01).

 

Der Rat der Stadt hat den Umbau zuzüglich dieses Klassenraumes beschlossen. Hierbei wurde der Finanzbeschluss nicht angepasst, so dass nur der Ursprungsbetrag von 3.400.000,00 EUR bereitgestellt wurde. Diese zusätzliche Budgetanpassung wird daher im Rahmen einer vollständigen Gesamtmaßnahmeumsetzung inkl. entsprechender Auftragsvergaben zwingend notwendig.

 

Mittlerweile wurde der zusätzliche Klassenraum den Planungen hinzugefügt. Dieser wird über der Mensa neben dem beschlossenen Anbau errichtet (siehe Anlage).

 

Ein Bauantrag wurde gestellt.

 

Im Haushaltsjahr 2018 fließen nach Einschätzung der OGM GmbH als Generalplaner tatsächlich Mittel in Höhe von 1,22 Mio. EUR ab. Der Kreditantrag zum Finanzierungsprogramm GS2020 für 2018 ist somit vorerst in dieser genannten Höhe zu veranlassen, damit das Gesamtkreditvolumen nicht überschritten wird. Entsprechend den Regelungen des Finanzierungsprogrammes „GS 2020“ erhält die Stadt Oberhausen jährlich die Möglichkeit, Kredite, deren Zinsen und Tilgung durch das Land gezahlt werden, in Höhe von rund 7,675 Mio. EUR abzurufen.

 

Die restlichen Mittel werden erst im Laufe des Baufortschrittes in 2019 abfließen.

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...