Beschlussvorlage - B/16/3645-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt den vorliegenden Verteilungsplan (siehe unten) der Mehrerträge durch den Kinder- und Jugendförderplan des Landes mit den in der Vorlage dargestellten Bedarfsschwerpunkten.

 

2. Die zusätzlichen Fördermittel (siehe unten) in Höhe von 56.733,00 EUR werden im Haushaltsjahr 2018 als überplanmäßiger Mehrertrag beim Auftrag 310006050300 Jugendarbeit/Jugendschutz Sachkonto 414105 Zuw.v.Land-Einr.Kinder-u.Jugendarbeit vereinnahmt und in der mittelfristigen Haushaltsplanung berücksichtigt.

 

3. Um die Mittel weiterzuleiten, werden die entsprechenden Förderungen im Auftrag 310006050300 Jugendarbeit/Jugendschutz wie folgt verausgabt und in der mittelfristigen Haushaltsplanung berücksichtigt:

 

Einrichtung

2018

2019

2020

Sachkonto

Jugend- und Kulturzentrum Emscherdamm

0,00 EUR

27.000,00 EUR

26.500,00 EUR

531803

Wohnpark Bebelstraße Jugendclub Courage

6.000,00 EUR

7.500,00 EUR

7.500,00 EUR

531830

Wohnpark Bebelstraße AWO

6.000,00 EUR

7.500,00 EUR

7.500,00 EUR

531830

Jugendarbeit Königshardt

3.000,00 EUR

3.000,00 EUR

2.700,00 EUR

531803

Jugendarbeit Kampstraße

0,00 EUR

16.500,00 EUR

22.300,00 EUR

531802

Zuschüsse für Renovierung/Erneuerung "ParkHaus"

11.700,00 EUR

0,00 EUR

0,00 EUR

531814

Zuschüsse für Renovierung/Erneuerung "LifeLine-Truck"

10.000,00 EUR

0,00 EUR

0,00 EUR

531814

Summe

36.700,00 EUR

61.500,00 EUR

66.500,00 EUR

 

Mehreinnahmen durch den KJFöP NRW

56.733,00 EUR

61.500,00 EUR

66.500,00 EUR

 

Minderausgaben durch die Stadt

20.033,00 EUR

0,00 EUR

0,00 EUR

 

 

Dies zieht im Haushaltsjahr 2018 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung insgesamt in Höhe von 36.700 EUR beim Auftrag: 310006050300 – Jugendarbeit / Jugendschutz bei den in der Tabelle dargestellten Sachkonten nach sich, welche jedoch durch die zusätzlichen Mehrerträge unter selbigem Auftrag, Sachkonto: 414105 – Zuw. v. Land-Einr.Kinder-u.Jugendarbeit zu 100 % gedeckt ist.

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Konsequenzen

Bezug

B/16/0483-01

M/16/1795-01

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X] (siehe Sachdarstellung)

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

Ausgangssituation und Grundlagen: Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Oberhausen 2015 bis 2020

Grundlage für die Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Oberhausen ist der kommunale Kinder- und Jugendförderplan. Der Plan für die aktuelle Förderperiode von 2015 bis 2020 wurde am 15.12.2014 durch den Rat der Stadt beschlossen (Drucksachen-Nummer: B/16/0483-01). Die Gesamtfördersumme für die stationären Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit, die mobilen Angebote und Streetwork, die Jugendverbandsarbeit und die Sozialraumprojekte betrug 2015 insgesamt 1,7 Mio. EUR. Davon wurden 472.180,00 EUR durch das Land NRW finanziert. Hinzu kamen im Jahr 2015 Eigenanteile von den freien Trägern von 838.192 EUR. Mit dem Beschluss des Rates der Stadt über den Kinder- und Jugendförderplan ging ebenfalls der Auftrag einer Evaluation der offenen Kinder- und Jugendarbeit einher.

 

Evaluation der offenen Kinder- und Jugendarbeit 2016

Der Abschlussbericht der offenen Kinder- und Jugendarbeit wurde dem Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 29.06.2016 vorgelegt (Drucksachen-Nummer: M/16/1795-01). Die inhaltlichen und finanziellen Konsequenzen gelten seit 2017 bis zum Ende des Geltungszeitraumes des aktuellen Kinder- und Jugendförderplanes im Jahr 2020. Im Rahmen der Evaluation wurden die städtischen Fördermittel um ca. 190.000 EUR erhöht. Hinzu kamen zusätzliche von der Stadt akquirierte Fördermittel im Rahmen eines Sonderprogramms des Landes in Höhe von ca. 35.000 EUR für das Jugend- und Kulturzentrum Emscherdamm für die Jahre 2017 und 2018.

 

Kinder- und Jugendförderplan des Landes 2018 bis 2022

Der Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW mit dem Geltungszeitraum 2018 bis 2022 sieht Gesamtausgaben von 120 Mio. EUR pro Jahr vor. Damit steigt die Förderung um 11 Mio. EUR. Erstmals seit 2008 steigt neben der Projektförderung, aus der die freien Träger direkt profitieren können, auch die Strukturförderung, die über die Kommunen an die freien Träger weitergeleitet wird. Neu ist auch ein dynamischer und jährlicher Anstieg des Förderansatzes, der sich aus einem bedarfsgerechten Index ermittelt. Dieser wird jedes Jahr aus den Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst und Verbraucherpreisentwicklung des statistischen Bundesamtes berechnet. Die Mehreinnahmen aus dem Kinder- und Jugendförderplan stellen sich wie folgt dar:

 

2018

2019*

2020*

56.733,00 EUR

61.500,00 EUR

66.500,00 EUR

* Die Mehreinnahmen in den Jahren 2019 und 2020 sind konservativ prognostiziert (+1%).

 

Hieraus ergeben sich folgende Gesamtförderansätze des Landes für die offene Kinder- und Jugendarbeit in Oberhausen:

 

2018

2019*

2020*

528.913,00 EUR

533.680,00 EUR

538.680,00 EUR

* Die Mehreinnahmen in den Jahren 2019 und 2020 sind konservativ prognostiziert (+1%).

 

Analyse der aktuellen Bedarfe bis 2020

Die Jugendhilfeplanung hat in Abstimmung mit der Jugendförderung folgende dringlichsten Bedarfe bis zum Ende der Geltungsdauer des Kinder- und Jugendförderplanes analysiert und identifiziert:

 

Jugend- und Kulturzentrum Emscherdamm:

Das Jugend- und Kulturzentrum Emscherdamm wurde in den Jahren 2017 und 2018 über das "Sonderprogramm Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen" gefördert. Über die Fördermittel des Landesprogramms wurde eine befristete halbe Stelle in der Jugendeinrichtung eingerichtet, die insbesondere geflüchtete Jugendliche betreut hat. Dieser Bedarf bzw. ein erhöhter Personalbedarf in der Einrichtung besteht auch weiterhin. In der Einrichtung besteht darüber hinaus lediglich eine Vollzeitstelle.

 

Wohnpark Bebelstraße, Übergangsgruppe Arbeiterwohlfahrt und Jugendclub Courage:

Der Wohnpark Bebelstraße ist ein Gebiet mit besonderem Förderbedarf. Hier leben besonders viele kinderreiche Familien, Kinder und Jugendliche im SGB II Bezug, Jugendliche mit Migrationshintergrund und mit besonderem Förderbedarf. Im Wohnpark sind die Träger Arbeiterwohlfahrt (Angebote für Kinder) und Jugendclub Courage (Angebote für Jugendliche) bereits aktiv. Um den Übergang zwischen den Angeboten und deren Verknüpfung konstruktiv zu gestalten, wird von beiden Trägern gemeinsam ein Übergangsangebot für die Zielgruppe der 10 bis 14jährigen geschaffen. Diese Zielgruppe ist bislang nicht bzw. unzureichend durch die bestehenden Angebote abgedeckt. Zu Beginn des Projekts wird eine höhere Förderung ausgesprochen, damit das Projekt intensiv bei der Zielgruppe bekannt gemacht werden kann.

 

Jugendarbeit Königshardt:

Die Jugendarbeit Königshardt wird vom Träger Ev. Kirche betrieben und findet in Räumlichkeiten der katholischen Kirche in Königshardt statt. Diese stellt die Räumlichkeiten miet- und nebenkostenfrei zur Verfügung. Der Förderansatz aus dem Kinder- und Jugendförderplan von ca. 30.000 EUR ist ausschließlich für den Personaleinsatz auskömmlich. Damit auch Sachmittel finanziert werden können, erhält der Träger zusätzlich eine 10%ige Sachkostenpauschale über die Grundförderung des Kinder- und Jugendförderplans. Die Sachkosten werden bereits im laufenden Jahr 2018 fällig, womit der komplette Betrag in 2018 zu fördern ist.

 

Jugendarbeit Kampstraße:

Die Siedlung Kampstraße weist, wenn auch nicht in der Größenordnung, eine ähnliche Sozialstruktur wie der Wohnpark Bebelstraße auf. Hier leben viele Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und einem erhöhten Bedarf an Hilfen zur Erziehung. Daher wurde im Rahmen der Präventivprojektförderung des Fachbereiches 3-1-40/Hilfen zur Erziehung ein offenes Gruppenangebot geschaffen. Der Träger "die Falken" kann miet- und nebenkostenfrei einen Raum des Eigentümers unmittelbar in der Siedlung nutzen. Das Projekt im Rahmen der Hilfen zur Erziehung läuft im Dezember 2018 aus und wird lediglich im Jahr 2019 anteilig aus den Präventivmitteln gefördert. Der weitere Anteil wird aufgrund des Bedarfs und einer voraussichtlich positiven Wirkung im Viertel hinsichtlich der Fallzahl der Hilfen zur Erziehung über den Kinder- und Jugendförderplan fortgeführt.

 

Zuschüsse für Renovierung/Erneuerung „ParkHaus“:

Die Jugendeinrichtung "ParkHaus" im Uhlandpark wird derzeit neu errichtet (Drucksachen-Nummer: B/16/1310-01). Die Investition, die durch die Stadt Oberhausen getragen wird, schließt den Aufbau des Gebäudes mit Infrastruktur ein. Ausgeschlossen von diesem Kostenansatz ist die Ausstattung. Diese sollte über Anträge im Zuschussbereich finanziert werden. Um dem erhöhten Bedarf an Ausstattung in einer neu gebauten Einrichtung (inkl. z. B. Küche) gerecht zu werden, wird der Kurbel im Jahr 2018 ein einmaliger Kostenansatz von 11.700 EUR zur Verfügung gestellt. Die dadurch im Zuschussbereich frei gewordenen Mittel können nach wie vor von allen Trägern flexibel genutzt bzw. beantragt werden.

 

Zuschüsse für Renovierung/Erneuerung „LifeLine-Truck“

Die mobile Jugendeinrichtung "LifeLine-Truck" (Altersgruppe 7 bis 15 Jahre) ist vornehmlich in der Innenstadt in Oberhausen im Einsatz. Ebenfalls wird das Mobil bei zahlreichen Veranstaltungen im Stadtgebiet eingesetzt. Dabei ist das Mobil des Trägers CVJM an 100 bis 120 Tagen im Jahr flexibel einsetzbar. Insbesondere und regelmäßig ist der "LifeLine-Truck" auf dem Südmarkt mitten in der Oberhausener Innenstadt im Einsatz und bietet dort für Kinder einen geschützten Spiel- und Lebensraum an. Der Anhänger des Fahrzeuges ist mittlerweile sehr sanierungsbedürftig. Die Sanierung ist kurzfristig erforderlich, da das Mobil sonst perspektivisch nicht mehr einsatzfähig wäre. Daher wird dem Träger im Jahr 2018 ein einmaliger Kostenansatz von 10.000 EUR zur Verfügung gestellt, um die Sanierung anteilig zu fördern.

 

Weiterleitung und Finanzierungsübersicht

Die Stadt Oberhausen ist verpflichtet, die Mittel des Landes an die freien Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit weiterzuleiten. Da über den Kinder- und Jugendförderplan von kommunaler Seite eine deutlich höhere Förderung ausgezahlt wird, als von Landesseite gefördert wird, kann die Stadt mit Minderausgaben rechnen bzw. die frei werdenden Mittel entsprechend der oben dargestellten Bedarfe (insbesondere einmalige Zuschüsse für Renovierung/Erneuerung) einsetzen.

 

Aus den oben dargestellten Bedarfen ergibt sich folgender Verteilungsplan:

 

Jugendeinrichtung

2018

2019

2020

Jugend- und Kulturzentrum Emscherdamm

0,00 EUR

27.000,00 EUR

26.500,00 EUR

Wohnpark Bebelstraße Jugendclub Courage

6.000,00 EUR

7.500,00 EUR

7.500,00 EUR

Wohnpark Bebelstraße AWO

6.000,00 EUR

7.500,00 EUR

7.500,00 EUR

Jugendarbeit Königshardt

3.000,00 EUR

3.000,00 EUR

2.700,00 EUR

Jugendarbeit Kampstraße

0,00 EUR

16.500,00 EUR

22.300,00 EUR

Zuschüsse für Renovierung/Erneuerung "ParkHaus"

11.700,00 EUR

0,00 EUR

0,00 EUR

Zuschüsse für Renovierung/Erneuerung "LifeLine-Truck"

10.000,00 EUR

0,00 EUR

0,00 EUR

Summe

36.700,00 EUR

61.500,00 EUR

66.500,00 EUR

Mehreinnahmen durch den KJFöP NRW

56.733,00 EUR

61.500,00 EUR

66.500,00 EUR

Minderausgaben durch die Stadt

20.033,00 EUR

0,00 EUR

0,00 EUR

 

Die Mehreinnahmen durch den Kinder- und Jugendförderplan des Landes betragen insgesamt über alle drei Jahre summiert ca. 185.000 EUR. Davon werden 89% an die freien Träger weitergeleitet. In den Jahren 2019 und 2020 werden 100% an die freien Träger weitergeleitet.

 

Sitzungen der Steuerungsgruppe und der AG-Jugendarbeit

Die Gesamtthematik und ein erster Vorschlag wurden in einer Dringlichkeitssitzung der Steuerungsgruppe der offenen Kinder- und Jugendarbeit am 08.05.2018 beraten und diskutiert. Dabei wurden die Argumente der freien Träger für eine höhere Weiterleitung aufgenommen und für die Sitzung der AG-Jugendarbeit am 15.05.2018 ein Alternativvorschlag mit einer höheren Weiterleitungsrate entwickelt. In der Sitzung der AG-Jugendarbeit selbst wurde einvernehmlich ein weiterer Bedarf (Zuschuss für den „LifeLine Truck) festgestellt, wonach die AG-Jugendarbeit den oben dargestellten Verteilungsplan konstruktiv und im Sinne eines Kompromisses befürwortet.

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