Beschlussvorlage - B/16/3583-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung für Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch den Finanz- und Personalausschuss.

 

  1. Der Rat der der Stadt beschließt die Aktualisierung der

 

-              Dringlichkeitsliste für Investitionen 2018 in der vorliegenden Fassung gemäß
  Anlage 1;

 

-                   Haushaltssatzung der Stadt Oberhausen für das Haushaltsjahr 2018 in der vorliegenden Fassung gemäß Anlage 2;

 

-                   Reserveliste für Investitionsmaßnahmen 2018 in der vorliegenden Fassung gemäß Anlage 3.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache-Nr. B/16/3094-01 vom 27.11.2017 – Haushaltssatzung 2018 –

 

Drucksache-Nr. B/16/3293-01 vom 19.02.2018 – Aktualisierung der investiven Reserveliste für das Haushaltsjahr 2018

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [x]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

 

   -

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Sachverhalt

Begründung

 

Alle nach der Beschlussfassung des Haushaltes 2018 durch den Rat der Stadt am 27.11.2017

 

               vom Rat gefassten Einzelbeschlüsse

               Genehmigungen des Stadtkämmerers

 

bezüglich der über- bzw. außerplanmäßigen Durchführung von Investitionsmaßnahmen auch im Rahmen der Reserveliste sind nunmehr in den originären Haushaltsplan 2018 (Dringlichkeitsliste für Investitionen 2018) aufzunehmen. Diese Maßnahmen sind von der Reserveliste zu streichen. Durch die Aufnahme der Maßnahmen in den Haushaltsplan 2018 ergeben sich Änderungsbedarfe hinsichtlich der Beträge in §§ 1 und 2 der Haushaltssatzung der Stadt Oberhausen für das Haushaltsjahr 2018. Hierbei wird sichergestellt, dass die Vorgabe der Bezirksregierung zur Neuverschuldung bei den Investitionskrediten beachtet und die Kreditlinie entsprechend eingehalten wird.

 

Ein Beschluss über die Aktualisierung der Dringlichkeitsliste für Investitionen 2018 (Anlage 1, ab Maßnahme 95 zusätzliche Investitionen), der Haushaltssatzung der Stadt Oberhausen für das Jahr 2018 (Anlage 2) sowie der Reserveliste für Investitionsmaßnahmen 2018 (Anlage 3) ist erforderlich. Eine Aktualisierung ist möglich, solange die Genehmigung des Haushaltes von Seiten der Kommunalaufsicht (Bezirksregierung Düsseldorf) noch nicht erfolgt ist. Nach Genehmigung und Veröffentlichung des Haushaltes sind Investitionen, die nicht in der Dringlichkeitsliste für Investitionen oder der Reserveliste stehen nur im Rahmen einer Nachtragssatzung möglich.

 

Bei entsprechendem Beschluss der o.g. aktualisierten Listen und der aktualisierten Haushaltssatzung, werden diese der Kommunalaufsicht zur Genehmigung des Haushalts 2018 mit vorgelegt. Somit entfällt die Notwendigkeit der Erstellung einer Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2018 solange keine darüber hinausgehenden Maßnahmen in 2018 kassenwirksam durchgeführt werden. Nach Genehmigung des Haushalts 2018 werden dann entsprechend auch nur die aktualisierten Listen und die aktualisierte Haushaltssatzung veröffentlicht.

 

In der Haushaltssatzung haben sich entsprechend nur Änderungen in § 1 zu den Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit geändert und in § 2 die Kreditermächtigung für Investitionen:

 

§ 1 ..…im Finanzplan mit vorher neu

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus der laufenden Verwaltungstätigkeit

auf              789.474.660 EUR              789.474.660 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus der laufenden Verwaltungstätigkeit

auf              760.774.060 EUR              760.774.060 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus der Investitionstätigkeit auf              34.547.510 EUR              40.622.120 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus der Investitionstätigkeit auf              61.196.730 EUR              69.392.910 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus der Finanzierungstätigkeit auf              35.867.530 EUR              37.989.100 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus der Finanzierungstätigkeit auf              30.264.780 EUR              30.264.780 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2 Kreditermächtigung für Investitionen vorher neu

 

Gesamtbetrag der Kredite zur

Finanzierung von Investitionen auf              31.549.220 EUR              33.670.790 EUR

 

festgesetzt.

 

 

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Anlagen

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