Beschlussvorlage - B/16/3637-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Badenstraße von Neumühler Straße bis Hessen-/Leibnizstraße (Straßenbauprogramm 2018)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Verkehrsplanung und Tiefbau
- Bearbeitung:
- Angelika Böttcher
- Verantwortung:
- Janclas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Beschlussfassung
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14.06.2018
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Sachverhalt
Begründung
Im Straßenbauprogramm 2018 ist der Vollausbau der Badenstraße von der Neumühler Straße bis zur Hessen- / Leibnizstraße für das Jahr 2019 vorgesehen, da sich sowohl die Fahrbahn als auch die Gehwege in einem teilweise sehr schlechten Zustand befinden.
Die innerhalb einer Tempo 30-Zone als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Hessen- / Leibnizstraße ausgewiesene Anliegerstraße ist im Querschnitt mit einer ca. 6,00 m breiten Fahrbahn ausgestattet. Auf der östlichen Seite ist Hochbordparken angeordnet, während auf der westlichen Seite halbseitig auf der Fahrbahn geparkt wird. Die Gehwege sind 1,60 m bis 1,85 m breit (in kurzen Abschnitten bis 2,00 m) (Abbildungen 1 und 2).
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Abbildung 1: Querschnitt im nördlichen Abschnitt |
Abbildung 2: Querschnitt im südlichen Abschnitt |
Aktuell stehen 19 Bäume im Straßenraum, wobei die Grünflächen teilweise sehr beengt angelegt sind. Der Parkdruck ist recht hoch. Die gerade verlaufende Streckenführung motiviert zu einer höheren Fahrgeschwindigkeit. Darüber hinaus wird die Badenstraße von Verkehrsteilnehmern als Umgehungsstrecke für den Knotenpunkt Neumühler Straße / Mecklenburger Straße genutzt. Zu beiden Sachverhalten liegen der Verwaltung Anwohnerbeschwerden vor, die in der nachfolgenden Planung berücksichtigt worden sind.
Die Straßenplanung sieht folgende Entwurfselemente vor: Zukünftig stehen auf beiden Straßenseiten etwa 2,00 m breite Gehwege zur Verfügung. Die Fahrspur wird zur Verdeutlichung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 3,50 m (Mindestbreite für Rettungsfahrzeuge) verschmälert und verschwenkend angelegt (siehe Anlagen). Es werden ca. 67 Stellplätze in Längs- und Schrägaufstellung zur Vergrößerung des Stellplatzangebotes angelegt (aktueller Bedarf: ca. 50 Stellplätze gemäß mehrerer Stichprobenzählungen).
Der erste Planungsentwurf sah die Fällung von 15 Bäumen vor, die die Baumkommission am 25.10.2017 (Vorlage B/16/3155-01) bereist hat. Durch eine Umplanung kann der Fällbedarf auf 8 Bäume reduziert werden. Die Fällungen werden im Oktober 2018 durchgeführt und nach Abschluss der Bautätigkeiten durch Neuanpflanzung von 12 Bäumen (Spitz-Ahorn und Hainbuchen) und ca. 13 Sträuchern (Kornelkirschen) ersetzt. Die Anordnung und Ausführung der Grünflächen ermöglichen eine gleichmäßige und großzügige Anpflanzung entlang der Badenstraße. Die Baumkommission empfiehlt auf Grundlage des Gesprächstermins am 16.05.2018 in der Bezirksverwaltungsstelle Sterkrade einstimmig den Baumfällungen und den vorgeschlagenen Neuanpflanzungen im Rahmen der Umsetzung der Straßenbaumaßnahme zuzustimmen.
Im Zuge der Ausführungsarbeiten wird der Baumstumpf des ehemaligen Götterbaumes (Vorlage B/16/2820-01) im Einmündungsbereich Hessenstr. 32 / Badenstraße entfernt.
Im Einmündungsbereich Neumühler Straße sowie zwischen den Häusern 15 / 16a und 30 / 35 (Dreiteilung der Gesamtstrecke) werden barrierefreie Überquerungsmöglichkeiten für die Fußgänger geschaffen. In den restlichen Randbereichen werden Rundbordsteine gesetzt.
Die Planung wurde den EigentümerInnen und AnwohnerInnen am 24.05.2018 im Rahmen einer Bürgerversammlung vorgestellt. Die vorgebrachten Hinweise und geäußerten Änderungswünsche (z. B. Parkverbote oder zu geringe Zufahrtsbreiten zu Privatgrundstücken) wurden protokolliert und werden von der Verwaltung geprüft. Dazu gehört auch die Beschilderung der Badenstraße als Anliegerstraße. Abwägungsrelevant dafür sind die Beurteilung der Funktion der Straße innerhalb des Straßennetzes sowie straßenverkehrsrechtliche Belange. Des Weiteren wurden die Auswirkungen von einzelnen bestehenden baulichen Anlagen auf den Verkehr in der Badenstraße hinterfragt. Dafür bedarf es jeweils einer bauordnungsrechtlichen Prüfung. Sofern sich die Änderungen mit den Richtlinien, rechtlichen Vorgaben und örtlichen Gegebenheiten vereinbaren lassen, werden sie im Zuge der weiteren Planungsschritte berücksichtigt.
Der Baubeginn ist für Ende 2018 geplant. Die Bauzeit beträgt etwa 9 bis 10 Monate. Als investive Baukosten wurden rund 1,1 Mio. € brutto kalkuliert und werden aus dem Budget des Straßenbauprogramms – Finanzstelle 560012010190000 – Straßenbauprogramm Gemeindestraßen – finanziert. Planung und Bauleitung erfolgen durch die WBO GmbH.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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825,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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802,8 kB
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