Beschlussvorlage - B/16/3579-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewässerentflechtung Handbach/Laubgraben
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Verkehrsplanung und Tiefbau
- Bearbeitung:
- Petra Klenovsek
- Verantwortung:
- Janclas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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14.06.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Anhörung
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14.06.2018
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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19.06.2018
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Gestoppt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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25.06.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Bereitstellung eines überplanmäßigen Auszahlungsbudgets in Höhe von 400.000,00 EUR bei der Investitionsmaßnahme 560011030100100 –Versickerung Niederschlagswasser, Finanzposition 785230 – AiB Tiefbaumaßnahmen WBO.
Deckungsvorschlag:
Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeiten. Die verbindliche Gesamtkreditvorgabe der Bezirksregierung wird beachtet.
Sachverhalt
Begründung
Im Jahr 2003 / 2004 wurde seitens der Emschergenosschenschaft (EG) ein Modellprojekt zur Abkopplung Handbach / Laubgraben von der städtischen Kanalisation entwickelt. Im Rahmen einer Landesförderung fertigte ein Planungsbüro in 2005/2006 im Auftrag der Emschergenossenschaft eine Machbarkeitsstudie. Auf dieser Grundlage wurde in Abstimmung mit dem Bereich Umwelt, der Emschergenossenschaft und dem Bereich Verkehrsplanung und Tiefbau eine Durchführung des Projektes unter Inanspruchnahme einer ca. 80 %igen Förderung des Landes für „Fremdwassereinleitungen im Einzugsgebiet Emscher“ vereinbart. Die Maßnahme ist Bestandteil der Zukunftsvereinbarung Regenwasser, welche die Emschergenossenschaft und die verbandsangehörigen Städte vereinbart haben.
Im Jahr 2009 beantragte die Emschergenossenschaft bei der Bezirksregierung eine 80%ige Förderung zur Abkopplung des Handbach / Laubgrabens von der Kanalisation. Die vorgesehene Umsetzung der Maßnahme durch die Genossenschaft wurde aufgrund genossenschaftsinterner Überlegungen nicht weiter verfolgt.
Im Jahre 2011 schlossen die Emschergenossenschaft und die Stadt Oberhausen einen Vertrag, der vorsieht, dass die Maßnahme von der Stadt Oberhausen durchgeführt wird und die Emschergenossenschaft die ihr zur Verfügung stehenden Fördermittel des Landes an die Stadt weiterreicht.
Die Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH (WBO GmbH) wurde mit der Planung und Bauleitung der Maßnahme „Gewässerentflechtung Handbach / Laubgraben“ beauftragt. Die Firma Böwingloh & Helfbernd erhielt im Rahmen einer von der WBO GmbH durchgeführten öffentlichen Ausschreibung den Auftrag zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 1.053.237,51 EUR.
Im Rahmen der Maßnahme zur Renaturierung des Handbachs wurde ein ehemals kanalisiertes, ca. 160 m langes Teilstück in offener Bauweise gestaltet. Dazu wurde u. a. entlang der südlichen Seite des neuen Fließgewässers eine Gabionenwand und an der nördlichen Flanke eine Böschung errichtet. Der überwiegende Teil dieser Stützwand am Handbach wurde Anfang 2014 erstellt. Kurz nach der Fertigstellung bildete sich ein Längsriss im Böschungsbereich der Gabionenwand. Die Gabionenwand hat sich auf einem Teilstück zunächst nach außen bogenförmig zum Handbach hin verformt und ist dann am 28.05.2014 eingestürzt.
Zur Ursachenfeststellung und weiteren Vorgehensweise wurde ein Gutachter beauftragt. Das Resultat der Begutachtung ist, dass die Schäden auf fehlenden Angaben der geotechnischen Bearbeitung und fehlerhaften erdstatischen Berechnungen sowie die für die Berechnung getroffenen konstruktiven Annahmen zurückzuführen sind.
Es wurde ein Konzept und eine Planung entwickelt, wie die eingestürzte Gabionenwand standfest neu errichtet werden kann bzw. welche Nachbesserungen notwendig sind.
Für die bisher entstandenen Kosten wurde die Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH (WBO GmbH) in Regress genommen. Entsprechend einer Kostenübernahmeererklärung wurden von der WBO GmbH Kosten in Höhe von 258.974,45 EUR erstattet. Die WBO GmbH wird ihrerseits versuchen, die Regressansprüche über eine Versicherungsleistung der eigenen Versicherung (Kommunaler Schadenausgleich) bzw. der Versicherung des Bodenmechanikers/externen Statikers abzudecken.
Zuwendungen des Landes NRW aus der Abwasserabgabe „Förderung der Versickerung und Ableitung von Niederschlagswasser oder Fremdwasser im wasserwirtschaftlichen Einzugsgebiet der Emscher“; Grabenprojekt: Handbach, Wald- und Laubgraben in Oberhausen wurden bisher in Höhe von 902.965,70 EUR vereinnahmt.
Die notwendigen Arbeiten für die Erstellung einer dauerhaft standfesten Böschung am Handbach wurden durch die WBO GmbH öffentlich ausgeschrieben. Nach Submission am 03.11.2016 sowie rechnerischer Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte nach Beschlussfassung im Rat der Stadt Oberhausen am 22.05.2017 (Drucksachen-Nr. B/16/2517-01) die Beauftragung des Rück- und Neubau der Gabionenwand des Handbachs an die Fa. Walter Bau GmbH zum Angebotspreis von 1.098.704,54 EUR.
Im Zuge der Bauausführung reichte die Fa. Walter Bau GmbH bis zum heutigen Tage sieben Nachtragsangebote (zusätzliche Arbeiten, Produktivitätseinschränkungen, erhöhte Entsorgungskosten) mit eine ungeprüften Gesamtforderung von rd. 400.000,00 EUR brutto ein.
Für die Leistungen wurden noch entsprechende Berechtigungsnachweise gefordert. Die Erstattung erfolgt erst nach Vorlage der geforderten Unterlagen.
Zur Abdeckung der Mittelbindung (Obligo) in Höhe von 631.000,00 EUR aus dem Jahre 2017 wurde bereits im Januar 2018 ein überplanmäßiges Auszahlungsbudget in Höhe von 10.000,00 EUR bereitgestellt.
Zur Sicherstellung der Liquidität bis zum Abschluss, sowie zur Abrechnung der Maßnahme wird ein überplanmäßiges Auszahlungsbudget in Höhe von 400.000,00 EUR (Finanzstelle 560011030100100 – Versickerung Niederschlagswasser, Finanzposition 785230 – AiB Tiefbaumaßnahmen WBO) – vorbehaltlich der vorgelegten Nachweise - benötigt.
